Der Markt Burgebrach hat das Nachbaranwesen des Rathauses (das sog. „Schmälinghaus“), Hauptstraße 5, in Burgebrach, erworben. Es ist angedacht dieses Gebäude zurückzubauen und mit einem Ersatzbau an gleicher Stelle mit dem Verwaltungsgebäude der VG Burgebrach zu verbinden. Aufgrund der Fördermöglichkeiten durch die Städtebauförderung sind verschiedene, auch öffentliche Nutzungen (z.B. Tourismusbüro, Bürgerbüro, etc.) neben einem reinen Rathausgebäude vorgesehen. Die Gebäude (Hauptstraße 3 und 5) sollen künftig baulich verbunden sein. Das bestehende Rathaus (Hauptstraße 3) soll in diesem Zusammenhang energetisch saniert werden. Das äußere und innere Erscheinungsbild der beiden Anwesen ist aufeinander abzustimmen. In unmittelbarer Nähe befindet sich das denkmalgeschützte „Alte Rathaus“ (Hauptstraße 1). Dieses Gebäude soll unberührt bleiben. Eine Bestandsbewertung hat ergeben, dass dem Gebäude Hauptstraße 5 aufgrund zahlreicher Um- und Ausbauten in den letzten Jahrzehnten die Eignung für die vorgesehenen Zwecke abgesprochen werden muss. Die Bauaufgabe besteht im Wesentlichen aus dem Rückbau sowie anschließendem Neubau an gleicher Stelle und der energetischen Sanierung des bestehenden Rathausgebäudes. Das Gebäudeensembles ist Teil „historischen Ortskernes“ von Burgebrach. Die Südfassaden des bestehenden Gebäudes sowie des Neubaus sollen an die übrigen Gebäude des Ortskernes angeglichen werden. Das 5-geschossige Gebäude der Hauptstraße 5 wurde um die Jahrhundertwende als Massivbau (Außenwände: Sockel in Sandstein mit aufgehendem Ziegelmauerwerk; Innenwände: Fachwerk, Ziegelmauerwerk, Trockenbau) mit Holzbalkendecke und steilem Satteldach (55, liegender Pfettendachstuhl, rote Biberschwanzziegel) errichtet. Das Gebäude ist teilunterkellert (Sandsteingewölbe). In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Abbruch bzw. Rückbau des Gebäudes Hauptstraße 5 sowie der anschließende Neubau an gleicher Stelle. Der Betrieb im bestehenden Rathaus läuft währenddessen parallel weiter. Für die energetische Sanierung des Rathauses im 2. Bauabschnitt werden die Mitarbeiter in den Neubau umgezogen bzw. in umliegende Gebäude ausgelagert (Umzug bzw. Auslagerung durch AG). Das Raumprogramm der Erweiterung des Rathauses Burgebrach umfasst Räumlichkeiten für ca. 31 Arbeitsplätze. Eine detaillierte Darstellung kann den Vergabeunterlagen Stufe 2 entnommen werden. Die Gesamtkosten für den Abbruch mit Ersatzneubau nach DIN 276 werden mit ca. 2,19 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich auf 1,23 Mio. EUR brutto. Es handelt sich um eine geförderte Gesamtmaßnahme. Terminvorschau: — Start umgehend nach Abschluss VgV; — Planungsphase 2021; — Abgabe Förderantrag 2021; — Bauausführung ab 2022; — Gesamtfertigstellung Abbruch + Ersatzneubau 2023; — Gesamtfertigstellung energetische Sanierung 2024.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Der Markt Burgebrach hat das Nachbaranwesen des Rathauses (das sog. „Schmälinghaus“), Hauptstraße 5, in Burgebrach, erworben. Es ist angedacht dieses Gebäude zurückzubauen und mit einem Ersatzbau an gleicher Stelle mit dem Verwaltungsgebäude der VG Burgebrach zu verbinden.
