M ST 20007 Lieferung von Lehr- und Lernmitteln für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 für die Stadt Meerbusch

Stadt Meerbusch — Fachbereich Schule, Sport und Kultur

Lieferung von Lehr- und Lernmittel, die der Buchpreisbindung unterliegen, für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 aufgeteilt in 2 Lose für 12 Meerbuscher Schulen:
— Los 1: 95 000,00 EUR;
— Los 2: 95 000,00 EUR.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-09 Auftragsbekanntmachung
2020-06-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulbücher
Referenznummer: M ST 20007
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Lehr- und Lernmittel, die der Buchpreisbindung unterliegen, für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 aufgeteilt in 2 Lose für 12 Meerbuscher Schulen: — Los 1: 95 000,00 EUR; — Los 2: 95 000,00 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulbücher 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schulbücher 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Meerbusch — Fachbereich Schule, Sport und Kultur
Postanschrift: Bommershöfer Weg 2-8
Postleitzahl: 40670
Postort: Meerbusch
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de 📧
Telefon: +49 2181/601-1416 📞
Fax: +49 2181 / 601-81416 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E22328198 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E22328198 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 051-120411
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der Berücksichtigung folgender Zuschlagskriterien mit ihrer entsprechenden Gewichtung: — Preis: Gewährung der nach BuchPrG höchstzulässigen Rabatte: Gewichtung 100 %. Es ist ein aktueller Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorzulegen. Der Bieter hat 5 Referenzen über Schulbuchaufträge aus den letzten 3 Jahren mit einem Auftragsvolumen von mindestens 50 000 EUR netto pro Jahr unter Nennung des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers, des Auftragsvolumens und der Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) vorzulegen. Der Wert des Auftragsvolumens kann sich durch die gleichzeitige Belieferung mehrerer Schulträger ergeben. Eine Addition von Referenzen aus unterschiedlichen Schuljahren wird nicht anerkannt. Referenzen, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt. Die losweisen Aufträge werden bezüglich des Zuschlagskriteriums „Preis" entsprechend des im Buchpreisbindungsgesetz festgelegten höchstzulässigen Nachlasses gewertet. Zur Erreichung des — bei einem Gesamtauftragswert ab 50 000 EUR (netto) — höchstzulässigen Rabattsatzes von 15 % wurde die Gesamtleistung in 2 ungefähr gleichgroße Lose aufgeteilt. Die Nachlassregelung gilt grundsätzlich für alle Bestellungen von freien Lehr- und Lernmitteln bis 4 Wochen nach Schuljahresbeginn (erster Schultag nach den Sommerferien). Für danach eingehende Bestellungen gilt die im § 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchpreisbindungsgesetz festgelegte Stückzahlstaffelung. Der Verlag bietet eine kostenfreie und qualifizierte Unterstützung der Schulen bei Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen an und unterstützt die Schulen mit fachliche Beratung und Anschauungsmaterial vor Ort. Der Lieferumfang bezieht sich neben den deutschsprachigen Lehr- und Lernmitteln auch auf die Unterlagen für den muttersprachlichen Unterricht und Deutsch als Fremdsprache, soweit diese Lehr- und Lernmittel dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen. Die Auslieferung muss zwingend frei Verwendungsstelle an die Schule erfolgen, welche die Bücher im Unterricht verwendet. Gleiches gilt für die Lehr- und Lernmittel, die über den Fachbereich 3 bestellt werden. Beschädigte Bücher sind vom Verlag zurückzunehmen. Teil- bzw. Nachbestellungen werden ggf. im laufe des Schuljahres noch aufgegeben. Der Auftragnehmer erteilt dem Fachbereich 3 sowie den einzelnen Schulen schriftliche Auftragsbestätigungen. Die Lieferungen sind ausschließlich nach Terminabsprache mit den jeweiligen Schulen bis spätestens zum Schuljahresbeginn (erster Tag nach den Sommerferien) auszuführen. Soweit die Schulen Bestellungen während des Schuljahres aufgeben, sind die Lieferungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszuführen. Die Verpackungen der Lehr- und Lernmittel müssen kostenfrei sein und den Erfordernissen des Transportes und der Beschaffenheit der Bücher entsprechen. Das Verpackungsmaterial ist nach Anlieferung sofort und kostenfrei zurückzunehmen. Die Bücher sind verpackt und gekennzeichnet in einem von der