Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für den Umbau eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes sowie den Neubau eines Institutsgebäudes für die Max-Planck-Forschungsstelle der Wissenschaft der Pathogene in Berlin Mitte zur Tragwerksplanung Gebäude, zur Tragwerksplanung Baugrubenumschließung und zur Objektplanung Baugrubenumschließung nach HOAI 2013 Referenznummer der Bekanntmachung: Z.WIPA.A.000001.TWP.VgV.1958 II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen zur Tragwerksplanung und Baugrubenumschließung nach §§ 49-52 HOAI 2013 sowie Leistungen zur Objektplanung Baugrubenumschließung nach §§ 41-44 HOAI 2013 Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: Z.WIPA.A.000001.TWB.VgV.1958
Kurze Beschreibung:
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für den Umbau eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes sowie den Neubau eines Institutsgebäudes für die Max-Planck-Forschungsstelle der Wissenschaft der Pathogene in Berlin Mitte zur Tragwerksplanung Gebäude, zur Tragwerksplanung Baugrubenumschließung und zur Objektplanung Baugrubenumschließung nach HOAI 2013
Referenznummer der Bekanntmachung: Z.WIPA.A.000001.TWP.VgV.1958
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen zur Tragwerksplanung und Baugrubenumschließung nach §§ 49-52 HOAI 2013 sowie Leistungen zur Objektplanung Baugrubenumschließung nach §§ 41-44 HOAI 2013
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für den Umbau eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes sowie den Neubau eines Institutsgebäudes für die Max-Planck-Forschungsstelle der Wissenschaft der Pathogene in Berlin Mitte zur Tragwerksplanung Gebäude, zur Tragwerksplanung Baugrubenumschließung und zur Objektplanung Baugrubenumschließung nach HOAI 2013
Referenznummer der Bekanntmachung: Z.WIPA.A.000001.TWP.VgV.1958
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen zur Tragwerksplanung und Baugrubenumschließung nach §§ 49-52 HOAI 2013 sowie Leistungen zur Objektplanung Baugrubenumschließung nach §§ 41-44 HOAI 2013
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für den Umbau eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes sowie den Neubau eines Institutsgebäudes für die Max-Planck-Forschungsstelle der Wissenschaft der Pathogene in Berlin Mitte zur Tragwerksplanung Gebäude, zur Tragwerksplanung Baugrubenumschließung und zur Objektplanung Baugrubenumschließung nach HOAI 2013
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für den Umbau eines denkmalgeschützten Bestandsgebäudes sowie den Neubau eines Institutsgebäudes für die Max-Planck-Forschungsstelle der Wissenschaft der Pathogene in Berlin Mitte zur Tragwerksplanung Gebäude, zur Tragwerksplanung Baugrubenumschließung und zur Objektplanung Baugrubenumschließung nach HOAI 2013
Referenznummer der Bekanntmachung: Z.WIPA.A.000001.TWP.VgV.1958
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen zur Tragwerksplanung und Baugrubenumschließung nach §§ 49-52 HOAI 2013 sowie Leistungen zur Objektplanung Baugrubenumschließung nach §§ 41-44 HOAI 2013
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
A) Allgemeine Informationen zum Institut
Die Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene soll in unmittelbarer Nachbarschaft zum Campus der Humboldt- Universität untergebracht werden. Das vom Land Berlin in Erbbaupacht zur Verfügung gestellte Baugrundstück liegt im nördlichen Randbereich der Humboldt-Universität in Berlin und ist von der Albrechtstraße aus selbst nicht zu sehen.
Die Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene soll in unmittelbarer Nachbarschaft zum Campus der Humboldt- Universität untergebracht werden. Das vom Land Berlin in Erbbaupacht zur Verfügung gestellte Baugrundstück liegt im nördlichen Randbereich der Humboldt-Universität in Berlin und ist von der Albrechtstraße aus selbst nicht zu sehen.
