Beschreibung der Beschaffung
Der Deichverband beabsichtigt die Leistungen zur Bauherrenberatung für die o. a. Generalplanungsleistungen an ein geeignetes Ing.-Büro zu beauftragen. Durch die Bauherrenberatung soll die vom Deichverband eingesetzte Projektleitung in der Projektbearbeitung unterstützt und entlastet werden.
2.1. Leistungsbild der Bauherrenberatung:
Analog zu den beauftragten Generalplanungsleistungen mit den Ing.-Bauwerken (Lph 1 bis 6), der Tragwerksplanung, der Ingenieurvermessung, der Landschaftsplanung mit der Umweltverträglich-keitsstudie, dem Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie den Gutachten nach der FFH-Richtlinie, soll die Bauherrenberatung mindestens folgende Leistungen erbringen:
2.1.1. Dokumentation und Organisation:
— Teilnahme an den Projekt-, Planungsbesprechungen,
— Gegenlesen der Protokolle der Projekt-, Planungsbesprechungen und bei Bedarf inhaltliche,
— Abstimmung mit dem Protokollersteller,
— Organisation von Besprechungen Dritter,
— Prüfung des Projektschriftverkehrs Dritter und Erstellung von Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber,
— Teilnahme und Mitwirken an Abnahmen der Planung,
— Prüfung des zu erstellenden Deichbuches auf Vollständigkeit.
2.1.2. Termine:
— Kontrolle des abgestimmten Terminplans (aufgestellt vom Generalplaner),
— Aufzeigen von Terminverzögerungen,
— Mitwirken zur Einhaltung der vereinbarten Termine.
2.1.3. Kosten:
— Aufstellung und Aktualisierung des Mittelbedarfs- und der -abflussplanes nach Abruf durch den Deichverband,
— Rechnungsprüfung (einschl. Prüfbericht) der beim Deichverband eingehenden Honorarrechnungen der Berater und Planer,
— Erstellung von Leistungsverzeichnissen für ggfs. weitere erforderlich Planungs- und Beratungsleistungen,
— Prüfung von Nachtragsangeboten und Erstellung von Vergabevermerken unter Beachtung der Förderrichtlinie und des Vergaberechts,
— Mitwirken/Durchführen im/von Vergabeverfahren für zusätzlich zu Beauftragungen von erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen (elektronische Vergabeplattform).
2.1.4. Öffentlichkeitsarbeit:
Als optionale Leistungen werden folgende Beratungsleistungen nach separatem Abruf vom Deichverband abgerufen:
— Mitwirkung bei der Vor- und Nachbereitung von Sitzungen mit der Öffentlichkeit.
2.1.5. Zusätzlichen Leistungen:
— ggf. weitere Leistungen zu Beratungsleistungen (delegierbare Bauherrenaufgaben), die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher zu spezifizierenden sind.
2.2. Zeitliche Vorgaben:
Das Projekt bindet sich derzeit planerisch am Ende der Lph 1 Grundlagenermittlung.
Die Vorplanung mit den weiteren Fachplanung und Beratungsleistungen soll bis Ende März 2021 abgeschlossen werden. Nach Vorlage der abgestimmten und freigegebenen Vorzugsvariante soll die Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit den weiteren erforderlichen Planungen dann bis Ende März 2022 abgeschlossen werden und der Planfeststellungsantrag soll anschließend bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden.
Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Jahresende 2023 vorliegen könnte und anschließend die Ausführungsplanung mit den Leistungsverzeichnissen (Lph 5 und 6) bis Ende November 2024 erstellt wird.
Die weiteren Leistungen werden dann anschließend nicht mehr vom Deichverband erbracht, so dass zu diesem Zeitpunkt auch die Leistungen der Bauberatung enden.
2.3. Ausführung der Bauherrenberatung:
Die Bauherrenberatung soll direkt nach Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt werden.
Für die Leistungserbringung (2.1) und den zeitlichen Vorgaben ist von einem kalkulatorischer Aufwand aus heutiger Sicht von 1 570 h auszugehen. Ein Leistungsanspruch für diesen Aufwand besteht nicht.