Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2 - 3 bzw. 4 und 5 - 9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ für die Max-Planck-Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene (WIPA) in Berlin für folgende Anlagengruppen (AG): — AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, — AG 2: Wärmeversorgungsanlagen, — AG 3: Lufttechnische Anlagen, — AG 7: nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlangen (KG 473), — AG 8: Gebäudeautomation. Die voraussichtlich anrechenbaren HKLS-Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto 2,85 Mio. EUR, davon entfallen ca. netto 950 000 EUR auf den Umbau und ca. netto 1,9 Mio. EUR auf den Erweiterungsteil. Die Bauwerkskosten (KG 300+400) für den Um- und Erweiterungsbau dürfen nicht mehr als netto 12,1 Mio. EUR betragen (Kostenobergrenze). Die anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 1 375 m für den Erweiterungsbau und ca. 1 110 m für den Umbau. Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf. Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: Z.WIPA.A.000001.HKLS.VgV.1849
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2 - 3 bzw. 4 und 5 - 9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ für die Max-Planck-Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene (WIPA) in Berlin für folgende Anlagengruppen (AG):
— AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— AG 2: Wärmeversorgungsanlagen,
— AG 3: Lufttechnische Anlagen,
— AG 7: nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlangen (KG 473),
— AG 8: Gebäudeautomation.
Die voraussichtlich anrechenbaren HKLS-Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto 2,85 Mio. EUR, davon entfallen ca. netto 950 000 EUR auf den Umbau und ca. netto 1,9 Mio. EUR auf den Erweiterungsteil.
Die Bauwerkskosten (KG 300+400) für den Um- und Erweiterungsbau dürfen nicht mehr als netto 12,1 Mio. EUR betragen (Kostenobergrenze).
Die anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 1 375 m
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2 - 3 bzw. 4 und 5 - 9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ für die Max-Planck-Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene (WIPA) in Berlin für folgende Anlagengruppen (AG):
— AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— AG 2: Wärmeversorgungsanlagen,
— AG 3: Lufttechnische Anlagen,
— AG 7: nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlangen (KG 473),
— AG 8: Gebäudeautomation.
Die voraussichtlich anrechenbaren HKLS-Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto 2,85 Mio. EUR, davon entfallen ca. netto 950 000 EUR auf den Umbau und ca. netto 1,9 Mio. EUR auf den Erweiterungsteil.
Die Bauwerkskosten (KG 300+400) für den Um- und Erweiterungsbau dürfen nicht mehr als netto 12,1 Mio. EUR betragen (Kostenobergrenze).
Die anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 1 375 m
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2 - 3 bzw. 4 und 5 - 9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ für die Max-Planck-Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene (WIPA) in Berlin für folgende Anlagengruppen (AG):
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2 - 3 bzw. 4 und 5 - 9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ für die Max-Planck-Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene (WIPA) in Berlin für folgende Anlagengruppen (AG):
— AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— AG 2: Wärmeversorgungsanlagen,
— AG 3: Lufttechnische Anlagen,
— AG 7: nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlangen (KG 473),
— AG 8: Gebäudeautomation.
Die voraussichtlich anrechenbaren HKLS-Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto 2,85 Mio. EUR, davon entfallen ca. netto 950 000 EUR auf den Umbau und ca. netto 1,9 Mio. EUR auf den Erweiterungsteil.
Die voraussichtlich anrechenbaren HKLS-Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto 2,85 Mio. EUR, davon entfallen ca. netto 950 000 EUR auf den Umbau und ca. netto 1,9 Mio. EUR auf den Erweiterungsteil.
Die Bauwerkskosten (KG 300+400) für den Um- und Erweiterungsbau dürfen nicht mehr als netto 12,1 Mio. EUR betragen (Kostenobergrenze).
