Beschaffung von mobilen Fahrzeugsperren für 6 Standorte/Schutzbereiche zur Absicherung der Fanzone der EURO 2020 im Olympiapark München mit Option zur Beschaffung für weitere 3 Standorte/Schutzbereiche. Die Lage und Beschaffenheit der jeweiligen Standorte/Schutzbereiche können einem Übersichtsplan und Fotos entnommen werden, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile Fahrzeugsperren
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsbarrieren📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von mobilen Fahrzeugsperren für 6 Standorte/Schutzbereiche zur Absicherung der Fanzone der EURO 2020 im Olympiapark München mit Option zur...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von mobilen Fahrzeugsperren für 6 Standorte/Schutzbereiche zur Absicherung der Fanzone der EURO 2020 im Olympiapark München mit Option zur Beschaffung für weitere 3 Standorte/Schutzbereiche. Die Lage und Beschaffenheit der jeweiligen Standorte/Schutzbereiche können einem Übersichtsplan und Fotos entnommen werden, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber benötigt rechtzeitig zu Beginn der EURO 2020 für die Veranstaltung einer Fanzone im Olympiapark München mobile Fahrzeugsperren zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber benötigt rechtzeitig zu Beginn der EURO 2020 für die Veranstaltung einer Fanzone im Olympiapark München mobile Fahrzeugsperren zur Absicherung der Zugänge gegen Überfahrtangriffe. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist daher die Lieferung und erstmalige Aufstellung von mobilen Fahrzeugsperren für 6 Standorte/Schutzbereiche zur Absicherung der Fanzone der EURO 2020 im Olympiapark München mit Option zur Beschaffung für weitere 3 Standorte/Schutzbereiche. Die Lage und Beschaffenheit der jeweiligen Standorte/Schutzbereiche können einem Übersichtsplan und Fotos entnommen werden, die Bestandteil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind. Die mobilen Fahrzeugsperren müssen die Schutzklasse 1 (SK1) auf befestigtem Untergrund (B) mit einer Mindestaufprallenergie von 800 kJ nach der Technischen Richtlinie (TR) „Mobile Fahrzeugsperren“ der deutschen Hochschule der Polizei, Stand 26.6.2019, Version 0.8 erfüllen. Dies ist mit Abgabe des Angebotes durch entsprechende Gesamtzertifikate und Zeugnisse zu bestätigen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-08 📅
Datum des Endes: 2020-06-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option zur Lieferung und Aufstellung von mobilen Fahrzeugsperren für 3 weitere Standorte/Schutzbereiche gemäß Leistungsbeschreibung.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB und ggf. zu Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB anhand Formblatt L...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB und ggf. zu Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB anhand Formblatt L 124,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung anhand Formblatt L 124,
— Angaben zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft anhand Formblatt L 124,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation gemäß Formblatt L 124,
— Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister anhand Formblatt L 124.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage von mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren (ausgehend vom Datum der Angebotsfrist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage von mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren (ausgehend vom Datum der Angebotsfrist, maßgeblich ist das Lieferdatum des Referenzauftrages),
— Angaben zum geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern anhand Formblatt L 124 sowie ggf. ergänzend Formblätter L 235 und L 236,
— Beschreibungen und/oder Fotografien der zu liefernden mobilen Fahrzeugsperren,
— Vollzertifikat (Anfahrwinkel 45 und 90 nachgewiesen) nach Schutzklasse 1 (SK1) auf befestigtem Untergrund (B) gemäß den Anforderungen der Technischen Richtlinie (TR) „mobile Fahrzeugsperren" der deutschen Hochschule der Polizei, Stand 26.6.2019, Version 0.8, oder gleichwertiges Zertifikat, sofern alle gestellten Anforderungen aus der TR dadurch nachgewiesen werden. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Hat der Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keine Möglichkeit, das Zertifikat innerhalb einer einschlägigen Frist zu erlangen, so werden auch andere geeigneten Belege akzeptiert, sofern der Bieter nachweist, dass die von ihm zu erbringende Leistung die Anforderungen des geforderten Zertifikats bzw. die angegebenen spezifischen Anforderungen erfüllt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen aus den letzten 5 Jahren,
— Vorlage eines Vollzertifikates nach SK1 auf befestigtem Untergrund...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen aus den letzten 5 Jahren,
— Vorlage eines Vollzertifikates nach SK1 auf befestigtem Untergrund gemäß den Anforderungen der Technischen Richtlinie (TR) „mobile Fahrzeugsperren" der deutschen Hochschule der Polizei, Stand 26.6.2019, Version 0.8, oder gleichwertiges Zertifikat.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Liefertermin spätestens am 1.6.2020. Die Bieter haben mit Ihrem Angebot den für Sie frühestmöglichen Liefertermin zu benennen. Dieser wird Vertragsinhalt...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Liefertermin spätestens am 1.6.2020. Die Bieter haben mit Ihrem Angebot den für Sie frühestmöglichen Liefertermin zu benennen. Dieser wird Vertragsinhalt und ist für den Auftragnehmer dann bindend.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-23
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-23
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): München
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Teilnahme von Bietern oder Bietervertretern ist nicht zulässig. Die Submission findet gemäß § 55 Abs. 2 VgV in Anwesenheit zweier Vertreter des...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Teilnahme von Bietern oder Bietervertretern ist nicht zulässig. Die Submission findet gemäß § 55 Abs. 2 VgV in Anwesenheit zweier Vertreter des Auftraggebers statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Bieter haben mit Ihrem Angebot Bieterkonzepte zur Schutzwirkung, Funktionalität und Logisitk der von Ihnen angebotenen mobilen Fahrzeugsperren...”
