Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Sanierung von Innentüren, Rohrahmentüren und dazugehörige Leibungen.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Das 1. Los beinhaltet die Tischler- und Metallbauarbeiten für die Sanierung der Innentüren und das 2. Los die Metallbauarbeiten für die Rohrrahmentüren
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LV 12.1 Innentüren und 12.2 Rohrrahmentüren
20-B-Ver-0187
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Sanierung von Innentüren, Rohrahmentüren und...”
Kurze Beschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Sanierung von Innentüren, Rohrahmentüren und dazugehörige Leibungen.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Das 1. Los beinhaltet die Tischler- und Metallbauarbeiten für die Sanierung der Innentüren und das 2. Los die Metallbauarbeiten für die Rohrrahmentüren
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Für die losweise Abgabe legt die Auftraggeberin keine Beschränkung fest. Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden.”
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Innentüren
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerei-Einbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung: Tischler- und Metallbauarbeiten für Innentüren.
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 5
Zusätzliche Informationen: Nebenangebote sind ausschließlich in Los 2 zugelassen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rohrrahmentüren
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Beschreibung der Beschaffung: Metallbauarbeiten für Innentüren.
Dauer: 4
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der BieterimHandelsregistereingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der BieterimHandelsregistereingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für dieAngebotsabgabemöglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, AbgabenundBeiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eignung;4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung;
5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlagerhaltensoll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilungder PQL/ULV Nummer – siehe Formular Eignung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im FalledesVorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise / Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2019, 2018, 2017 – siehe Formular Eignung
Bedingungen für die Teilnahme
“Im Mittel der Geschäftsjahre 2019, 2018, 2017 ein Jahresumsatz von mindestens: 1 000 000,00 EUR” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der rausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2017...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der rausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2017 erbracht wurden. Es dürfen mehr als 3 Referenzen eingereicht werden. – siehe Formular Eignung.
2) Der Projektleiter sowie dessen Stellvertretung soll namentlich benannt werden. – siehe Formular Eignung
3) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte. – siehe Formular Eignung
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 2) Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 2) Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.
Zu 3) Im Mittel der Jahre 2019, 2018, 2017 mindestens 7 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-21
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen”
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen”
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2020/S 228-560883 (2020-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-04) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Sanierung von Innentüren, Rohrahmentüren und...”
Kurze Beschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Sanierung von Innentüren, Rohrahmentüren und dazugehörige Leibungen.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Das 1. Los beinhaltet die Tischler- und Metallbauarbeiten für die Sanierung der Innentüren und das 2. Los die Metallbauarbeiten für die Rohrrahmentüren.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 742476.95 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: LV 12.1 Innentüren und 12.2 Rohrrahmentüren (Los 1).
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohrahmentüren
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: LV 12.1 Innentüren und 12.2 Rohrrahmentüren (Los 2).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 228-560883
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 33000-045-346.20 bzw. 33000-027-346.20
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: LV 12.1 Innentüren und 12.2 Rohrrahmentüren (Los 1)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Baierl & Demmelhuber Hoch- und Ausbau GmbH
Postanschrift: Cranachstraße 3
Postort: Töging am Inn
Postleitzahl: 84513
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Altötting🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 395725.23 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 33000-045-340.20 bzw. 33000-027-340.20
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: LV 12.1 Innentüren und 12.2 Rohrrahmentüren (Los 2)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Baierl & Demmelhuber Innenausbau
Postanschrift: Cranachstr. 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 346751.72 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Quelle: OJS 2021/S 047-117122 (2021-03-04)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-04-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: vergabe@thf-berlin.de📧
URL: www.thf-berlin.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 12.2 Rohrrahmentüren - NT 01 Materialpreiserhöhung
Kurze Beschreibung:
“Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Sanierung von Innentüren, Rohrahmentüren und...”
Kurze Beschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Sanierung von Innentüren, Rohrahmentüren und dazugehörige Leibungen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 283 008 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Materialpreiserhöhung, sowie Lohn- und Gerätekosten, durch Bauzeitverlängerung
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Ein Wechsel des AN wäre projektschädlich, da es innerhalb der knappen Terminvorgaben
zu weiteren Verzögerungen kommen würde. Allein eine erneute...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Ein Wechsel des AN wäre projektschädlich, da es innerhalb der knappen Terminvorgaben
zu weiteren Verzögerungen kommen würde. Allein eine erneute Ausschreibung
würde einen Zeitverzug von ca. 4 Monaten bedeuten. Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten
würden diese Summe die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten.
Gleichzeitig ist bei einer neuen Ausschreibung der Leistung keine Reduzierung der
Kosten zu erwarten, da neben einem Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik,
Gewährleistungsfragen und Übergabe, auch die maßgeblichen (Nachtrags-)
Kosten, die aufgrund der sehr starken Materialkostensteigerung beansprucht werden, bei
anderen Unternehmen in gleicher Form anzusetzen sind.
Die Coronabedingten Produktions- und Lieferschwankungen als auch die Preissteigerungen
auf dem Rohstoff- und Produktionsmarkt, in diesem Fall verbunden mit einem
rapiden Anstieg u.a. der Stahlpreise war nicht vorherzusehen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_045-340.20 MZB156.22
Los-Identifikationsnummer: 12.2
Titel: Los 12.2 Rohrrahmentüren, hier: NT01_NA02 Materialpreiserhöhung
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-14 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Cranachstraße 5
Region: Niederbayern🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 39904.13 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 12.2 Rohrrahmentüren - NT 02 Nutzungskonzeptänderung Flurtreppentüren
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 428248.62 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zusätzliche Ausstattung der Rohrrahmentüren mit Drehflügelantrieben, OTS und Anti-Panik-Schließern. Es handelt sich hierbei um die Etagenzugangstüren in...”
Beschreibung der Beschaffung
Zusätzliche Ausstattung der Rohrrahmentüren mit Drehflügelantrieben, OTS und Anti-Panik-Schließern. Es handelt sich hierbei um die Etagenzugangstüren in allen Ebenen vom Haupt- und Nebentreppenhaus bzw. Aufzugsvorraum und um die Rauchschutztüren in der Flurmitte in den Ebenen 3 bis 5.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich:
- Bei den Leistungen handelt es sich um zusätzliche bzw. abgeänderte,...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich:
- Bei den Leistungen handelt es sich um zusätzliche bzw. abgeänderte, aber ergänzende Leistungen innerhalb der Leistungen des bereits gebundenen Auftragnehmers, die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden sollte. Auch ist eine Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand möglich und ist technisch nicht trennbar.
- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung der Leistungen dieses Nachtrages würde einen weiteren mind. 4- monatigen Zeitverzug bedeuten.
Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten würden die o.g. erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhöhung bedeuten, was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist.
- Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde enorm erschwert werden (Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen und Übergabe)
- Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden müssten, um den Bauablauf nicht wei-ter zu verzögern.
- Innerhalb der knappen Terminvorgaben würde es zu enormen weiteren Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten (z.B. Vorbereitung Ausschrei-bung durch Planer, Behinderungsanzeigen durch Folgegewerke) führen würde.
- Nachfolgende Ausbaugewerke werden voraussichtlich in ihrer Leistungserbringung eingeschränkt.