Die anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 1 375 m
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Die Forschungsstelle zur Wissenschaft der Pathogene beschäftigt sich mit den vielfältigen Möglichkeiten, die sich aus der Entdeckung des CRISPR/Cas9-Verfahrens ergeben. Die Max-Planck-Gesellschaft vergibt die Planung für einen Neubau in Verbindung mit dem Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes in Berlin-Mitte, in dem die neu etablierte Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene ihren künftigen Sitz finden soll. Für das Grundstück in der Albrechtstrasse und die Flächen der angrenzenden Humboldt-Universität wurde im Juni 2019 ein offener städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis die Grundlage für die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen liefert. Die Nutzfläche für die Forschungsstelle umfasst insgesamt 2 644 m
Die Forschungsstelle zur Wissenschaft der Pathogene beschäftigt sich mit den vielfältigen Möglichkeiten, die sich aus der Entdeckung des CRISPR/Cas9-Verfahrens ergeben. Die Max-Planck-Gesellschaft vergibt die Planung für einen Neubau in Verbindung mit dem Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes in Berlin-Mitte, in dem die neu etablierte Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene ihren künftigen Sitz finden soll. Für das Grundstück in der Albrechtstrasse und die Flächen der angrenzenden Humboldt-Universität wurde im Juni 2019 ein offener städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis die Grundlage für die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen liefert. Die Nutzfläche für die Forschungsstelle umfasst insgesamt 2 644 m
Die wesentlichen planerischen Anforderungen bestehen in folgenden Schritten:
Umbau Schulgebäude in Büro- und Seminarflächen.
Auf dem ca. 3 300 m
Der Schwerpunkt der Umbaumaßnahme liegt auf den Anpassungen der haustechnischen Anlagen an die heutigen technischen Bedarfe sowie Brandschutzmaßnahmen hinsichtlich Lüftung und Entrauchung. In diesem Zusammenhang sollen die Verkehrs- und Erschließungsflächen neu strukturiert und modernisiert werden.
Der Schwerpunkt der Umbaumaßnahme liegt auf den Anpassungen der haustechnischen Anlagen an die heutigen technischen Bedarfe sowie Brandschutzmaßnahmen hinsichtlich Lüftung und Entrauchung. In diesem Zusammenhang sollen die Verkehrs- und Erschließungsflächen neu strukturiert und modernisiert werden.
Neubau Laborgebäude
Zwischen Sportplatz und Brandwand der ehemaligen Schule soll ein moderner Neubau geschaffen werden, in dem die benötigten Laborflächen ihren Platz finden. Beide Gebäude müssen räumlich miteinander verbunden werden. Aus der experimentellen und theoretischen Aufgabenstellung ergeben sich räumliche, funktionelle und bauphysikalische Anforderungen an Konstruktion und Klimatechnik. Im Neubau sollen größtenteils biologische Standardlabore mit dazugehörigen Vorbereitungsräumen, ein Rechnerraum für Datenspeicherung und –verarbeitung sowie Flächen für die zentrale Infrastruktur untergebracht werden.
Zwischen Sportplatz und Brandwand der ehemaligen Schule soll ein moderner Neubau geschaffen werden, in dem die benötigten Laborflächen ihren Platz finden. Beide Gebäude müssen räumlich miteinander verbunden werden. Aus der experimentellen und theoretischen Aufgabenstellung ergeben sich räumliche, funktionelle und bauphysikalische Anforderungen an Konstruktion und Klimatechnik. Im Neubau sollen größtenteils biologische Standardlabore mit dazugehörigen Vorbereitungsräumen, ein Rechnerraum für Datenspeicherung und –verarbeitung sowie Flächen für die zentrale Infrastruktur untergebracht werden.
Die zu beplanenden Flächen erfordern teilweise hohe technische und organisatorische Anforderungen, wie u. a.:
— Planung von biologischen Laborräumen bis Sicherheitsstufe S2 sowie Isotopenlabor,
— Flächen für Mikroskopie, Gefahrstofflager, Sequencing,
— Umverlegung von bestehenden Versorgungsleitungen,
— z. T. technische Erschließung aus der Bestandsinfrastruktur,
— flexible Erschließungskonzepte für spätere Laborumnutzungsmöglichkeit.
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden mit sensiblen Raumanforderungen nachweisen können.
Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die HKLS-technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe Ziffer II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe Ziffer II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Optionen:
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2 - 3 bzw. 4. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5 - 9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2 - 3 bzw. 4. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5 - 9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Max-Planck-Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV.
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft siehe Ziffer III.1.1):
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG-Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG-Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Mindeststandards:
Als Mindestkriterium gilt, bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 400 000 EUR für Planungsleistungen im Bereich Versorgungstechnik (ohne Elektrotechnik), (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Als Mindestkriterium gilt, bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 400 000 EUR für Planungsleistungen im Bereich Versorgungstechnik (ohne Elektrotechnik), (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen sind die folgenden Angaben zu machen bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen inklusive Anlagen einzureichen. Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen:
(1) Angabe eines Referenzprojekts, bei dem mindestens die Leistungen der LPH 2 bis 8 nach §§ 53 ff HOAI für den Neubau oder der kompletten Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung - mit Funktionalitäten oder vergleichbarer Nutzungsanforderung gemäß der Aufgabenbeschreibung wie in Ziffer II.1.4 und II.2.4 beschrieben - erbracht wurden.
