Miete Softwareprodukt think-cell

DB Systel GmbH (Bukr 2B, 44)

Die DB Systel GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Miete von think-cell-Lizenzen.
Derzeit sind ca. 7 000 think-cell Lizenzen bereits im DB Konzern im Einsatz und werden durch das Lizenzmanagement der DB Systel GmbH verwaltet.
Für vorhandenen befristeten Lizenzen wird die Mietverlängerung benötigt. Es muss darüber hinaus möglich sein die Lizenzanzahl zu erhöhen.
Ziel ist die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und DB-Anforderungen, insbesondere in den Bereichen Datenschutz und IT-Security.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-05-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 20FEA45598
Kurze Beschreibung:
Die DB Systel GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Miete von think-cell-Lizenzen. Derzeit sind ca. 7 000 think-cell Lizenzen bereits im DB Konzern im Einsatz und werden durch das Lizenzmanagement der DB Systel GmbH verwaltet. Für vorhandenen befristeten Lizenzen wird die Mietverlängerung benötigt. Es muss darüber hinaus möglich sein die Lizenzanzahl zu erhöhen. Ziel ist die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und DB-Anforderungen, insbesondere in den Bereichen Datenschutz und IT-Security.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Systel GmbH (Bukr 2B, 44)
Postanschrift: Jürgen-Ponto-Platz 1
Postleitzahl: 60329
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: dagmar.boehm@deutschebahn.com 📧
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=6k2pafWdyaQ%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 097-232079
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig. Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. 2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern. Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor. 3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. 4) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Systel GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Miete von think-cell-Lizenzen.
Derzeit sind ca. 7 000 think-cell Lizenzen bereits im DB Konzern im Einsatz und werden durch das Lizenzmanagement der DB Systel GmbH verwaltet.
Für vorhandenen befristeten Lizenzen wird die Mietverlängerung benötigt. Es muss darüber hinaus möglich sein die Lizenzanzahl zu erhöhen.
Ziel ist die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und DB-Anforderungen, insbesondere in den Bereichen Datenschutz und IT-Security.
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Miete von think-cell Lizenzen für 4 Jahre.
Der Auftraggeber rechnet mit einer unverbindliche Zielmenge von 7277 Nutzern pro Jahr zuzüglich einer jährlichen Erhöhung der Nutzerzahlen.
Der Auftraggeber setzt think-cell im Wesentlichen für die Kernfunktionen Diagrammgestaltung, Layoutgestaltung und Automatisierung ein.
Im Bereich Diagrammgestaltung sind folgende wesentlichen Merkmale erforderlich:
Gestapeltes Säulen- und Balkendiagramm, Gantt-Diagramm, Wasserfalldiagramm, Mekko-Diagramm, Punkt- und Blasendiagramm, Torten- und Ringdiagramm, Liniendiagramm, Butterfly-Diagramm, Gruppiertes Diagramm, 100-%-Diagramm, Flächendiagramm, 100 %-Flächendiagramm
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Im Bereich Layoutgestaltung wird think-cell u.a. für folgende Funktionen eingesetzt:
Intelligente Textfelder, Prozessablauf, Agenda
Folgende Anforderungen muss think-cell im Bereich Automatisierung mindestens erfüllen:
Volle Excel Kompatibilität, Excel-Datenlinks, Excel-Datenextraktion aus Diagramm-Bildern, Excel-Datenrundung
Weitere Kerneigenschaften von think-cell sind:
Corporate Designs (CD) basierend auf Stildefinitionen Schriften, Co-Authoring-Support für Sharepoint, Logisches Lasso zur schnellen Auswahl ähnlicher Elemente, Alle Beschriftungen mit voller PowerPoint-Funktionalität.
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
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Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-4 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
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1. Erklärungen
a) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
b) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
c) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
d) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
e) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
f) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
g) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention,
h) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
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i) Erklärung zu §§122-124 GWB,
j) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens,
k) Erklärung zu schweren Verfehlungen,
l) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen,
m) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
n) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn,
o) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen,
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1.a.-o. mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
2. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 3 Monate,
3. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 4 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
4. Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments Lieferantenselbstauskunft“.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Böhm, Dagmar
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=6k2pafWdyaQ%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA5 – Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation
Postanschrift: Kleyerstraße 25
Postleitzahl: 60326
Kontaktperson: Beschaffung Software (FE.EA 52) Kleyerstraße 25, 60326 Frankfurt
Telefon: +49 6926552028 📞
Fax: +49 6926520154 📠
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
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Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
Mehr anzeigen
4) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mehr anzeigen
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 097-232079 (2020-05-14)