Aufgrund der Fördermöglichkeiten durch die Städtebauförderung sind verschiedene, auch öffentliche Nutzungen (z.B. Tourismusbüro, Bürgerbüro, etc.) neben einem reinen Rathausgebäude vorgesehen.
Die Gebäude (Hauptstraße 3 und 5) sollen künftig baulich verbunden sein. Das bestehende Rathaus (Hauptstraße 3) soll in diesem Zusammenhang energetisch saniert werden. Das äußere und innere Erscheinungsbild der beiden Anwesen ist aufeinander abzustimmen. In unmittelbarer Nähe befindet sich das denkmalgeschützte „Alte Rathaus“ (Hauptstraße 1). Dieses Gebäude soll unberührt bleiben.
Eine Bestandsbewertung hat ergeben, dass dem Gebäude Hauptstraße 5 aufgrund zahlreicher Um- und Ausbauten in den letzten Jahrzehnten die Eignung für die vorgesehenen Zwecke abgesprochen werden muss.
Die Bauaufgabe besteht im Wesentlichen aus dem Rückbau sowie anschließendem Neubau an gleicher Stelle und der energetischen Sanierung des bestehenden Rathausgebäudes. Das Gebäudeensembles ist Teil „historischen Ortskernes“ von Burgebrach. Die Südfassaden des bestehenden Gebäudes sowie des Neubaus sollen an die übrigen Gebäude des Ortskernes angeglichen werden.
Das 5-geschossige Gebäude der Hauptstraße 5 wurde um die Jahrhundertwende als Massivbau (Außenwände: Sockel in Sandstein mit aufgehendem Ziegelmauerwerk; Innenwände: Fachwerk, Ziegelmauerwerk, Trockenbau) mit Holzbalkendecke und steilem Satteldach (55
In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Abbruch bzw. Rückbau des Gebäudes Hauptstraße 5 sowie der anschließende Neubau an gleicher Stelle. Der Betrieb im bestehenden Rathaus läuft währenddessen parallel weiter. Für die energetische Sanierung des Rathauses im 2. Bauabschnitt werden die Mitarbeiter in den Neubau umgezogen bzw. in umliegende Gebäude ausgelagert (Umzug bzw. Auslagerung durch AG).
Das Raumprogramm der Erweiterung des Rathauses Burgebrach umfasst Räumlichkeiten für ca. 31 Arbeitsplätze. Eine detaillierte Darstellung kann den Vergabeunterlagen Stufe 2 entnommen werden.
Die Gesamtkosten für den Abbruch mit Ersatzneubau nach DIN 276 werden mit ca. 2,19 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich auf 1,23 Mio. EUR brutto.
Es handelt sich um eine geförderte Gesamtmaßnahme.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV;
— Planungsphase 2021;
— Abgabe Förderantrag 2021;
— Bauausführung ab 2022;
— Gesamtfertigstellung Abbruch + Ersatzneubau 2023;
— Gesamtfertigstellung energetische Sanierung 2024.
Der Markt Burgebrach hat das Nachbaranwesen des Rathauses (das sog. „Schmälinghaus“), Hauptstraße 5, in Burgebrach, erworben. Es ist angedacht dieses Gebäude zurückzubauen und mit einem Ersatzbau an gleicher Stelle mit dem Verwaltungsgebäude der VG Burgebrach zu verbinden.
Aufgrund der Fördermöglichkeiten durch die Städtebauförderung sind verschiedene, auch öffentliche Nutzungen (z.B. Tourismusbüro, Bürgerbüro, etc.) neben einem reinen Rathausgebäude vorgesehen.
Die Gebäude (Hauptstraße 3 und 5) sollen künftig baulich verbunden sein. Das bestehende Rathaus (Hauptstraße 3) soll in diesem Zusammenhang energetisch saniert werden. Das äußere und innere Erscheinungsbild der beiden Anwesen ist aufeinander abzustimmen. In unmittelbarer Nähe befindet sich das denkmalgeschützte „Alte Rathaus“ (Hauptstraße 1). Dieses Gebäude soll unberührt bleiben.