(1) Angabe eines Referenzprojekts, bei dem mindestens die Leistungen der LPH 2 bis 8 nach §§ 53 ff HOAI für den Neubau oder der kompletten Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung - mit Funktionalitäten oder vergleichbarer Nutzungsanforderung gemäß der Aufgabenbeschreibung wie in Ziffer II.1.4 und II.2.4 beschrieben - erbracht wurden.
Angabe von:
a) einer Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes mit Angabe der erbrachten Leistungsphasen,
b) der Projektgröße nach NF,
c) des Leistungszeitraums,
d) des Auftragswertes und der Baugröße,
e) des verantwortlichen Projektleiters/Bearbeiters,
f) des Auftraggebers,
g) eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
Die Referenz ist an entsprechender Stelle im Bewerbungsbogen einzutragen.
(2) Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner etc.) bezogen auf den unter Ziffer II.2.4 aufgeführten Fachbereich HKLS-Technik (Versorgungstechnik ohne Elektrotechnik) (die Angaben sind an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen).
(2) Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner etc.) bezogen auf den unter Ziffer II.2.4 aufgeführten Fachbereich HKLS-Technik (Versorgungstechnik ohne Elektrotechnik) (die Angaben sind an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen).
(2) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (siehe entsprechende Stelle im MPG-Bewerbungsbogen).
Mindeststandards:
Mindestbedingung für die Teilnahme ist, dass der Bewerber…
… 1 Referenzprojekt des Büros nach Maßgabe der Ziffer III.1.3. (1) vorweisen kann, das mit dem wie unter Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) dargestellten Auftragsgegenstand vergleichbar ist und der Abschluss der Leistungsphase 8 nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Sollte sich das Referenzprojekt noch im Bau befinden, muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung die Leistungsphase 8 weitgehend abgeschlossen sein. Die Leistungsphase 4 muss nur für die Anlagengruppen nachgewiesen werden, in denen diese auch aufgrund der genehmigungsrechtlichen Bestimmungen erfolgen muss.
… nach Maßgabe der Ziffer III.1.3 (2) ein durchschnittliches Mittel von 5 Beschäftigten und Führungskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorweisen kann. Bei Bewerbergemeinschaft zählt die Summe aller Mitglieder im durchschnittlichen Mittel. Wird dies nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Sind die unter Ziffer III.1.3 geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese von der Nachforderung ausgenommen, da es sich um Bewertungskriterien handelt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für den Neubau oder der kompletten Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung oder vergleichbarer Nutzungsanforderung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III.1.3 (1), (Gewichtung: 60 %)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für den Neubau oder der kompletten Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung oder vergleichbarer Nutzungsanforderung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III.1.3 (1), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend den nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität: Vollklima- und Lüftungsanlagen, Wärmerückgewinnungssysteme, Kälteerzeugungsanlagen, Medienversorgungsanlagen, Serverkühlung (20 %),
b) Komplexität: erhöhte Temperatur- und Feuchtekonstanz, biologische Labore bis S2, (30 %),
c) Randbedingungen des Projekts: Berücksichtigung der Bestandsinfrastruktur, Umbau Denkmalgeschütztes Gebäude; Erweiterungsbau; Gefahrstofflager für explosive u. radioaktive Stoffe (20 %),
d) Größe des Bauprojektes (z. B. Nutzungsfläche in m
e) Erbrachte Anlagengruppen (10 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
— Erbrachte Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7: 3 Punkte,
— Erbrachte Anlagengruppen 1, 3, 7 und 8: 2 Punkte,
— Erbrachte Anlagengruppen 1, 3 und 8: 1 Punkt,
— Sonst: 0 Punkte.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugeben beabsichtigte Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugeben beabsichtigte Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich HKLS-Technik (Versorgungstechnik, ohne Elektrotechnik), jeweils in den letzten drei Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich HKLS-Technik (Versorgungstechnik, ohne Elektrotechnik), jeweils in den letzten drei Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 10 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 10 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
5 MA = 1 Punkt; 6 bis 7 MA = 2 Punkte;8 bis 9 MA = 3 Punkte; ab 10 MA = 4 Punkte
(Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.3)
3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %). Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für HKLS-Planungsleistungen von 700 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %). Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für HKLS-Planungsleistungen von 700 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema: 400T-499 999 EUR = 1 Punkt; 500T- 599 999 EUR = 2 P; 600T-699 999 EUR = 3 P; ab 700T = 4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2)
4) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (3) (Gewichtung: 20 %)
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte).
