Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Herbolzheim, wurde 1972 erbaut und liegt im Birkenweg verkehrstechnisch ungünstig und mitten in der Wohnbebauung. Zudem ist es in einem baulich schlechten Zustand. Mit dem aktuell vom TVH genutzten Sportgelände im Bereich Birkenwald hat die Stadtverwaltung ein neues Grundstück gefunden. Mit der Wahl dieses Grundstücks besteht die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, in welchem die Feuerwehr, der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die Rettungswache gebündelt werden. Die Eckdaten des Neubaus betragen: — Feuerwehrgerätehaus, Programmfläche ca. 1 615 m; — DRK, Programmfläche ca. 562 m; — Rettungswache, Programmfläche ca. 299 m; — Aktuell ist auch ein Schlauchturm geplant. Die Ausloberin hat aber noch nicht abschließend über die Umsetzung des Schlauchturms entschieden. Eine Konkretisierung erfolgt im Laufe des weiteren Verfahrens. Um die beste Lösung für den zusätzlichen Raumbedarf und die funktionalen Anforderungen von Feuerwehr, DRK und Rettungswache zu finden, wurde beschlossen, ein VgV- Verfahren mit Mehrfachbeauftragung (Planungsteil) durchzuführen. Im Zuge der Mehrfachbeauftragung ist eine Objektplanung (Architektenleistungen) aufgrund des dargestellten Konzepts zu erbringen (Leistungsphase HOAI 2, vgl. II.2.7). Der Planer, welcher den Zuschlag erhält wird mit den Leistungsphasen 1-4 + LPH 5 (mind. Leitdetails) beauftragt und ggf. stufenweise mit den weiteren Leistungsphasen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung / Projektumsetzung besteht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Herbolzheim, wurde 1972 erbaut und liegt im Birkenweg verkehrstechnisch ungünstig und mitten in der Wohnbebauung. Zudem ist es in einem baulich schlechten Zustand.
Mit dem aktuell vom TVH genutzten Sportgelände im Bereich Birkenwald hat die Stadtverwaltung ein neues Grundstück gefunden. Mit der Wahl dieses Grundstücks besteht die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, in welchem die Feuerwehr, der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die Rettungswache gebündelt werden. Die Eckdaten des Neubaus betragen:
— Feuerwehrgerätehaus, Programmfläche ca. 1 615 m
— DRK, Programmfläche ca. 562 m
— Rettungswache, Programmfläche ca. 299 m
— Aktuell ist auch ein Schlauchturm geplant. Die Ausloberin hat aber noch nicht abschließend über die Umsetzung des Schlauchturms entschieden. Eine Konkretisierung erfolgt im Laufe des weiteren Verfahrens.
Um die beste Lösung für den zusätzlichen Raumbedarf und die funktionalen Anforderungen von Feuerwehr, DRK und Rettungswache zu finden, wurde beschlossen, ein VgV- Verfahren mit Mehrfachbeauftragung (Planungsteil) durchzuführen.
Im Zuge der Mehrfachbeauftragung ist eine Objektplanung (Architektenleistungen) aufgrund des dargestellten Konzepts zu erbringen (Leistungsphase HOAI 2, vgl. II.2.7). Der Planer, welcher den Zuschlag erhält wird mit den Leistungsphasen 1-4 + LPH 5 (mind. Leitdetails) beauftragt und ggf. stufenweise mit den weiteren Leistungsphasen.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung / Projektumsetzung besteht.
Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Herbolzheim, wurde 1972 erbaut und liegt im Birkenweg verkehrstechnisch ungünstig und mitten in der Wohnbebauung. Zudem ist es in einem baulich schlechten Zustand.
Mit dem aktuell vom TVH genutzten Sportgelände im Bereich Birkenwald hat die Stadtverwaltung ein neues Grundstück gefunden. Mit der Wahl dieses Grundstücks besteht die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, in welchem die Feuerwehr, der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die Rettungswache gebündelt werden. Die Eckdaten des Neubaus betragen:
— Feuerwehrgerätehaus, Programmfläche ca. 1 615 m
— DRK, Programmfläche ca. 562 m
— Rettungswache, Programmfläche ca. 299 m
— Aktuell ist auch ein Schlauchturm geplant. Die Ausloberin hat aber noch nicht abschließend über die Umsetzung des Schlauchturms entschieden. Eine Konkretisierung erfolgt im Laufe des weiteren Verfahrens.