Eine Bestandsbewertung hat ergeben, dass dem Gebäude Hauptstraße 5 aufgrund zahlreicher Um- und Ausbauten in den letzten Jahrzehnten die Eignung für die vorgesehenen Zwecke abgesprochen werden muss.
Die Bauaufgabe besteht im Wesentlichen aus dem Rückbau sowie anschließendem Neubau an gleicher Stelle und der energetischen Sanierung des bestehenden Rathausgebäudes. Das Gebäudeensembles ist Teil „historischen Ortskernes“ von Burgebrach. Die Südfassaden des bestehenden Gebäudes sowie des Neubaus sollen an die übrigen Gebäude des Ortskernes angeglichen werden.
Das 5-geschossige Gebäude der Hauptstraße 5 wurde um die Jahrhundertwende als Massivbau (Außenwände: Sockel in Sandstein mit aufgehendem Ziegelmauerwerk; Innenwände: Fachwerk, Ziegelmauerwerk, Trockenbau) mit Holzbalkendecke und steilem Satteldach (55
In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Abbruch bzw. Rückbau des Gebäudes Hauptstraße 5 sowie der anschließende Neubau an gleicher Stelle. Der Betrieb im bestehenden Rathaus läuft währenddessen parallel weiter. Für die energetische Sanierung des Rathauses im 2. Bauabschnitt werden die Mitarbeiter in den Neubau umgezogen bzw. in umliegende Gebäude ausgelagert (Umzug bzw. Auslagerung durch AG).
Das Raumprogramm der Erweiterung des Rathauses Burgebrach umfasst Räumlichkeiten für ca. 31 Arbeitsplätze. Eine detaillierte Darstellung kann den Vergabeunterlagen Stufe 2 entnommen werden.
Die Gesamtkosten für den Abbruch mit Ersatzneubau nach DIN 276 werden mit ca. 2,19 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich auf 1,23 Mio. EUR brutto.
Es handelt sich um eine geförderte Gesamtmaßnahme.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bamberg, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Markt Burgebrach hat das Nachbaranwesen des Rathauses (das sog. „Schmälinghaus“), Hauptstraße 5, in Burgebrach, erworben. Es ist angedacht dieses Gebäude zurückzubauen und mit einem Ersatzbau an gleicher Stelle mit dem Verwaltungsgebäude der VG Burgebrach zu verbinden.
Der Markt Burgebrach hat das Nachbaranwesen des Rathauses (das sog. „Schmälinghaus“), Hauptstraße 5, in Burgebrach, erworben. Es ist angedacht dieses Gebäude zurückzubauen und mit einem Ersatzbau an gleicher Stelle mit dem Verwaltungsgebäude der VG Burgebrach zu verbinden.
Aufgrund der Fördermöglichkeiten durch die Städtebauförderung sind verschiedene, auch öffentliche Nutzungen (z.B. Tourismusbüro, Bürgerbüro, etc.) neben einem reinen Rathausgebäude vorgesehen.
Die Gebäude (Hauptstraße 3 und 5) sollen künftig baulich verbunden sein. Das bestehende Rathaus (Hauptstraße 3) soll in diesem Zusammenhang energetisch saniert werden. Das äußere und innere Erscheinungsbild der beiden Anwesen ist aufeinander abzustimmen. In unmittelbarer Nähe befindet sich das denkmalgeschützte „Alte Rathaus“ (Hauptstraße 1). Dieses Gebäude soll unberührt bleiben.
Die Gebäude (Hauptstraße 3 und 5) sollen künftig baulich verbunden sein. Das bestehende Rathaus (Hauptstraße 3) soll in diesem Zusammenhang energetisch saniert werden. Das äußere und innere Erscheinungsbild der beiden Anwesen ist aufeinander abzustimmen. In unmittelbarer Nähe befindet sich das denkmalgeschützte „Alte Rathaus“ (Hauptstraße 1). Dieses Gebäude soll unberührt bleiben.
