Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der Berücksichtigung folgender Zuschlagskriterien mit ihrer entsprechenden Gewichtung:
— Preis: Gewährung der nach BuchPrG höchstzulässigen Rabatte: Gewichtung 100 %
Es ist ein aktueller Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Der Bieter hat fünf Referenzen über Schulbuchaufträge aus den letzten 3 Jahren mit einem Auftragsvolumen von mindestens 50 000 EUR netto pro Jahr unter Nennung des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers, des Auftragsvolumens und der Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) vorzulegen. Der Wert des Auftragsvolumens kann sich durch die gleichzeitige Belieferung mehrerer Schulträger ergeben. Eine Addition von Referenzen aus unterschiedlichen Schuljahren wird nicht anerkannt. Referenzen, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt.
Die losweisen Aufträge werden bezüglich des Zuschlagskriteriums „Preis" entsprechend des im Buchpreisbindungsgesetz festgelegten höchstzulässigen Nachlasses gewertet.
Zur Erreichung des – bei einem Gesamtauftragswert ab 50 000 EUR (netto) – höchstzulässigen Rabattsatzes von 15 % wurde die Gesamtleistung in 2 ungefähr gleichgroße Lose aufgeteilt.
Die Nachlassregelung gilt grundsätzlich für alle Bestellungen von freien Lehr- und Lernmitteln bis vier Wochen nach Schuljahresbeginn (erster Schultag nach den Sommerferien).
Für danach eingehende Bestellungen gilt die im § 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchpreisbindungsgesetz festgelegte Stückzahlstaffelung.
Der Verlag bietet eine kostenfreie und qualifizierte Unterstützung der Schulen bei Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen an und unterstützt die Schulen mit fachliche Beratung und Anschauungsmaterial vor Ort.
Der Lieferumfang bezieht sich neben den deutschsprachigen Lehr- und Lernmitteln auch auf die Unterlagen für den muttersprachlichen Unterricht und Deutsch als Fremdsprache, soweit diese Lehr- und Lernmittel dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen.
Die Auslieferung muss zwingend frei Verwendungsstelle an die Schule erfolgen, welche die Bücher im Unterricht verwendet. Gleiches gilt für die Lehr- und Lernmittel, die über den Fachbereich 3 bestellt werden.
Beschädigte Bücher sind vom Verlag zurückzunehmen.
Teil- bzw. Nachbestellungen werden ggf. im laufe des Schuljahres noch aufgegeben.
Der Auftragnehmer erteilt dem Fachbereich 3 sowie den einzelnen Schulen schriftliche Auftragsbestätigungen.
Die Lieferungen sind ausschließlich nach Terminabsprache mit den jeweiligen Schulen bis spätestens zum Schuljahresbeginn (erster Tag nach den Sommerferien) auszuführen. Soweit die Schulen Bestellungen während des Schuljahres aufgeben, sind die Lieferungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszuführen.
Die Verpackungen der Lehr- und Lernmittel müssen kostenfrei sein und den Erfordernissen des Transportes und der Beschaffenheit der Bücher entsprechen.
Das Verpackungsmaterial ist nach Anlieferung sofort und kostenfrei zurückzunehmen.
Die Bücher sind verpackt und gekennzeichnet in einem von der Schule ausgewiesenen Raum anzuliefern. Ein Lieferschein ist beizufügen. Alle mit der Auslieferung anfallenden Kosten sowie alle aus einem evtl. Versäumnis dieser Abstimmung entstehenden zusätzlichen Kosten wie z. B. für eine Zwischenlagerung etc. hat der Auftragnehmer selbst zu tragen.
Sollten Lehr- und Lernmittel bei der Bestellung ausschließlich über den Verlag zu beziehen sein, sind die betreffenden Schulen und der Fachbereich 3 hierüber umgehend schriftlich zu unterrichten.
Die Rechnungen müssen nachvollziehbar, jahrgangs- bzw. klassenweise sortiert, unter Angabe der Bestellnummer, der Anzahl der Buchtitel und des Einzel- und Gesamtpreises in zweifacher Ausfertigung, ein Exemplar für die jeweilige Schule sowie ein Exemplar für den Fachbereich 3, ausgestellt werden. In den Rechnungen sind zwingend die Liefermengen, der Bruttopreis des jeweiligen Artikels, der Nettopreis, der gewährte Rabatt, der Gesamtnetto- und Gesamtbruttopreis auszuweisen. Nur so kann eine reibungslose Begleichung der Rechnung gewährleistet werden. Für den Fall der Nichtbeachtung behält sich der Auftraggeber vor, die Rechnung als nicht vertragskonform zurückzusenden.
Die Nichterfüllung der o.g. Punkte führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers. Die Leistungsbeschreibung ist für die genannten Punkte vom Bewerber zu unterzeichnen. Die Leistungsbeschreibung ist in den Vergabeunterlagen enthalten.