Auf dem Campusareal befinden sich zahlreiche bedeutsame Forschungsgebäude aus dem 19. und 20. Jahrhundert, aufgrund seiner wissenschaftshistorischen Bedeutung steht das gesamte Areal unter Ensembleschutz. 2019 wurde ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für den Campus durchgeführt. Unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Auflagen ist die Erweiterung um einen modernen Laborneubau gestattet.
Auf dem Campusareal befinden sich zahlreiche bedeutsame Forschungsgebäude aus dem 19. und 20. Jahrhundert, aufgrund seiner wissenschaftshistorischen Bedeutung steht das gesamte Areal unter Ensembleschutz. 2019 wurde ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für den Campus durchgeführt. Unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Auflagen ist die Erweiterung um einen modernen Laborneubau gestattet.
Von den Planern wird ein funktionaler, kompakter und wirtschaftlicher Lösungsvorschlag mit hohem Gestaltungsanspruch erwartet, dessen Kubatur und Gestaltung sich in die denkmalgeschützte Umgebung sensibel einfügt, sich mit dem angrenzenden, denkmalgeschützten Bestandsgebäude räumlich gut verbinden lässt und zugleich mit der beengten Grundstückssituation zurechtkommt.
Von den Planern wird ein funktionaler, kompakter und wirtschaftlicher Lösungsvorschlag mit hohem Gestaltungsanspruch erwartet, dessen Kubatur und Gestaltung sich in die denkmalgeschützte Umgebung sensibel einfügt, sich mit dem angrenzenden, denkmalgeschützten Bestandsgebäude räumlich gut verbinden lässt und zugleich mit der beengten Grundstückssituation zurechtkommt.
Insgesamt umfasst die Flächenbilanz der Gesamtmaßnahme (Unterbringung einer experimentellen Abteilung und 4 Forschungsgruppen) eine Nutzungsfläche (NUF1-6) von 2 485 m
B) Angaben zur Planungsleistung Tragwerksplanung Gebäude
Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude soll in seiner Struktur erhalten und lediglich an die Nutzung als Bürogebäude angepasst werden.
Der Laborneubau soll sich an den Bestand anschließen und mit ihm gemeinsam eine Einheit bilden. Die städtebaulichen Vorgaben sehen vor, im Zugangsbereich eine Hofsituation zu schaffen, die sich in die Campusstruktur der Humboldt-Universität einfügt.
Die maximale Traufhöhe des Neubaus liegt bei 18,20 m in Anlehnung an das Gebäude 18 auf dem Campus. Somit sind maximal 4 Obergeschosse möglich.
Aufgrund der Unbebaubarkeit der Dachflächen mit Technikaufbauten ist es erforderlich, die Technikflächen größtenteils im Untergeschoss unterzubringen. Die Gründung sowie die Baugrubenherstellung auf diesem Grundstück mit drückendem Grundwasser sowie die extrem beengte innerstädtische Lage stellten besondere Herausforderungen bei diesem Projekt dar.
Aufgrund der Unbebaubarkeit der Dachflächen mit Technikaufbauten ist es erforderlich, die Technikflächen größtenteils im Untergeschoss unterzubringen. Die Gründung sowie die Baugrubenherstellung auf diesem Grundstück mit drückendem Grundwasser sowie die extrem beengte innerstädtische Lage stellten besondere Herausforderungen bei diesem Projekt dar.
Aufgrund der hohen Schwingungsanforderungen in den hochinstallierten Laboren muss der Tragwerksplaner in Abstimmung mit einem getrennt vom AG beauftragten Gutachter die EMF- und Schwingungsangaben in seiner Planung berücksichtigen.
Gemäß Gründungsempfehlung des Geotechnischen Berichts ist aufgrund der geplanten Gründungsebene von ca. 4,50 m unterhalb der Geländeoberkante während der Bauzeit eine Grundwasserabsenkung erforderlich, da die Gründungsebene unterhalb des mittleren Grundwasserstandes liegt.
Gemäß Gründungsempfehlung des Geotechnischen Berichts ist aufgrund der geplanten Gründungsebene von ca. 4,50 m unterhalb der Geländeoberkante während der Bauzeit eine Grundwasserabsenkung erforderlich, da die Gründungsebene unterhalb des mittleren Grundwasserstandes liegt.