Schule ausgewiesenen Raum anzuliefern. Ein Lieferschein ist beizufügen. Alle mit der Auslieferung anfallenden Kosten sowie alle aus einem evtl. Versäumnis dieser Abstimmung entstehenden zusätzlichen Kosten wie z. B. für eine Zwischenlagerung etc. hat der Auftragnehmer selbst zu tragen. Sollten Lehr- und Lernmittel bei der Bestellung ausschließlich über den Verlag zu beziehen sein, sind die betreffenden Schulen und der Fachbereich 3 hierüber umgehend schriftlich zu unterrichten. Die Rechnungen müssen nachvollziehbar, jahrgangs- bzw. klassenweise sortiert, unter Angabe der Bestellnummer, der Anzahl der Buchtitel und des Einzel- und Gesamtpreises in 2-facher Ausfertigung, ein Exemplar für die jeweilige Schule sowie ein Exemplar für den Fachbereich 3, ausgestellt werden. In den Rechnungen sind zwingend die Liefermengen, der Bruttopreis des jeweiligen Artikels, der Nettopreis, der gewährte Rabatt, der Gesamtnetto- und Gesamtbruttopreis auszuweisen. Nur so kann eine reibungslose Begleichung der Rechnung gewährleistet werden. Für den Fall der Nichtbeachtung behält sich der Auftraggeber vor, die Rechnung als nicht vertragskonform zurückzusenden. Die Nichterfüllung der o. g. Punkte führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers. Die Leistungsbeschreibung ist für die genannten Punkte vom Bewerber zu unterzeichnen. Die Leistungsbeschreibung ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Lehr- und Lernmittel, die der Buchpreisbindung unterliegen, für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 aufgeteilt in 2 Lose für 12 Meerbuscher Schulen:
— Los 1: 95 000,00 EUR;
— Los 2: 95 000,00 EUR.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: M ST 20007 Lieferung von Lehr- und Lernmitteln für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 für die Stadt Meerbusch
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Lehr- und Lernmittel, die der Buchpreisbindung unterliegen, für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 aufgeteilt in 2 Lose für 12 Meerbuscher Schulen.
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der Berücksichtigung folgender Zuschlagskriterien mit ihrer entsprechenden Gewichtung:
— Preis: Gewährung der nach BuchPrG höchstzulässigen Rabatte: Gewichtung 100 %.
Es ist ein aktueller Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Der Bieter hat 5 Referenzen über Schulbuchaufträge aus den letzten 3 Jahren mit einem Auftragsvolumen von mindestens 50 000 EUR netto pro Jahr unter Nennung des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers, des Auftragsvolumens und der Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) vorzulegen. Der Wert des Auftragsvolumens kann sich durch die gleichzeitige Belieferung mehrerer Schulträger ergeben. Eine Addition von Referenzen aus unterschiedlichen Schuljahren wird nicht anerkannt. Referenzen, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt.
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Die losweisen Aufträge werden bezüglich des Zuschlagskriteriums „Preis" entsprechend des im Buchpreisbindungsgesetz festgelegten höchstzulässigen Nachlasses gewertet.
Zur Erreichung des — bei einem Gesamtauftragswert ab 50 000 EUR (netto) — höchstzulässigen Rabattsatzes von 15 % wurde die Gesamtleistung in 2 ungefähr gleichgroße Lose aufgeteilt.
Die Nachlassregelung gilt grundsätzlich für alle Bestellungen von freien Lehr- und Lernmitteln bis 4 Wochen nach Schuljahresbeginn (erster Schultag nach den Sommerferien).
Für danach eingehende Bestellungen gilt die im § 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchpreisbindungsgesetz festgelegte Stückzahlstaffelung.
Der Verlag bietet eine kostenfreie und qualifizierte Unterstützung der Schulen bei Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen an und unterstützt die Schulen mit fachliche Beratung und Anschauungsmaterial vor Ort.
Der Lieferumfang bezieht sich neben den deutschsprachigen Lehr- und Lernmitteln auch auf die Unterlagen für den muttersprachlichen Unterricht und Deutsch als Fremdsprache, soweit diese Lehr- und Lernmittel dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen.
Die Auslieferung muss zwingend frei Verwendungsstelle an die Schule erfolgen, welche die Bücher im Unterricht verwendet. Gleiches gilt für die Lehr- und Lernmittel, die über den Fachbereich 3 bestellt werden.
Beschädigte Bücher sind vom Verlag zurückzunehmen.
Teil- bzw. Nachbestellungen werden ggf. im laufe des Schuljahres noch aufgegeben.
Der Auftragnehmer erteilt dem Fachbereich 3 sowie den einzelnen Schulen schriftliche Auftragsbestätigungen.
