Die Stadt Übach-Palenberg hat im Jahr 2020 die Lieferung und Montage von Schulmöbeln für Naturwissenschaftliche Räume für das Carolus-Magnus-Gymnasium zu vergeben. Die Gesamtleistung wird in einem Los ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Referenznummer: FB8-2020-MoeNaWi
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Übach-Palenberg hat im Jahr 2020 die Lieferung und Montage von Schulmöbeln für Naturwissenschaftliche Räume für das Carolus-Magnus-Gymnasium zu...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Übach-Palenberg hat im Jahr 2020 die Lieferung und Montage von Schulmöbeln für Naturwissenschaftliche Räume für das Carolus-Magnus-Gymnasium zu vergeben. Die Gesamtleistung wird in einem Los ausgeschrieben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-12 📅
Datum des Beginns: 2020-11-16 📅
Datum des Endes: 2020-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 113-273616
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
“1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Wirtschaftsregion Aachen".”
Quelle: OJS 2020/S 113-273616 (2020-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Übach-Palenberg hatte die Lieferung und Montage von Schulmöbeln für Naturwissenschaftliche Räume für das Carolus-Magnus-Gymnasium zu vergeben.”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte....”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2021/S 020-045001 (2021-01-26)