Um die beste Lösung für den zusätzlichen Raumbedarf und die funktionalen Anforderungen von Feuerwehr, DRK und Rettungswache zu finden, wurde beschlossen, ein VgV- Verfahren mit Mehrfachbeauftragung (Planungsteil) durchzuführen.
Im Zuge der Mehrfachbeauftragung ist eine Objektplanung (Architektenleistungen) aufgrund des dargestellten Konzepts zu erbringen (Leistungsphase HOAI 2, vgl. II.2.7). Der Planer, welcher den Zuschlag erhält wird mit den Leistungsphasen 1-4 + LPH 5 (mind. Leitdetails) beauftragt und ggf. stufenweise mit den weiteren Leistungsphasen.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung / Projektumsetzung besteht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Emmendingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-04 📅
Datum des Beginns: 2021-02-26 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 172-415185
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzlicher Ablauf des Verfahrens:
Es wird eine Mehrfachbeauftragung mit vorgeschaltenem Auswahlverfahren auf Grundlage der §§ 97 ff. GWB und VgV durchgeführt. Im ersten Schritt geben die interessierten Bewerber einen Teilnahmeantrag mit Unterlagen ab. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der formalen Mindestvoraussetzungen überprüft. Dann wird anhand der Unterlagen geprüft, welche Bewerber grundsätzlich geeignet sind. Sollten mehr als 3 Bewerber grundsätzlich geeignet sein, werden anhand der Auswahlkrtierien (vgl. oben II.2.9 in Verweis auf Anlage_07_Bewertungskriterien_Übersicht) die 3 Bewerber ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden. Bewerber, die aus formalen Gründen oder wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden oder die nicht zu den 3 ausgewählten gehören, werden darüber gemäß § 62, VgV informiert.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge nicht berücksichtigt werden.
3. Fragen sind nur schriftlich (auch E-Mail) an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
4. Die Bewerbungen sind formlos und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit eindeutiger Kennzeichnung „Nicht öffnen: Teilnahmeverfahren MFB Herbolzheim“ bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
5. Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. Die Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A3-Seite zu begrenzen.
6. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Es wird eine Mehrfachbeauftragung mit vorgeschaltenem Auswahlverfahren auf Grundlage der §§ 97 ff. GWB und VgV durchgeführt. Im ersten Schritt geben die interessierten Bewerber einen Teilnahmeantrag mit Unterlagen ab. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der formalen Mindestvoraussetzungen überprüft. Dann wird anhand der Unterlagen geprüft, welche Bewerber grundsätzlich geeignet sind. Sollten mehr als 3 Bewerber grundsätzlich geeignet sein, werden anhand der Auswahlkrtierien (vgl. oben II.2.9 in Verweis auf Anlage_07_Bewertungskriterien_Übersicht) die 3 Bewerber ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden. Bewerber, die aus formalen Gründen oder wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden oder die nicht zu den 3 ausgewählten gehören, werden darüber gemäß § 62, VgV informiert.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge nicht berücksichtigt werden.
3. Fragen sind nur schriftlich (auch E-Mail) an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
4. Die Bewerbungen sind formlos und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit eindeutiger Kennzeichnung „Nicht öffnen: Teilnahmeverfahren MFB Herbolzheim“ bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
5. Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. Die Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A3-Seite zu begrenzen.
6. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Herbolzheim, wurde 1972 erbaut und liegt im Birkenweg verkehrstechnisch ungünstig und mitten in der Wohnbebauung. Zudem ist es in einem baulich schlechten Zustand.
