Zu Beginn des Jahres 2021 soll die größte Tarifreform im saarländischen Nahverkehr seit der Gründung des saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) im Jahr 2005 umgesetzt werden. Mit deren Hilfe kann das derzeitige als zu teuer und aufgrund der kleinteiligen Tarifwabenstruktur als zu kompliziert empfundene Tarifsystem überwunden werden, ohne es aufzulösen. Dies soll im Wesentlichen durch die Einführung sogenannter Flatrate-Tarife erfolgen, die eine landesweite Nutzung aller Busse und Bahnen im saarländischen Verkehrsverbund über einen festen Zeitraum (insbesondere Jahres-Abos) ermöglichen. Die Einführung der Tarifreform soll durch eine umfassende Kampagne begleitet werden, um eine neue Geschichte des saarländischen ÖPNV zu begründen, das Image zu verbessern und die neuen Tarifprodukte an bestehende und neu zu gewinnenden Kundinnen und Kunden zu bringen. Weitere Einzelheiten zur geplanten Tarifreform ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen. Obwohl das Verkehrsangebot im saarländischen Nahverkehr im bundesweiten Vergleich als gut zu bewerten ist, liegt die ÖPNV-Nutzung durch die saarländische Bevölkerung deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Diskrepanz zwischen dem steigenden Interesse am Thema ÖPNV generell und der stagnierenden Nachfrage durch die Nutzerinnen und Nutzer im Saarland zeigt, dass noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, um mehr Menschen durch attraktive Tarife und ein gutes Verkehrsangebot vom ÖPNV zu überzeugen. Das Marketing zur Tarifreform muss deshalb ergänzt werden um Maßnahmen, die darauf abzielen, insgesamt das Image des ÖPNV im Saarland zu verbessern. Hier sind alle Verkehrsangebote und Möglichkeiten des saarländischen ÖPNV zu thematisieren. Die Marketingkampagne wird durch das Land initiiert, in deren Aufgabenträgerschaft der regionale Schienenverkehr liegt. Die Aufgabenträgerschaft für die regionalen Buslinien von landesweiter Bedeutung obliegt dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS). Die örtlichen Bus- und Stadtbahnverkehre liegen in der Aufgabenträgerschaft der jeweiligen Landkreise und/oder Kommunen. Damit die Marketingkampagne umfassend wirkt, ist sie so auszugestalten, dass insbesondere die Elemente zur Verbesserung des Images des ÖPNV allgemein, auch von den kommunalen Aufgabenträgern und deren Verkehrsunternehmen aufgegriffen und fortgeführt werden können. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Marketingkampagne das Engagement der saarländischen Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, für einen attraktiven ÖPNV im Saarland würdigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbekampagnen
Referenznummer: MWAEV Verg 01/20
Kurze Beschreibung:
Zu Beginn des Jahres 2021 soll die größte Tarifreform im saarländischen Nahverkehr seit der Gründung des saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) im Jahr 2005 umgesetzt werden. Mit deren Hilfe kann das derzeitige als zu teuer und aufgrund der kleinteiligen Tarifwabenstruktur als zu kompliziert empfundene Tarifsystem überwunden werden, ohne es aufzulösen. Dies soll im Wesentlichen durch die Einführung sogenannter Flatrate-Tarife erfolgen, die eine landesweite Nutzung aller Busse und Bahnen im saarländischen Verkehrsverbund über einen festen Zeitraum (insbesondere Jahres-Abos) ermöglichen.
Die Einführung der Tarifreform soll durch eine umfassende Kampagne begleitet werden, um eine neue Geschichte des saarländischen ÖPNV zu begründen, das Image zu verbessern und die neuen Tarifprodukte an bestehende und neu zu gewinnenden Kundinnen und Kunden zu bringen.
Weitere Einzelheiten zur geplanten Tarifreform ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen.
Obwohl das Verkehrsangebot im saarländischen Nahverkehr im bundesweiten Vergleich als gut zu bewerten ist, liegt die ÖPNV-Nutzung durch die saarländische Bevölkerung deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Diskrepanz zwischen dem steigenden Interesse am Thema ÖPNV generell und der stagnierenden Nachfrage durch die Nutzerinnen und Nutzer im Saarland zeigt, dass noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, um mehr Menschen durch attraktive Tarife und ein gutes Verkehrsangebot vom ÖPNV zu überzeugen.
Das Marketing zur Tarifreform muss deshalb ergänzt werden um Maßnahmen, die darauf abzielen, insgesamt das Image des ÖPNV im Saarland zu verbessern. Hier sind alle Verkehrsangebote und Möglichkeiten des saarländischen ÖPNV zu thematisieren.
Die Marketingkampagne wird durch das Land initiiert, in deren Aufgabenträgerschaft der regionale Schienenverkehr liegt. Die Aufgabenträgerschaft für die regionalen Buslinien von landesweiter Bedeutung obliegt dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS). Die örtlichen Bus- und Stadtbahnverkehre liegen in der Aufgabenträgerschaft der jeweiligen Landkreise und/oder Kommunen. Damit die Marketingkampagne umfassend wirkt, ist sie so auszugestalten, dass insbesondere die Elemente zur Verbesserung des Images des ÖPNV allgemein, auch von den kommunalen Aufgabenträgern und deren Verkehrsunternehmen aufgegriffen und fortgeführt werden können.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Marketingkampagne das Engagement der saarländischen Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, für einen attraktiven ÖPNV im Saarland würdigt.
Zu Beginn des Jahres 2021 soll die größte Tarifreform im saarländischen Nahverkehr seit der Gründung des saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) im Jahr 2005 umgesetzt werden. Mit deren Hilfe kann das derzeitige als zu teuer und aufgrund der kleinteiligen Tarifwabenstruktur als zu kompliziert empfundene Tarifsystem überwunden werden, ohne es aufzulösen. Dies soll im Wesentlichen durch die Einführung sogenannter Flatrate-Tarife erfolgen, die eine landesweite Nutzung aller Busse und Bahnen im saarländischen Verkehrsverbund über einen festen Zeitraum (insbesondere Jahres-Abos) ermöglichen.
Die Einführung der Tarifreform soll durch eine umfassende Kampagne begleitet werden, um eine neue Geschichte des saarländischen ÖPNV zu begründen, das Image zu verbessern und die neuen Tarifprodukte an bestehende und neu zu gewinnenden Kundinnen und Kunden zu bringen.
Weitere Einzelheiten zur geplanten Tarifreform ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen.
Obwohl das Verkehrsangebot im saarländischen Nahverkehr im bundesweiten Vergleich als gut zu bewerten ist, liegt die ÖPNV-Nutzung durch die saarländische Bevölkerung deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Diskrepanz zwischen dem steigenden Interesse am Thema ÖPNV generell und der stagnierenden Nachfrage durch die Nutzerinnen und Nutzer im Saarland zeigt, dass noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, um mehr Menschen durch attraktive Tarife und ein gutes Verkehrsangebot vom ÖPNV zu überzeugen.
Das Marketing zur Tarifreform muss deshalb ergänzt werden um Maßnahmen, die darauf abzielen, insgesamt das Image des ÖPNV im Saarland zu verbessern. Hier sind alle Verkehrsangebote und Möglichkeiten des saarländischen ÖPNV zu thematisieren.
Die Marketingkampagne wird durch das Land initiiert, in deren Aufgabenträgerschaft der regionale Schienenverkehr liegt. Die Aufgabenträgerschaft für die regionalen Buslinien von landesweiter Bedeutung obliegt dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS). Die örtlichen Bus- und Stadtbahnverkehre liegen in der Aufgabenträgerschaft der jeweiligen Landkreise und/oder Kommunen. Damit die Marketingkampagne umfassend wirkt, ist sie so auszugestalten, dass insbesondere die Elemente zur Verbesserung des Images des ÖPNV allgemein, auch von den kommunalen Aufgabenträgern und deren Verkehrsunternehmen aufgegriffen und fortgeführt werden können.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Marketingkampagne das Engagement der saarländischen Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, für einen attraktiven ÖPNV im Saarland würdigt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbekampagnen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zu Beginn des Jahres 2021 soll die größte Tarifreform im saarländischen Nahverkehr seit der Gründung des saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) im Jahr 2005 umgesetzt werden. Mit deren Hilfe kann das derzeitige als zu teuer und aufgrund der kleinteiligen Tarifwabenstruktur als zu kompliziert empfundene Tarifsystem überwunden werden, ohne es aufzulösen. Dies soll im Wesentlichen durch die Einführung sogenannter Flatrate-Tarife erfolgen, die eine landesweite Nutzung aller Busse und Bahnen im saarländischen Verkehrsverbund über einen festen Zeitraum (insbesondere Jahres-Abos) ermöglichen.
Zu Beginn des Jahres 2021 soll die größte Tarifreform im saarländischen Nahverkehr seit der Gründung des saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) im Jahr 2005 umgesetzt werden. Mit deren Hilfe kann das derzeitige als zu teuer und aufgrund der kleinteiligen Tarifwabenstruktur als zu kompliziert empfundene Tarifsystem überwunden werden, ohne es aufzulösen. Dies soll im Wesentlichen durch die Einführung sogenannter Flatrate-Tarife erfolgen, die eine landesweite Nutzung aller Busse und Bahnen im saarländischen Verkehrsverbund über einen festen Zeitraum (insbesondere Jahres-Abos) ermöglichen.
Die Einführung der Tarifreform soll durch eine umfassende Kampagne begleitet werden, um eine neue Geschichte des saarländischen ÖPNV zu begründen, das Image zu verbessern und die neuen Tarifprodukte an bestehende und neu zu gewinnenden Kundinnen und Kunden zu bringen.
Die Einführung der Tarifreform soll durch eine umfassende Kampagne begleitet werden, um eine neue Geschichte des saarländischen ÖPNV zu begründen, das Image zu verbessern und die neuen Tarifprodukte an bestehende und neu zu gewinnenden Kundinnen und Kunden zu bringen.
Weitere Einzelheiten zur geplanten Tarifreform ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen.
Obwohl das Verkehrsangebot im saarländischen Nahverkehr im bundesweiten Vergleich als gut zu bewerten ist, liegt die ÖPNV-Nutzung durch die saarländische Bevölkerung deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Diskrepanz zwischen dem steigenden Interesse am Thema ÖPNV generell und der stagnierenden Nachfrage durch die Nutzerinnen und Nutzer im Saarland zeigt, dass noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, um mehr Menschen durch attraktive Tarife und ein gutes Verkehrsangebot vom ÖPNV zu überzeugen.
Obwohl das Verkehrsangebot im saarländischen Nahverkehr im bundesweiten Vergleich als gut zu bewerten ist, liegt die ÖPNV-Nutzung durch die saarländische Bevölkerung deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Diskrepanz zwischen dem steigenden Interesse am Thema ÖPNV generell und der stagnierenden Nachfrage durch die Nutzerinnen und Nutzer im Saarland zeigt, dass noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, um mehr Menschen durch attraktive Tarife und ein gutes Verkehrsangebot vom ÖPNV zu überzeugen.
Das Marketing zur Tarifreform muss deshalb ergänzt werden um Maßnahmen, die darauf abzielen, insgesamt das Image des ÖPNV im Saarland zu verbessern. Hier sind alle Verkehrsangebote und Möglichkeiten des saarländischen ÖPNV zu thematisieren.
Die Marketingkampagne wird durch das Land initiiert, in deren Aufgabenträgerschaft der regionale Schienenverkehr liegt. Die Aufgabenträgerschaft für die regionalen Buslinien von landesweiter Bedeutung obliegt dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS). Die örtlichen Bus- und Stadtbahnverkehre liegen in der Aufgabenträgerschaft der jeweiligen Landkreise und/oder Kommunen. Damit die Marketingkampagne umfassend wirkt, ist sie so auszugestalten, dass insbesondere die Elemente zur Verbesserung des Images des ÖPNV allgemein, auch von den kommunalen Aufgabenträgern und deren Verkehrsunternehmen aufgegriffen und fortgeführt werden können.
Die Marketingkampagne wird durch das Land initiiert, in deren Aufgabenträgerschaft der regionale Schienenverkehr liegt. Die Aufgabenträgerschaft für die regionalen Buslinien von landesweiter Bedeutung obliegt dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS). Die örtlichen Bus- und Stadtbahnverkehre liegen in der Aufgabenträgerschaft der jeweiligen Landkreise und/oder Kommunen. Damit die Marketingkampagne umfassend wirkt, ist sie so auszugestalten, dass insbesondere die Elemente zur Verbesserung des Images des ÖPNV allgemein, auch von den kommunalen Aufgabenträgern und deren Verkehrsunternehmen aufgegriffen und fortgeführt werden können.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Marketingkampagne das Engagement der saarländischen Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, für einen attraktiven ÖPNV im Saarland würdigt.