Eine Bestandsbewertung hat ergeben, dass dem Gebäude Hauptstraße 5 aufgrund zahlreicher Um- und Ausbauten in den letzten Jahrzehnten die Eignung für die vorgesehenen Zwecke abgesprochen werden muss.
Die Bauaufgabe besteht im Wesentlichen aus dem Rückbau sowie anschließendem Neubau an gleicher Stelle und der energetischen Sanierung des bestehenden Rathausgebäudes. Das Gebäudeensembles ist Teil „historischen Ortskernes“ von Burgebrach. Die Südfassaden des bestehenden Gebäudes sowie des Neubaus sollen an die übrigen Gebäude des Ortskernes angeglichen werden.
Die Bauaufgabe besteht im Wesentlichen aus dem Rückbau sowie anschließendem Neubau an gleicher Stelle und der energetischen Sanierung des bestehenden Rathausgebäudes. Das Gebäudeensembles ist Teil „historischen Ortskernes“ von Burgebrach. Die Südfassaden des bestehenden Gebäudes sowie des Neubaus sollen an die übrigen Gebäude des Ortskernes angeglichen werden.
Das 5-geschossige Gebäude der Hauptstraße 5 wurde um die Jahrhundertwende als Massivbau (Außenwände: Sockel in Sandstein mit aufgehendem Ziegelmauerwerk; Innenwände: Fachwerk, Ziegelmauerwerk, Trockenbau) mit Holzbalkendecke und steilem Satteldach (55
Das 5-geschossige Gebäude der Hauptstraße 5 wurde um die Jahrhundertwende als Massivbau (Außenwände: Sockel in Sandstein mit aufgehendem Ziegelmauerwerk; Innenwände: Fachwerk, Ziegelmauerwerk, Trockenbau) mit Holzbalkendecke und steilem Satteldach (55
In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Abbruch bzw. Rückbau des Gebäudes Hauptstraße 5 sowie der anschließende Neubau an gleicher Stelle. Der Betrieb im bestehenden Rathaus läuft währenddessen parallel weiter. Für die energetische Sanierung des Rathauses im 2. Bauabschnitt werden die Mitarbeiter in den Neubau umgezogen bzw. in umliegende Gebäude ausgelagert (Umzug bzw. Auslagerung durch AG).
In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Abbruch bzw. Rückbau des Gebäudes Hauptstraße 5 sowie der anschließende Neubau an gleicher Stelle. Der Betrieb im bestehenden Rathaus läuft währenddessen parallel weiter. Für die energetische Sanierung des Rathauses im 2. Bauabschnitt werden die Mitarbeiter in den Neubau umgezogen bzw. in umliegende Gebäude ausgelagert (Umzug bzw. Auslagerung durch AG).
Das Raumprogramm der Erweiterung des Rathauses Burgebrach umfasst Räumlichkeiten für ca. 31 Arbeitsplätze. Eine detaillierte Darstellung kann den Vergabeunterlagen Stufe 2 entnommen werden.
Die Gesamtkosten für den Abbruch mit Ersatzneubau nach DIN 276 werden mit ca. 2,19 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich auf 1,23 Mio. EUR brutto.
Es handelt sich um eine geförderte Gesamtmaßnahme.
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis, dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis, dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2013 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.);
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9;
— vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen.
Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1 + 2);
— Brandschutznachweis bis zur Baugenehmigung;
— Abbruch/Rückbau des Bestandsgebäudes (Hauptstraße 5) (ggf. als Teil der Gesamtmaßnahme);
— Ausstattung/Möblierung (ggf. als Teil der Gesamtmaßnahme).
