Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinelle Straßenreinigung in der Stadt Borken
75/2020
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste📦
Kurze Beschreibung: Maschinelle Straßenreinigung in der Stadt Borken.
1️⃣
Ort der Leistung: Borken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Borken
46325 Borken
Beschreibung der Beschaffung:
“Insgesamt sind ca. 250 km Stadtstraßen maschinell zu reinigen. Bei 2 wöchentlicher, wöchentlicher bzw. saisonaler Reinigung (wöchentlich/14 täglich) ergeben...”
Beschreibung der Beschaffung
Insgesamt sind ca. 250 km Stadtstraßen maschinell zu reinigen. Bei 2 wöchentlicher, wöchentlicher bzw. saisonaler Reinigung (wöchentlich/14 täglich) ergeben sich 10 500 Jahreskehrkilometer.
Daneben ist einmal järhlich zusätzlich eine Reinigung per Wildkrautbürste vorzunehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann um ein Jahr verlängert werden. Weitere Informationen können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte...”
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Straßenreinigung oder Reinigung von Flächen.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Straßenreinigung für mind. eine Stadt oder Gemeinde mittels einer Großkehrmaschine oder Reinigung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Straßenreinigung für mind. eine Stadt oder Gemeinde mittels einer Großkehrmaschine oder Reinigung von Flächen (auch gewerblich) mit einer Kehrleistung von insgesamt 500 000 m pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-06
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-06
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Borken, Im Piepershagen 17, 46325 Borken
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
“a) Vergabeunterlagen:
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben,...”
a) Vergabeunterlagen:
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und Freischaltung zum jeweiligen Projektraum empfohlen.
Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. Weiter kann die Bieterkommunikation erläuternde Hinweise zum Vergabeverfahren enthalten. Beachten Sie hierzu auch die evtl. während des Verfahrens bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Diese können direkte Auswirkungen auf die Angebotserstellung und Wertung haben.
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) bereitgestellten Version.
b) Kommunikation:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die E-Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über den entsprechenden Projektzugang der E-Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“ erteilt. Die Bewerber/Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
c) Angebotsabgabe:
Die Form der Angebotsabgabe ist der Bekanntmachung zu entnehmen.
Die Stadt Borken möchte zur Beschleunigung der Vergabeverfahren zukünftig auf die elektronische Angebotsabgabe setzen. Die Angebote sind über den jeweiligen Projektraum (Punkt „Angebot“) mittels Bietertool elektronisch der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Einreichung von Angeboten/Teilnahmeanträgen per E-Mail/Telefax sowie unverschlüsselt über das Bieterkommunikationstool der Vergabe-plattform ist nicht zulässig.
Sind schriftliche Angebote zugelassen (siehe Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen), sind die ausgefüllten Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des „Angebotskennzettel“ bzw. Umschlag bei der genannten Vergabestelle einzureichen sind.
Wir bitten um die Abgabe des von Ihnen erstellten Leistungsverzeichnisses im PDF-Format und als GAEB-Datei. Sollten Sie kein Kalkulationsprogramm, welches GAEB-Dateien generieren kann, nutzen, können Sie das kostenfreie Programm Offerte_L
Verwenden. Die Installationsinfomationen hierzu finden Sie in dem beigefügten Anschreiben unter der Rubrik „Angebotsunterlagen“.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHZYY6S
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solang kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zen Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Insgesamt sind ca. 250 km Stadtstraßen maschinell zu reinigen. Bei 2 wöchentlicher, wöchentlicher bzw. saisonaler Reinigung (wöchentlich/14 täglich) ergeben...”
Beschreibung der Beschaffung
Insgesamt sind ca. 250 km Stadtstraßen maschinell zu reinigen. Bei 2 wöchentlicher, wöchentlicher bzw. saisonaler Reinigung (wöchentlich/14 täglich) ergeben sich 10 500 Jahreskehrkilometer.
Daneben ist einmal jährliche zusätzlich eine Reinigung per Wildkrautbürste vorzunehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Wertungsbonus für den Einsatz von Hybrid- oder Gas- oder Elektrofahrzeugen bei der regelmäßigen Durchführung der maschinellen Reinigung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 127-310829
Auftragsvergabe
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Titel: Auftragsvergabe Logermann Entsorgungsgesellschaft mbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 999
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 999
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Logermann Entsorgungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Gewerbering 3-4
Postort: Reken
Postleitzahl: 48734
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 28641223📞
E-Mail: herbert.loebbing@logermann-entsorgung.de📧
Fax: +49 28645872 📠
Region: Borken🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHZYYH7
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solang kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 179-432508 (2020-09-10)