Mitglieder- u. Beitragsverwaltungssoftware f.d. Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von NRW, Brandenburg u. Baden-Württemberg inkl. Wartung und Support f. 4 Jahre
Das Projekt zur Einführung einer neuen Mitglieder- und Verwaltungs-software für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg verfolgt folgende Ziele:
— Verzicht auf Papierakten;
— Optimierung von Prozessen;
— Effizienterer Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch digitale Akten und die räumliche Unabhängigkeit bei der Bearbeitung von Vorgängen;
— Einrichtung und Anbindung eines professionellen Mitgliederportals;
— Möglichkeit eigener Rentenproberechnungen, insbesondere bei freiwilligen Beiträgen;
— Professionelle Rentenauskünfte zur Mitte und vor dem Ende von Wahlperioden;
— Schnelle Übersendung von Rentenbescheiden;
— Dezentraler und sicherer Zugriff auf die Mitgliederdaten.
Für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg soll eine neue Software beschafft werden. Geplant ist eine mit den aktuell gängigen Sicherheitszertifikaten ausgestattete Cloud- oder Hosting-Lösung, die einen einfachen Zugriff aus den Landtagsverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg zulässt. Die Beteiligung der 3 landtagseigenen IT-Managements beschränkt sich auf die Bereitstellung des Netzwerkzugriffs auf die Cloud- oder Hosting-Lösung. Integriert sein soll ein Dokumentenmanagementsystem, um die E-Akte für alle Geschäftsvorgänge umsetzen zu können.
Darüber hinaus soll ein Mitgliederportal eingerichtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Mitglieder- u. Beitragsverwaltungssoftware f.d. Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von NRW, Brandenburg u. Baden-Württemberg inkl. Wartung und...”
Titel
Mitglieder- u. Beitragsverwaltungssoftware f.d. Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von NRW, Brandenburg u. Baden-Württemberg inkl. Wartung und Support f. 4 Jahre
20023FA
Das Projekt zur Einführung einer neuen Mitglieder- und Verwaltungs-software für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg verfolgt folgende Ziele:
— Verzicht auf Papierakten;
— Optimierung von Prozessen;
— Effizienterer Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch digitale Akten und die räumliche Unabhängigkeit bei der Bearbeitung von Vorgängen;
— Einrichtung und Anbindung eines professionellen Mitgliederportals;
— Möglichkeit eigener Rentenproberechnungen, insbesondere bei freiwilligen Beiträgen;
— Professionelle Rentenauskünfte zur Mitte und vor dem Ende von Wahlperioden;
— Schnelle Übersendung von Rentenbescheiden;
— Dezentraler und sicherer Zugriff auf die Mitgliederdaten.
Für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg soll eine neue Software beschafft werden. Geplant ist eine mit den aktuell gängigen Sicherheitszertifikaten ausgestattete Cloud- oder Hosting-Lösung, die einen einfachen Zugriff aus den Landtagsverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg zulässt. Die Beteiligung der 3 landtagseigenen IT-Managements beschränkt sich auf die Bereitstellung des Netzwerkzugriffs auf die Cloud- oder Hosting-Lösung. Integriert sein soll ein Dokumentenmanagementsystem, um die E-Akte für alle Geschäftsvorgänge umsetzen zu können.
Darüber hinaus soll ein Mitgliederportal eingerichtet werden.
Das Projekt zur Einführung einer neuen Mitglieder- und Verwaltungs-software für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg verfolgt folgende Ziele:
— Verzicht auf Papierakten;
— Optimierung von Prozessen;
— Effizienterer Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch digitale Akten und die räumliche Unabhängigkeit bei der Bearbeitung von Vorgängen;
— Einrichtung und Anbindung eines professionellen Mitgliederportals;
— Möglichkeit eigener Rentenproberechnungen, insbesondere bei freiwilligen Beiträgen;
— Professionelle Rentenauskünfte zur Mitte und vor dem Ende von Wahlperioden;
— Schnelle Übersendung von Rentenbescheiden;
— Dezentraler und sicherer Zugriff auf die Mitgliederdaten.