Es wird weiterhin empfohlen, die Gründungssohle mit geeignetem Verdichtungsgerät nachzuverdichten (Proctordichte DPr ≥ 100). Ziel ist dabei eine mindest-dichte Lagerung
(Evd > 45 MN/m
Der Nachweis sollte mittels statischer oder dynamischer Lastplatte erfolgen. Es kann über Streifen- oder Einzelfundamente gegründet werden. Die unmittelbar angrenzende Nachbarbebauung ist zu berücksichtigen. Die Bauwerkslasten sollten möglichst auf gleicher Höhe in den Baugrund eingetragen werden. Es sind die im Gutachten angegebenen Bemessungswerte des Sohl-widerstandes zu beachten.
Der Nachweis sollte mittels statischer oder dynamischer Lastplatte erfolgen. Es kann über Streifen- oder Einzelfundamente gegründet werden. Die unmittelbar angrenzende Nachbarbebauung ist zu berücksichtigen. Die Bauwerkslasten sollten möglichst auf gleicher Höhe in den Baugrund eingetragen werden. Es sind die im Gutachten angegebenen Bemessungswerte des Sohl-widerstandes zu beachten.
Das Bauwerk taucht teilweise ins Grundwasser ein und muss gegen drückendes Wasser abgedichtet werden.
Angaben zur Planungsleistung Baugrubenumschließung
Bei der Baugrubensicherung ist die DIN 4124 zu beachten. Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers werden zur Baugrubenherstellung Spundwände empfohlen.
Für das Einbringen der Träger oder Spundbohlen bietet sich prinzipiell Vibrieren, Rammen oder Einpressen an. Das Verwenden der einzelnen Verfahren ist auch in Bezug auf die Nachbarbebauung, sowie die Bodenbeschaffenheit zu überprüfen. Baugrubenwände sind aufgrund der beengten Platzverhältnisse senkrecht herzustellen.
Für das Einbringen der Träger oder Spundbohlen bietet sich prinzipiell Vibrieren, Rammen oder Einpressen an. Das Verwenden der einzelnen Verfahren ist auch in Bezug auf die Nachbarbebauung, sowie die Bodenbeschaffenheit zu überprüfen. Baugrubenwände sind aufgrund der beengten Platzverhältnisse senkrecht herzustellen.
Bei der Planung der Baugruben- und Verbauarbeiten ist aufgrund der umliegenden Forschungseinrichtungen und bei laufenden Institutsbetrieb auf eine schwingungs- und erschütterungsarme Herstellung der Baugrubenumschließung zu achten.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten nach KGR 300 und 400 beträgt ca. 12,1 Mio. EUR netto.
Die Honorierung erfolgt nach der HOAI 2013.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Dauer: 52 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Beschreibung der Optionen:
Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2-3. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des Auftraggebers, dem Auftragnehmer auch die Leistungsphasen 4-6 (Tragwerksplanung Gebäude und Baugrubenumschließung) bzw. 4-8 (Objektplanung Baugrube) zu übertragen.
Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2-3. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des Auftraggebers, dem Auftragnehmer auch die Leistungsphasen 4-6 (Tragwerksplanung Gebäude und Baugrubenumschließung) bzw. 4-8 (Objektplanung Baugrube) zu übertragen.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV.
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem MPG-Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft s. Ziffer III.1.1):
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG- Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG- Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindestkriterium gilt ein, bezogen auf die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Gesamt-Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 500 000 EUR für das Leistungsbild gemäß HOAI Teil 3 Tragwerksplanung Gebäude (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Mindestkriterium gilt ein, bezogen auf die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Gesamt-Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 500 000 EUR für das Leistungsbild gemäß HOAI Teil 3 Tragwerksplanung Gebäude (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag und in Ergänzung zum MPG- Bewerbungsbogen folgen Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
(1) Tragwerksplanung Gebäude:
Mindestbedingung ist, dass der Bewerber wenigstens 2 fertiggestellte Referenzprojekte vorweisen kann, die mit den zu erbringenden Leistungen Neubau sowie mindestens ein fertiggestelltes Referenzobjekt für den Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes vergleichbar sind. Dabei müssen mindestens die Leistungsphasen 2-6 gemäß HOAI 2013 § 51 nachgewiesen werden (nicht unbedingt innerhalb eines Projektes).