Mit dem aktuell vom TVH genutzten Sportgelände im Bereich Birkenwald hat die Stadtverwaltung ein neues Grundstück gefunden. Mit der Wahl dieses Grundstücks besteht die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, in welchem die Feuerwehr, der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die Rettungswache gebündelt werden. Die Eckdaten des Neubaus betragen:
Mit dem aktuell vom TVH genutzten Sportgelände im Bereich Birkenwald hat die Stadtverwaltung ein neues Grundstück gefunden. Mit der Wahl dieses Grundstücks besteht die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, in welchem die Feuerwehr, der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die Rettungswache gebündelt werden. Die Eckdaten des Neubaus betragen:
— Feuerwehrgerätehaus, Programmfläche ca. 1 615 m
— DRK, Programmfläche ca. 562 m
— Rettungswache, Programmfläche ca. 299 m
— Aktuell ist auch ein Schlauchturm geplant. Die Ausloberin hat aber noch nicht abschließend über die Umsetzung des Schlauchturms entschieden. Eine Konkretisierung erfolgt im Laufe des weiteren Verfahrens.
Um die beste Lösung für den zusätzlichen Raumbedarf und die funktionalen Anforderungen von Feuerwehr, DRK und Rettungswache zu finden, wurde beschlossen, ein VgV- Verfahren mit Mehrfachbeauftragung (Planungsteil) durchzuführen.
Im Zuge der Mehrfachbeauftragung ist eine Objektplanung (Architektenleistungen) aufgrund des dargestellten Konzepts zu erbringen (Leistungsphase HOAI 2, vgl. II.2.7). Der Planer, welcher den Zuschlag erhält wird mit den Leistungsphasen 1-4 + LPH 5 (mind. Leitdetails) beauftragt und ggf. stufenweise mit den weiteren Leistungsphasen.
Im Zuge der Mehrfachbeauftragung ist eine Objektplanung (Architektenleistungen) aufgrund des dargestellten Konzepts zu erbringen (Leistungsphase HOAI 2, vgl. II.2.7). Der Planer, welcher den Zuschlag erhält wird mit den Leistungsphasen 1-4 + LPH 5 (mind. Leitdetails) beauftragt und ggf. stufenweise mit den weiteren Leistungsphasen.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung / Projektumsetzung besteht.
Geschätzter Gesamtwert: 480 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: — Feuerwehrgerätehaus, Programmfläche ca. 1.615 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 480 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung über HOAI Phase 4 hinaus, nach Freigabe durch die Entscheidungsgremien.
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.5) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag über subreport (e-Vergabe) oder in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Teilnahmefrist einzureichen und als solche von den Bewerbern kenntlich zu machen. Der Teilnahmeantrag muss über subreport, direkt oder auf dem Postweg übermittelt werden und unterschrieben sein; eine Abgabe per Telefax ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 2 Satz 1, VgV ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, Bewerber und Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber behält sich vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
1. Die unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.5) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag über subreport (e-Vergabe) oder in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Teilnahmefrist einzureichen und als solche von den Bewerbern kenntlich zu machen. Der Teilnahmeantrag muss über subreport, direkt oder auf dem Postweg übermittelt werden und unterschrieben sein; eine Abgabe per Telefax ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 2 Satz 1, VgV ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, Bewerber und Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber behält sich vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
2. Soweit nicht anders verlangt, sind bei Erklärungen Eigenerklärungen des / der Bewerber/s ausreichend. Bei von Dritten ausgestellten Nachweisen sind nicht beglaubigte Kopien ausreichend.
3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 zu übermitteln.
3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 zu übermitteln.
4. Bewerbergemeinschaften müssen für jedes Mitglied die unter III.1.1) bis III.1.5) geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben vorlegen bzw. machen. Bewerbergemeinschaften müssen außerdem eine Erklärung vorlegen, in der (1) alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft genannt werden, (2) ein von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt wird, (3) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Diese Erklärung muss mit dem Teilnahmeantrag im Original vorliegen und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben sein.
4. Bewerbergemeinschaften müssen für jedes Mitglied die unter III.1.1) bis III.1.5) geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben vorlegen bzw. machen. Bewerbergemeinschaften müssen außerdem eine Erklärung vorlegen, in der (1) alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft genannt werden, (2) ein von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt wird, (3) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Diese Erklärung muss mit dem Teilnahmeantrag im Original vorliegen und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben sein.
