Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Metall-Glas- und Fensterarbeiten
60/50070840
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Gewerk Metall-Glas- und Fensterarbeiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fenster, Türen und zugehörige Artikel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fenstertüren📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandschutztüren📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verglasungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen des Metallbaus und die Schlosserarbeiten beginnen anschließend an die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten im Bereich BR3 und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Metallbaus und die Schlosserarbeiten beginnen anschließend an die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten im Bereich BR3 und enthalten im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Brandschutztüren aus Stahlblech, T30, T90, teilw. mit RS ca. 17 St.;
— Stahl-/Glastüren, T30, T90, teilw. mit RS, versch. Ausführungen ca. 10 St.;
— Alu-/Glasfassadenelemente mit Sonnen- u. Blendschutz ca. 15 St.;
— Stahlkonstruktionen m. Gitterrosteinlagen als Schachtboden ca. 1 St.
Weiterhin: Abbruch in geringem Umfang, Verschiedene Metallbau- u. Schlosserarbeiten in jew. geringem Umfang.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein Zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
— Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z. B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
— für Sachschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR pro Schadensfall;
— für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR pro Schadensfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von mind. 3 vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von mind. 3 vergleichbaren Referenzprojekten;
— Referenzliste mit vergleichbaren Aufträgen (VOB/A) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Referenzen können auch mittels Präqualifizierung nachgewiesen werden, oder sind auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-27
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle der GSI
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter/Bieterbevollmächtigten zugelassen.
“Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
Bitte...”
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
Bitte laden Sie zusätzlich zur GAEB-Datei auch eine unveränderbare pdf-Version Ihres ausgefüllten Leistungsverzeichnisses mit hoch.
Bei Unklarheiten steht die Vergabestelle gerne zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRRE
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 122-298288 (2020-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 362843.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen des Metallbaus und die Schlosserarbeiten beginnen anschließend an die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten im Bereich BR3 und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Metallbaus und die Schlosserarbeiten beginnen anschließend an die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten im Bereich BR3 und enthalten im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Brandschutztüren aus Stahlblech, T30, T90, teilw. mit RS ca. 17 St.;
— Stahl-/Glastüren, T30, T90, teilw. mit RS, versch. Ausführungen ca. 10 St.;
— Alu-/Glasfassadenelemente mit Sonnen- u. Blendschutz ca. 15 St.;
— Stahlkonstruktionen m. Gitterrosteinlagen als Schachtboden ca. 1 St..
Weiterhin: Abbruch in geringem Umfang, Verschiedene Metallbau- u. Schlosserarbeiten in jew. geringem Umfang.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 122-298288
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Felmer Fensterbau GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Felmer Fensterbau GmbH
Postanschrift: Hölgesstraße 6-8
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615126324📞
E-Mail: info@felmer-fensterbau.de📧
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 362843.50 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR49
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 192-460735 (2020-09-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: DE711
Telefon: +49 6159711966📞
E-Mail: b.wiedenmann-stahl@gsi.de📧
Fax: +49 6159712742 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Metall-Glas- und Fensterarbeiten
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen des Metallbaus und die Schlosserarbeiten beginnen anschließend an die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten im Bereich BR3 und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Metallbaus und die Schlosserarbeiten beginnen anschließend an die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten im Bereich BR3 und enthalten im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Brandschutztüren aus Stahlblech, T30, T90, teilw. mit RS ca. 17 St.,
— Stahl-/Glastüren, T30, T90, teils. mit RS, versch. Ausführungen ca. 10 St.,
— Alu-/Glasfassadenelemente mit Sonnen- u. Blendschutz ca. 15 St.,
— Stahlkonstruktionen m. Gitterrosteinlagen als Schachtboden ca. 1 St..
Weiterhin: Abbruch in geringem Umfang, Verschiedene Metallbau- u. Schlosserarbeiten in jew. geringem Umfang.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 192-460735
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Titel: Fassadenarbeiten für Parkhaus-Neubau
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 362843.50 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de – Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 037-091701 (2021-02-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Plankstr. 1
Telefon: +49 6159711517📞
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen des Metallbaus und die Schlosserarbeiten beginnen anschließend an die Abbrucharbeiten und
Schadstoffsanierungsarbeiten im Bereich BR3 und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Metallbaus und die Schlosserarbeiten beginnen anschließend an die Abbrucharbeiten und
Schadstoffsanierungsarbeiten im Bereich BR3 und enthalten im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Brandschutztüren aus Stahlblech, T30, T90, teilw. mit RS ca. 17 St.;
— Stahl-/Glastüren, T30, T90, teilw. mit RS, versch. Ausführungen ca. 10 St.;
— Alu-/Glasfassadenelemente mit Sonnen- u. Blendschutz ca. 15 St.;
— Stahlkonstruktionen m. Gitterrosteinlagen als Schachtboden ca. 1 St..
Weiterhin: Abbruch in geringem Umfang, Verschiedene Metallbau- u. Schlosserarbeiten in jew. geringem
Umfang.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 60/50070840
Titel: Metall-Glas- und Fensterarbeiten
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 362843.50 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de , Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 070-208136 (2023-04-03)