Das zu beschaffende Massenspektrometer wird als Forschungsgerät beschafft und u.a. für Scanning Experimente genutzt, für die ein Festkörper-Lasersystem unabdingbar ist. Dieses besitzt im Vergleich zu Stickstoff-Lasersystem, welches in anderen MALDI-Spektrometern eingesetzt wird, eine deutlich längere Lebensdauer. Zusätzlich kann die mitgelieferte Software genutzt werden, um Endgruppen in Polymeren automatisch zu identifizieren. Dies ist von zentraler Bedeutung für den Lehrstuhl. Das anzubietende Spektrometer besitzt eine hohe Auflösung im Reflektor-Mode und hat einen erweiterten detektierbaren Massenbereich im Bereich niedriger Molekulargewichte und zusätzlich eine höhere Messgenauigkeit. Um die Arbeiten des Forschungsprojektes durchzuführen, sind die mit diesem Gerät erzielbare hohe Auflösung und die höhere Messgenauigkeit im Oligomerbereich unabdingbar. Daher erfolgt eine produktspezifische Ausschreibung. Auf Grund der gegebenen finanziellen Mitteln darf die Gesamtsumme der Anlage 337 000 EUR brutto nicht übersteigen!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Massenspektrometer
Referenznummer: 2020ZV000008
Kurze Beschreibung:
Das zu beschaffende Massenspektrometer wird als Forschungsgerät beschafft und u.a. für Scanning Experimente genutzt, für die ein Festkörper-Lasersystem unabdingbar ist. Dieses besitzt im Vergleich zu Stickstoff-Lasersystem, welches in anderen MALDI-Spektrometern eingesetzt wird, eine deutlich längere Lebensdauer.
Zusätzlich kann die mitgelieferte Software genutzt werden, um Endgruppen in Polymeren automatisch zu identifizieren. Dies ist von zentraler Bedeutung für den Lehrstuhl.
Das anzubietende Spektrometer besitzt eine hohe Auflösung im Reflektor-Mode und hat einen erweiterten detektierbaren Massenbereich im Bereich niedriger Molekulargewichte und zusätzlich eine höhere Messgenauigkeit. Um die Arbeiten des Forschungsprojektes durchzuführen, sind die mit diesem Gerät erzielbare hohe Auflösung und die höhere Messgenauigkeit im Oligomerbereich unabdingbar.
Daher erfolgt eine produktspezifische Ausschreibung.
Auf Grund der gegebenen finanziellen Mitteln darf die Gesamtsumme der Anlage 337 000 EUR brutto nicht übersteigen!
Das zu beschaffende Massenspektrometer wird als Forschungsgerät beschafft und u.a. für Scanning Experimente genutzt, für die ein Festkörper-Lasersystem unabdingbar ist. Dieses besitzt im Vergleich zu Stickstoff-Lasersystem, welches in anderen MALDI-Spektrometern eingesetzt wird, eine deutlich längere Lebensdauer.
Zusätzlich kann die mitgelieferte Software genutzt werden, um Endgruppen in Polymeren automatisch zu identifizieren. Dies ist von zentraler Bedeutung für den Lehrstuhl.
Das anzubietende Spektrometer besitzt eine hohe Auflösung im Reflektor-Mode und hat einen erweiterten detektierbaren Massenbereich im Bereich niedriger Molekulargewichte und zusätzlich eine höhere Messgenauigkeit. Um die Arbeiten des Forschungsprojektes durchzuführen, sind die mit diesem Gerät erzielbare hohe Auflösung und die höhere Messgenauigkeit im Oligomerbereich unabdingbar.
Daher erfolgt eine produktspezifische Ausschreibung.
Auf Grund der gegebenen finanziellen Mitteln darf die Gesamtsumme der Anlage 337 000 EUR brutto nicht übersteigen!
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Massenspektrometer📦
Zusätzlicher CPV-Code: Massenspektrometer📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Das zu beschaffende Massenspektrometer wird als Forschungsgerät beschafft und u.a. für Scanning Experimente genutzt, für die ein Festkörper-Lasersystem unabdingbar ist. Dieses besitzt im Vergleich zu Stickstoff-Lasersystem, welches in anderen MALDI-Spektrometern eingesetzt wird, eine deutlich längere Lebensdauer.
Das zu beschaffende Massenspektrometer wird als Forschungsgerät beschafft und u.a. für Scanning Experimente genutzt, für die ein Festkörper-Lasersystem unabdingbar ist. Dieses besitzt im Vergleich zu Stickstoff-Lasersystem, welches in anderen MALDI-Spektrometern eingesetzt wird, eine deutlich längere Lebensdauer.
Zusätzlich kann die mitgelieferte Software genutzt werden, um Endgruppen in Polymeren automatisch zu identifizieren. Dies ist von zentraler Bedeutung für den Lehrstuhl.
Das anzubietende Spektrometer besitzt eine hohe Auflösung im Reflektor-Mode und hat einen erweiterten detektierbaren Massenbereich im Bereich niedriger Molekulargewichte und zusätzlich eine höhere Messgenauigkeit. Um die Arbeiten des Forschungsprojektes durchzuführen, sind die mit diesem Gerät erzielbare hohe Auflösung und die höhere Messgenauigkeit im Oligomerbereich unabdingbar.
Das anzubietende Spektrometer besitzt eine hohe Auflösung im Reflektor-Mode und hat einen erweiterten detektierbaren Massenbereich im Bereich niedriger Molekulargewichte und zusätzlich eine höhere Messgenauigkeit. Um die Arbeiten des Forschungsprojektes durchzuführen, sind die mit diesem Gerät erzielbare hohe Auflösung und die höhere Messgenauigkeit im Oligomerbereich unabdingbar.
Daher erfolgt eine produktspezifische Ausschreibung.
Auf Grund der gegebenen finanziellen Mitteln darf die Gesamtsumme der Anlage 337 000 EUR brutto nicht übersteigen!
Das zu beschaffende Massenspektrometer wird als Forschungsgerät beschafft und u. a. für Scanning Experimente genutzt, für die ein Festkörper-Lasersystem unabdingbar ist. Dieses besitzt im Vergleich zu Stickstoff-Lasersystem, welches in anderen MALDI-Spektrometern eingesetzt wird, eine deutlich längere Lebensdauer.
Das zu beschaffende Massenspektrometer wird als Forschungsgerät beschafft und u. a. für Scanning Experimente genutzt, für die ein Festkörper-Lasersystem unabdingbar ist. Dieses besitzt im Vergleich zu Stickstoff-Lasersystem, welches in anderen MALDI-Spektrometern eingesetzt wird, eine deutlich längere Lebensdauer.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: VOL/B in der jeweils gültigen Fassung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§ 134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 283 169 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-23 📅
Name: Bruker Daltonik GmbH
Postanschrift: Leitenweg 14
Postort: Biburg
Postleitzahl: 93354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wolfgang.diercksen@bruker.com📧
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 283 169 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.