5. Der Bewerber hat anzugeben, ob und auf welche Art bei der Auftragsausführung mit anderen zusammengearbeitet werden soll. Nimmt der Bewerber gemäß § 47, VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, sind folgende Angaben bzw. Nachweise vorzulegen:
5. Der Bewerber hat anzugeben, ob und auf welche Art bei der Auftragsausführung mit anderen zusammengearbeitet werden soll. Nimmt der Bewerber gemäß § 47, VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, sind folgende Angaben bzw. Nachweise vorzulegen:
— Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien, die Gegenstand der Eignungsleihe sind;
— Nachweis, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen);
— Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124, GWB bezüglich des Unternehmens, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen;
— Bei einer Eignungsleihe bezüglich der beruflichen Leistungsfähigkeit oder einschlägigen beruflichen Erfahrung Vorlage einer Eigenerklärung, dass das beliehene Unternehmen die Leistung erbringen wird, für die die betreffenden Kapazitäten benötigt werden;
— Bei einer Eignungsleihe bezüglich der beruflichen Leistungsfähigkeit oder einschlägigen beruflichen Erfahrung Vorlage einer Eigenerklärung, dass das beliehene Unternehmen die Leistung erbringen wird, für die die betreffenden Kapazitäten benötigt werden;
— Bei einer Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des beliehenen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend des jeweiligen Umfangs der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3, VgV).
— Bei einer Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des beliehenen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend des jeweiligen Umfangs der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3, VgV).
(6) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist Folgendes vorzulegen:
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 3, GWB ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bewerber keinen der genannten Ausschlussgründe verwirklicht;
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrunds gemäß § 123 Abs. 4, GWB ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und einen Verstoß nicht durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrunds gemäß § 123 Abs. 4, GWB ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und einen Verstoß nicht durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2, GWB ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat.
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2, GWB ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat.
Im Hinblick auf die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6, GWB ist in einer Eigenerklärung anzugeben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist (z. B. Organigramm).
7. Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind vorzulegen:
— Nachweis (nicht beglaubigte Kopie ausreichend) der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen;
— Nachweis (nicht beglaubigte Kopie ausreichend) der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen;
— Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates;
— Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates;
— Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt.
— Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht in ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht in ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2 Mio. EUR für Sachschäden und sonstige Schäden abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2 Mio. EUR für Sachschäden und sonstige Schäden abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV;
— Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 500 000 EUR netto. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Anlage_07_Bewertungskriterien_Übersicht – Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“ / „Ingenieur" in den letzten 3 Jahren
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition);
— Liste (auf dem Teilnahmeformular anzugeben) der wesentlichen in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der erbrachten Leistungen nach HOAI (mindestens 5 aufeinanderfolgende Phasen, LPH 2-8), der Honorarzone (mindestens III oder höher), der Projektfertigstellung (nach 1.1.2011, vor 1.9.2020), der Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KG 300 + 400 (mind. 1 Mio. netto) und Angabe des Auftraggebers. Die Nachweise müssen Referenzprojekte betreffen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind.
— Liste (auf dem Teilnahmeformular anzugeben) der wesentlichen in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der erbrachten Leistungen nach HOAI (mindestens 5 aufeinanderfolgende Phasen, LPH 2-8), der Honorarzone (mindestens III oder höher), der Projektfertigstellung (nach 1.1.2011, vor 1.9.2020), der Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KG 300 + 400 (mind. 1 Mio. netto) und Angabe des Auftraggebers. Die Nachweise müssen Referenzprojekte betreffen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind.
