Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 48 Neufahrzeugen (in 2 verschiedenen Fahrzeuggrößen), überwiegend mit Allradantrieb, für den Messaußendienst sowie für Personen- und Materialtransport. Mindestabnahmemenge: 17 Allradfahrzeuge für den Messaußendienst, davon 15 MFZ groß (Großraum-Vans, Utilities, Transporter mit mind. 8 Sitzplätzen), Option für 11 weitere Fahrzeuge und 2 MFZ klein, (Minivan, Hochdachkombi oder ähnlich), Option für 8 weitere Fahrzeuge. Außerdem 5 Fahrzeuge für Personen- und Materialtransport, mind. 8 Sitzplätze, Option für 7 weitere Fahrzeuge ohne Allradantrieb. Alle Fahrzeuge sollen von demselben Fahrzeughersteller angeboten werden (Flottenmanagement).
URL für die elektronische Abgabe von Angeboten: http://www.auftraege.bayern.de
Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=xbaK3hY8dKo%253d
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Mess- und Transportfahrzeuge für die Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern
2020SQ000001”
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 48 Neufahrzeugen (in 2 verschiedenen Fahrzeuggrößen), überwiegend mit Allradantrieb, für den...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 48 Neufahrzeugen (in 2 verschiedenen Fahrzeuggrößen), überwiegend mit Allradantrieb, für den Messaußendienst sowie für Personen- und Materialtransport. Mindestabnahmemenge: 17 Allradfahrzeuge für den Messaußendienst, davon 15 MFZ groß (Großraum-Vans, Utilities, Transporter mit mind. 8 Sitzplätzen), Option für 11 weitere Fahrzeuge und 2 MFZ klein, (Minivan, Hochdachkombi oder ähnlich), Option für 8 weitere Fahrzeuge. Außerdem 5 Fahrzeuge für Personen- und Materialtransport, mind. 8 Sitzplätze, Option für 7 weitere Fahrzeuge ohne Allradantrieb. Alle Fahrzeuge sollen von demselben Fahrzeughersteller angeboten werden (Flottenmanagement).
URL für die elektronische Abgabe von Angeboten: http://www.auftraege.bayern.de
Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=xbaK3hY8dKo%253d
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geländegängige Fahrzeuge📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bamberg sowie weitere Orte in Bayern
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 48 Neufahrzeugen (in 2 verschiedenen Fahrzeuggrößen), überwiegend mit Allradantrieb, für den...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 48 Neufahrzeugen (in 2 verschiedenen Fahrzeuggrößen), überwiegend mit Allradantrieb, für den Messaußendienst sowie für Personen- und Materialtransport. Mindestabnahmemenge: 17 Allradfahrzeuge für den Messaußendienst, davon 15 MFZ groß (Großraum-Vans, Utilities, Transporter mit mind. 8 Sitzplätzen), Option für 11 weitere Fahrzeuge und 2 MFZ klein, (Minivan, Hochdachkombi oder ähnlich), Option für 8 weitere Fahrzeuge. Außerdem 5 Fahrzeuge für Personen- und Materialtransport, mind. 8 Sitzplätze, Option für 7 weitere Fahrzeuge ohne Allradantrieb. Alle Fahrzeuge sollen von demselben Fahrzeughersteller angeboten werden (Flottenmanagement).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien incl. Teststellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung gemäß Anhang XI der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU. Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für jedes Mitglied einzeln einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gesamtumsatz:
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gesamtumsatz:
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesondertenAnlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Nullanzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nichtoder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung vonKraftfahrzeugen verschiedener Klassen), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
“Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung:
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens...”
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung:
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen? Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Bestätigung der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen:
Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen:
Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Lieferleistungen (Lieferung von Fahrzeugen verschiedener Klassen)aus den letzten drei Jahren (ausgehend vom Ende der Angebotsfrist), mit Angabe des Werts, sowie desöffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist.
Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren o. ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
Eigenerklärung:
Aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind. Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Angabe zu Umweltmanagementmaßnahmen
Verzeichnis der Unterauftragnehmer, sofern zutreffend.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Angabe von Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Der Bieter muss den Nachweis über den Einsatz eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 oder einer...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Angabe von Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Der Bieter muss den Nachweis über den Einsatz eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 oder einer vergleichbaren Norm erbringen.
Referenzen:
Es sind drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren zu anzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen;
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach§123...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen;
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach§123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist;
— Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen;
— Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG;
— Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungenmit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken;
— Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-18
10:01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 098-233486 (2020-05-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 48 Neufahrzeugen (in zwei verschiedenen Fahrzeuggrößen), überwiegend mit Allradantrieb, für den...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 48 Neufahrzeugen (in zwei verschiedenen Fahrzeuggrößen), überwiegend mit Allradantrieb, für den Messaußendienst sowie für Personen- und Materialtransport. Mindestabnahmemenge: 17 Allradfahrzeuge für den Messaußendienst, davon 15 MFZ groß (Großraum-Vans, Utilities, Transporter mit mind. 8 Sitzplätzen), Option für 11 weitere Fahrzeuge und 2 MFZ klein, (Minivan, Hochdachkombi oder ähnlich), Option für 8 weitere Fahrzeuge. Außerdem 5 Fahrzeuge für Personen- und Materialtransport, mind. 8 Sitzplätze, Option für 7 weitere Fahrzeuge ohne Allradantrieb. Alle Fahrzeuge sollen von demselben Fahrzeughersteller angeboten werden (Flottenmanagement).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 098-233486
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Mess- und Transportfahrzeuge für die Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MAHAG Automobilhandel und Service GmbH & Co. oHG
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Spindler GmbH & Co. KG
Postort: Würzburg
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 165-400342 (2020-08-21)