Mobile Plattform Fahrer_Software_Hardware – 30010960

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die folgenden 2 Lose:
— Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung Software,
— Los 2: Lieferung von Tablet PCs.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-17 Auftragsbekanntmachung
2020-08-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tablettcomputer
Referenznummer: X-SWMAG-2020-0017
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die folgenden 2 Lose: — Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung Software, — Los 2: Lieferung von Tablet PCs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tablettcomputer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Informationssysteme 📦
Tablettcomputer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mozartstraße 8
Postleitzahl: 55118
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/ 🌏
E-Mail: rainer.hofmann@mainzer-stadtwerke.de 📧
Telefon: +49 6131126536 📞
Fax: +49 6131126023 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0017 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0017 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-20 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 036-086005
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einen Werkliefervertrag.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die folgenden 2 Lose:
— Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung Software,
— Los 2: Lieferung von Tablet PCs.
Bezeichnung des Loses: Software
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist das folgende Los:
— Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung einer Fahrerbetriebssoftware.
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind gemäß der Anforderungsliste Software anzubieten. Es handelt sich um zusätzliche Softwareerweiterungen.
Zusätzliche Informationen:
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einen Werkliefervertrag.
Bezeichnung des Loses: Hardware
Losnummer: 2
Beschreibung der Optionen: Weiere Geräte bis zu einem Lieferumfang von ca. 900 Stück.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, vorliegen;
b) Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen;
c) Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklich-keitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist;
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d) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist;
e) Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom 1.1.2019; oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist;
f) Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/ Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, „oder“ nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist;
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g) Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften;
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h) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR bei Personenschäden und 1 000 000 EUR bei Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäftsjahre 2017 bis 2019;
b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darlegung des geplanten Personaleinsatzes, quantitativ und qualitativ;
b) Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung des Projekts unerlässlich ist;
c) Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.);
d) Darlegung zur Betriebsstätte und zum technischen Equipment für die Durchführung der Leistungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorauszahlungs- (nach Erfodernis), Vertragserfüllungs- (10 % Auftragssumme) und Gewährleistungsbürgschaft (5 % Auftragssumme) – gemäß Besondere Vertragsbedingungen bzw. Vertrag.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Besonderen Vertragsbedingungen bzw. Zusätzliche Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, müssen folgende Kriterien gemäß der Rechtsform im Sinne von § 705 BGB erfüllt werden:
Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
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Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer Bietergemeinschaft mitzuteilen.
Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet.
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Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zu geben. Allfällige Änderungen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0017 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Verfahrensfristen/Terminplan vereinbart
a) Absendung der Bekanntmachung Montag, 17.2.2020;
b) bEnde Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb Montag, 9.3.2020;
c) Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb Donnerstag, 19.3.2020; 12:00 Uhr;
d) Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. Montag, 23.3.2020;
e) Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. Montag, 6.4.2020;
f) Abgabeschluss Angebote Freitag, 17.4.2020; 12:00 Uhr;
g) Bietergespräche/ Verhandlung ca. KW 19, 2020;
h) Mitteilung gem. § 134 GWB ca. KW 21, 2020;
i) Zuschlags- u. Bindefrist Dienstag, 30.6.2020.
Verfahrensablauf:
Der Auftraggeber wird nach Eingang der Teilnehmeranträge jeweils eine Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien durchführen und den qualifizierten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe zugelassen werden, die Aufforderung zur Angebotsabgabe übermitteln.
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Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Mit im Rahmen der ersten Angebotsauswertung ausgewählten Bietern (max. 3) werden, soweit Aufklärungsbedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Nach Erfordernis wird im Rahmen der Verhandlung diesen Bietern die Möglichkeit eingeräumt ein letztes verbindliches Angebot, evtl. unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bietergespräche, zu platzieren.
Zur Abgabe dieses sog. „letzten verbindlichen Angebotes“ ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen.
Wertungskriterien – Angebote – Los 1_Software
Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die Auswertung Berücksichtigung:
Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung Software
Preis: 40 %
Funktions- und Leistungsumfang: 25 %
Angebotspräsentation und Projektplanung: 25 %
Liefertermine: 10 %
Gesamt: 100 %
Die im jeweiligen Zuschlagskriterium vergebenen Prozentpunkte werden summiert. Als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot geht jenes Angebot hervor, das in Summe die höchste Prozentzahl erreicht.
— Kriterium Preis (40 %)
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des rechnerischen Gesamtpreises (Nettopreis). Der rechnerische Gesamtpreis ist die Summe aus den Einzelpreisen der gekennzeichneten Objekte gemäß „B1_Anforderungsliste Software“, Tabellenblatt „3. Preisblatt.“ die als MVP klassifiziert sind.