Mindeststandards:
Siehe Anlage_07_Bewertungskriterien_Übersicht – Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt" / „Ingenieur" in den letzten 3 Jahren (Mindestpunktezahl ab 2 Personen, Höchstpunktezahl ab 3 Personen, Wichtung 12 %)
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) (Mindestpunktezahl bei vollständiger Angabe, Wichtung 8 %);
Vorlage einer Referenzliste (auf dem Teilnahmeformular) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 80 %, davon 40 % Referenzen für öffentliche Auftraggeber, 24 % Referenzen allgemeiner Auftraggeber, 8 % Wettbewerbserfolge, 8 % Ausgezeichnetes Projekt). Davon:
Vorlage einer Referenzliste (auf dem Teilnahmeformular) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 80 %, davon 40 % Referenzen für öffentliche Auftraggeber, 24 % Referenzen allgemeiner Auftraggeber, 8 % Wettbewerbserfolge, 8 % Ausgezeichnetes Projekt). Davon:
— Max 2 Referenzprojekte realisierter Neubau oder Umbau / Sanierung…
… allgemein mit öffentlichem Auftraggeber. Mindestanforderungen: Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2-8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht, Mindesthonorarzone III oder höher, Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 1.1.2011, vor 1.9.2020, Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,0 Mio. netto, Angabe Auftraggeber. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind: Höhe anrechenbare Herstellkosten, Mindestpunktezahl ab 1,0 Mio. EUR netto, Höchstpunktezahl ab 5,0 Mio. EUR netto). Projektfertigstellung / Inbetriebnahme, Mindestpunktezahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (nach 1.1.2011), Höchstpunktezahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 2 Jahre (nach 31.12.2018)),
… allgemein. Mindestanforderungen: Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2-8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht, Mindesthonorarzone III oder höher, Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 1.1.2011, vor 1.9.2020, Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,0 Mio. netto, Angabe Auftraggeber. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind: Höhe anrechenbare Herstellkosten, Mindestpunktezahl ab 1,0 Mio. EUR netto, Höchstpunktezahl ab 5,0 Mio. EUR netto). Projektfertigstellung / Inbetriebnahme, Mindestpunktezahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (nach 1.1.2011), Höchstpunktezahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 2 Jahre (nach 31.12.2018)),
— Max 1 Referenz Wettbewerbserfolg. Mindestanforderungen nicht Referenz 1 bis 4, Zeitraum Wettbewerbserfolg zwischen 1.1.2011 und 1.9.2020. Mindestpunktzahl 3. Preis, Höchstpunktezahl 1. Preis,
— Max 1 Referenz Ausgezeichnetes realisiertes Projekt, Doppelnennung mit Referenzprojekten 1 bis 5 möglich. Zeitraum Auszeichnung zwischen 1.1.2011 und 1.9.2020. Mindestpunktezahl wenn Auszeichnung vorhanden.
Die Darstellung der Referenzen hat auf den dem Teilnahmeantrag beiliegenden Formblätter zu erfolgen. Dort sind die oben genannten Anforderungen vollständig anzugeben.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien erfüllen. Wird ein Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderen Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderen Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachliche Anforderungen für Architekten bzw. Ingenieur erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die folgende geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen:
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/in oder Ingenieur zu führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung – „Berufsanerkennungsrichtlinie” – gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/in oder Ingenieur zu führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung – „Berufsanerkennungsrichtlinie” – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Unterschriebene Eigenerklärung, dass die besonderen Auftragsbedingungen gemäß §128 Abs. 1, GWB während des Auftrags erfüllt werden,
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der 3 Teilnehmer, welche zur Bearbeitung der Planungsaufgabe und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Die Auswahlkriterien stellen sich wie folgt dar:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der 3 Teilnehmer, welche zur Bearbeitung der Planungsaufgabe und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Die Auswahlkriterien stellen sich wie folgt dar:
— Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur" in den letzten 3 Jahren;
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition);
— Referenzprojekte öffentlicher Auftraggeber;
— Referenzprojekte allgemein;
— Referenz Wettbewerbserfolg;
— Referenz Ausgezeichnetes Projekt;
Die genaue Wertung ist den Auslobungsunterlagen Punkt 7.5 zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Es wird eine Mehrfachbeauftragung mit vorgeschaltenem Auswahlverfahren auf Grundlage der §§ 97 ff. GWB und VgV durchgeführt. Im ersten Schritt geben die interessierten Bewerber einen Teilnahmeantrag mit Unterlagen ab. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der formalen Mindestvoraussetzungen überprüft. Dann wird anhand der Unterlagen geprüft, welche Bewerber grundsätzlich geeignet sind. Sollten mehr als 3 Bewerber grundsätzlich geeignet sein, werden anhand der Auswahlkrtierien (vgl. oben II.2.9 in Verweis auf Anlage_07_Bewertungskriterien_Übersicht) die 3 Bewerber ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden. Bewerber, die aus formalen Gründen oder wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden oder die nicht zu den 3 ausgewählten gehören, werden darüber gemäß § 62, VgV informiert.