Mindestbedingung ist, dass der Bewerber wenigstens 2 fertiggestellte Referenzprojekte vorweisen kann, die mit den zu erbringenden Leistungen Neubau sowie mindestens ein fertiggestelltes Referenzobjekt für den Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes vergleichbar sind. Dabei müssen mindestens die Leistungsphasen 2-6 gemäß HOAI 2013 § 51 nachgewiesen werden (nicht unbedingt innerhalb eines Projektes).
Die Leistungsphasen 2-4 müssen im genannten Zeitraum abgeschlossenen und die Ausführungsplanung zu 60 % erfolgt sein, nicht aber das gesamte Projekt.
Bei den Referenzen anzugeben sind:
a) Kurzbeschreibung der Gebäudetypologie,
b) Projektgröße nach Nutzfläche (NUF 1-6) in m
c) Leistungszeitraum,
d) Auftragswert in netto (Bauwerkskosten KG 300 + 400),
e) Honorarzone nach HOAI,
f) verantwortliche Projektleitung,
g) Benennung des Auftraggebers,
h) Kontakt Auftraggeber (Name, Telefon).
Die Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
(2) Tragwerksplanung und Objektplanung Baugrubenumschließung:
Mindestbedingung ist, dass der Bewerber wenigstens ein fertiggestelltes Referenzprojekt über den Verbau bzw. einer mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren, erbrachten Leistung vorweisen kann. Dabei müssen in der Tragwerksplanung der Baugrubenumschließung mindestens die Leistungsphasen 2-6 gemäß HOAI 2013 §§ 49-52 nachgewiesen werden, für die Objektplanung der Baugrubenerschließung mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß HOAI 2013 §§ 42-44 nachgewiesen werden (nicht unbedingt innerhalb eines Projektes).
Mindestbedingung ist, dass der Bewerber wenigstens ein fertiggestelltes Referenzprojekt über den Verbau bzw. einer mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren, erbrachten Leistung vorweisen kann. Dabei müssen in der Tragwerksplanung der Baugrubenumschließung mindestens die Leistungsphasen 2-6 gemäß HOAI 2013 §§ 49-52 nachgewiesen werden, für die Objektplanung der Baugrubenerschließung mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß HOAI 2013 §§ 42-44 nachgewiesen werden (nicht unbedingt innerhalb eines Projektes).
Die Leistungsphasen zu Tragwerksplanung und Objektplanung Baugrubenumschließung können in einem gemeinsamen Projekt nachgewiesen werden, müssen aber nicht abgeschlossen sein.
a) Kurzbeschreibung mit Angaben zu DIN 276 und DIN 277,
b) Projektgröße mit Grundfläche und Aushubvolumens,
c) Leistungsumfang mit kurzer und nachvollziehbarer Darstellung,
d) verantwortliche Projektleitung,
e) Benennung des Auftraggebers,
f) Kontakt Auftraggeber (Name, Telefon).
(3) Persönliche Referenzen:
Die persönlichen Referenzen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung sind anhand vergleichbare Projekte darzulegen (siehe auch 3.1 und 3.2); die Projekte sollen geeignet sein, die fachliche Eignung der Leistungserbringer darzustellen.
Die persönlichen Referenzen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung sind anhand vergleichbare Projekte darzulegen (siehe auch 3.1 und 3.2); die Projekte sollen geeignet sein, die fachliche Eignung der Leistungserbringer darzustellen.
Die Referenzen sollen erbrachte Leistungen der vergangenen 10 Jahre beschreiben; die Leistungsphasen 2-6 sollen in diesem Zeitraum abgeschlossen sein, nicht aber das Projekt.