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Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (GPmin) erhält die volle Prozentpunktzahl. Jeder folgende Bieter (n) erhält die Punktzahl ((GPmin/GPn) * 40). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
— Kriterium Funktions- und Leistungsumfang (25 %)
Bewertet wird der Erfüllungsgrad hinsichtlich der Umsetzbarkeit/Feasibility im Bezug auf die im Lastenheft „B1_Anforderungsliste Software“, Tabellenblatt „1. Anforderungen Software“ aufgeführten Anforderungen (gewichtete Anforderungen) sowie den geforderten Konzepten zu einigen Anforderungen (im Kriterienkatalog mit „Konzept“ gekennzeichnet) und zwar für alle Anforderungen (MVP und Folgereleases)
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Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 25). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
— Angebotspräsentation und Projektplanung (25 %)
Bewertet wird die Gesamtpräsentation des Angebotes, die Qualifikation des Projektleiters und der Teammitglieder, sowie die Vorgehensweise einschließlich aller Meilensteine.
— Liefertermin (10 %)
Die Einhaltung der gewünschten Zieltermine der im Lastenheft „B1_Anforderungsliste Software“, Tabellenblatt „2. Liefertermine“ aufgeführten Termine ergibt die volle Punktzahl (100 Punkte). Pro späterem Zeitintervall (jeweils eine KW) erfolgt ein Abzug von jeweils 20 Punkten.
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Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 10). Die -Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
Wertungskriterien – Angebote – Los 2_Hardware
Los 2: Lieferung von Tablet PCs
Preis: 50 %
Funktions- und Leistungsumfang: 20 %
Angebotspräsentation: 10 %
Liefertermine: 20 %
— Kriterium Preis (50 %)
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des rechnerischen Gesamtpreises (Nettopreis). Der rechnerische Gesamtpreis ist die Summe aus den Einzelpreisen der gekennzeichneten Objekte gemäß „B2_Anforderungsliste Hardware“, Tabellenblatt „3. Preisblatt.“
Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (GPmin) erhält die volle Prozentpunktzahl. Jeder folgende Bieter (n) erhält die Punktzahl ((GPmin/GPn) * 50). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
— Kriterium Funktions- und Leistungsumfang (20 %)
Bewertet wird der Erfüllungsgrad hinsichtlich der Umsetzbarkeit/Feasibility der im Lastenheft „B2_Anforderungsliste Hardware“, Tabellenblatt „1. Anforderungen Hardware“ aufgeführten Anforderungen (gewichtete Anforderungen).
Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 20). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
— Angebotspräsentation und Projektvorgehen (10 %)
Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 10). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
— Liefertermin (20 %)
Die Einhaltung der gewünschten Zieltermine, der im Lastenheft „B2_Anforderungsliste Hardware“, Tabellenblatt „3. Liefertermine“ aufgeführten Termine, ergibt die volle Punktzahl (100 Punkte). Pro späterem Zeitintervall (jeweils eine KW) erfolgt ein Abzug von jeweils 20 Punkten.
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Nebenangebote
Nebenangebote, Alternativangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Einreichung von 2 oder mehreren Hauptangeboten; in diesem Fall werden alle eingereichten Hauptangebote des Bieters/ der Bietergemeinschaft nicht berücksichtigt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht Hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei Kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2020/S 036-086005 (2020-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 30010960
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die folgenden 2 Lose: — Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung Software; — Los 2: Lieferung von Tablet PCs.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mainzer Verkehrsgesellschaft GmbH
Kontakt
Internetadresse: http://www.mainzer-mobilitaet.de 🌏
Telefon: +49 6131-126536 📞
Fax: +49 6131-126023 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 164-399436
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 036-086005
ABl. S-Ausgabe: 164

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung Software;
Bezeichnung des Loses: 30010960V-InnoTix_Los1_öV-Pad
Beschreibung der Optionen: Diverse zusätzliche Software-Module.
Bezeichnung des Loses: 30010960V-intertronic_Tablett-PC
Kurze Beschreibung: — Los 2: Lieferung von 650 Tablet PCs.
Beschreibung der Optionen: Weitere Geräte bis zu einem Lieferumfang von 900 Stück.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-17 📅
Name: InnoTix AG
Postanschrift: Eibenstrasse 11
Postort: Zürich
Postleitzahl: 8045
Land: Schweiz 🇨🇭
Telefon: +41 796897936 📞
E-Mail: lukas.haldemann@innotix.com 📧
Land: Zürich 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-07 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Mainzer Stadtwerke AG
Internetadresse: www.mainzer-mobilitaet.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 164-399436 (2020-08-20)