Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Die unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.5) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag über subreport (e-Vergabe) oder in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Teilnahmefrist einzureichen und als solche von den Bewerbern kenntlich zu machen. Der Teilnahmeantrag muss über subreport, direkt oder auf dem Postweg übermittelt werden und unterschrieben sein; eine Abgabe per Telefax ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 2 Satz 1, VgV ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, Bewerber und Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber behält sich vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
2. Soweit nicht anders verlangt, sind bei Erklärungen Eigenerklärungen des / der Bewerber/s ausreichend. Bei von Dritten ausgestellten Nachweisen sind nicht beglaubigte Kopien ausreichend.
3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 zu übermitteln.
4. Bewerbergemeinschaften müssen für jedes Mitglied die unter III.1.1) bis III.1.5) geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben vorlegen bzw. machen. Bewerbergemeinschaften müssen außerdem eine Erklärung vorlegen, in der (1) alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft genannt werden, (2) ein von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt wird, (3) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Diese Erklärung muss mit dem Teilnahmeantrag im Original vorliegen und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben sein.
5. Der Bewerber hat anzugeben, ob und auf welche Art bei der Auftragsausführung mit anderen zusammengearbeitet werden soll. Nimmt der Bewerber gemäß § 47, VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, sind folgende Angaben bzw. Nachweise vorzulegen:
— Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien, die Gegenstand der Eignungsleihe sind;
— Nachweis, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen);
— Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124, GWB bezüglich des Unternehmens, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen;
— Bei einer Eignungsleihe bezüglich der beruflichen Leistungsfähigkeit oder einschlägigen beruflichen Erfahrung Vorlage einer Eigenerklärung, dass das beliehene Unternehmen die Leistung erbringen wird, für die die betreffenden Kapazitäten benötigt werden;
— Bei einer Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des beliehenen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend des jeweiligen Umfangs der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3, VgV).
(6) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist Folgendes vorzulegen:
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 3, GWB ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bewerber keinen der genannten Ausschlussgründe verwirklicht;
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrunds gemäß § 123 Abs. 4, GWB ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und einen Verstoß nicht durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2, GWB ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat.
Im Hinblick auf die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6, GWB ist in einer Eigenerklärung anzugeben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist (z. B. Organigramm).
7. Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind vorzulegen:
— Nachweis (nicht beglaubigte Kopie ausreichend) der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen;
— Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates;
— Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht in ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.