Die Bieter haben mit Ihrem Angebot Bieterkonzepte zur Schutzwirkung, Funktionalität und Logisitk der von Ihnen angebotenen mobilen Fahrzeugsperren vorzulegen. Diese werden Gegenstand der Angebotswertung. Die Nichtvorlage eines oder mehrerer/aller Bieterkonzepte führt zum Angebotsausschluss (Mindestanforderung).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird.
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 039-091802 (2020-02-21)
Ergänzende Angaben (2020-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von mobilen Fahrzeugsperren für 6 Standorte/Schutzbereiche zur Absicherung der Fanzone der Euro 2020 im Olympiapark München mit Option zur...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von mobilen Fahrzeugsperren für 6 Standorte/Schutzbereiche zur Absicherung der Fanzone der Euro 2020 im Olympiapark München mit Option zur Beschaffung für weitere 3 Standorte/Schutzbereiche. Die Lage und Beschaffenheit der jeweiligen Standorte/Schutzbereiche können einem Übersichtsplan und Fotos entnommen werden, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 039-091802
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-03-23 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-05 📅
Zeit: 14:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 8.4.2020
Ende: 1.6.2020
Neuer Wert
Text: Beginn: 1.7.2020
Ende: 1.9.2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Alter Wert
Text:
“Liefertermin spätestens am 1.6.2020. Die Bieter haben mit Ihrem Angebot den für Sie frühestmöglichen Liefertermin zu benennen. Dieser wird Vertragsinhalt...”
Text
Liefertermin spätestens am 1.6.2020. Die Bieter haben mit Ihrem Angebot den für Sie frühestmöglichen Liefertermin zu benennen. Dieser wird Vertragsinhalt und ist für den Auftragnehmer dann bindend.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text: Entfällt.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.4.2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.6.2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-03-23 📅
Zeit: 12:01
Neuer Wert
Datum: 2020-05-05 📅
Zeit: 14:01
Andere zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber hat sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus und daraus resultierenden Entscheidungen der UEFA...”
Der Auftraggeber hat sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus und daraus resultierenden Entscheidungen der UEFA dazu entschieden, die Frist zur Abgabe der Angebote im vorliegenden Vergabeverfahren um 6 Wochen zu verlängern.
Begründung:
Aufgrund der weltweiten Corona-Krise hat der Europäische Fußballverband (UEFA) als Veranstalter der Fußballeuropameisterschaften Euro 2020 am 17.3.2020 entschieden, die Fußballeuropameisterschaften zu verschieben. Als neuer vorgeschlagener Austragungstermin ist der 11. Juni bis 11. Juli 2021 vorgesehen. Aufgrund der Verschiebung der EURO 2020 hat sich die Eilbedürftigkeit der Beschaffung der vergabegegenständlichen mobilen Fahrzeugsperren, deren erstmaliger Einsatz für die Euro 2020, beginnend im Juni 2020 geplant war, erübrigt. Aus diesem Grund ist auch das bisher vorgesehene Zuschlagskriterium 3 „frühestmöglicher Liefertermin“ obsolet geworden, da kein zwingendes Bedürfnis mehr für eine möglichst frühzeitige Lieferung der auftragsgegenständlichen Leistungen besteht. Aufgrund des Wegfalls des Erfordernisses für das Zuschlagskriterium Nr. 3 sieht sich der Auftraggeber dazu veranlasst, dieses Kriterium ersatzlos zu streichen und die dafür vorgesehene Gewichtung von 10 % den verbleibenden Zuschlagskriterien zuzuordnen. Außerdem sieht der Auftraggeber aufgrund möglicherweise zu befürchtender Produktionsengpässe bei den Lieferanten die Gefahr, dass der bisher vorgesehene Liefertermin unmöglich werden könnte.
Die bisherigen Vergabeunterlagen werden zeitnah entsprechend angepasst werden und den Bietern erneut über die Vergabeplattform aumass zur Verfügung gestellt werden. Die Interessenten werden gebeten, sofern sie sich nicht bereits als Bieter registriert haben und damit durch die Plattform automatisch informiert werden, selbstständig auf der Vergabeplattform über die neuen Vergabeunterlagen zu informieren. Es wird nochmals auf die Möglichkeit einer kostenfreien Bieterregistrierung hingewiesen.
Um allen Interessenten und Bietern die Möglichkeit zu geben, ihre Angebote auf die veränderten Grundlagen anpassen zu können, wird die Angebotsfrist vorsorglich um 6 Wochen verlängert.
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Quelle: OJS 2020/S 060-143594 (2020-03-20)