Die Lieferungen sind ausschließlich nach Terminabsprache mit den jeweiligen Schulen bis spätestens zum Schuljahresbeginn (erster Tag nach den Sommerferien) auszuführen. Soweit die Schulen Bestellungen während des Schuljahres aufgeben, sind die Lieferungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszuführen.
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Die Verpackungen der Lehr- und Lernmittel müssen kostenfrei sein und den Erfordernissen des Transportes und der Beschaffenheit der Bücher entsprechen.
Das Verpackungsmaterial ist nach Anlieferung sofort und kostenfrei zurückzunehmen.
Die Bücher sind verpackt und gekennzeichnet in einem von der Schule ausgewiesenen Raum anzuliefern. Ein Lieferschein ist beizufügen. Alle mit der Auslieferung anfallenden Kosten sowie alle aus einem evtl. Versäumnis dieser Abstimmung entstehenden zusätzlichen Kosten wie z. B. für eine Zwischenlagerung etc. hat der Auftragnehmer selbst zu tragen.
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Sollten Lehr- und Lernmittel bei der Bestellung ausschließlich über den Verlag zu beziehen sein, sind die betreffenden Schulen und der Fachbereich 3 hierüber umgehend schriftlich zu unterrichten.
Die Rechnungen müssen nachvollziehbar, jahrgangs- bzw. klassenweise sortiert, unter Angabe der Bestellnummer, der Anzahl der Buchtitel und des Einzel- und Gesamtpreises in 2-facher Ausfertigung, ein Exemplar für die jeweilige Schule sowie ein Exemplar für den Fachbereich 3, ausgestellt werden. In den Rechnungen sind zwingend die Liefermengen, der Bruttopreis des jeweiligen Artikels, der Nettopreis, der gewährte Rabatt, der Gesamtnetto- und Gesamtbruttopreis auszuweisen. Nur so kann eine reibungslose Begleichung der Rechnung gewährleistet werden. Für den Fall der Nichtbeachtung behält sich der Auftraggeber vor, die Rechnung als nicht vertragskonform zurückzusenden.
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Die Nichterfüllung der o. g. Punkte führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers. Die Leistungsbeschreibung ist für die genannten Punkte vom Bewerber zu unterzeichnen. Die Leistungsbeschreibung ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
1. Städt. Adam-Riese-Schule
Witzfeldstr. 41-43
40667 Meerbusch,
2. Städt. Maria-Montessori-Gesamtschule
Weißenberger Weg 8-12
3. Städt. Martinus-Schule
Fouesnantplatz 2
40670 Meerbusch,
4. Städt. Matare-Gymnasium
Niederdonker Str. 32
5. Städt. Nikolaus-Schule
Wienenweg 38
6. Fachbereich Schule, Sport und Kultur
Bommershöfer Weg 2-8
40670 Meerbusch.
1. Städt. Brüder Grimm-Schule
Büdericher Allee 17-23
2. Städt. Mauritius-Schule
Dorfstr. 18
3. Städt. Pastor-Jacobs-Schule
Kemperallee 6
40668 Meerbusch,
4. Städt. Meerbusch-Gymnasium
Mönkesweg 58
5. Städt. Theodor-Fliedner-Schule
Im Schieb 2
6. Städt. Realschule Osterath
Görresstr. 6
7. Städt. Eichendorff-Schule
Görresstr. 4

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung-Europäische Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit-Europäische Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
5 Referenzen über Schulbuchaufträge aus den letzten 3 Jahren mit einem Auftragsvolumen vom mind. 50 000 EUR pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit i. V. m. Erklärung und Nachweis zur Eignung mittels Referenz-Europäische Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen.
Mindeststandards: Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Stadt Meerbusch die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze in der jeweils gültigen Fassung Anwendung finden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: M ST 20007
Kontakt
Internetadresse: www.rhein-kreis-neuss.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E22328198 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Nach 2 Jahren
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekannt gegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungenentsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland — Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rhein-Kreis Neuss — Der Landrat — Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift: Auf der Schanze 4
Postort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Telefon: +49 2181/601-1416 📞
E-Mail: submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de 📧
Fax: +49 2181 / 601-81416 📠
Internetadresse: www.rhein-kreis-neuss.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 051-120411 (2020-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Lehr- und Lernmittel, die der Buchpreisbindung unterliegen, für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 aufgeteilt in 2 Lose für 12 Meerbuscher Schulen — Los 1: 95 000,00 EUR. — Los 2: 95 000,00 EUR.
