Gegenstand der Maßnahme „MKF – Modulare Kenntnisvermittlung plus Fahrerlaubnis" nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur — Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB III); — Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 2 SGB III); — Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III); — Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff); — Betriebliche Erprobung (§ 45 Abs. 4 Satz 3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsvermittlungsdienste
Referenznummer: 30-Jobcenter AöR-36-EU
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme „MKF – Modulare Kenntnisvermittlung plus Fahrerlaubnis" nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB III);
— Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 2 SGB III);
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III);
— Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff);
— Betriebliche Erprobung (§ 45 Abs. 4 Satz 3).
Gegenstand der Maßnahme „MKF – Modulare Kenntnisvermittlung plus Fahrerlaubnis" nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB III);
— Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 2 SGB III);
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III);
— Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff);
— Betriebliche Erprobung (§ 45 Abs. 4 Satz 3).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeitsvermittlungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arbeitsvermittlungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-20 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 098-234781
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 077-182577
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme „MKF – Modulare Kenntnisvermittlung plus Fahrerlaubnis" nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB III);
— Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 2 SGB III);
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III);
— Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff);
— Betriebliche Erprobung (§ 45 Abs. 4 Satz 3).
Bezeichnung des Loses: Greven
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Durchführung der unter II.1.4 beschriebenen Maßnahme im Regionalbereich Greven.
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Option: 1.9.2021-31.8.2022 und
2. Option: 1.9.2022-31.8.2023 und
3. Option: 1.9.2023-31.8.2024
Bezeichnung des Loses: Rheine
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Durchführung der unter II.1.4) beschriebenen Maßnahme im Regionalbereich Rheine.
Bezeichnung des Loses: Greven/Rheine
Losnummer: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Regionalbereich Greven Ort im Regionalbereich Greven
Regionalbereich Rheine Ort im Regionalbereich Rheine
Regionalbereich Greven oder Regionalbereich Rheine Ort im Regionalbereich Greven oder im Regionalbereich Rheine
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, dass in der Person des Bieters keiner der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt (Ausschlusskriterium)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachliche Eignung
Es liegt eine Trägerzertifizierung vor.
Der Bieter verfügt über Kenntnisse des Systems der Beschäftigungsförderung, sowie über Kenntnisse des Angebots und Aufgabenspektrums der unterschiedlichen Sozialleistungsträger und der Arbeitsförderung und kann seine Erfahrung damit darstellen.
Der Bieter verfügt über Erfahrungen in der arbeitsweltbezogenen Unterstützung.
Der Bieter verfügt über Kenntnisse der Vermittlung berufsübergreifender Lerninhalte und Schlüsselqualifikationen, Maßnahmen zur Entwicklung der Persönlichkeit, sowie Kenntnisse der Berufsbegleitung zur Sicherung der Nachhaltigkeit von Beschäftigung.
Das vom Bieter eingesetzte Personal verfügt über die in der Leistungsbeschreibung geforderten Qualifikationen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, folgende Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nachzufordern
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: 48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum D3026
Zusätzliche Informationen: Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
— Das eingereichte Konzept muss folgende Aspekte beinhalten, die unter Berücksichtigung des angegebenen Gewichtungsfaktors in die Wertung eingehen.
— Raumkonzept/Ausstattung, Gewichtungsfaktor 4;
— Personalkonzept I – Personalkonzeption, Gewichtungsfaktor 4;
— Personalkonzept II – Zusammenwirken des Personals, Gewichtungsfaktor 3;
— Teilnahmebescheinigung, Gewichtungsfaktor 1;
— Netzwerkarbeit, Gewichtungsfaktor 2;
— Dokumentation, Gewichtungsfaktor 1;
— Kenntnisvermittlung – Module 2.2.1 bis 2.2.8 Gewichtungsfaktor 4;
— Kenntnisvermittlung – Modul 2.2.9 berufsbezogene Sprachförderung Gewichtungsfaktor 4;
— Kenntnisvermittlung – Modul 2.2.10 opt. Führerscheinausbildung Klasse B Gewichtungsfaktor 4;
— Flankierendes Modul – Modul 2.3.1 Profiling Gewichtungsfaktor 3;
— Flankierendes Modul – Modul 2.3.2 Bewerbungscoaching Gewichtungsfaktor 4;
— Flankierendes Modul – Modul 2.3.3 Abbau von allgemeinen;
— Beschäftigungsbarrieren Gewichtungsfaktor 3;
— Flankierendes Modul – Modul 2.3.4 Sozialpädagogische Begleitung Gewichtungsfaktor 3;
— Flankierendes Modul – Modul 2.3.5 Unterstützung bei der Kinderbetreuung Gewichtungsfaktor 3;
— Flankierendes Modul – Modul 2.3.6 Gesundheitsorientierung Gewichtungsfaktor 3;
— Flankierendes Modul – Modul 2.3.7 Interkulturelle Kompetenz Gewichtungsfaktor 3;
— Flankierendes Modul – Modul 2.3. 8 Vermittlung Gewichtungsfaktor 4;
— Flankierendes Modul – Modul 2.3.9 Stabilisierung Gewichtungsfaktor 4;
— Für die einzelnen Wertungsbereiche werden jeweils 0 bis 3 Punkte vergeben.
