Mediaagenturleistungen

Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen und für sich selbst das Vergabeverfah

Beratung bei der Entwicklung einer Mediastrategie, Mediaplanung, Mediaeinkauf und Erstellen von Reportings zur Erfolgsmessung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-10 Auftragsbekanntmachung
2021-06-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 2020-12-10-MEH-REN
Kurze Beschreibung:
Beratung bei der Entwicklung einer Mediastrategie, Mediaplanung, Mediaeinkauf und Erstellen von Reportings zur Erfolgsmessung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen und für sich selbst das Vergabeverfahren durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDGQD/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDGQD 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-15 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 244-604744
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
1. Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). 2. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. 3. Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Teilnahmebedingungen und den Hinweisen zur Angebotsabgabe. 4. Die unter Ziffer III.1.1) (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) und die unter Ziffer III.1.2) (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft übernommen hat. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDGQD
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband ist der dienstleistungsorientierte Interessenvertreter der AOK-Gemeinschaft mit Sitz in Berlin. Zu den Aufgaben des AOK-Bundesverbandes zählen die Pflege der Marke „AOK - Die Gesundheitskasse“ und die Unterstützung der AOKs bei der Kundenbindung und Kundengewinnung. Dabei bewegt er sich innerhalb des von den Aufsichtsbehörden vorgegebenen Rahmens (https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Krankenversicherung/20190617_Gemeinsame_Wettbewerbsgrundsaetze_GKV_inkl._Ergaenzungsbeschluesse_01.pdf.
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Der AOK-Bundesverband ist keine Konzernzentrale, er gibt nicht vor, wie und mit welchen Themen die elf AOKs in ihren Regionen kommunizieren, vielmehr kümmert er sich um die bundesweite Klammer und die dazugehörige Kommunikation (Dachkommunikation) in überregionalen Medien — vornehmlich konzentriert auf das Markenleitbild.
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Die AOK Bayern
— Die Gesundheitskasse, die AOK PLUS,
— Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und die AOK NORDWEST,
— Die Gesundheitskasse setzen sich ihre Ziele entsprechend der regionalen Marktbedingungen und Anforderungen. Sie kommunizieren vornehmlich in regionalen Medien und konzentrieren sich in der werblichen Ansprache meistens auf Leistungen, Services und vertriebliche Aspekte. Sie handeln gegenüber dem Auftragnehmer selbständig und wickeln alle sie betreffenden Angelegenheiten jeweils eigenständig mit diesem ab.
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Zur Erfüllung dieser Ziele und Aufgaben suchen der AOK-Bundesverband sowie die AOK Bayern
— Die Gesundheitskasse im Rahmen dieser Ausschreibung einen Auftragnehmer, der die jeweiligen Auftraggeber unabhängig und fachkundig zu zielführenden Medienmaßnahmen sowie optimaler und effizienter Werbeplatzierung berät. Der Auftragnehmer berät die Auftraggeber bei der Entwicklung ihrer Mediastrategie sowie der Planung, der Durchführung inkl. des Einkaufs und der Analyse ihrer Werbekampagnen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 3 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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(2) Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage A2 der Vergabeunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Abgabe einer Eigenerklärung mit welcher der Bewerber zusichert, dass er über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt:
— für Personen- und Sachschäden 3 000 000,- EUR sowie
— für Vermögensschäden 500 000 EUR.
Werden die Mindestdeckungssummen* nicht erreicht, erklärt der Bewerber, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern wird.
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(2) Angabe der Billings (d. h. das durch den Bewerber verwaltete Werbevolumen, Nielsen % Anteil (MB3 Mediafläche) oder Digital % Anteil (n/n/-)) in den letzten 3 Jahren (2017 bis 2019) in Deutschland, für TV, Bewegtbild/Display, Paid Social Media, SEA, Print, Radio und Außenwerbung jeweils getrennt nach Agentur und Einkaufsverbund der Agentur.
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Fehlendes Werbevolumen in den Bereichen TV, Online, Print und/ oder Außenwerbung führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
(3) Angabe der Eckdaten zum Unternehmen des Bewerbers: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Standorte in Deutschland, Verbundene Unternehmen, Strategische Partner, jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren (2017 - 2019).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Referenzen. Mindestanforderungen: Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind mindestens drei Referenzen über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden, einzureichen. Dabei ist mindestens jeweils eine Referenz aus einer der folgenden 3 Kategorien einzureichen:
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(a) Referenz Kategorie 1
— Mediaplanung und Mediastrategie:
Es ist ein Referenzprojekt nachzuweisen, bei dem der Bewerber Leistungen im Bereich Mediaplanung und Mediastrategie in Form der medialen Vorgaben (mind. TV- und Digital-Einsatz, d. h. Buchung/Planung von digitalen Kanälen wie Youtube) mit einem Kampagnenvolumen von mindestens 4 000 000 EUR n/n/n erbracht hat, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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(b) Referenz Kategorie 2
— Mediaplanung und Mediastrategie Regional: Es ist ein Referenzprojekt nachzuweisen, bei dem der Bewerber Leistungen im Bereich regionale Mediaplanung und Mediastrategie mit einem Kampagnenvolumen von mindestens 500 000 EUR bis maximal 1 000 000 EUR n/n/n erbracht wurden. Im Rahmen des Referenzprojektes müssen insbesondere Leistungen, vor dem Hintergrund der regionalen Begrenzung des Kampagnengebiets innerhalb Deutschlands (Bundesländer, PLZ-Gebiete etc.), im Bereich Außenwerbung und Digitaleinsatz erbracht worden sein. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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(c) Referenz Kategorie 3
— Mediainnovation: Es ist ein Referenzprojekt nachzuweisen bei dem der Bewerber Leistungen zu Mediainnovationen, z. B. Mediakooperationen, besondere Installationen oder ungewöhnliche Formate bei einer Kampagne im Dienstleistungsbereich im Bereich TV, Online, Print, Radio und / oder Außenwerbung erbracht hat, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Bezüglich der konkret geforderten Angaben zu den Referenzen wird ergänzend auf Formblatt 3.2 der Teilnahmebedingungen (Anlage A1 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Für die Referenzen der Kategorien 1 bis 3 kann das gleiche Projekt verwendet werden.
(2) Die Mitglieder des für die Auftragsausführung verantwortlichen Agenturteams sind zu benennen. Ein Hauptansprechpartner ist anzugeben.
(a) Es ist nachzuweisen, dass das Agenturteam über die für den zu betreuenden Etat entsprechende Erfahrung im Bereich nationaler und regionaler Etats verfügt. Dem Teilnahmeantrag beizufügen ist eine entsprechende Referenzliste mit Kennzeichnung der betreuten nationalen/regionalen Etats der letzten 3 Jahre durch das jeweilige Teammitglied.
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(b) Ferner ist nachzuweisen, dass das Agenturteam über die für den Etat entsprechende Erfahrung im Bereich Mediaplanung/-einkauf verfügt und die von den Auftraggeberinnen ausgeschriebenen Mediakanäle (TV, Digital Bewegtbild/Display, OOH, Print, Radio, SEA und Social Media) abdeckt. Beizufügen sind Kurz-Lebensläufe mit entsprechender Kennzeichnung der Berufserfahrung des Teams.
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Sollte der Hauptansprechpartner nicht nachweislich über umfangreiche einschlägige Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren verfügen, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Ferner führt das fehlende Abdecken eines der eben genannten Medien durch das Team zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(c) Beschreibung eines Prozesses zur Qualitätssicherung, der ein regelmäßiges Reporting beinhaltet sowie Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Kampagnenüberschneidungen (regional aber auch regional<>national).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Laufzeit des ausgeschriebenen Rahmenvertrages eine angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
a. 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie
b. 500 000 EUR für Vermögensschäden aufrechtzuerhalten.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden die Billings, d. h. das durch Ihr Unternehmen verwaltete Werbevolumen, Nielsen % Anteil (MB3 Mediafläche) oder Digital % Anteil (n/n/-), im Einkaufsverbund der Agentur in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen TV, Online (Bewegtbild/Display, Paid Social Media und SEA), Print, Radio und Außenwerbung, die Referenzen und die Qualifikation des für die Auftragsausführung benannten Agenturteams bewertet (siehe Eignungskriterien Ziffer III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung).
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Bezüglich der genauen Ausgestaltung der einzelnen Wertungskriterien sowie die jeweils zu erzielenden Punkte wird auf die Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb (Anlage A4 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Land: Bayern 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST — Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Sachsen 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Silke Renner
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDGQD/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
2. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
3. Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Teilnahmebedingungen und den Hinweisen zur Angebotsabgabe.
4. Die unter Ziffer III.1.1) (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) und die unter Ziffer III.1.2) (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft übernommen hat.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDGQD

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2020/S 244-604744 (2020-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020-12-10-MEH-REN-BvA
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führte im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen und für sich selbst das Vergabeverfahren durch.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 112-293712
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 244-604744
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRR1C

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband ist der dienstleistungsorientierte Interessenvertreter der AOK-Gemeinschaft mit Sitz in Berlin. Zu den Aufgaben des AOK-Bundesverbandes zählen die Pflege der Marke „AOK – Die Gesundheitskasse“ und die Unterstützung der AOKs bei der Kundenbindung und Kundengewinnung. Dabei bewegt er sich innerhalb des von den Aufsichtsbehörden vorgegebenen Rahmens (https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Krankenversicherung/20190617_Gemeinsame_Wettbewerbsgrundsaetze_GKV_inkl._Ergaenzungsbeschluesse_01.pdf).
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Der AOK-Bundesverband ist keine Konzernzentrale, er gibt nicht vor, wie und mit welchen Themen die elf AOKs in ihren Regionen kommunizieren, vielmehr kümmert er sich um die bundesweite Klammer und die dazugehörige Kommunikation (Dachkommunikation) in überregionalen Medien – vornehmlich konzentriert auf das Markenleitbild.
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Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse setzen sich ihre Ziele entsprechend der regionalen Marktbedingungen und Anforderungen. Sie kommunizieren vornehmlich in regionalen Medien und konzentrieren sich in der werblichen Ansprache meistens auf Leistungen, Services und vertriebliche Aspekte. Sie handeln gegenüber dem Auftragnehmer selbständig und wickeln alle sie betreffenden Angelegenheiten jeweils eigenständig mit diesem ab.
Mehr anzeigen
Zur Erfüllung dieser Ziele und Aufgaben wird der Auftragnehmer die jeweiligen Auftraggeber zu zielführenden Medienmaßnahmen und optimaler, effizienter Werbeplatzierung sowie bei der Entwicklung ihrer Mediastrategie und der Planung, der Durchführung inkl. des Einkaufs und der Analyse ihrer Werbekampagnen beraten.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit der Leistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-27 📅
Name: Havas Media Germany GmbH
Postanschrift: Lindleystraße 8c
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRR1C

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber …
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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§ 168 GWB
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. …“.
Quelle: OJS 2021/S 112-293712 (2021-06-07)