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien wie folgt:
Zur Bewertung des vorstehenden Aufzählungspunktes (1 e), (2) und (3) vgl. oben.
Die Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1 a) bis (1 d) und (4) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien (Unterkriterien) wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen.
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/ Nachweise/ Erklärungen/ Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßgeblich für die Vergabeentscheidung ist das wirtschaftlichste Angebot. Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14).
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 0
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=lRXTSNSynsM%253dn].
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=lRXTSNSynsM%253dn].
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=lRXTSNSynsM%253d].
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=lRXTSNSynsM%253d].
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Ergänzung zu IV.1.5) Angaben zur Verhandlung (nur für Verhandlungsverfahren), da das Häkchen technisch nicht gesetzt werden konnte:
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 086-204799 (2020-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 bzw. 4 und 5-9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ für die Max-Planck-Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene (WIPA) in Berlin für folgende Anlagengruppen (AG):
— AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
— AG 2: Wärmeversorgungsanlagen;
— AG 3: Lufttechnische Anlagen;
— AG 7: nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlangen (KG 473);
— AG 8: Gebäudeautomation.
Die voraussichtlich anrechenbaren HKLS-Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto 2,85 Mio. EUR, davon entfallen ca. netto 950 000 EUR auf den Umbau und ca. netto 1,9 Mio. EUR auf den Erweiterungsteil.
Die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) für den Um- und Erweiterungsbau dürfen nicht mehr als netto 12,1 Mio. EUR betragen (Kostenobergrenze).
Die anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 1 375 m
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4. dieser Bekanntmachung beschrieben.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 bzw. 4 und 5-9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ für die Max-Planck-Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene (WIPA) in Berlin für folgende Anlagengruppen (AG):
— AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
— AG 2: Wärmeversorgungsanlagen;
— AG 3: Lufttechnische Anlagen;
— AG 7: nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlangen (KG 473);
— AG 8: Gebäudeautomation.
Die voraussichtlich anrechenbaren HKLS-Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. netto 2,85 Mio. EUR, davon entfallen ca. netto 950 000 EUR auf den Umbau und ca. netto 1,9 Mio. EUR auf den Erweiterungsteil.
Die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) für den Um- und Erweiterungsbau dürfen nicht mehr als netto 12,1 Mio. EUR betragen (Kostenobergrenze).
Die anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 1 375 m
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4. dieser Bekanntmachung beschrieben.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft, GV, Ref. VIII d – VOB
Zu Ziffer II.2.5.: Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.5.: Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 bzw. 4 und 5-9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ für die Max-Planck-Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene (WIPA) in Berlin für folgende Anlagengruppen (AG):
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 bzw. 4 und 5-9 für das Bauvorhaben „Institutsneubau“ für die Max-Planck-Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene (WIPA) in Berlin für folgende Anlagengruppen (AG):
— AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
— AG 2: Wärmeversorgungsanlagen;
— AG 3: Lufttechnische Anlagen;
— AG 7: nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlangen (KG 473);
Die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) für den Um- und Erweiterungsbau dürfen nicht mehr als netto 12,1 Mio. EUR betragen (Kostenobergrenze).
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4. dieser Bekanntmachung beschrieben.
— Umbau Schulgebäude in Büro- und Seminarflächen.
— Planung von biologischen Laborräumen bis Sicherheitsstufe S2 sowie Isotopenlabor;
— Flächen für Mikroskopie, Gefahrstofflager, Sequencing;
— Umverlegung von bestehenden Versorgungsleitungen;
— z. T. technische Erschließung aus der Bestandsinfrastruktur;
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe Ziffer II.2.7.) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe Ziffer II.2.7.) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Beschreibung der Optionen:
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2-3 bzw. 4. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2-3 bzw. 4. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.5.: Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.5.: Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-01 📅
Name: Weber und Partner GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Generalverwaltung – Sachgebiet Vergabemanagement
Referenz Zusätzliche Informationen
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2. genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=lRXTSNSynsM%253dn].
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2. genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=lRXTSNSynsM%253dn].
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3.) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3.) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2. genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=lRXTSNSynsM%253d].
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2. genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=lRXTSNSynsM%253d].
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Ergänzung zu IV.1.5. Angaben zur Verhandlung (nur für Verhandlungsverfahren), da das Häkchen technisch nicht gesetzt werden konnte:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg
Oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).