Die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH (kurz: „SWG“) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Landkreis Märkisch-Oderland. Mit über 5 000 Wohnungen und knapp 70 Gewerben in 218 Immobilien hält die SWG den größten Anteil des Strausberger Wohnungsmarktes im eigenen Bestand.
Bei den auszuschreibenden Leistungen handelt es sich um betriebskostenrelevante Dienstleistungen, welche den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung entsprechen müssen.
Die SWG schreibt hier speziell Leistungen zum verbrauchsabhängigen Abrechnungsdienst aus. Diese setzen sich zusammen aus der Ausstattung mit Funk-Mietgeräten gemäß der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und der Durchführung der jährlichen Heiz- und Warmwasserabrechnung, nebst Dokumentation und Ablage im Online-Portal des Bieters.
Ausgeschrieben wird für den Gesamtzeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2029 (9,5 Jahre).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Messdienstleistungen
Mess2020
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Kurze Beschreibung:
“Die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH (kurz: „SWG“) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Landkreis Märkisch-Oderland. Mit über 5 000 Wohnungen...”
Kurze Beschreibung
Die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH (kurz: „SWG“) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Landkreis Märkisch-Oderland. Mit über 5 000 Wohnungen und knapp 70 Gewerben in 218 Immobilien hält die SWG den größten Anteil des Strausberger Wohnungsmarktes im eigenen Bestand.
Bei den auszuschreibenden Leistungen handelt es sich um betriebskostenrelevante Dienstleistungen, welche den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung entsprechen müssen.
Die SWG schreibt hier speziell Leistungen zum verbrauchsabhängigen Abrechnungsdienst aus. Diese setzen sich zusammen aus der Ausstattung mit Funk-Mietgeräten gemäß der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und der Durchführung der jährlichen Heiz- und Warmwasserabrechnung, nebst Dokumentation und Ablage im Online-Portal des Bieters.
Ausgeschrieben wird für den Gesamtzeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2029 (9,5 Jahre).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 711 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Messgeräten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Messgeräten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Messgeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Durchflussmessgeräte📦
Ort der Leistung: Märkisch-Oderland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Kastanienallee 40
15344 Strausberg
DEUTSCHLAND”
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei den auszuschreibenden Leistungen handelt es sich um betriebskostenrelevante Dienstleistungen, welche den Anforderungen einer ordnungsgemäßen...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei den auszuschreibenden Leistungen handelt es sich um betriebskostenrelevante Dienstleistungen, welche den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung entsprechen müssen.
Die SWG schreibt hier speziell Leistungen zum verbrauchsabhängigen Abrechnungsdienst aus. Diese setzen sich zusammen aus der Ausstattung mit Funk-Mietgeräten gemäß der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und der Durchführung der jährlichen Heiz- und Warmwasserabrechnung, nebst Dokumentation und Ablage im Online-Portal des Bieters.
Ausgeschrieben wird für den Gesamtzeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2029 (9,5 Jahre).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe und Darstellung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren einschließlich Angabe von Auftraggeber, Projektinhalt, Laufzeit und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe und Darstellung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren einschließlich Angabe von Auftraggeber, Projektinhalt, Laufzeit und Auftragsvolumen; es sind mindestens 3 vergleichbare Projekte anzugeben und darzustellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen dieser...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
— für Personenschäden: 3,0 Mio. EUR pro Schadensfall und Person,
— für alle sonstigen Schäden: 1,5 Mio. EUR pro Schadensfall.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-15
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y44DPMA
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 075-178351 (2020-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH (kurz: „SWG") ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Landkreis Märkisch-Oderland. Mit über 5 000 Wohnungen...”
Kurze Beschreibung
Die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH (kurz: „SWG") ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Landkreis Märkisch-Oderland. Mit über 5 000 Wohnungen und knapp 70 Gewerben in 218 Immobilien hält die SWG den größten Anteil des Strausberger Wohnungsmarktes im eigenen Bestand.
Bei den aus zuschreibenden Leistungen handelt es sich um betriebskostenrelevante Dienstleistungen, welche den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung entsprechen müssen.
Die SWG schreibt hier speziell Leistungen zum verbrauchsabhängigen Abrechnungsdienst aus. Diese setzen sich zusammen aus der Ausstattung mit Funk-Mietgeräten gemäß der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und der Durchführung der jährlichen Heiz- und Warmwasserabrechnung, nebst Dokumentation und Ablage im Online-Portal des Bieters.
Ausgeschrieben wird für den Gesamtzeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2029 (9,5 Jahre).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 655 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Kastanienallee 40
15344 Strausberg
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 075-178351
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Techem Energy Services GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 89
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Märkisch-Oderland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 711 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 655 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y44D17L
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 142-349912 (2020-07-21)