Gesamtwert des Auftrags: 203 300 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Meerbusch -Fachbereich Schule, Sport und Kultur

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 112-271571
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 051-120411
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der Berücksichtigung folgender Zuschlagskriterien mit ihrer entsprechenden Gewichtung: — Preis: Gewährung der nach BuchPrG höchstzulässigen Rabatte: Gewichtung 100 % Es ist ein aktueller Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorzulegen. Der Bieter hat fünf Referenzen über Schulbuchaufträge aus den letzten 3 Jahren mit einem Auftragsvolumen von mindestens 50 000 EUR netto pro Jahr unter Nennung des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers, des Auftragsvolumens und der Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) vorzulegen. Der Wert des Auftragsvolumens kann sich durch die gleichzeitige Belieferung mehrerer Schulträger ergeben. Eine Addition von Referenzen aus unterschiedlichen Schuljahren wird nicht anerkannt. Referenzen, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt. Die losweisen Aufträge werden bezüglich des Zuschlagskriteriums „Preis" entsprechend des im Buchpreisbindungsgesetz festgelegten höchstzulässigen Nachlasses gewertet. Zur Erreichung des – bei einem Gesamtauftragswert ab 50 000 EUR (netto) – höchstzulässigen Rabattsatzes von 15 % wurde die Gesamtleistung in 2 ungefähr gleichgroße Lose aufgeteilt. Die Nachlassregelung gilt grundsätzlich für alle Bestellungen von freien Lehr- und Lernmitteln bis 4 Wochen nach Schuljahresbeginn (erster Schultag nach den Sommerferien). Für danach eingehende Bestellungen gilt die im § 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchpreisbindungsgesetz festgelegte Stückzahlstaffelung. Der Verlag bietet eine kostenfreie und qualifizierte Unterstützung der Schulen bei Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen an und unterstützt die Schulen mit fachliche Beratung und Anschauungsmaterial vor Ort. Der Lieferumfang bezieht sich neben den deutschsprachigen Lehr- und Lernmitteln auch auf die Unterlagen für den muttersprachlichen Unterricht und Deutsch als Fremdsprache, soweit diese Lehr- und Lernmittel dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen. Die Auslieferung muss zwingend frei Verwendungsstelle an die Schule erfolgen, welche die Bücher im Unterricht verwendet. Gleiches gilt für die Lehr- und Lernmittel, die über den Fachbereich 3 bestellt werden. Beschädigte Bücher sind vom Verlag zurückzunehmen. Teil- bzw. Nachbestellungen werden ggf. im laufe des Schuljahres noch aufgegeben. Der Auftragnehmer erteilt dem Fachbereich 3 sowie den einzelnen Schulen schriftliche Auftragsbestätigungen. Die Lieferungen sind ausschließlich nach Terminabsprache mit den jeweiligen Schulen bis spätestens zum Schuljahresbeginn (erster Tag nach den Sommerferien) auszuführen. Soweit die Schulen Bestellungen während des Schuljahres aufgeben, sind die Lieferungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszuführen. Die Verpackungen der Lehr- und Lernmittel müssen kostenfrei sein und den Erfordernissen des Transportes und der Beschaffenheit der Bücher entsprechen. Das Verpackungsmaterial ist nach Anlieferung sofort und kostenfrei zurückzunehmen. Die Bücher sind verpackt und gekennzeichnet in einem von der Schule ausgewiesenen Raum anzuliefern. Ein Lieferschein ist beizufügen. Alle mit der Auslieferung anfallenden Kosten sowie alle aus einem evtl. Versäumnis dieser Abstimmung entstehenden zusätzlichen Kosten wie z. B. für eine Zwischenlagerung etc. hat der Auftragnehmer selbst zu tragen. Sollten Lehr- und Lernmittel bei der Bestellung ausschließlich über den Verlag zu beziehen sein, sind die betreffenden Schulen und der Fachbereich 3 hierüber umgehend schriftlich zu unterrichten. Die Rechnungen müssen nachvollziehbar, jahrgangs- bzw. klassenweise sortiert, unter Angabe der Bestellnummer, der Anzahl der Buchtitel und des Einzel- und Gesamtpreises in zweifacher Ausfertigung, ein Exemplar für die jeweilige Schule sowie ein Exemplar für den Fachbereich 3, ausgestellt werden. In den Rechnungen sind zwingend die Liefermengen, der Bruttopreis des jeweiligen Artikels, der Nettopreis, der gewährte Rabatt, der Gesamtnetto- und Gesamtbruttopreis auszuweisen. Nur so kann eine reibungslose Begleichung der Rechnung gewährleistet werden. Für den Fall der Nichtbeachtung behält sich der Auftraggeber vor, die Rechnung als nicht vertragskonform zurückzusenden. Die Nichterfüllung der o.g. Punkte führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers. Die Leistungsbeschreibung ist für die genannten Punkte vom Bewerber zu unterzeichnen. Die Leistungsbeschreibung ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Lehr- und Lernmittel, die der Buchpreisbindung unterliegen, für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22 aufgeteilt in 2 Lose für 12 Meerbuscher Schulen
— Los 1: 95 000,00 EUR.
