Auftragsbekanntmachung (2020-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wohnhäuser
Referenznummer: BWN-11806-360-20
Kurze Beschreibung:
“Neubau eines Wohnquartier Theodor Loos Weg 15/ 15A in 12353 Berlin- Neukölln” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wohnhäuser📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: degewo Süd Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Potsdamer Str. 60
Postleitzahl: 10785 Berlin
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.degewo.de🌏
E-Mail: ausschreibung@degewo.de📧
Fax: +49 3026485-1805 📠
URL der Dokumente: http://www.meinauftrag.rib.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-10 📅
Datum des Beginns: 2020-12-07 📅
Datum des Endes: 2021-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 072-170259
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
“1. Zu Ziff. I.3.: Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail...”
1. Zu Ziff. I.3.: Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2020/S 072-170259 (2020-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“1. Zu Ziff. I.3): Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail...”
1. Zu Ziff. I.3): Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2020/S 194-468226 (2020-10-01)