(4) Angaben zum aktuellen Personalstand:
Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, technische Zeichner, etc.).
Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, technische Zeichner, etc.).
Es sind geforderte Mindestanforderungen zu beachten. Mindestbedingung ist ein durchschnittliches Mittel von 5 Beschäftigten und Führungskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaft zählt die Summe aller Mitglieder im durchschnittlichen Mittel. Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Es sind geforderte Mindestanforderungen zu beachten. Mindestbedingung ist ein durchschnittliches Mittel von 5 Beschäftigten und Führungskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaft zählt die Summe aller Mitglieder im durchschnittlichen Mittel. Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
(5) Durchschnittliche Netto-Umsatzzahlen:
Als Mindestkriterium gilt ein, bezogen auf die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlicher Gesamt- Netto-Geschäftsumsatz in Höhe von 500 000 EUR (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
(6) Angaben zur Büroorganisation.
Darstellung der vorgesehenen Struktur des Projektteams unter Angabe der Anzahl der vorgesehenen Personen gegliedert nach Berufsgruppen und des betreffenden Aufgabenbereiches in Form eines Organigramms mit Texterläuterungen als Anlage zum MPG-Bewerbungsbogen, die namentliche Benennung aller Projektmitglieder (außer Projektleiter und dessen Stellvertreter) ist nicht vorausgesetzt). Diese Darstellung hat unter Berücksichtigung der Vorgaben unter Ziffer II.2.4 u. II.2.9) zu erfolgen. Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Darstellung der vorgesehenen Struktur des Projektteams unter Angabe der Anzahl der vorgesehenen Personen gegliedert nach Berufsgruppen und des betreffenden Aufgabenbereiches in Form eines Organigramms mit Texterläuterungen als Anlage zum MPG-Bewerbungsbogen, die namentliche Benennung aller Projektmitglieder (außer Projektleiter und dessen Stellvertreter) ist nicht vorausgesetzt). Diese Darstellung hat unter Berücksichtigung der Vorgaben unter Ziffer II.2.4 u. II.2.9) zu erfolgen. Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Sind die unter (1) bis (6) geforderten Angaben, Nachweise, Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von der Nachforderung ausgenommen (Ziffer II 2.9).
Mindeststandards:
Geforderte Mindestbedingungen:
Die Erbringung der Dienstleistung ist Ingenieuren im Sinne von § 75 (2) VgV vorbehalten.
Mindestbedingungen zu Referenzen s. III.1.3.
Es ist zulässig, dass die Referenzen zu Ziffer III.1.3 (1) und III.1.3 (2) identisch sind, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
Sind die unter Ziffer III.1.3 geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese von der Nachforderung ausgenommen, da es sich um Bewertungskriterien handelt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (s. Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
(1) Eignungskriterium: Nachweis der fachlichen Eignung in Bezug auf die geforderte Aufgabe – Referenzen zur Tragwerksplanung Gebäude
(Gewichtung: 50 %)
a) Nachweis eines mit der Planungsaufgabe in Typologie, Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigem Anspruch vergleichbaren Projekt im Bereich der Tragwerksplanung Gebäude, bei dem die zur Auftragsvergabe vorgesehenen LPH 2-6 innerhalb der letzten 5 Jahre vom Bewerber erbracht und abgeschlossen wurden
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Nachweis eines mit der Planungsaufgabe in Typologie, Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigem Anspruch vergleichbaren Projekt im Bereich der Tragwerksplanung Gebäude, bei dem die zur Auftragsvergabe vorgesehenen LPH 2-6 innerhalb der letzten 5 Jahre vom Bewerber erbracht und abgeschlossen wurden
Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand (siehe hierzu Ziffer II.2.4 der Bekanntmachung
Die Referenz soll folgende Referenzeigenschaften aufweisen:
— Anrechenbare Kosten mind. 8 Mio. EUR,
— Statisch-konstruktiver Schwierigkeitsgrad: Honorarzone IV,
— Tragwerke unter Berücksichtigung von starken Schwingungsanforderungen mit Maßnahmen zur Entkopplung und Dämpfung,
— komplexe Bauaufgabe mit Bestand mit unterschiedlichen und flexiblen Nutzungen,
— Bauen in denkmalgeschütztem Bestand,
— Gründung und Baugrubenerstellung in drückendem Grundwasser,
— konstruktiver Brandschutz im denkmalgeschützten Bestand.
