Mastschalter 2020f - 3001 1586

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

Rückbau von Mastschaltern und Lieferung und Montage von Schaltern in Schaltschränke im Straßenbahnoberleitungsnetz Mainz für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-14 Auftragsbekanntmachung
2020-11-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schalter
Referenznummer: X-SWMAG-2020-0056
Kurze Beschreibung:
Rückbau von Mastschaltern und Lieferung und Montage von Schaltern in Schaltschränke im Straßenbahnoberleitungsnetz Mainz für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schalter 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrleitungsbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mozartstraße 8
Postleitzahl: 55118
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/ 🌏
E-Mail: rainer.hofmann@mainzer-stadtwerke.de 📧
Telefon: +49 6131126536 📞
Fax: +49 6131126023 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0056 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0056 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-19 📅
Datum des Beginns: 2020-08-17 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 097-232077
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einen Werkvertrag. Die Einhaltung der Ausführungsfristen ist verbindlich und stellt ein Auschlussgrund dar.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einen Werkvertrag.
Die Einhaltung der Ausführungsfristen ist verbindlich und stellt ein Auschlussgrund dar.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes –, Bundes oder EU Ebene, vorliegen
b) Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen.
c) Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklich Keitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
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d) Erklärung, dass kein Insolvenz oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
e) Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland Pfalz vom 1.1201 9 oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
f) Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie und Handels Kammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, oder nicht zu einer Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister verpflichtet ist.
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g) Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklär ung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des Geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen
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Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder Einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
h) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflicht Versicherung in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR bei Personenschäden und 2 000 000 EUR bei Sach –,
Vermögens und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäftsjahre 2017 bis 2019;
b) Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurch Schnittlich beschäftigten Mitarbeiter,
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darlegung des geplanten Personaleinsatzes quantitativ und Qualitativ,
b) Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung des Projekts unerlässlich ist,
c) Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters (Name, Beruf serfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.).
d) Darlegung zur Betriebsstätte und zum technischen Equipment für die Durchführung der Leistungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllung 10 % und Gewährleistung 5 % brutto Abrechnungssumme.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, müssen folgende Kriterien gemäß der Rechtsform im Sinne von § 705 BGB erfüllt werden:
Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
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Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer Bietergemeinschaft mitzuteilen.
Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet.
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Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zu geben. Allfällige Änderungen. Die Erklärungen und Nachweise im Falle einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft sind vom jedem einzelnen Mitglied zu erbringen. Fragen der Eignungsleihe werden in diesem Fall differenziert betrachtet.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0056 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Absendung der Bekanntmachung 14.5.2020
Ende Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb 5.6.2020
Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb 15.6.2020, 12.00 Uhr
Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. 17.6.2020
Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 29.6.2020
Abgabeschluss Angebote 8.7.2020, 12.00 Uhr
Bietergespräche/ Verhandlung ca. ab KW 29, 2020
Mitteilung gem. § 134 GWB ca. ab KW 30, 2020
Zuschlags- u. Bindefrist 31.8.2020
Bewerber/Anbieter werden gebeten, die aufgrund von Feiertagen eintretenden bearbeitungs-freien Zeiträume zu berücksichtigen. 21.05. bis 22.5.2020; 1.6.2020; 11.06. bis 12.6.2020.
Verfahrensablauf:
Der Auftraggeber wird nach Eingang der Teilnahmeanträge jeweils eine Prüfung und Wertung anhand der Bekannt gegebenen Eignungskriterien durchführen und den qualifizierten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe zugelassen werden, die Aufforderung zur Angebotsabgabe übermitteln.
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Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Mit im Rahmen der ersten Angebotsauswertung ausgewählten Bietern (max. 3) werden, soweit Bedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Nach Erfordernis wird im Rahmen der Verhandlung diesen Bietern die Möglichkeit eingeräumt ein letztes verbindliches Angebot, evtl. unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bietergespräche, zu platzieren.
Zur Abgabe dieses sog. „letzten verbindlichen Angebotes" ergeht gesondert Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen.
Die Einhaltung der Ausführungsfristen ist verbindlich und stellt ein Auschlussgrund dar.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach
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Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2020/S 097-232077 (2020-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 767 230 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mainzer Verkehrsgesellschaft GmbH
Kontakt
Internetadresse: http://www.mainzer-mobilitaet.de 🌏
Telefon: +49 6131-126536 📞
Fax: +49 6131-126023 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-559972
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 097-232077
ABl. S-Ausgabe: 227

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-24 📅
Name: Rail Power Systems GmbH
Postanschrift: Frankfurter Straße 111
Postort: Offebbach
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@rail-ps.com 📧
Land: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 767 230 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Mainzer Stadtwerke AG
Internetadresse: www.mainzer-mobilitaet.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 227-559972 (2020-11-17)