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ab der Stufe 2 ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Stufen/Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht; es wurden noch keine Planungsleistungen Objektplanung Gebäude erbracht. Eine Bestandsbewertung liegt vor.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Zusätzliche Informationen:
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burgebrach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) fristgerechter Eingang der Bewerbung über die vorgegebene Vergabeplattform des Auftraggebers § 53 VgV (Ausschlusskriterium),
b) Wurde die Bewerbung digital auf der vorgegebenen Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) entsprechend den geforderten Mitteln (VgV §10) eingereicht? (Ausschlusskriterium),
c) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium); weitere Informationen finden Sie unter: https://eee.evergabe-online.de/
d) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV,
e) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
f) Nachweis der Bauvorlageberechtigung erbracht VgV § 75 (in Bayern Art. 61 BayBO),
g) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
h) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug mit Aussage ob das Unternehmen ein KMU ist?
i) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachunternehmer oder Freie Mitarbeiter) berufen § 36/46 VgV, so ist jeweils gesondert durch diese nachzuweisen:
I1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV,
i.2) Angabe welche Teile des Auftrags als Unterauftrag bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10,
i.3) Erklärung zu/Erbringung der Nachweise der Unterpunkten c) bis h),
i.4) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2).
j)Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV) sind je Mitglied anzugeben:
j.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,
j.2) Erklärung zur Rechtsform,
j.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied,
j.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
j.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
j.6) Organigramm zur Leistungserbringung,
j.7) Erklärung zu/Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch jedes Mitglied,
j.8) Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2) durch jedes Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 1 500 000 EUR beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 1 500 000 EUR beträgt.
Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen/zu erklären.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Erklärung über den jährl. Umsatz des Bewerbers in Euro brutto für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude) der letzten 3 Geschäftsjahre.
Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschr. Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude):
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen);
— sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende).
Angabe Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei bis zu 2 vergl. Referenzen der Personen (in gleicher Position), die die geforderten Leistungen tatsächlich erbringen sollen, insbesondere:
— der/s Projektleiters/in, (mind. Dipl. Ing. Architekt od. vergleichbar);
— dessen Stellvertreter/in.
Für den Projektleiter/in ist die Erfahrung und Mitarbeit als Projektleiter/in bei vergleichbaren Projekten und/oder bei den Referenzen aus III.1.3.b) anzugeben.
Angabe/Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. zwei Referenzen die mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe „Büro-/Verwaltungsgebäude“ vgl. sind.
Je Referenz sind anzugeben:
— Projektname/kurze Projektbeschreibung in Wort/Bild, Angabe ob Neubau oder Bauen im Bestand;
— Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung;
— Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme/Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards);
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc.;
— Projektleiter/in des Bewerbers;
— Angaben zur eigenen Honorierung (z. B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in Euro) der selbst erbrachten Leistungen;
— Angabe der Baukosten nach DIN 276 (1. Ebene);
— Angabe der Projekttermine (z. B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.);
— Angabe projektbezogener Kennzahlen (z. B. Fläche m
— Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI;
— Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI;
— Vorlage eines aktuellen Referenz-/Bestätigungsschreiben des jew. AG welches dem tatsächlichen Leistungsstand wiedergibt.
Nennung und Beschreibung der besonderen technischen Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergl. Planungs-anforderung zur Bauaufgabe nach zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen/Erfahrungen:
— Barrierefreies Bauen/Inklusion im Bestand;
— Erfahrung in der Bauausführung in Abschnitten bei laufendem Betrieb;
— Energieoptimiertes und energieeffizientes Bauen;
— Planung und Überwachung von Abbruch- und Rückbauarbeiten (innerörtlich/beengtes Baufeld);
— städtebauliche Einfügung im Denkmalensemble (vgl. historischer Ortskern);
— Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben;
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
Bei III.1.3.c) kann eine Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc).
Mindeststandards:
— Qualifikation des Projektleiters/in mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. Architekt oder vgl;
— gewertet werden Referenzen für III.1.3a); III.1.3b) und III.1.3c) nur wenn Inbetriebnahme ab/nach dem 1.1.2012 erfolgte;
— eine der beiden Referenzen zu III.1.3.b) muss ein Neubau/Teilneubau, die andere muss Bauen im Bestand sein;
— die Vergleichbarkeit der Referenzen für III.1.3a); III.1.3b) und III.1.3c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Nennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend;
— die Vergleichbarkeit der Referenzen für III.1.3a); III.1.3b) und III.1.3c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Nennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend;
— laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden;
— Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Leistungsteil der Gebäudeplanung ist Architekten vorbehalten.
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen (Architekten) angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind.
Der Bewerber muss nachweisen, dass er gemäß BayBO Art. 61 bauvorlageberechtigt ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.
Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
Der Vertrag wird nach dem HAV-KOM Vertragsmuster Architektenvertrag Gebäude einschl. Anlagen AVB und ZVB geschlossen.
Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Befähigung zur Berufsausübung (Mindestkriterien/Formale Ausschlussgründe) nach III.1.1);
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2) (max. Punktezahl: 10 Punkte);
— berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3a) (max. Punktezahl: 32 Punkte);
— technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3b) (max. Punktezahl: 54 Punkte);
— besondere Technische Leistungsfähigkeit nach III.1.3c) (max. Punktezahl: 48 Punkte);
— technische Ausstattung nach III.1.3d) (max. Punktzahl: 5 Punkte).
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 149 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die maximal zu erreichende Gesamt-Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 149 Punkten. Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahl- und der Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Lösungsvorschlag + Fachkunde und Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 90
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
4. Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz
5. Gesamteindruck Präsentation/Eindruck verantwortl. Personen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 25
b) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Wertungsmatrix Stufe 1 vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftl. Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig.
c) Gesonderte Formulare (z. B. Teilnahmeanträge) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich.
d) Es sind ausschließlich digitale Bewerbungsunterlagen zugelassen. Die Bewerbung ist digital über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de fristgemäß einzureichen.
e) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht bei der e-Vergabe eingereicht wurden.
f) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
g) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
g) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
i) Es wurden noch keine Planungsleistungen Architekt Gebäude nach HOAI erbracht.
j) Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
k) Weitere Unterlagen werden mit Einladung den ausgewählten Teilnehmern der Stufe 2 bereitgestellt.
l) Der Auftraggeber beabsichtigt als Bestandteil des Angebotes in Stufe 2 nach § 76 Abs. 2 VgV die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die Planungsaufgabe abzufragen.
m) Die Bewerber welche zur Angebotsaufgabe aufgefordert werden, erhalten hierzu weitere Detailinformationen einschl. weiterführende Informationen zur Aufgabenstellung, zu den Bewertungskriterien und zur Honorierung der Lösungsvorschläge nach § 77 VgV.
m) Die Bewerber welche zur Angebotsaufgabe aufgefordert werden, erhalten hierzu weitere Detailinformationen einschl. weiterführende Informationen zur Aufgabenstellung, zu den Bewertungskriterien und zur Honorierung der Lösungsvorschläge nach § 77 VgV.
n) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link: https://www.vg-burgebrach.de/verwaltungsgemeinschaft-burgebrach/datenschutz
n) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link: https://www.vg-burgebrach.de/verwaltungsgemeinschaft-burgebrach/datenschutz
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-0📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-206 📠
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 192-463157 (2020-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Markt Burgebrach hat das Nachbaranwesen des Rathauses (das sog. „Schmälinghaus“), Hauptstraße 5, in Burgebrach, erworben. Es ist angedacht dieses Gebäude zurückzubauen und mit einem Ersatzbau an gleicher Stelle mit dem Verwaltungsgebäude der VG Burgebrach zu verbinden.
Aufgrund der Fördermöglichkeiten durch die Städtebauförderung sind verschiedene, auch öffentliche Nutzungen (z. B. Tourismusbüro, Bürgerbüro, etc.) neben einem reinen Rathausgebäude vorgesehen.
Die Gebäude (Hauptstraße 3 und 5) sollen künftig baulich verbunden sein. Das bestehende Rathaus (Hauptstraße 3) soll in diesem Zusammenhang energetisch saniert werden. Das äußere und innere Erscheinungsbild der beiden Anwesen ist aufeinander abzustimmen. In unmittelbarer Nähe befindet sich das denkmalgeschützte „Alte Rathaus“ (Hauptstraße 1). Dieses Gebäude soll unberührt bleiben.
