Mikrowellen Vektorsignalgeneratoren (15 Kanäle)

Walther-Meissner-Institut

Signalgeneratoren zur Erzeugung von kontinuierlicher kohärenter Mikrowellenstrahlung zur Untersuchung von festkörperbasierten Quantensystemen mit insgesamt 15 Kanälen (Näheres siehe Leistungsbeschreibung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
Referenznummer: BAdW-WMI-2020-3
Kurze Beschreibung:
Signalgeneratoren zur Erzeugung von kontinuierlicher kohärenter Mikrowellenstrahlung zur Untersuchung von festkörperbasierten Quantensystemen mit insgesamt 15 Kanälen (Näheres siehe Leistungsbeschreibung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Walther-Meissner-Institut
Postanschrift: Walther-Meissner-Str. 8
Postleitzahl: 85748
Postort: Garching
Kontakt
Internetadresse: http://www.wmi.badw.de 🌏
E-Mail: stefan.filipp@wmi.badw.de 📧
Telefon: +48 89289-14201 📞
Fax: +49 89289-14206 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ8DSUU/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ8DSUU 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-389655
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ8DSUU

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden Vektorsignalgeneratoren mit insgeamt 15 Kanälen zur Erzeugung von kohärenter und kontinuierlicher Mikrowellenstrahlung beschafft. Das System soll insgesamt 15 Ausgangskanäle umfassen, entweder durch einzelne Geräte, oder mit Geräten mit nicht mehr als 4 Kanälen pro Gerät. Die Signalgeneratoren müssen die Untersuchung von festkörperbasierten Quantensystemen erlauben. Hierzu müssen die Signalquellen die technischen Spezifikationen besitzen, welche die experimentelle Untersuchung solcher Systeme ermöglichen. Hierzu müssen die Signalquellen insbesondere ein Frequenzband von 100 MHz bis mindestens 10 GHz bei einer Ausgangsleistung von 20dBm abdecken.
Mehr anzeigen
Die Mikrowellen Vektorsignalgeneratoren müssen
— die Möglichkeit der Stabilisierung auf eine externe Referenzuhr mit hoher Frequenz bieten (min. 100 MHz, ideal 1GHz) um mehrere Geräte synchronisieren zu können;
— SSB Phasenrauschen von weniger als 60dBc (10 Hz von Trägersignal bei 6 GHz) ausweisen;
— ein stabilisiertes Ausgangssignal mit einem Pegel von bis zu 20 dBm generieren;
— die Möglichkeit zur elektronischen Justierung des Ausgangspegel mit einer Auflösung von 0.1-0.01 dB bieten;
— breitbandige IQ Vektormodulation zur Erzeugung von Seitenbändern mit bis zu 500 MHz und geringer Trägerleakage (<-45 dBc) und guter Spiegelseitenbandunterdrückung ermöglichen;
— einen kleinen Formfaktor aufweisen.
Alle weiteren gewünschten technischen Spezifikationen sind in der Leistungsbeschreibung im Detail aufgelistet.
Ausschlusskriterien hinsichtlich der technischen Spezifikationen sind hierbei:
— das System muss IQ Vektormodulation erlauben;
— die Ausgangsleistung muss mehr als 20dBm betragen, die maximale Frequenz mindestens 10 GHz;
— das Referenzeingangssignal muss mindestens 100 MHz betragen.
Dauer: 3 Monate
Beschreibung der Optionen: *) Rack-Montagekits für jedes Gerät
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Walther-Meissner-Institut
Walther-Meissner-Str. 8
85748 Garching

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Eigenerklärungen und Dokumente sind mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigk. rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
Mehr anzeigen
— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen d. Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen d. Bereitstellung o. Sammlung fin. Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
Mehr anzeigen
— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils a. in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internat. Bestechung (Bestechung ausl. Abgeordneter im Zusammenhang mit internat. Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels);
— Eigenerkl., dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB),
— Eigenerkl. (gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB), dass
— weder das Unt. des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öff. Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpfl. verst. hat;
— das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmen kein Insolvenzverf. oder ein vergleichbares Verf. beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abge-lehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
Mehr anzeigen
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unt. zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl. Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität d. Unternehmens infrage gestellt wird;
— weder das Unt. noch eine Person, deren Verhalten dem Unt. zuzurechnen ist, Vereinb. mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausf. eines früheren öff. Auftrags o. Konzessionsvertrags erheblich oder fortd. mangelh. erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichb. Rechtsf. geführt hat;
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 1 Nrn. 1-4 SchwarzArbG;
— Eigenerkl. ü. Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer Berufsgen. oder einer vergleichbaren Unfallvers. d. Herkunftsl. d. Bieters;
— Eigenerkl. ü. d. Eintr. i. d. Berufs- o. Handelsregister. o. e. vergl. Reg. d. Herkunftsst. d. Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in EUR netto jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärungen über mindestens 3 vergleichbare [Kryogenfreie Mischkühler] Referenzen des Bieters aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.).
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 16:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Walther-Meissner-Institut
Internetadresse: www.wmi.badw.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.wmi.badw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ8DSUU/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabestelle Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 160-389655 (2020-08-14)