Für das Kriterium (1) können im Gesamtbild der 2 anzugebenden Referenzen maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 50 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für das Kriterium (1) können im Gesamtbild der 2 anzugebenden Referenzen maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 50 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
(2) Eignungskriterium: Nachweis der fachlichen Eignung in Bezug auf die geforderte Aufgabe – Referenzen zur Tragwerksplanung Baugrubenerschließung und Objektplanung Baugrubenumschließung
(Gewichtung: 10 %)
— Optimiertes Tragwerk der komplexen Baugrubenumschließung,
— Bebauung mit beengten Grundstücksverhältnissen durch dichte Nachbarbebauung,
— Durchführung der Objekt- und Tragwerksplanung an einer Baugrubenumschließung.
Diese Referenzen können auch in einer Referenz subsummiert werden Für das Kriterium (2) können im Gesamtbild der 2 anzugebenden Referenzen maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 10 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Diese Referenzen können auch in einer Referenz subsummiert werden Für das Kriterium (2) können im Gesamtbild der 2 anzugebenden Referenzen maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 10 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Hinweis zu Kriterium (1) und (2):
Für die Angaben zu den gewählten Referenzen ist das Formblatt „MPG-Bewerbungsbogen“ zu verwenden. Je Referenz können maximal 3 zusätzliche DIN A3 Seiten mit weiteren Projektangaben (z. B. textliche Beschreibung, Planausschnitte, Fotodokumentation) beigefügt werden. Die Darstellung kann vom Bewerber frei gewählt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Angaben zu den gewählten Referenzen ist das Formblatt „MPG-Bewerbungsbogen“ zu verwenden. Je Referenz können maximal 3 zusätzliche DIN A3 Seiten mit weiteren Projektangaben (z. B. textliche Beschreibung, Planausschnitte, Fotodokumentation) beigefügt werden. Die Darstellung kann vom Bewerber frei gewählt werden.
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die benannten Referenzen den geforderten Referenzeigenschaften in Bezug auf die zu vergebende Planungsaufgabe bestmöglich entsprechen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte. Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (1) nur 2 Referenzen und zu Kriterium (2) nur eine Referenz wertbar. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angeben werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die benannten Referenzen den geforderten Referenzeigenschaften in Bezug auf die zu vergebende Planungsaufgabe bestmöglich entsprechen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte. Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (1) nur 2 Referenzen und zu Kriterium (2) nur eine Referenz wertbar. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angeben werden.
3) Eignungskriterium: Berufliche Qualifikation des für das Projekt vorgesehene Personal (Projektteam) Projektleitung und stellvertretende Projektleitung
(Gewichtung 20 %)
Projektleiter und stellvertretender Projektleiter am Projekt müssen im Bewerbungsbogen namentlich benannt werden und ihre berufliche Qualifikation (Jahre im Beruf, vergleichbare Referenzen) muss aus den Anlagen ersichtlich sein.
Bewertet wird die berufliche Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Personals durch die für den Projektleiter / die Projektleiterin und den stellvertretenden Projektleiter / die stellvertretende Projektleiterin angegebene Berufserfahrung und der beschriebenen Referenzen quantitativ, sprich der Anzahl nach.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertet wird die berufliche Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Personals durch die für den Projektleiter / die Projektleiterin und den stellvertretenden Projektleiter / die stellvertretende Projektleiterin angegebene Berufserfahrung und der beschriebenen Referenzen quantitativ, sprich der Anzahl nach.
Dabei werden nur vergleichbare Referenzen der letzten 10 Jahre herangezogen. Die Vergleichbarkeit orientiert sich dabei an den ingenieurmäßigen Anforderungen der ausgelobten Dienstleistung.
