Meteorologische Messung und Berichtserstellung im Rahmen der Voruntersuchung einer Fläche in der AWZ der Nordsee (Fläche N-6.7 nach dem Flächenentwicklungsplan des BSH)
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf einer für die Errichtung eines Windparks vorgesehenen Fläche in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Fläche „N-6.7“ nach dem am 28.6.2019 veröffentlichten Flächenentwicklungsplan des BSH. Vorgesehen ist die Durchführung einer einjährigen In-Situ-Messung, die eine Beurteilung der Windverhältnisse auf der Fläche N-6.7 ermöglichen soll. Die Messung betrifft windbezogene und weitere meteorologische Parameter. Auf ihrer Basis sind Statistiken und Berichte zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z. B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Messung und Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Meteorologische Dienste
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/786-I
Kurze Beschreibung:
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf einer für die Errichtung eines Windparks vorgesehenen Fläche in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Fläche „N-6.7“ nach dem am 28.6.2019 veröffentlichten Flächenentwicklungsplan des BSH. Vorgesehen ist die Durchführung einer einjährigen In-Situ-Messung, die eine Beurteilung der Windverhältnisse auf der Fläche N-6.7 ermöglichen soll. Die Messung betrifft windbezogene und weitere meteorologische Parameter. Auf ihrer Basis sind Statistiken und Berichte zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z. B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Messung und Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf einer für die Errichtung eines Windparks vorgesehenen Fläche in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Fläche „N-6.7“ nach dem am 28.6.2019 veröffentlichten Flächenentwicklungsplan des BSH. Vorgesehen ist die Durchführung einer einjährigen In-Situ-Messung, die eine Beurteilung der Windverhältnisse auf der Fläche N-6.7 ermöglichen soll. Die Messung betrifft windbezogene und weitere meteorologische Parameter. Auf ihrer Basis sind Statistiken und Berichte zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z. B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Messung und Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Meteorologische Dienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-07 📅
Datum des Beginns: 2020-06-30 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 069-164536
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 218-535138
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
— Auftragsgegestandsbezogene Ausschlusskriterien:
a. Maximaler Angebotspreis:
Der Angebotspreis darf nicht höher sein als 1 250 000,00 EUR netto (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Angabe des Angebotspreises
b. Einhaltung der Mindestanforderungen an die Datenverfügbarkeit:
Für den Auftrag gelten folgende Anforderungen:
Für die Parameter Windgeschwindigkeit und Windrichtung auf den unteren 4 Messhöhen sind die Vorgaben aus der „Carbon Trust Offshore Wind Accelerator Roadmap for the Commercial Acceptance of Floating LiDAR Technology“ (im Folgenden: „Roadmap“. Gemeint ist hier die Version 2.0 aus Oktober 2018, frei verfügbar unter www.carbontrust.com/media/676617/owa-w-uflr-updated-fl-roadmap_09102018.pdf) für den „Pre-Commercial“-Status einzuhalten. Dies gilt unabhängig von der Messmethode, also auch, wenn kein Floating LiDAR eingesetzt wird. Im Einzelnen bedeutet dies die Einhaltung folgender Mindestwerte:
— Monthly System Availability: 90 %;
— Overall System Availability: 95 %;
— Monthly Post-processed Data Availability: 80 %;
— Overall Post-processed Data Availability: 85 %.
Hierbei sind die Begriffsdefinitionen der Roadmap zu Grunde zu legen.
Für die Messhöhe 250 Meter sind die eben genannten Anforderungen aufgehoben.
Zur Erfüllung der Vorgaben zur Datenverfügbarkeit können Mess- oder Modelldaten unter Anwendung eines geeigneten Verfahrens (z. B. Measure-Correlate-Predict [MCP]) herangezogen werden. Dies setzt voraus:
— eine zeitliche Überdeckung der korrelierten mit den hier erhobenen Daten von mindestens 6 Monaten
— ein Bestimmtheitsmaß (r²-Wert) der Korrelation von >9,7.