Eine Bestandsbewertung hat ergeben, dass dem Gebäude Hauptstraße 5 aufgrund zahlreicher Um- und Ausbauten in den letzten Jahrzehnten die Eignung für die vorgesehenen Zwecke abgesprochen werden muss.
Die Bauaufgabe besteht im Wesentlichen aus dem Rückbau sowie anschließendem Neubau an gleicher Stelle und der energetischen Sanierung des bestehenden Rathausgebäudes. Das Gebäudeensembles ist Teil „historischen Ortskernes“ von Burgebrach. Die Südfassaden des bestehenden Gebäudes sowie des Neubaus sollen an die übrigen Gebäude des Ortskernes angeglichen werden.
Das 5-geschossige Gebäude der Hauptstraße 5 wurde um die Jahrhundertwende als Massivbau (Außenwände: Sockel in Sandstein mit aufgehendem Ziegelmauerwerk; Innenwände: Fachwerk, Ziegelmauerwerk, Trockenbau) mit Holzbalkendecke und steilem Satteldach (55o, liegender Pfettendachstuhl, rote Biberschwanzziegel) errichtet. Das Gebäude ist teilunterkellert (Sandsteingewölbe).
In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Abbruch bzw. Rückbau des Gebäudes Hauptstraße 5 sowie der anschließende Neubau an gleicher Stelle. Der Betrieb im bestehenden Rathaus läuft währenddessen parallel weiter. Für die energetische Sanierung des Rathauses im 2. Bauabschnitt werden die Mitarbeiter in den Neubau umgezogen bzw. in umliegende Gebäude ausgelagert (Umzug bzw. Auslagerung durch AG).
Das Raumprogramm der Erweiterung des Rathauses Burgebrach umfasst Räumlichkeiten für ca. 31 Arbeitsplätze. Eine detaillierte Darstellung kann den Vergabeunterlagen Stufe 2 entnommen werden.
Die Gesamtkosten für den Abbruch mit Ersatzneubau nach DIN 276 werden mit ca. 2,19 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich auf 1,23 Mio. EUR brutto.
Es handelt sich um eine geförderte Gesamtmaßnahme.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV,
— Planungsphase 2021,
— Abgabe Förderantrag 2021,
— Bauausführung ab 2022,
— Gesamtfertigstellung Abbruch + Ersatzneubau 2023,
— Gesamtfertigstellung energetische Sanierung 2024.
Der Markt Burgebrach hat das Nachbaranwesen des Rathauses (das sog. „Schmälinghaus“), Hauptstraße 5, in Burgebrach, erworben. Es ist angedacht dieses Gebäude zurückzubauen und mit einem Ersatzbau an gleicher Stelle mit dem Verwaltungsgebäude der VG Burgebrach zu verbinden.
Aufgrund der Fördermöglichkeiten durch die Städtebauförderung sind verschiedene, auch öffentliche Nutzungen (z. B. Tourismusbüro, Bürgerbüro, etc.) neben einem reinen Rathausgebäude vorgesehen.
Die Gebäude (Hauptstraße 3 und 5) sollen künftig baulich verbunden sein. Das bestehende Rathaus (Hauptstraße 3) soll in diesem Zusammenhang energetisch saniert werden. Das äußere und innere Erscheinungsbild der beiden Anwesen ist aufeinander abzustimmen. In unmittelbarer Nähe befindet sich das denkmalgeschützte „Alte Rathaus“ (Hauptstraße 1). Dieses Gebäude soll unberührt bleiben.
Eine Bestandsbewertung hat ergeben, dass dem Gebäude Hauptstraße 5 aufgrund zahlreicher Um- und Ausbauten in den letzten Jahrzehnten die Eignung für die vorgesehenen Zwecke abgesprochen werden muss.