Die Wertung der Qualität des Konzeptes (Leistung) wird zunächst durch 2-4 Mitarbeiter unabhängig voneinander vorgenommen. Anschließend wird aus den einzelnen Wertungen bei unterschiedlichen Punktwerten mittels Einigung unter den Mitarbeitern eine Gewichtung für die Gesamtwertung vorgenommen.
Die Wertung der Qualität des Konzeptes (Leistung) wird zunächst durch 2-4 Mitarbeiter unabhängig voneinander vorgenommen. Anschließend wird aus den einzelnen Wertungen bei unterschiedlichen Punktwerten mittels Einigung unter den Mitarbeitern eine Gewichtung für die Gesamtwertung vorgenommen.
Die maximal erreichbare Konzeptpunktzahl beträgt 156 Punkte. Das Angebot mit den höchsten Wertungspunkten wird mit 70 Punkten gewertet. Die weiteren Angebotssummen werden mit dem qualitativ besten Angebot prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Die maximal erreichbare Konzeptpunktzahl beträgt 156 Punkte. Das Angebot mit den höchsten Wertungspunkten wird mit 70 Punkten gewertet. Die weiteren Angebotssummen werden mit dem qualitativ besten Angebot prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 30 Punkten gewertet.
Die weiteren Angebotssummen werden mit der günstigsten Angebotssumme prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Die weiteren Angebotssummen werden mit der günstigsten Angebotssumme prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Anschließend werden die so ermittelten Wertungspunkte für Qualität und Preis zusammengezählt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtwertung.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Die jobcenter Kreis Steinfurt AöR beabsichtigt, die o. g. Leistung zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist.
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Quelle: OJS 2020/S 098-234781 (2020-05-19)
Ergänzende Angaben (2020-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme „MKF – Modulare Kenntnisvermittlung plus Fahrerlaubnis“ nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB III),
— Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 2 SGB III),
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III),
— Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff),
— Betriebliche Erprobung (§ 45 Abs. 4 Satz 3).
Gegenstand der Maßnahme „MKF – Modulare Kenntnisvermittlung plus Fahrerlaubnis“ nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB III),
— Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 2 SGB III),
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III),
— Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff),
— Betriebliche Erprobung (§ 45 Abs. 4 Satz 3).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gegenstand der Maßnahme „MKF – Modulare Kenntnisvermittlung plus Fahrerlaubnis“ nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB III),
— Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 2 SGB III),
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III),
— Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff),
Quelle: OJS 2020/S 122-300069 (2020-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme „MKF – Modulare Kenntnisvermittlung plus Fahrerlaubnis“ nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur:
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB III);
— Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 2 SGB III);
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III);
— Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff);
— Betriebliche Erprobung (§ 45 Abs. 4 Satz 3).
Gegenstand der Maßnahme „MKF – Modulare Kenntnisvermittlung plus Fahrerlaubnis“ nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur:
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB III);
— Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. Nr. 2 SGB III);
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III);
— Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff);
— Betriebliche Erprobung (§ 45 Abs. 4 Satz 3).
Gesamtwert des Auftrags: 383 592 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand der Maßnahme „MKF – Modulare Kenntnisvermittlung plus Fahrerlaubnis“ nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur:
Durchführung der unter II.1.4. beschriebenen Maßnahme im Regionalbereich…
… Greven.
… Rheine.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-23 📅
Name: Akademie Überlingen
Postanschrift: Nienkamp 80
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 383 592 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2020/S 168-407471 (2020-08-26)