Zusätzliche Informationen:
— Preis: Gewährung der nach BuchPrG höchstzulässigen Rabatte: Gewichtung 100 %
Der Bieter hat fünf Referenzen über Schulbuchaufträge aus den letzten 3 Jahren mit einem Auftragsvolumen von mindestens 50 000 EUR netto pro Jahr unter Nennung des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers, des Auftragsvolumens und der Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) vorzulegen. Der Wert des Auftragsvolumens kann sich durch die gleichzeitige Belieferung mehrerer Schulträger ergeben. Eine Addition von Referenzen aus unterschiedlichen Schuljahren wird nicht anerkannt. Referenzen, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt.
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Zur Erreichung des – bei einem Gesamtauftragswert ab 50 000 EUR (netto) – höchstzulässigen Rabattsatzes von 15 % wurde die Gesamtleistung in 2 ungefähr gleichgroße Lose aufgeteilt.
Die Rechnungen müssen nachvollziehbar, jahrgangs- bzw. klassenweise sortiert, unter Angabe der Bestellnummer, der Anzahl der Buchtitel und des Einzel- und Gesamtpreises in zweifacher Ausfertigung, ein Exemplar für die jeweilige Schule sowie ein Exemplar für den Fachbereich 3, ausgestellt werden. In den Rechnungen sind zwingend die Liefermengen, der Bruttopreis des jeweiligen Artikels, der Nettopreis, der gewährte Rabatt, der Gesamtnetto- und Gesamtbruttopreis auszuweisen. Nur so kann eine reibungslose Begleichung der Rechnung gewährleistet werden. Für den Fall der Nichtbeachtung behält sich der Auftraggeber vor, die Rechnung als nicht vertragskonform zurückzusenden.
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Die Nichterfüllung der o.g. Punkte führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers. Die Leistungsbeschreibung ist für die genannten Punkte vom Bewerber zu unterzeichnen. Die Leistungsbeschreibung ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die Nachlassregelung gilt grundsätzlich für alle Bestellungen von freien Lehr- und Lernmitteln bis vier Wochen nach Schuljahresbeginn (erster Schultag nach den Sommerferien).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
1. Städt. Adam-Riese-Schule, Witzfeldstr. 41-43 in 40667 Meerbusch 2. Städt. Maria-Montessori-Gesamtschule, Weißenberger Weg 8-12 in 40667 Meerbusch 3. Städt. Martinus-Schule, Fouesnantplatz 2 in 40670 Meerbusch 4. Städt. Matare-Gymnasium, Niederdonker Str. 32 in 40667 Meerbusch 5. Städt. Nikolaus-Schule, Wienenweg 38 in 40670 Meerbusch 6. Fachbereich Schule, Sport und Kultur, Bommershöfer Weg 2-8 in 40670 Meerbusch
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1. Städt. Brüder Grimm-Schule, Büdericher Allee 17-23 in 40667 Meerbusch 2. Städt. Mauritius-Schule, Dorfstr. 18 in 40667 Meerbusch 3. Städt. Pastor-Jacobs-Schule, Kemperallee 6 in 40668 Meerbusch 4. Städt. Meerbusch-Gymnasium, Mönkesweg 58 in 40670 Meerbusch 5. Städt. Theodor-Fliedner-Schule, Im Schieb 2 in 40668 Meerbusch 6. Städt. Realschule Osterath, Görresstr. 6 in 40670 Meerbusch 7. Städt. Eichendorff-Schule, Görresstr. 4 in 40670 Meerbusch
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-05 📅
Name: Schulbuchservice GmbH
Postort: Ilmenau
Land: Deutschland 🇩🇪
Thüringen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 101 650 EUR 💰
Name: Hoormann Lehrmittel
Postort: Herzlake
Land: Emsland 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 91

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekannt gegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungenentsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rhein-Kreis Neuss – Der Landrat – Zentrales Vergabemanagement
Quelle: OJS 2020/S 112-271571 (2020-06-09)