Die Bauaufgabe besteht im Wesentlichen aus dem Rückbau sowie anschließendem Neubau an gleicher Stelle und der energetischen Sanierung des bestehenden Rathausgebäudes. Das Gebäudeensembles ist Teil „historischen Ortskernes“ von Burgebrach. Die Südfassaden des bestehenden Gebäudes sowie des Neubaus sollen an die übrigen Gebäude des Ortskernes angeglichen werden.
Das 5-geschossige Gebäude der Hauptstraße 5 wurde um die Jahrhundertwende als Massivbau (Außenwände: Sockel in Sandstein mit aufgehendem Ziegelmauerwerk; Innenwände: Fachwerk, Ziegelmauerwerk, Trockenbau) mit Holzbalkendecke und steilem Satteldach (55o, liegender Pfettendachstuhl, rote Biberschwanzziegel) errichtet. Das Gebäude ist teilunterkellert (Sandsteingewölbe).
In einem ersten Bauabschnitt erfolgt der Abbruch bzw. Rückbau des Gebäudes Hauptstraße 5 sowie der anschließende Neubau an gleicher Stelle. Der Betrieb im bestehenden Rathaus läuft währenddessen parallel weiter. Für die energetische Sanierung des Rathauses im 2. Bauabschnitt werden die Mitarbeiter in den Neubau umgezogen bzw. in umliegende Gebäude ausgelagert (Umzug bzw. Auslagerung durch AG).
Das Raumprogramm der Erweiterung des Rathauses Burgebrach umfasst Räumlichkeiten für ca. 31 Arbeitsplätze. Eine detaillierte Darstellung kann den Vergabeunterlagen Stufe 2 entnommen werden.
Die Gesamtkosten für den Abbruch mit Ersatzneubau nach DIN 276 werden mit ca. 2,19 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich auf 1,23 Mio. EUR brutto.
Es handelt sich um eine geförderte Gesamtmaßnahme.
Aufgrund der Fördermöglichkeiten durch die Städtebauförderung sind verschiedene, auch öffentliche Nutzungen (z. B. Tourismusbüro, Bürgerbüro, etc.) neben einem reinen Rathausgebäude vorgesehen.
Das 5-geschossige Gebäude der Hauptstraße 5 wurde um die Jahrhundertwende als Massivbau (Außenwände: Sockel in Sandstein mit aufgehendem Ziegelmauerwerk; Innenwände: Fachwerk, Ziegelmauerwerk, Trockenbau) mit Holzbalkendecke und steilem Satteldach (55o, liegender Pfettendachstuhl, rote Biberschwanzziegel) errichtet. Das Gebäude ist teilunterkellert (Sandsteingewölbe).
Das 5-geschossige Gebäude der Hauptstraße 5 wurde um die Jahrhundertwende als Massivbau (Außenwände: Sockel in Sandstein mit aufgehendem Ziegelmauerwerk; Innenwände: Fachwerk, Ziegelmauerwerk, Trockenbau) mit Holzbalkendecke und steilem Satteldach (55o, liegender Pfettendachstuhl, rote Biberschwanzziegel) errichtet. Das Gebäude ist teilunterkellert (Sandsteingewölbe).
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9,
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1 + 2),
— Brandschutznachweis bis zur Baugenehmigung,
— Abbruch/Rückbau des Bestandsgebäudes (Hauptstraße 5) (ggf. als Teil der Gesamtmaßnahme),
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungsvorschlag + Fachkunde und Qualifikation
Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation
Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz
Gesamteindruck Präsentation/Eindruck verantwortl. Personen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-27 📅
Name: Architekturbüro Gatz
Postanschrift: Markusstraße 12b
Postort: Bamberg
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 951966270📞
E-Mail: info@architekt-gatz.de📧
Land: Bamberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: https://www.architekt-gatz.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 310441.13 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsleiter – Amtsleiter Amt I, Herr Markus Kraus
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: wie VI.4.1)
Quelle: OJS 2021/S 084-217126 (2021-04-27)