Im Untersuchungskonzept ist darzulegen, dass die eben genannten Vorgaben mit der gewählten Messmethode/ dem gewählten Messgerät eingehalten werden können (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Untersuchungskonzept
— Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
— Mit dem Angebot vorzulegen:
—— Eigenerklärung;
—— Untersuchungskonzept (siehe Dokument „Anlage_A_Gewichtung der Zuschlagskriterien“);
—— Angebotsschreiben;
—— Leistungsverzeichnis;
—— Ggf- Formblatt Bietergemeinschaft;
—— Ggf. Formblatt Verpflichtungserklärung;
—— Ggf. Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe;
—— Ggf. Formblatt Leistungen anderer Unternehmen.
— Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
—— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang);
—— Deckungsnachweis der Versicherung;
—— Referenzschreiben;
—— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung;
—— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Angebotspreis darf nicht höher sein als 1 250 000,00 EUR netto (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Angabe des Angebotspreises
b. Einhaltung der Mindestanforderungen an die Datenverfügbarkeit:
Für den Auftrag gelten folgende Anforderungen:
Für die Parameter Windgeschwindigkeit und Windrichtung auf den unteren 4 Messhöhen sind die Vorgaben aus der „Carbon Trust Offshore Wind Accelerator Roadmap for the Commercial Acceptance of Floating LiDAR Technology“ (im Folgenden: „Roadmap“. Gemeint ist hier die Version 2.0 aus Oktober 2018, frei verfügbar unter www.carbontrust.com/media/676617/owa-w-uflr-updated-fl-roadmap_09102018.pdf) für den „Pre-Commercial“-Status einzuhalten. Dies gilt unabhängig von der Messmethode, also auch, wenn kein Floating LiDAR eingesetzt wird. Im Einzelnen bedeutet dies die Einhaltung folgender Mindestwerte:
— Monthly System Availability: 90 %;
— Overall System Availability: 95 %;
— Monthly Post-processed Data Availability: 80 %;
— Overall Post-processed Data Availability: 85 %.
Hierbei sind die Begriffsdefinitionen der Roadmap zu Grunde zu legen.
Für die Messhöhe 250 Meter sind die eben genannten Anforderungen aufgehoben.
Zur Erfüllung der Vorgaben zur Datenverfügbarkeit können Mess- oder Modelldaten unter Anwendung eines geeigneten Verfahrens (z. B. Measure-Correlate-Predict [MCP]) herangezogen werden. Dies setzt voraus:
— eine zeitliche Überdeckung der korrelierten mit den hier erhobenen Daten von mindestens 6 Monaten
— ein Bestimmtheitsmaß (r²-Wert) der Korrelation von >9,7.
Im Untersuchungskonzept ist darzulegen, dass die eben genannten Vorgaben mit der gewählten Messmethode/ dem gewählten Messgerät eingehalten werden können (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Untersuchungskonzept
— Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
— Mit dem Angebot vorzulegen:
—— Eigenerklärung;
—— Untersuchungskonzept (siehe Dokument „Anlage_A_Gewichtung der Zuschlagskriterien“);
— Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
—— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang);
—— Deckungsnachweis der Versicherung;
—— Referenzschreiben;
—— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung;
—— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 800 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf einer für die Errichtung eines Windparks vorgesehenen Fläche in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Fläche „N-6.7“ nach dem am 28.6.2019 veröffentlichten Flächenentwicklungsplan des BSH. Vorgesehen ist die Durchführung einer einjährigen In-Situ-Messung, die eine Beurteilung der Windverhältnisse auf der Fläche N-6.7 ermöglichen soll. Die Messung betrifft die Parameter Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Luftfeuchte, Luftdruck, Lufttemperatur und Wassertempertaur.
