Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz- „Wildschutzzaun“

Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) beabsichtigt, folgende Leistung zu vergeben:
Gegenstand der Leistung sind die Lieferung (Los 1), die Einlagerung in Rheinland-Pfalz (Los 2) und der Aufbau eines festen Wildschutzzaunes (40 km) (Los 3) für die (zeitweise) Einfriedung eines Gebietes im Zusammenhang mit der Tierseuchenbekämpfung.
Das Material ist im Einsatzfall während der Standzeit in Abhängigkeit von der Ausführung des Zaunes regelmäßig zu warten/zu kontrollieren und nötigenfalls nachzubessern. Nach Abschluss der Seuchenbekämpfung ist der Zaun vollständig abzubauen und ggf. wieder ordnungsgemäß einzulagern bzw. zu entsorgen. Vorrangig wird das Material für den Schutz vor ungehinderter Bewegung von Wildschweinen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest benötigt.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
Referenznummer: 062358-20
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) beabsichtigt, folgende Leistung zu vergeben: Gegenstand der Leistung sind die Lieferung (Los 1), die Einlagerung in Rheinland-Pfalz (Los 2) und der Aufbau eines festen Wildschutzzaunes (40 km) (Los 3) für die (zeitweise) Einfriedung eines Gebietes im Zusammenhang mit der Tierseuchenbekämpfung. Das Material ist im Einsatzfall während der Standzeit in Abhängigkeit von der Ausführung des Zaunes regelmäßig zu warten/zu kontrollieren und nötigenfalls nachzubessern. Nach Abschluss der Seuchenbekämpfung ist der Zaun vollständig abzubauen und ggf. wieder ordnungsgemäß einzulagern bzw. zu entsorgen. Vorrangig wird das Material für den Schutz vor ungehinderter Bewegung von Wildschweinen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest benötigt. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Zäune 📦
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien 📦
Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 1
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: https://mueef.rlp.de/de/startseite/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@goerg.de 📧
URL der Dokumente: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0Y53X/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0Y53X 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 190-458943
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Die 3 Lose werden grundsätzlich separat vergeben. Der Auftraggeber behält sich aber vor, die Lose gemeinsam zu bezuschlagen, wenn das von einem Bieter für alle Lose abgegebene (Gesamt-)Angebot (losübergreifendes Angebot) insgesamt wirtschaftlicher ist (gesamtwirtschaftliche Bewertung). Die gesamtwirtschaftliche Bewertung kommt nur dann in Betracht, wenn: — entweder nur Angebote vorliegen, die alle Los umfassen; — oder – für den Fall, dass auch Angebote vorliegen, die nicht alle Lose umfassen – wenn aufgrund der Leistung und Wertung der Angebote feststeht, dass solche Angebote, die sich nur auf ein bestimmtes Los beziehen auf der Grundlage des für die Einzellose geltenden Zuschlagskriterien kein Anrecht auf den Zuschlag haben (fehlende Zuschlagschance im Einzelfall). Soweit die vorliegenden Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich die Bewertung der Wirtschaftlichkeit allein nach den folgenden Zuschlagskriterien: — Preis (70 %); — Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an die Aufstellung des Wildschutzzaunes im Seuchenfall (30 %) (aus Los 3).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) beabsichtigt, folgende Leistung zu vergeben:
Gegenstand der Leistung sind die Lieferung (Los 1), die Einlagerung in Rheinland-Pfalz (Los 2) und der Aufbau eines festen Wildschutzzaunes (40 km) (Los 3) für die (zeitweise) Einfriedung eines Gebietes im Zusammenhang mit der Tierseuchenbekämpfung.
Das Material ist im Einsatzfall während der Standzeit in Abhängigkeit von der Ausführung des Zaunes regelmäßig zu warten/zu kontrollieren und nötigenfalls nachzubessern. Nach Abschluss der Seuchenbekämpfung ist der Zaun vollständig abzubauen und ggf. wieder ordnungsgemäß einzulagern bzw. zu entsorgen. Vorrangig wird das Material für den Schutz vor ungehinderter Bewegung von Wildschweinen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest benötigt.
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Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Lieferung des Materials für 40 km festen Wildschutzzaun
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
1. Grundpositionen:
(1) Lieferung eines Wildschutzzauns mit Knoten- bzw. Drahtgitter als Barriere zur Unterbindung des Wechsels von Schwarzwild für den Aufbau eines funktionsfähigen Wildzaunes mit einer Gesamtzaunlänge von 40 Kilometern,
(2) Der Zaun muss sich für den stabilen, dauerhaften Aufbau als Barriere für Schwarzwild eignen, d.h.:
a) Zaunhöhe: mind. 140 cm – der Zaun wird im Falle des Aufbaus durch zusätzliche Anker im Boden verankert (die Anker sind mitzuliefern),
b) Maschenweite des Zaungeflechts: maximal 15 cm,
c) Stabile, widerstandsfähige und haltbare Zaunpfosten aus Holz oder verzinktem Metall in ausreichender Anzahl für einen maximalen Pfostenabstand von 3 Metern.
(3) Alle Zaunkomponenten müssen für eine Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren geeignet sein,
(4) Mind. 5 Prozent der Pfosten müssen für den Einsatz als stabile Eckpfosten geeignet sein oder mit hierfür erforderlicher ergänzender Ausstattung versehen sein,
(5) 30 Tore für das kurzzeitige Öffnen des Zaunes zur Durchfahrt, mit einer Durchfahrtbreite von mindestens 4 bis maximal 5 Metern,
(6) 10 Wildroste/Wildsperren mit einer Durchfahrtbreite von mindestens 4 bis maximal 5 Metern,
(7) Alle weiteren Zubehörteile und/oder Materialien, die zur Errichtung des Zaunes einschließlich etwaiger Tore und Wildroste/Wildsperren notwendig sind.
Darüber hinaus hat das Angebot des Bieters folgende Anforderungen zu erfüllen:
(1) Technischer Support (deutschsprachig) inkl. schriftlichem Informationsmaterial und telefonischer Unterstützung für den ordnungsgemäßen Auf-/Abbau während der gesamten Vertragslaufzeit (4 Jahre) sowie für die Kontrolle und Instandhaltung und für die Entsorgung des Zaunes nach dem Stand der Technik,
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(2) Sicherstellung, dass der Zaun und dessen Komponenten alle sicherheitsrelevanten und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für den Betrieb erfüllen.
2. Optionale Leistungen:
(1) Weitere Tore für das kurzzeitige Öffnen des Zaunes zur Durchfahrt, mit einer Durchfahrtbreite von mindestens 4 bis maximal 5 Metern,
(2) Weitere Wildroste/Wildsperren mit einer Durchfahrtbreite von mindestens 4 bis maximal 5 Metern.
Hinweis zu den optionalen Leistungen unter (1) und (2): Es besteht weder eine Pflicht zum Abruf einer bestimmten Mindestmenge noch eine Begrenzung auf eine etwaige Maximalmenge. Der Auftraggeber wird etwaig notwendig werdende weitere Tore/Wildroste/Wildsperren im Wege eines Einzelabrufes abrufen,
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(3) Der Auftragnehmer zu Los 1 verpflichtet sich, das vom Auftraggeber zu benennende Personal des Auftragnehmers zu Los 3 für den ordnungsgemäßen Auf-/Abbau, Kontrolle und Instandhaltung sowie Entsorgung zu schulen/einzuweisen, sofern Letzterer dies als notwendig ansieht. Ort und Zeit der Schulung werden vom Auftraggeber in Abstimmung mit beiden Auftragnehmern terminiert,
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(4) Alternative: Anstatt der grundsätzlichen Maschenweite von max. 15 cm ein Gitter mit Maschenweite des Zaungeflechtes von maximal 15 Zentimeter und eines abnehmenden Drahtabstandes von oben nach unten; d. h. der Abstand der horizontalen Drähte zueinander beträgt maximal 5 Zentimeter bis auf eine Höhe von 50 Zentimeter ab Boden. Der Zaun wird weder eingegraben noch umgeschlagen.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen: Siehe Beschreibung der Beschaffung.
Zusätzliche Informationen:
Die 3 Lose werden grundsätzlich separat vergeben. Der Auftraggeber behält sich aber vor, die Lose gemeinsam zu bezuschlagen, wenn das von einem Bieter für alle Lose abgegebene (Gesamt-)Angebot (losübergreifendes Angebot) insgesamt wirtschaftlicher ist (gesamtwirtschaftliche Bewertung).
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Die gesamtwirtschaftliche Bewertung kommt nur dann in Betracht, wenn:
— entweder nur Angebote vorliegen, die alle Los umfassen;
— oder – für den Fall, dass auch Angebote vorliegen, die nicht alle Lose umfassen – wenn aufgrund der Leistung und Wertung der Angebote feststeht, dass solche Angebote, die sich nur auf ein bestimmtes Los beziehen auf der Grundlage des für die Einzellose geltenden Zuschlagskriterien kein Anrecht auf den Zuschlag haben (fehlende Zuschlagschance im Einzelfall).
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Soweit die vorliegenden Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich die Bewertung der Wirtschaftlichkeit allein nach den folgenden Zuschlagskriterien:
— Preis (70 %);
— Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an die Aufstellung des Wildschutzzaunes im Seuchenfall (30 %) (aus Los 3).
