Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die ausgeschriebene Leistung in erster Linie die Qualität der einzureichenden Referenzen (Grad der Vergleichbarkeit).
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach Vergleichbarkeit der als Anlage E3 eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln. Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere nach den nachfolgend angegebenen Kriterien:
— Erhebliche Bezüge zu klima- und energiepolitischen Rahmenbedingungen für die Energieversorgung in der EU, Deutschland und Hamburg,
— Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Analysen und Bewertungen von Kraftwerken sowie der damit verbundenen Energiesysteme und -netze,
— Erstellung technischer Konzepte für die Umstellung großer Kraftwerksanlagen auf einen weitgehend emissionsfreien sowie nachhaltigen Betrieb,
— Analyse und Bewertung der relevanten regulatorischen und juristischen Vorgaben bei der Anwendung von Erneuerbaren Energien sowie der Nutzung der Leitungsnetze (Strom, Wärme, Gas) und anderen ggf. zu berücksichtigenden Feldern der Energiewirtschaft,
— Ableitung und Definition von Entwicklungsstrategien und Geschäftsmodellen für den Energiesektor,
— Erhebliche Bezüge zu den Energiemärkten und deren zu erwartenden Entwicklungen bis zum Ende der Dekade,
— Bewertung der mittel- und langfristigen Effekte aus der Umstellung von Kraftwerken bei der Reduktion von Schadstoffen sowie weiterer relevanter Aspekte des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit,
— Einbringung von Expertise im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (Technik, Wirtschaftlichkeit, Recht/Genehmigungen, Ökologie) entsprechend dem neuesten Stand der Entwicklung,
— Referenz bezieht sich auf öffentlichen Auftraggeber,
— Mitglieder des benannten Kernteams waren beteiligt (je mehr desto besser).
Die Ähnlichkeit wird auf einer Skala von eins bis zehn pro Referenz bewertet, wobei zehn die höchste Punktzahl darstellt für den Fall, dass die Referenz alle Kriterien erfüllt.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden mindestens drei, maximal fünf Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen.