Maßnahme „Mobiles Coaching“ nach § 16 Abs. 1. Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1, S. 1, Nr. 2 SGB III ist ein individuelles Coaching der Teilnehmer mit dem Ziel
— der Entwicklung der Bereitschaft, die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Auftraggebers wieder in Anspruch zu nehmen, zu fördern. Insbesondere sollen Bewerber an die Angebote der nach dem SGB II §16a wirkenden Träger sowie an weitere behördliche Angebote, wie z. B. Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, etc. herangeführt und aktiv begleitet werden;
— der Aktivierung durch Aufbau von Motivation und Leistungsbereitschaft und somit die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit herzustellen bzw. zu verbessern;
— des Abbaus von multiplen Vermittlungshemmnissen.
Das „Mobile Coaching“ ist ein das bisherige Maßnahmespektrum ergänzendes niederschwelliges Angebot für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die aufgrund besonderer Problemlagen mit den bisherigen Maßnahmen nicht erreicht werden konnten. Die Maßnahme ist auf den einzelnen Teilnehmer auszurichten und erfolgt unter anderem mittels der aufsuchenden Sozialarbeit unmittelbar im direkten Wohnumfeld der Teilnehmer.
Diese Hausbesuche sind nicht im Sinne des §6 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der sozialintegrativen Betreuung der Teilnehmer. Ferner ist bei der Durchführung der Maßnahme eine klare Abgrenzung zu den Leistungen des SGB VIII und SGB XII sicherzustellen. Die aufsuchende Sozialarbeit muss für den Bereich Steinfurt (Los 2) auch in Form eines mobilen Büros (wahlweise ein oder mehrere Busse) erfolgen. Sollte aus methodisch didaktischen oder inhaltlichen Gründen im Sinne der Zielerreichung eine Aktivierung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erforderlich sein, ist dies zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsvermittlungsdienste
Referenznummer: 30-Jobcenter AöR-37-EU
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1, S. 1, Nr. 2 SGB III ist ein individuelles Coaching der Teilnehmer mit dem Ziel” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeitsvermittlungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arbeitsvermittlungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-20 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 098-234810
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 077-182572
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
“Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen”
Quelle: OJS 2020/S 098-234810 (2020-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1, S. 1, Nr. 2 SGB III ist ein individuelles Coaching der Teilnehmer mit dem Ziel”
Gesamtwert des Auftrags: 406 520 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die jobcenter Kreis Steinfurt AöR hat die o. g. Leistung zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt....”
Die jobcenter Kreis Steinfurt AöR hat die o. g. Leistung zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist.
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Quelle: OJS 2020/S 158-386044 (2020-08-12)