Für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg soll eine neue Software beschafft werden. Geplant ist eine mit den aktuell gängigen Sicherheitszertifikaten ausgestattete Cloud- oder Hosting-Lösung, die einen einfachen Zugriff aus den Landtagsverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg zulässt. Die Beteiligung der 3 landtagseigenen IT-Managements beschränkt sich auf die Bereitstellung des Netzwerkzugriffs auf die Cloud- oder Hosting-Lösung. Integriert sein soll ein Dokumentenmanagementsystem, um die E-Akte für alle Geschäftsvorgänge umsetzen zu können.
Darüber hinaus soll ein Mitgliederportal eingerichtet werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: S. Leistungsverzeichnis L1 und Checkliste S1
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: S. Leistungsverzeichnis L1 und Checkliste S1
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-26
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-26
09:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWDD3F
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 062-148295 (2020-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Mitglieder- u. Beitragsverwaltungssoftware f. d. Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von NRW, Brandenburg u. Baden-Württemberg inkl. Wartung und...”
Titel
Mitglieder- u. Beitragsverwaltungssoftware f. d. Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von NRW, Brandenburg u. Baden-Württemberg inkl. Wartung und Support f. 4 Jahre
20023FA
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Kurze Beschreibung:
“Das Projekt zur Einführung einer neuen Mitglieder- und Verwaltungs-software für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen,...”
Kurze Beschreibung
Das Projekt zur Einführung einer neuen Mitglieder- und Verwaltungs-software für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg verfolgt folgende Ziele:
— Verzicht auf Papierakten,
— Optimierung von Prozessen,
— Effizienterer Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch digitale Akten und die räumliche Unabhängigkeit bei der Bearbeitung von Vorgängen,
— Einrichtung und Anbindung eines professionellen Mitgliederportals,
— Möglichkeit eigener Rentenproberechnungen, insbesondere bei freiwilligen Beiträgen,
— Professionelle Rentenauskünfte zur Mitte und vor dem Ende von Wahlperioden,
— Schnelle Übersendung von Rentenbescheiden,
— Dezentraler und sicherer Zugriff auf die Mitgliederdaten.
Für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg soll eine neue Software beschafft werden. Geplant ist eine mit den aktuell gängigen Sicherheitszertifikaten ausgestattete Cloud- oder Hosting-Lösung, die einen einfachen Zugriff aus den Landtagsverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg zulässt. Die Beteiligung der drei landtagseigenen IT-Managements beschränkt sich auf die Bereitstellung des Netzwerkzugriffs auf die Cloud- oder Hosting-Lösung. Integriert sein soll ein Dokumentenmanagementsystem, um die E-Akte für alle Geschäftsvorgänge umsetzen zu können.
Darüber hinaus soll ein Mitgliederportal eingerichtet werden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Der Präsident des Landtags NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projekt zur Einführung einer neuen Mitglieder- und Verwaltungs-software für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projekt zur Einführung einer neuen Mitglieder- und Verwaltungs-software für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg verfolgt folgende Ziele:
— Verzicht auf Papierakten,
— Optimierung von Prozessen,
— Effizienterer Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch digitale Akten und die räumliche Unabhängigkeit bei der Bearbeitung von Vorgängen,
— Einrichtung und Anbindung eines professionellen Mitgliederportals,
— Möglichkeit eigener Rentenproberechnungen, insbesondere bei freiwilligen Beiträgen,
— Professionelle Rentenauskünfte zur Mitte und vor dem Ende von Wahlperioden,
— Schnelle Übersendung von Rentenbescheiden,
— dezentraler und sicherer Zugriff auf die Mitgliederdaten.
Für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg soll eine neue Software beschafft werden. Geplant ist eine mit den aktuell gängigen Sicherheitszertifikaten ausgestattete Cloud- oder Hosting-Lösung, die einen einfachen Zugriff aus den Landtagsverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg zulässt. Die Beteiligung der drei landtagseigenen IT-Managements beschränkt sich auf die Bereitstellung des Netzwerkzugriffs auf die Cloud- oder Hosting-Lösung. Integriert sein soll ein Dokumentenmanagementsystem, um die E-Akte für alle Geschäftsvorgänge umsetzen zu können.
