Beschreibung der Beschaffung
Der seitens des HZDR derzeit bestehende Rahmenvertrag mit einem Handelspartner läuft zum 31.5.2020 aus, daher beabsichtigt das HZDR einen Rahmenvertrag mit einem neuen Handelspartner ab dem 1.6.2020 abzuschließen, basierend auf dem zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehenden Konditionenvertrag Select Plus. Der zukünftige Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Microsoft Select Plus Produkte und Lizenzen zur Verfügung und bietet darüber hinaus folgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Lizenzverkauf:
— Autorisierter Handelspartner:
Der Auftragnehmer (AN) ist ein von Microsoft autorisierter Licensing Solution Partner (LSP) und Microsoft gewährt dem AN beim Abschluss eines Beitrittes über einen Konzernvertrag jeweils den gültigen Preislevel D der Eurozonen-Preisliste sowie die Weitergabe der BMI-Rabatte an den Auftraggeber
— Kommunikation:
Die komplette Kommunikation (zentraler Ansprechpartner, Rechnungsstellung, Service- und Beratungsleistungen) hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Die Kenntnisse müssen in fließendem Deutsch in Wort und Schrift vorhanden sein.
— Leistungsfähigkeit des Bieters:
Der Auftraggeber erwartet, dass jederzeit eine optimale Beratung und Betreuung telefonisch und vor Ort sichergestellt wird. Hierfür müssen vom Bieter qualifizierte und zertifizierte Innenvertriebs- und Außenvertriebsmitarbeiter zur Verfügung gestellt werden.
— Zentraler Ansprechpartner:
Der AN stellt einen zentralen Ansprechpartner (SPOC) zur Verfügung, der die Anfragen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufnimmt und steuert.
— Lizenzgeberportal:
Der Auftraggeber erwartet eine vom Lizenzgeber Microsoft bereitgestellte Internetplattform (Lizenzgeberportal), in der sowohl die Käufe als auch zusätzliche Informationen und Dienste abgebildet sind und verwaltet werden können.
— Rechtssicherheit bei der Nutzung der Software:
Die vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte müssen für die Dauer der Nutzung konform zu den Lizenzbedingungen des Lizenzgebers gehen, damit die Rechtssicherheit für den Auftraggeber sichergestellt ist. Diese Rechtssicherheit muss im Falle eines Lizenzprüfungsverfahrens zum Nachweis oder zur Herstellung von Compliance durch den Lizenzgeber Microsoft gewährleistet sein. Die Rechtssicherheit bei der Nutzung der Software muss entsprechend der eingeräumten Produktnutzungsrechte (basierend auf dem abzuschließenden Vertrag), der Product Terms und möglicher Zusatzvereinbarungen dauerhaft gegeben sein. Weiterhin müssen die überlassenen Nutzungsrechte in einem Lizenzprüfungsverfahren vom Lizenzgeber Microsoft anerkannt sein.
— Software Assurance:
Neben der Möglichkeit, jederzeit neue Softwareversionen einsetzen zu dürfen, bietet eine aktive Softwarewartung "Microsoft Software Assurance" (SA) auch erweiterte Nutzungsrechte der Software (z. B. Lizenzmobilität). Dem Auftraggeber muss es möglich sein, beim Erwerb der Nutzungsrechte eine Software Assurance abzuschließen. Bestehende Software Assurance aus Vorverträgen muss lückenlos verlängert werden können.
— Compliance Anforderungen des Lizenzgebers:
Bei der Umsetzung der Compliance Anforderungen in Bezug auf die Nutzungsbedingungen von Produkten des Lizenzgebers Microsoft erwartet der Auftraggeber Unterstützung durch den zukünftigen Auftragnehmer.
— Audits und Lizenzplausibilisierung:
Der Auftraggeber erwartet, dass der Bieter ihn bei durch den Hersteller Microsoft initiierten Lizenzprüfungen sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Lizenzplausibilisierungen unterstützt.
— Vertragsmanagement:
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Beitritten und Abschlüssen von Microsoft -Konditionenverträgen, der Wahl der optimalen Vertragsform für Anschlussverträge (z. B. SelectPlus Vertrag vs. Konzernvertrag) sowie deren Verwaltung (u. a. rechtzeitige Erinnerung, dass SA-Verträge auslaufen).