Es wird eine Mehrfachbeauftragung mit vorgeschaltenem Auswahlverfahren auf Grundlage der §§ 97 ff. GWB und VgV durchgeführt. Im ersten Schritt geben die interessierten Bewerber einen Teilnahmeantrag mit Unterlagen ab. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der formalen Mindestvoraussetzungen überprüft. Dann wird anhand der Unterlagen geprüft, welche Bewerber grundsätzlich geeignet sind. Sollten mehr als 3 Bewerber grundsätzlich geeignet sein, werden anhand der Auswahlkrtierien (vgl. oben II.2.9 in Verweis auf Anlage_07_Bewertungskriterien_Übersicht) die 3 Bewerber ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden. Bewerber, die aus formalen Gründen oder wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden oder die nicht zu den 3 ausgewählten gehören, werden darüber gemäß § 62, VgV informiert.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge nicht berücksichtigt werden.
3. Fragen sind nur schriftlich (auch E-Mail) an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
4. Die Bewerbungen sind formlos und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit eindeutiger Kennzeichnung „Nicht öffnen: Teilnahmeverfahren MFB Herbolzheim“ bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
4. Die Bewerbungen sind formlos und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit eindeutiger Kennzeichnung „Nicht öffnen: Teilnahmeverfahren MFB Herbolzheim“ bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
5. Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. Die Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A3-Seite zu begrenzen.
6. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160, GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) § 135 GWB Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) § 135 GWB Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: OJS 2020/S 172-415185 (2020-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/S 172-415185
Kurze Beschreibung:
Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Herbolzheim, wurde 1972 erbaut und liegt im Birkenweg verkehrstechnisch ungünstig und mitten in der Wohnbebauung. Zudem ist es in einem baulich schlechten Zustand.
Mit dem aktuell vom TVH genutzten Sportgelände im Bereich Birkenwald hat die Stadtverwaltung ein neues Grundstück gefunden. Mit der Wahl dieses Grundstücks besteht die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, in welchem die Feuerwehr, der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die Rettungswache gebündelt werden.
— Feuerwehrgerätehaus, PF ca. 1 615 m
— DRK, PF ca. 562 m
— Rettungswache, PF ca. 299 m
Im Zuge der Mehrfachbeauftragung ist eine Objektplanung (Architektenleistungen) aufgrund des dargestellten Konzepts zu erbringen (Leistungsphase HOAI 2, vgl. II.2.7). Der Planer, welcher den Zuschlag erhält wird mit den Leistungsphasen 1-4 + LPH 5 (mind. Leitdetails) beauftragt und ggf. stufenweise mit den weiteren Leistungsphasen.
Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Herbolzheim, wurde 1972 erbaut und liegt im Birkenweg verkehrstechnisch ungünstig und mitten in der Wohnbebauung. Zudem ist es in einem baulich schlechten Zustand.
Mit dem aktuell vom TVH genutzten Sportgelände im Bereich Birkenwald hat die Stadtverwaltung ein neues Grundstück gefunden. Mit der Wahl dieses Grundstücks besteht die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, in welchem die Feuerwehr, der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die Rettungswache gebündelt werden.
— Feuerwehrgerätehaus, PF ca. 1 615 m
— DRK, PF ca. 562 m
— Rettungswache, PF ca. 299 m
Im Zuge der Mehrfachbeauftragung ist eine Objektplanung (Architektenleistungen) aufgrund des dargestellten Konzepts zu erbringen (Leistungsphase HOAI 2, vgl. II.2.7). Der Planer, welcher den Zuschlag erhält wird mit den Leistungsphasen 1-4 + LPH 5 (mind. Leitdetails) beauftragt und ggf. stufenweise mit den weiteren Leistungsphasen.