Darüber hinaus soll ein Mitgliederportal eingerichtet werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 062-148295
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWD5AT
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 232-571843 (2020-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Mitglieder- u. Beitragsverwaltungssoftware f.d. Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von NRW, Brandenburg u. Baden-Württemberg inkl. Wartung und...”
Titel
Mitglieder- u. Beitragsverwaltungssoftware f.d. Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von NRW, Brandenburg u. Baden-Württemberg inkl. Wartung und Support f. 4 Jahre (Kopie)
20023FA
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Kurze Beschreibung:
“Das Projekt zur Einführung einer neuen Mitglieder- und Verwaltungssoftware für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen,...”
Kurze Beschreibung
Das Projekt zur Einführung einer neuen Mitglieder- und Verwaltungssoftware für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg verfolgt folgende Ziele:
— Verzicht auf Papierakten,
— Optimierung von Prozessen,
— Effizienterer Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch digitale Akten und die räumliche Unabhängigkeit bei der Bearbeitung von Vorgängen,
— Einrichtung und Anbindung eines professionellen Mitgliederportals,
— Möglichkeit eigener Rentenproberechnungen, insbesondere bei freiwilligen Beiträgen,
— Professionelle Rentenauskünfte zur Mitte und vor dem Ende von Wahlperioden,
— Schnelle Übersendung von Rentenbescheiden,
— Dezentraler und sicherer Zugriff auf die Mitgliederdaten.
Für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg soll eine neue Software beschafft werden. Geplant ist eine mit den aktuell gängigen Sicherheitszertifikaten ausgestattete Cloud- oder Hosting-Lösung, die einen einfachen Zugriff aus den Landtagsverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg zulässt. Die Beteiligung der drei landtagseigenen IT-Managements beschränkt sich auf die Bereitstellung des Netzwerkzugriffs auf die Cloud- oder Hosting-Lösung. Integriert sein soll ein Dokumentenmanagementsystem, um die E-Akte für alle Geschäftsvorgänge umsetzen zu können.
Darüber hinaus soll ein Mitgliederportal eingerichtet werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 439 660 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projekt zur Einführung einer neuen Mitglieder- und Verwaltungs-software für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projekt zur Einführung einer neuen Mitglieder- und Verwaltungs-software für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg verfolgt folgende Ziele:
— Verzicht auf Papierakten,
— Optimierung von Prozessen,
— Effizienterer Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch digitale Akten und die räumliche Unabhängigkeit bei der Bearbeitung von Vorgängen,
— Einrichtung und Anbindung eines professionellen Mitgliederportals,
— Möglichkeit eigener Rentenproberechnungen, insbesondere bei freiwilligen Beiträgen,
— Professionelle Rentenauskünfte zur Mitte und vor dem Ende von Wahlperioden,
— Schnelle Übersendung von Rentenbescheiden,
— Dezentraler und sicherer Zugriff auf die Mitgliederdaten.
Für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg soll eine neue Software beschafft werden. Geplant ist eine mit den aktuell gängigen Sicherheitszertifikaten ausgestattete Cloud- oder Hosting-Lösung, die einen einfachen Zugriff aus den Landtagsverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg zulässt. Die Beteiligung der drei landtagseigenen IT-Managements beschränkt sich auf die Bereitstellung des Netzwerkzugriffs auf die Cloud- oder Hosting-Lösung. Integriert sein soll ein Dokumentenmanagementsystem, um die E-Akte für alle Geschäftsvorgänge umsetzen zu können.
Darüber hinaus soll ein Mitgliederportal eingerichtet werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 20023FA
Titel: Mitglieder- u. Beitragsverwaltungssoftware f.d. Versorgungswerk
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Viadee Unternehmensberatung AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 170173068
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 380 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 439 660 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWD5WV
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 251-632112 (2020-12-22)