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Generierung möglichst genauer Informationen über die Windverhältnisse auf einer für die Errichtung eines Windparks vorgesehenen Fläche in der deutschen Nordsee. Hierbei handelt es sich um die Fläche „N-6.7“ nach dem am 28.6.2019 veröffentlichten Flächenentwicklungsplan des BSH. Vorgesehen ist die Durchführung einer einjährigen In-Situ-Messung, die eine Beurteilung der Windverhältnisse auf der Fläche N-6.7 ermöglichen soll. Die Messung betrifft die Parameter Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Luftfeuchte, Luftdruck, Lufttemperatur und Wassertempertaur.
Entscheidend ist hierbei die Erzielung verlässlicher Zehn-Minuten-Mittelwerte. Gleichzeitig muss eine Berechnung der Turbulenzintensität auf Grundlage der Einzelmessungen möglich sein.
Auf Basis der Messung sind Statistiken zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z. B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Die Statistiken sind in Form eines Abschlussberichts über die Windverhältnisse auf der Fläche N-6.7 zusammenzufassen. Der Abschlussbericht ist auf Englisch zu verfassen. Sowohl die Messung als auch die Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Auf Basis der Messung sind Statistiken zu erstellen, die mit unabhängigen Referenzdaten (z. B. von Messtürmen oder aus Reanalysen oder daraus abgeleiteten Datensätzen) zu vergleichen sind. Die Statistiken sind in Form eines Abschlussberichts über die Windverhältnisse auf der Fläche N-6.7 zusammenzufassen. Der Abschlussbericht ist auf Englisch zu verfassen. Sowohl die Messung als auch die Berichtserstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Insbesondere sind für die Parameter Windgeschwindigkeit und Windrichtung die Vorgaben hinsichtlich der Datenverfügbarkeit aus der „Carbon Trust Offshore Wind Accelerator Roadmap for the Commercial Acceptance of Floating LiDAR Technology“ (Version 2.0, Oktober 2018) für den Pre-Commercial-Status einzuhalten. Dies gilt unabhängig vom eingesetzten Messgerät.
Insbesondere sind für die Parameter Windgeschwindigkeit und Windrichtung die Vorgaben hinsichtlich der Datenverfügbarkeit aus der „Carbon Trust Offshore Wind Accelerator Roadmap for the Commercial Acceptance of Floating LiDAR Technology“ (Version 2.0, Oktober 2018) für den Pre-Commercial-Status einzuhalten. Dies gilt unabhängig vom eingesetzten Messgerät.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Ggf. um weitere 24 Monate nach Abschluss dieser Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Messung wird in der AWZ der deutschen Nordsee ausgeführt, der Leistungsort ist Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU):
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB sind im Formblatt „Anlage C_Eigenerklärung Eignung Meteorologische Messungen N-6.7“ oder innerhalb der „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB sind im Formblatt „Anlage C_Eigenerklärung Eignung Meteorologische Messungen N-6.7“ oder innerhalb der „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).
