Im Rahmen der Mittelweseranpassung erfolgt der Ausbau der Weser von Minden bis Hemelingen für den Verkehr von Großmotorgüterschiffen mit einer Abladebeschränkung auf 2,50 m und teilweisen Begegnungseinschränkungen. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet den Ausbau der Stauhaltung Dörverden, die sich von Weser-km 286,285 bis Weser-km 308,390 erstreckt. Der auszubauende Bereich gliedert sich in 5 Uferrückverlegungen (URV 2.2, 2.3 und 2.5 bis 2.7) und eine Ersatzmaßnahme (E 4). Die Ersatzmaßnahme E 4 befindet sich stromauf bei WE-km 287,360 – 289,620.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wasserbauarbeiten
Referenznummer: 214.02/0003-WE-5201_Dv_URV 2-2
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Mittelweseranpassung erfolgt der Ausbau der Weser von Minden bis Hemelingen für den Verkehr von Großmotorgüterschiffen mit einer Abladebeschränkung auf 2,50 m und teilweisen Begegnungseinschränkungen.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet den Ausbau der Stauhaltung Dörverden, die sich von Weser-km 286,285 bis Weser-km 308,390 erstreckt. Der auszubauende Bereich gliedert sich in 5 Uferrückverlegungen (URV 2.2, 2.3 und 2.5 bis 2.7) und eine Ersatzmaßnahme (E 4).
Die Ersatzmaßnahme E 4 befindet sich stromauf bei WE-km 287,360 – 289,620.
Im Rahmen der Mittelweseranpassung erfolgt der Ausbau der Weser von Minden bis Hemelingen für den Verkehr von Großmotorgüterschiffen mit einer Abladebeschränkung auf 2,50 m und teilweisen Begegnungseinschränkungen.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet den Ausbau der Stauhaltung Dörverden, die sich von Weser-km 286,285 bis Weser-km 308,390 erstreckt. Der auszubauende Bereich gliedert sich in 5 Uferrückverlegungen (URV 2.2, 2.3 und 2.5 bis 2.7) und eine Ersatzmaßnahme (E 4).
Die Ersatzmaßnahme E 4 befindet sich stromauf bei WE-km 287,360 – 289,620.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wasserbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nienburg (Weser)
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-11 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 177-424396
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Mittelweseranpassung erfolgt der Ausbau der Weser von Minden bis Hemelingen für den Verkehr von Großmotorgüterschiffen mit einer Abladebeschränkung auf 2,50 m und teilweisen Begegnungseinschränkungen.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet den Ausbau der Stauhaltung Dörverden, die sich von Weser-km 286,285 bis Weser-km 308,390 erstreckt. Der auszubauende Bereich gliedert sich in 5 Uferrückverlegungen (URV 2.2, 2.3 und 2.5 bis 2.7) und eine Ersatzmaßnahme (E 4).
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet den Ausbau der Stauhaltung Dörverden, die sich von Weser-km 286,285 bis Weser-km 308,390 erstreckt. Der auszubauende Bereich gliedert sich in 5 Uferrückverlegungen (URV 2.2, 2.3 und 2.5 bis 2.7) und eine Ersatzmaßnahme (E 4).
Die Ersatzmaßnahme E 4 befindet sich stromauf bei WE-km 287,360 – 289,620.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 800 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stauhaltung Dörverden, von Weser-km 286,285 bis Weser-km 308,390
Niedersachsen, Landkreis Nienburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einsehen“ ausfüllbar bereit gestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ s. Ziff. III.1.1)“
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
1. Erklärung, dass in den letzten fünf KalenderjahrenLeistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
1. Erklärung, dass in den letzten fünf KalenderjahrenLeistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung, bezogen auf die letzten 2 Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten 2 Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung, bezogen auf die letzten 2 Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ s. Ziff. III.1.1)“
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen
Mit dem Angebot ist die Urkalkulation als passwortgeschützte Datei (PDF) über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Das Passwort ist der Vergabestelle auf Verlangen gesondert mitzuteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 177-424396 (2020-09-08)
Ergänzende Angaben (2020-09-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2021-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Mittelweseranpassung erfolgt der Ausbau der Weser von Minden bis Hemelingen für den Verkehr von Großmotorgüterschiffen mit einer Abladebeschränkung auf 2,50 m und teilweisen Begegnungseinschränkungen.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet den Ausbau der Stauhaltung Dörverden, die sich von Weser-km 286,285 bis Weser-km 308,390 erstreckt. Der auszubauende Bereich gliedert sich in 5 Uferrückverlegungen (URV 2.2, 2.3 und 2.5 bis 2.7) und eine Ersatzmaßnahme (E 4).
Die Ersatzmaßnahme E 4 befindet sich stromauf bei WE-km 287,360 - 289,620.
Im Rahmen der Mittelweseranpassung erfolgt der Ausbau der Weser von Minden bis Hemelingen für den Verkehr von Großmotorgüterschiffen mit einer Abladebeschränkung auf 2,50 m und teilweisen Begegnungseinschränkungen.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet den Ausbau der Stauhaltung Dörverden, die sich von Weser-km 286,285 bis Weser-km 308,390 erstreckt. Der auszubauende Bereich gliedert sich in 5 Uferrückverlegungen (URV 2.2, 2.3 und 2.5 bis 2.7) und eine Ersatzmaßnahme (E 4).
Die Ersatzmaßnahme E 4 befindet sich stromauf bei WE-km 287,360 - 289,620.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Die Ersatzmaßnahme E 4 befindet sich stromauf bei WE-km 287,360 - 289,620.
Quelle: OJS 2021/S 021-049052 (2021-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 12 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-07 📅
Name: Heuvelman IBIS GmbH
Postort: Leer
Land: Deutschland 🇩🇪 Leer
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.