Bezeichnung des Loses: Lagerung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand des Loses 2 ist die witterungsgeschützte Lagerung bzw. ggf. – soweit der Zaun nebst Durchfahrtmöglichkeiten zwischenzeitlich aufgebaut werden sollte – erneute Einlagerung eines 40 km langen festen Wildschutzzaunes nebst Durchfahrtsmöglichkeiten im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung auf der Basis eines Rahmenvertrages zu Einheitspreisen pro Quadratmeter. Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Lagerfläche von max. 300 Quadratmetern ausreicht, behält sich aber vor, diese Fläche im Auftragsfall gemäß den Angaben des Auftragnehmers des Loses 1 zu reduzieren. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des tatsächlich benötigten Raums und des angebotenen Einheitspreises.
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Die Lagerung hat in Rheinland-Pfalz oder einem alternativen Lagerort, von welchem jeder weitere Ort in Rheinland-Pfalz per LKW innerhalb von 4 Stunden erreicht werden kann, zu erfolgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen 40 km langen Wildschutzzaun nebst Durchfahrtmöglichkeiten des Auftraggebers in geeigneter Weise einzulagern (Material vgl. Los 1). Das Material ist Eigentum des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass im Falle einer Tierseuche und auf Abruf unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Abrufs durch den Auftraggeber bzw. eine Bezugsberechtigte Person die vorgehaltenen Einheiten am Einlagerungsort für die Verlegung an den Einsatzort bereitgestellt werden.
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Bezeichnung des Loses: Aufbau
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand des Loses 3 ist der im Bedarfsfall zu erbringende schnellstmögliche Auf-/Abbau, die Kontrolle und die Instandhaltung, sowie die Entsorgung bzw. ggf. Verbringung zum Einlagerungsort eines bis zu 40 km langen festen Wildschutzzaunes im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Bedarfsfall und auf der Grundlage des jeweiligen Einzelabrufes durch den Auftraggeber/den Bezugsberechtigten zur Durchführung des zeitnahen (Wieder-)Auf-/Abbaus, der Kontrolle und der Instandhaltung sowie Entsorgung bis zu 40 km langen festen Wildschutzzaunes, wobei die Leistung an einem vom Auftraggeber festgelegten Ort in Rheinland-Pfalz und in dem vom Auftraggeber festgelegten Umfang (in km und in Aufbauzeitraum) zu erbringen ist. Der Auftraggeber/der Bezugsberechtigte übermittelt die für die o. g. Leistungen erforderlichen Daten im Zuge des jeweiligen Einzelabrufs. Dabei kann sich der Einzelabruf auch nur auf einzelne der o. g. (Teil-)Leistungen und/oder eine Teilmenge beziehen. Ebenso kann die Errichtung in Form mehrerer unabhängiger Zaunabschnitte an verschiedenen vom Auftraggeber festgelegten Orten in Rheinland-Pfalz beauftragt werden (z. B. bei mehreren parallelen Seuchenausbrüchen im Land).
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Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf der Ausführungsleistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
3. Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
3. nur für Los 3: Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden, 3 000 000 EUR für Sachschäden sowie 3 000 000 EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf den Leistungsgegenstand (hier: Lieferung von Wildschutzzaunelementen im Umfang von min. 40 Kilometern (für Los 1), witterungsgeschützte Einlagerung von Gegenständen, die mit Zaunelementen für 40 km Wildschutzzaun vergleichbar sind (für Los 2), Auf- und Abbau von Wildschutzzäunen in Geländen, die von Art und Beschaffenheit den durchschnittlichen Gegebenheiten in rheinland-pfälzischen Forsten entsprechen (für Los 3)). Anzugeben sind dabei – je Projekt/je Referenz – der Leistungsinhalt und Leistungsumfang sowie die Modalitäten der Leistung, der Auftragswert, Ausführungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse). Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
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Hinweis: Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
2. Erklärung über das in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers einschließlich (gesonderte Ausweisung) der Zahl seiner Führungskräfte.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung des Tarif- bzw. Mindestentgelts an die Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen gemäß §§ 3 und 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestreuegesetz LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20 S. 426 ff. vom 13.12.2010).
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Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Besondere Vertragsbedingungen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen des jeweiligen Loses.
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Beschleunigtes Verfahren:
Aufgrund der aktuellen Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland sieht sich der Auftraggeber zur zügigen Vorsorge veranlasst.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an die Aufstellung des Wildschutzzauns im Seuchenfall
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0Y53X/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD0Y53X

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 613116-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 190-458943 (2020-09-25)