b. Eintragung in einem Handelsregister:
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
c. Bestimmte Berechtigung erforderlich:
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a. Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
2 000 000,00 EUR
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters
b. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz:
Der spezifische, durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
500 000,00 EUR
c. Versicherungen
Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden 5 000 000,00 EUR
Für sonstige Schäden 2 000 000,00 EUR
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
— Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a. Untersuchungskonzept:
Der Wirtschaftsteilnehmer muss ein Untersuchungskonzept vorlegen, auf dessen Grundlage eine Bewertung nach den im Dokument „Anlage_A_Gewichtung der Zuschlagskriterien“ genannten Kriterien möglich ist (Ausschlusskriterium)
Nachweis: Einreichung des Untersuchungskonzepts; auf Nachforderung: Lebensläufe, Zeugnisse, Referenzschreiben und entsprechende Nachweise;
b. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung:
Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):
— Eine ausreichende Anzahl an Schiffen oder anderen Transportfahrzeugen, um die ausgeschriebenen Messungen innerhalb der definierten Zeiträume durchführen zu können. Werden Schiffe eingesetzt, so müssen diese darüber hinaus folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
— Eine ausreichende Anzahl an Schiffen oder anderen Transportfahrzeugen, um die ausgeschriebenen Messungen innerhalb der definierten Zeiträume durchführen zu können. Werden Schiffe eingesetzt, so müssen diese darüber hinaus folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
— Mindestanforderungen Schiff (Witterungsbedingungen) Die eingesetzten Schiffe sind in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im Vereinigten Königreich registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien:
— Mindestanforderungen Schiff (Witterungsbedingungen) Die eingesetzten Schiffe sind in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im Vereinigten Königreich registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien:
— STCW;
— SOLAS;
— MARPOL;
— Helsinki-Übereinkommen;
— Die Arbeitsverträge der an Bord beschäftigten Seeleute erfüllen die Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens der internationalen Arbeitsorganisation, 2006,
— Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den internationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten, mindestens jedoch den der folgenden EU-Vorschriften:
—— RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz,
—— RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie,
—— RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie,
—— RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen,
—— Verordnung (EG) 336/2006.
— Das Schiff muss die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffsicherheit erfüllen.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Siehe Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Der Angebotspreis darf nicht höher sein als 1 250 000,00 EUR netto (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Angabe des Angebotspreises
b. Einhaltung der Mindestanforderungen an die Datenverfügbarkeit:
Für den Auftrag gelten folgende Anforderungen:
Für die Parameter Windgeschwindigkeit und Windrichtung auf den unteren 4 Messhöhen sind die Vorgaben aus der „Carbon Trust Offshore Wind Accelerator Roadmap for the Commercial Acceptance of Floating LiDAR Technology“ (im Folgenden: „Roadmap“. Gemeint ist hier die Version 2.0 aus Oktober 2018, frei verfügbar unter www.carbontrust.com/media/676617/owa-w-uflr-updated-fl-roadmap_09102018.pdf) für den „Pre-Commercial“-Status einzuhalten. Dies gilt unabhängig von der Messmethode, also auch, wenn kein Floating LiDAR eingesetzt wird. Im Einzelnen bedeutet dies die Einhaltung folgender Mindestwerte:
Für die Parameter Windgeschwindigkeit und Windrichtung auf den unteren 4 Messhöhen sind die Vorgaben aus der „Carbon Trust Offshore Wind Accelerator Roadmap for the Commercial Acceptance of Floating LiDAR Technology“ (im Folgenden: „Roadmap“. Gemeint ist hier die Version 2.0 aus Oktober 2018, frei verfügbar unter www.carbontrust.com/media/676617/owa-w-uflr-updated-fl-roadmap_09102018.pdf) für den „Pre-Commercial“-Status einzuhalten. Dies gilt unabhängig von der Messmethode, also auch, wenn kein Floating LiDAR eingesetzt wird. Im Einzelnen bedeutet dies die Einhaltung folgender Mindestwerte:
— Monthly System Availability: 90 %;
— Overall System Availability: 95 %;
— Monthly Post-processed Data Availability: 80 %;
— Overall Post-processed Data Availability: 85 %.
Hierbei sind die Begriffsdefinitionen der Roadmap zu Grunde zu legen.
Für die Messhöhe 250 Meter sind die eben genannten Anforderungen aufgehoben.
Zur Erfüllung der Vorgaben zur Datenverfügbarkeit können Mess- oder Modelldaten unter Anwendung eines geeigneten Verfahrens (z. B. Measure-Correlate-Predict [MCP]) herangezogen werden. Dies setzt voraus:
— eine zeitliche Überdeckung der korrelierten mit den hier erhobenen Daten von mindestens 6 Monaten
— ein Bestimmtheitsmaß (r²-Wert) der Korrelation von >9,7.
Im Untersuchungskonzept ist darzulegen, dass die eben genannten Vorgaben mit der gewählten Messmethode/ dem gewählten Messgerät eingehalten werden können (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Untersuchungskonzept
— Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
— Mit dem Angebot vorzulegen:
—— Eigenerklärung;
—— Untersuchungskonzept (siehe Dokument „Anlage_A_Gewichtung der Zuschlagskriterien“);
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Auftragsgegestandsbezogene Ausschlusskriterien:
a. Maximaler Angebotspreis
Der Angebotspreis darf nicht höher sein als 1 250 000,00 EUR netto (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Angabe des Angebotspreises
b. Einhaltung der Mindestanforderungen an die Datenverfügbarkeit
Für den Auftrag gelten folgende Anforderungen:
Für die Parameter Windgeschwindigkeit und Windrichtung auf den unteren vier Messhöhen sind die Vorgaben aus der „Carbon Trust Offshore Wind Accelerator Roadmap for the Commercial Acceptance of Floating LiDAR Technology“ (im Folgenden: „Roadmap“. Gemeint ist hier die Version 2.0 aus Oktober 2018, frei verfügbar unter https://www.carbontrust.com/resources/roadmap-for-commercial-acceptance-of-floating-lidar" für den „Pre-Commercial“-Status einzuhalten. Dies gilt unabhängig von der Messmethode, also auch, wenn kein Floating LiDAR eingesetzt wird. Im Einzelnen bedeutet dies die Einhaltung folgender Mindestwerte:
— Monthly System Availability: 90 %;
— Overall System Availability: 95 %;
— Monthly Post-processed Data Availability: 80 %;
— Overall Post-processed Data Availability: 85 %.
Hierbei sind die Begriffsdefinitionen der Roadmap zu Grunde zu legen.
Für die Messhöhe 250 Meter sind die eben genannten Anforderungen aufgehoben.
Zur Erfüllung der Vorgaben zur Datenverfügbarkeit können Mess- oder Modelldaten unter Anwendung eines geeigneten Verfahrens (z. B. Measure-Correlate-Predict [MCP]) herangezogen werden. Dies setzt voraus:
— eine zeitliche Überdeckung der korrelierten mit den hier erhobenen Daten von mindestens 6 Monaten;
— ein Korrelationskoeffizient von >0,97 im Überdeckungszeitraum zwischen den korrelierten und den hier erhobenen Daten.
Im Untersuchungskonzept ist darzulegen, dass die eben genannten Vorgaben mit der gewählten Messmethode/dem gewählten Messgerät eingehalten werden können (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Untersuchungskonzept
— Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
— Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung;
— Untersuchungskonzept (siehe Dokument „Anlage_A_Gewichtung der Zuschlagskriterien“);
— Angebotsschreiben;
— Leistungsverzeichnis;
— Ggf- Formblatt Bietergemeinschaft;
— Ggf. Formblatt Verpflichtungserklärung;
— Ggf. Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe;
— Ggf. Formblatt Leistungen anderer Unternehmen;
— Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang);
— Deckungsnachweis der Versicherung;
— Referenzschreiben;
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung;
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Angebotspreis darf nicht höher sein als 1 250 000,00 EUR netto (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Angabe des Angebotspreises
b. Einhaltung der Mindestanforderungen an die Datenverfügbarkeit
Für den Auftrag gelten folgende Anforderungen:
Für die Parameter Windgeschwindigkeit und Windrichtung auf den unteren vier Messhöhen sind die Vorgaben aus der „Carbon Trust Offshore Wind Accelerator Roadmap for the Commercial Acceptance of Floating LiDAR Technology“ (im Folgenden: „Roadmap“. Gemeint ist hier die Version 2.0 aus Oktober 2018, frei verfügbar unter https://www.carbontrust.com/resources/roadmap-for-commercial-acceptance-of-floating-lidar" für den „Pre-Commercial“-Status einzuhalten. Dies gilt unabhängig von der Messmethode, also auch, wenn kein Floating LiDAR eingesetzt wird. Im Einzelnen bedeutet dies die Einhaltung folgender Mindestwerte:
— Monthly System Availability: 90 %;
— Overall System Availability: 95 %;
— Monthly Post-processed Data Availability: 80 %;
— Overall Post-processed Data Availability: 85 %.
