— Auftragsgegestandsbezogene Ausschlusskriterien:
a. Maximaler Angebotspreis
Der Angebotspreis darf nicht höher sein als 1 250 000,00 EUR netto (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Angabe des Angebotspreises
b. Einhaltung der Mindestanforderungen an die Datenverfügbarkeit
Für den Auftrag gelten folgende Anforderungen:
Für die Parameter Windgeschwindigkeit und Windrichtung auf den unteren vier Messhöhen sind die Vorgaben aus der „Carbon Trust Offshore Wind Accelerator Roadmap for the Commercial Acceptance of Floating LiDAR Technology“ (im Folgenden: „Roadmap“. Gemeint ist hier die Version 2.0 aus Oktober 2018, frei verfügbar unter
https://www.carbontrust.com/resources/roadmap-for-commercial-acceptance-of-floating-lidar" für den „Pre-Commercial“-Status einzuhalten. Dies gilt unabhängig von der Messmethode, also auch, wenn kein Floating LiDAR eingesetzt wird. Im Einzelnen bedeutet dies die Einhaltung folgender Mindestwerte:
— Monthly System Availability: 90 %;
— Overall System Availability: 95 %;
— Monthly Post-processed Data Availability: 80 %;
— Overall Post-processed Data Availability: 85 %.
Hierbei sind die Begriffsdefinitionen der Roadmap zu Grunde zu legen.
Für die Messhöhe 250 Meter sind die eben genannten Anforderungen aufgehoben.
Zur Erfüllung der Vorgaben zur Datenverfügbarkeit können Mess- oder Modelldaten unter Anwendung eines geeigneten Verfahrens (z. B. Measure-Correlate-Predict [MCP]) herangezogen werden. Dies setzt voraus:
— eine zeitliche Überdeckung der korrelierten mit den hier erhobenen Daten von mindestens 6 Monaten;
— ein Korrelationskoeffizient von >0,97 im Überdeckungszeitraum zwischen den korrelierten und den hier erhobenen Daten.
Im Untersuchungskonzept ist darzulegen, dass die eben genannten Vorgaben mit der gewählten Messmethode/dem gewählten Messgerät eingehalten werden können (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Untersuchungskonzept
— Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B.
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de,
https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
— Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung;
— Untersuchungskonzept (siehe Dokument „Anlage_A_Gewichtung der Zuschlagskriterien“);
— Angebotsschreiben;
— Leistungsverzeichnis;
— Ggf- Formblatt Bietergemeinschaft;
— Ggf. Formblatt Verpflichtungserklärung;
— Ggf. Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe;
— Ggf. Formblatt Leistungen anderer Unternehmen;
— Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang);
— Deckungsnachweis der Versicherung;
— Referenzschreiben;
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung;
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.