Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt entsprechend der nachfolgenden Eignungskriterien auf Grundlage des Teilnahmeantrags (einschließlich der vorgelegten Nachweise, Bescheinigungen, Erklärungen usw.).
Objektive Eignungskriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Wichtung 12,5 %):
1.1) Erklärung über den Gesamtumsatz (brutto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018).
Wichtung 6,25 %
Der Gesamtumsatz der 3 Jahre wird gemittelt. Bis 299 000 EUR brutto/Jahr = 5 Punkte, 300 000 EUR bis 599 000 EUR brutto/Jahr = 10 Punkte, größer 600 000 EUR brutto/Jahr = 15 Punkte;
1.2) Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bzw. den Umsatz für Dienstleistungen, die der anstehenden Aufgabe entsprechen (brutto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018).
Wichtung 6,25 %
Der Umsatz für entsprechende Leistungen der 3 Jahre wird gemittelt. Bis 149 000 EUR
Brutto/Jahr = 5 Punkte, 150 000 EUR bis 299 000 EUR brutto/Jahr = 10 Punkte, größer 300 000 EUR brutto/Jahr = 15 Punkte
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (87,5 %):
2.1) Mindestens 2 geeignete Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
Wichtung 2 Referenzen je 37,5 % = 75 %
Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre
(Stichtag Veröffentlichungsdatum der Auftragsbekanntmachung) abgeschlossen sein.
Für beide Referenzen können maximal je 15 Punkte erreicht werden. Folgende Kriterien liegen hierfür bei der Wertung zugrunde:
— vergleichbare Aufgabenstellung (Masterplan, Mobilitäts-, Verkehrsentwicklungs- und/oder Stadtverkehrsplanung: 0-1 Punkt,
— vergleichbarer Umfang 0-2 Punkte: VEP für eine Großstadt mit mind. 300 000 Einwohner (EW) = 2 Punkte, VEP für eine Großstadt mit 100 000 bis <300 000 EW = 1 Punkt,
— Erarbeitung vergleichbarer Zielkonzepte 0-1 Punkt,
— Durchführung einer umfassenden Mängelanalyse 0-1 Punkt,
— Durchführung eines Beteiligungskonzeptes 0-2 Punkte,
— Erarbeitung von integrierten Szenarien der Verkehrsentwicklung mit modellbasierter Wirkungsabschätzung = 2 Punkte, Erarbeitung von integrierten Szenarien der Verkehrsentwicklung = 1 Punkt,
— Berücksichtigung aller Verkehrsarten (Rad- u. Fußverkehr) 0-1 Punkt,
— Berührungspunkte mit innovativen Mobilitätsformen (Car-Sharing-Angebote, automatisierte Fahrzeuge etc.) 0-1 Punkt,
— Berücksichtigung von Wirtschafts- u. Güterverkehr 0-1 Punkt,
— Beachtung von ökologischen Aspekten (Entwicklung von Klimaschutzkonzept, Luftreinhalteplan, Lärmminderungsplan etc.) 0-2 Punkte,
— Evaluationskonzept entwickelt 0-1 Punkt.
2.2) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und festangestellte, mit vergleichbaren Leistungen betrautes Personal in den letzten 3 Jahren (2017-2019)
Wichtung 12,5 %
Mindestanforderungen: Mindestens 3 Beschäftigte insgesamt und mindestens 3 Beschäftigte für vergleichbare Leistungen inkl. Inhaber.
Die Anzahl des festangestellten Personals für entsprechende Leistungen der letzten 3 Jahre wird gemittelt. ≥ 3 Mitarbeiter = 5 Punkte, ≥ 6 Mitarbeiter = 10 Punkte, ≥ 9 Mitarbeiter = 15 Punkte.
Falls die Höchstzahl der Teilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.