Gesamtwert des Auftrags: 523 220 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit dem aktuell vom TVH genutzten Sportgelände im Bereich Birkenwald hat die Stadtverwaltung ein neues Grundstück gefunden. Mit der Wahl dieses Grundstücks besteht die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, in welchem die Feuerwehr, der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die Rettungswache gebündelt werden.
Mit dem aktuell vom TVH genutzten Sportgelände im Bereich Birkenwald hat die Stadtverwaltung ein neues Grundstück gefunden. Mit der Wahl dieses Grundstücks besteht die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, in welchem die Feuerwehr, der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die Rettungswache gebündelt werden.
— Feuerwehrgerätehaus, PF ca. 1 615 m
— DRK, PF ca. 562 m
— Rettungswache, PF ca. 299 m
Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Herbolzheim, wurde 1972 erbaut und liegt im Birkenweg verkehrstechnisch ungünstig und mitten in der Wohnbebauung. Zudem ist es in einem baulich schlechten Zustand. Mit dem aktuell vom TVH genutzten Sportgelände im Bereich Birkenwald hat die Stadtverwaltung ein neues Grundstück gefunden. Mit der Wahl dieses Grundstücks besteht die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, in welchem die Feuerwehr, der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die Rettungswache gebündelt werden. Die Eckdaten des Neubaus betragen:
Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Herbolzheim, wurde 1972 erbaut und liegt im Birkenweg verkehrstechnisch ungünstig und mitten in der Wohnbebauung. Zudem ist es in einem baulich schlechten Zustand. Mit dem aktuell vom TVH genutzten Sportgelände im Bereich Birkenwald hat die Stadtverwaltung ein neues Grundstück gefunden. Mit der Wahl dieses Grundstücks besteht die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, in welchem die Feuerwehr, der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die Rettungswache gebündelt werden. Die Eckdaten des Neubaus betragen:
— Aktuell ist auch ein Schlauchturm geplant. Die Ausloberin hat aber noch nicht abschließend über die Umsetzung des Schlauchturms entschieden. Eine Konkretisierung erfolgt im Laufe des weiteren Verfahrens. Um die beste Lösung für den zusätzlichen Raumbedarf und die funktionalen Anforderungen von Feuerwehr, DRK und Rettungswache zu finden, wurde beschlossen, ein VgV- Verfahren mit Mehrfachbeauftragung (Planungsteil) durchzuführen.
— Aktuell ist auch ein Schlauchturm geplant. Die Ausloberin hat aber noch nicht abschließend über die Umsetzung des Schlauchturms entschieden. Eine Konkretisierung erfolgt im Laufe des weiteren Verfahrens. Um die beste Lösung für den zusätzlichen Raumbedarf und die funktionalen Anforderungen von Feuerwehr, DRK und Rettungswache zu finden, wurde beschlossen, ein VgV- Verfahren mit Mehrfachbeauftragung (Planungsteil) durchzuführen.
Im Zuge der Mehrfachbeauftragung ist eine Objektplanung (Architektenleistungen) aufgrund des dargestellten Konzepts zu erbringen (Leistungsphase HOAI 2, vgl. II.2.7). Der Planer, welcher den Zuschlag erhält wird mit den Leistungsphasen 1-4 + LPH 5 (mind. Leitdetails) beauftragt und ggf. stufenweise mit den weiteren
Im Zuge der Mehrfachbeauftragung ist eine Objektplanung (Architektenleistungen) aufgrund des dargestellten Konzepts zu erbringen (Leistungsphase HOAI 2, vgl. II.2.7). Der Planer, welcher den Zuschlag erhält wird mit den Leistungsphasen 1-4 + LPH 5 (mind. Leitdetails) beauftragt und ggf. stufenweise mit den weiteren
Leistungsphasen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Beschreibung der Optionen:
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung über HOAI Phase 4 hinaus, nach Freigabe durch die Entscheidungsgremien.