Hierbei sind die Begriffsdefinitionen der Roadmap zu Grunde zu legen.
Für die Messhöhe 250 Meter sind die eben genannten Anforderungen aufgehoben.
Zur Erfüllung der Vorgaben zur Datenverfügbarkeit können Mess- oder Modelldaten unter Anwendung eines geeigneten Verfahrens (z. B. Measure-Correlate-Predict [MCP]) herangezogen werden. Dies setzt voraus:
— eine zeitliche Überdeckung der korrelierten mit den hier erhobenen Daten von mindestens 6 Monaten;
— ein Korrelationskoeffizient von >0,97 im Überdeckungszeitraum zwischen den korrelierten und den hier erhobenen Daten.
Im Untersuchungskonzept ist darzulegen, dass die eben genannten Vorgaben mit der gewählten Messmethode/dem gewählten Messgerät eingehalten werden können (Ausschlusskriterium).
Nachweis: Untersuchungskonzept
— Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
— Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung;
— Untersuchungskonzept (siehe Dokument „Anlage_A_Gewichtung der Zuschlagskriterien“);
— Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang);
— Deckungsnachweis der Versicherung;
— Referenzschreiben;
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung;
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-31 📅
Name: UL International GmbH
Postort: Wilhelmshaven
Land: Deutschland 🇩🇪 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 820 275 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
a. Maximaler Angebotspreis
b. Einhaltung der Mindestanforderungen an die Datenverfügbarkeit
Für die Parameter Windgeschwindigkeit und Windrichtung auf den unteren vier Messhöhen sind die Vorgaben aus der „Carbon Trust Offshore Wind Accelerator Roadmap for the Commercial Acceptance of Floating LiDAR Technology“ (im Folgenden: „Roadmap“. Gemeint ist hier die Version 2.0 aus Oktober 2018, frei verfügbar unter https://www.carbontrust.com/resources/roadmap-for-commercial-acceptance-of-floating-lidar" für den „Pre-Commercial“-Status einzuhalten. Dies gilt unabhängig von der Messmethode, also auch, wenn kein Floating LiDAR eingesetzt wird. Im Einzelnen bedeutet dies die Einhaltung folgender Mindestwerte:
Für die Parameter Windgeschwindigkeit und Windrichtung auf den unteren vier Messhöhen sind die Vorgaben aus der „Carbon Trust Offshore Wind Accelerator Roadmap for the Commercial Acceptance of Floating LiDAR Technology“ (im Folgenden: „Roadmap“. Gemeint ist hier die Version 2.0 aus Oktober 2018, frei verfügbar unter https://www.carbontrust.com/resources/roadmap-for-commercial-acceptance-of-floating-lidar" für den „Pre-Commercial“-Status einzuhalten. Dies gilt unabhängig von der Messmethode, also auch, wenn kein Floating LiDAR eingesetzt wird. Im Einzelnen bedeutet dies die Einhaltung folgender Mindestwerte:
— eine zeitliche Überdeckung der korrelierten mit den hier erhobenen Daten von mindestens 6 Monaten;
— ein Korrelationskoeffizient von >0,97 im Überdeckungszeitraum zwischen den korrelierten und den hier erhobenen Daten.
Im Untersuchungskonzept ist darzulegen, dass die eben genannten Vorgaben mit der gewählten Messmethode/dem gewählten Messgerät eingehalten werden können (Ausschlusskriterium).
— Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
— Eigenerklärung;
— Untersuchungskonzept (siehe Dokument „Anlage_A_Gewichtung der Zuschlagskriterien“);