Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Metallbautüren
OV 017-20
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Metallbauarbeiten II/Innenelemente für den 1.Bauabschnitt und für Umbau Gebäude N67.”
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf Martinistr. 52
20251 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Metallbauarbeiten II/Innenelemente für den 1.Bauabschnitt und für Umbau Gebäude N67.
Hauptmassen der auszuführenden Leistungen:
— 4 St. 1-flg....”
Beschreibung der Beschaffung
Metallbauarbeiten II/Innenelemente für den 1.Bauabschnitt und für Umbau Gebäude N67.
Hauptmassen der auszuführenden Leistungen:
— 4 St. 1-flg. T30/RS-Stahlrohrrahmentüren;
— 1 St. 2-flg. T30/RS-Stahlrohrrahmentür;
— 2 St. 1-flg. Stahlrohrrahmentüren ohne Brandschutzanforderungen;
— 1 St. 2-flg. Stahlrohrrahmentür ohne Brandschutzanforderungen;
— 2 St. 1-flg. T90/RS-Stahlblechtüren;
— 12 St. 1-flg. T30/RS-Stahlblechtüren;
— 8 St. 2-flg. T30/RS-Stahlblechtüren;
— 20 St. 1-flg. Stahlblechtüren ohne Brandschutzanforderungen;
— 12 St. 2-flg. Stahlblechtüren ohne Brandschutzanforderungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenznachweise über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren über die auftragsgemäße Leistungserbringung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenznachweise über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren über die auftragsgemäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis).
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachte Leistungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-09
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-09
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPDCWF
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310499 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn,
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn,
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 047-109848 (2020-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-10) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistr. 52
20251 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Metallbauarbeiten II/Innenelemente für den 1.Bauabschnitt und für Umbau Gebäude N67
Hauptmassen der auszuführenden Leistungen:
— 4 St. 1-flg....”
Beschreibung der Beschaffung
Metallbauarbeiten II/Innenelemente für den 1.Bauabschnitt und für Umbau Gebäude N67
Hauptmassen der auszuführenden Leistungen:
— 4 St. 1-flg. T30/RS-Stahlrohrrahmentüren;
— 1 St. 2-flg. T30/RS-Stahlrohrrahmentür;
— 2 St. 1-flg. Stahlrohrrahmentüren ohne Brandschutzanforderungen;
— 1 St. 2-flg. Stahlrohrrahmentür ohne Brandschutzanforderungen;
— 2 St. 1-flg. T90/RS-Stahlblechtüren;
— 12 St. 1-flg. T30/RS-Stahlblechtüren;
— 8 St. 2-flg. T30/RS-Stahlblechtüren;
— 20 St. 1-flg. Stahlblechtüren ohne Brandschutzanforderungen;
— 12 St. 2-flg. Stahlblechtüren ohne Brandschutzanforderungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 047-109848
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPDKS7
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 134-328517 (2020-07-10)