Managed Services ServiceNow

Rheinenergie AG

Die IT der RheinEnergie verantwortet als geschäftsgetrieben aufgestellte IT-Organisation innerhalb des Unternehmens das gesamte IT-Leistungsportfolio zur Unterstützung der Geschäftsprozesse der RheinEnergie sowie verbundener Unternehmen. Dies umfasst alle Infrastrukturleistungen inklusive eigenem Data Center und Workplace-Services sowie alle Leistungen rund um Basis-Services und das Application Management.
Seit Anfang des Jahres 2016 hat die IT der RheinEnergie im Rahmen einer Neuausrichtung alle IT-Leistungen in einem Servicemodell abgebildet, ITSM-Prozesse eingeführt und alle Aufgaben in einem umfassenden Rollen- und Funktionskonzept beschrieben.
Bereits heute und kontinuierlich in Zukunft wird die IT mit den Herausforderungen der digitalen Transformation konfrontiert, die einer Weiterentwicklung der Strukturen und Prozesse bedürfen, die im Rahmen der Neuausrichtung gestaltet wurden. Die wesentlichen Gründe dafür sind:
— Nach wie vor sind signifikante Teile der heute zur Verfügung stehenden Ressourcen auf klassische Betriebs-, Support- und Weiterentwicklungsaufgaben allokiert, die die RheinEnergie nicht oder nicht entscheidend im Wettbewerb differenzieren.
— Die Anforderungen aus Markt und Wettbewerb erfordern einen raschen Aufbau von Kompetenzen, die heute noch nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.
In der aktuellen IT-Strategie wurden daher die Reduzierung der Fertigungstiefe in einzelnen Leistungsfeldern und damit einhergehend die Verlagerung von Kompetenzen in differenzierende Leistungsfelder als wesentliche Zielsetzung formuliert, die durch das Transformationsprogramm „Competence Shift“ nun schrittweise umgesetzt werden sollen.
In Anlehnung an diese IT-Strategie wird eine Vergabe von Managed Services für das Management der ServiceNow-Landschaft angestrebt. Diese umfassen wiederkehrende Basisleistungen, welche die Lösung von Incidents, sowie die Umsetzung Standard Changes und Service Requests bezogen auf die Applikation ServiceNow gemäß festgelegter Servicequalitäten umfassen. Ergänzend wird durch ein Anforderungsmanagement sowie Entwicklungsleistungen der kontinuierliche Veränderungsbedarf bedient. Weiterhin soll mittels des Service Providermanagement die systematische und strukturierte Planung, Organisation und Umsetzung der Anbindung zwischen der Applikation ServiceNow des Auftraggebers und der ITSM Applikation eines IT Providers des Auftraggebers, gemäß festgelegter Servicequalitäten vorangetrieben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Kurze Beschreibung:
“Die IT der RheinEnergie verantwortet als geschäftsgetrieben aufgestellte IT-Organisation innerhalb des Unternehmens das gesamte IT-Leistungsportfolio zur...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: RheinEnergie AG
Postanschrift: Parkgürtel 24
Postleitzahl: 50823
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.rheinenergie.com 🌏
E-Mail: s.kuenster@rheinenergie.com 📧
Telefon: +49 221/1784212 📞
Fax: +49 22117884212 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E69342264 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 094-225498
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen

“Es gilt gemäß §160 Abs. 3 S. 1 GWB: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 094-225498 (2020-05-11)