Für das Kriterium (3) können im Gesamtbild maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
4) Eignungskriterium: Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren zu den Ziffern II.2.4 und III.1.3(3),
Gewichtung: 10 %
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren bis heute, gesamtheitlich bezogen auf das in Ziffer II.2.4 aufgeführte HOAI-Leistungsbild zur Tragwerksplanung Gebäude/ Baugrube und zur Objektplanung Baugrubenumschließung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren bis heute, gesamtheitlich bezogen auf das in Ziffer II.2.4 aufgeführte HOAI-Leistungsbild zur Tragwerksplanung Gebäude/ Baugrube und zur Objektplanung Baugrubenumschließung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
— Ab 10 Mitarbeiter 4 Punkte;
— 8-9 Mitarbeiter 3 Punkte;
— 6-7 Mitarbeiter 2 Punkte;
— Ab 5 Mitarbeiter 1 Punkt.
Hinweis zu Kriterium (4):
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von mehr als 10 Mitarbeitern pro Jahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Personalstand überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
5) Eignungskriterium: Erklärung über den Jahresumsatz der letzten 3 Jahre bezogen auf die Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Dienstleistung vergleichbar ist
Mindestumsatz p. a. zu Ziffer III.1 = 500 000 EUR netto,
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil gemäß HOAI Teil 3 Tragwerksplanung und zur Tragwerksplanung und Objektplanung Baugrubenumschließung anzugeben.
> 2 000 000 EUR 4 Punkte
1 000 001 – 2 000 000 EUR 3 Punkte
500 001 – 1 000 000 EUR 2 Punkte
Mind. 500 000 EUR 1 Punkt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-14 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1 Maßgeblich für die Vergabeentscheidung ist das wirtschaftlichste Angebot. Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14).
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 0
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur „nicht“. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur „nicht“. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252bmf34fDBG50%253d].
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252bmf34fDBG50%253d].
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 170-411626 (2020-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene soll in unmittelbarer Nachbarschaft zum Campus der Humboldt-Universität untergebracht werden. Das vom Land Berlin in Erbbaupacht zur Verfügung gestellte Baugrundstück liegt im nördlichen Randbereich der Humboldt-Universität in Berlin und ist von der Albrechtstraße aus selbst nicht zu sehen.
Die Forschungsstelle Wissenschaft der Pathogene soll in unmittelbarer Nachbarschaft zum Campus der Humboldt-Universität untergebracht werden. Das vom Land Berlin in Erbbaupacht zur Verfügung gestellte Baugrundstück liegt im nördlichen Randbereich der Humboldt-Universität in Berlin und ist von der Albrechtstraße aus selbst nicht zu sehen.
Es wird weiterhin empfohlen, die Gründungssohle mit geeignetem Verdichtungsgerät nachzuverdichten (Proctordichte DPr ≥ 100). Ziel ist dabei eine mindestdichte Lagerung
Der Nachweis sollte mittels statischer oder dynamischer Lastplatte erfolgen. Es kann über Streifen- oder Einzelfundamente gegründet werden. Die unmittelbar angrenzende Nachbarbebauung ist zu berücksichtigen. Die Bauwerkslasten sollten möglichst auf gleicher Höhe in den Baugrund eingetragen werden. Es sind die im Gutachten angegebenen Bemessungswerte des Sohlwiderstandes zu beachten.
Der Nachweis sollte mittels statischer oder dynamischer Lastplatte erfolgen. Es kann über Streifen- oder Einzelfundamente gegründet werden. Die unmittelbar angrenzende Nachbarbebauung ist zu berücksichtigen. Die Bauwerkslasten sollten möglichst auf gleicher Höhe in den Baugrund eingetragen werden. Es sind die im Gutachten angegebenen Bemessungswerte des Sohlwiderstandes zu beachten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-27 📅
Name: Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252bmf34fDBG50%253d].
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252bmf34fDBG50%253d].
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).