Geschätzter Gesamtwert: 415966.38 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 415966.38 EUR 💰
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag ist auf eine Dauer von 18 Monaten angelegt. Am Ende der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, den Vertrag 2 Mal, jeweils um ein Jahr, zu verlängern, bevor die Leistung neu vergeben wird. Unabhängig davon kann es vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie notwendig werden, die Kampagne zeitlich auszusetzen oder zu strecken.
Der Vertrag ist auf eine Dauer von 18 Monaten angelegt. Am Ende der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, den Vertrag 2 Mal, jeweils um ein Jahr, zu verlängern, bevor die Leistung neu vergeben wird. Unabhängig davon kann es vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie notwendig werden, die Kampagne zeitlich auszusetzen oder zu strecken.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Unternehmensdarstellung: Der Bewerber hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres sowie die Angabe der Gesamtmitarbeiterzahl (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) nachzuweisen. Wenn vorhanden, ist die Bilanzsumme zu nennen. Es wird ein Mindestumsatz von 500 000 EUR pro Jahr verlangt. Ein Bewerber, der den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen kann, wird von der weiteren Angebotsbewertung ausgeschlossen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. die Bilanzsumme der Gruppe ebenfalls genannt werden. Die Unternehmensdarstellung ist zwingend einzureichen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Unternehmensdarstellung: Der Bewerber hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres sowie die Angabe der Gesamtmitarbeiterzahl (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) nachzuweisen. Wenn vorhanden, ist die Bilanzsumme zu nennen. Es wird ein Mindestumsatz von 500 000 EUR pro Jahr verlangt. Ein Bewerber, der den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen kann, wird von der weiteren Angebotsbewertung ausgeschlossen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. die Bilanzsumme der Gruppe ebenfalls genannt werden. Die Unternehmensdarstellung ist zwingend einzureichen;
— Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (siehe Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie seiner Eignung auf Verlangen weitere Angaben gemäß §§ 42-51 VgV, 122-124 GWB zu machen. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Unterauftragnehmer.
Mindeststandards: Mindestumsatz von 500 000 EUR pro Jahr
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unternehmensdarstellung:
— Unternehmenspräsentation des Bieters. Die Unternehmenspräsentation beinhaltet Angaben zur Historie und Philosophie der Agentur, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder, Darstellung des Leistungsspektrums (Leistungsportfolios), Darstellung der Teamstrukturen und Angaben zur aktuellen Anzahl der Mitarbeiter in den jeweiligen Bereichen, z. B. Kreation und Kundenberatung, das jeweilige Verhältnis feste/freie Mitarbeiter sowie das Projektteam;
— Unternehmenspräsentation des Bieters. Die Unternehmenspräsentation beinhaltet Angaben zur Historie und Philosophie der Agentur, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder, Darstellung des Leistungsspektrums (Leistungsportfolios), Darstellung der Teamstrukturen und Angaben zur aktuellen Anzahl der Mitarbeiter in den jeweiligen Bereichen, z. B. Kreation und Kundenberatung, das jeweilige Verhältnis feste/freie Mitarbeiter sowie das Projektteam;
— Für die Annahme der fachlichen Eignung des Bewerbers ist es zwingend, dass er bereits Leistungen erbracht hat, die mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind. Die Vorlage von insgesamt 4 Referenzen ist gefordert, 2 aus jeder Kategorie:
a) Kampagnen im ÖPNV-Bereich,
b) Veranstaltungen.
Alle vorgelegten Referenzen müssen aus den vergangenen 6 Jahren (älteste von 2014) stammen, ältere Referenzen werden nicht bewertet. Referenzen können grundsätzlich auch für mehrere Kriterien herangezogen werden.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie seiner Eignung auf Verlangen weitere Angaben gemäß §§ 42-51 VgV, 122-124 GWB zu machen. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Unterauftragnehmer.
Mindeststandards: Vorlage von jeweils 2 Referenzen je genanntem Referenzbereich, insgesamt 4.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STTG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Teilnahmebedingungen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtstrategie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 v.H.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kommunikationsstrategie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 v.H.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentationseindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 v.H.
Kostenkriterium (Name): Kosten- und Mediaplan
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 v.H.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesministerium
Kontakt
Kontaktperson: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr – Referat D/4
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6HDK5S/documents🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammerns des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681-501-4994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681-501-3506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder dieser Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags gerügt werden; Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder dieser Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags gerügt werden; Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr – Referat A/3
Telefon: +49 681-501-3357📞
E-Mail: d.meyer@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681-501-1736 📠
Quelle: OJS 2020/S 134-329856 (2020-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 415966.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge