Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile und stationäre Erfassung von Problemabfällen
21141 SW PM 2020
Produkte/Dienstleistungen: Einsammeln von kommunalem Müll📦
Kurze Beschreibung:
“Mobile und stationäre Erfassung und Entsorgung von Problemabfällen im Landkreis Schweinfurt.”
Im Landkreis Schweinfurt soll die flächendeckende mobile und stationäre Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten für acht Jahre mit Verlängerungsoption neu ausgeschrieben werden.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher vom AG gekündigt wird. Der Vertrag endet...”
Beschreibung der Verlängerungen
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher vom AG gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor:
— Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Formblatt F01 bzw. L124);
— Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Formblatt F01 bzw. L124);
— Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt L124);
— Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe Formblatt L124).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt L124);
— Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 150 000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertrags-zeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt F01 bzw. L124).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor:
— Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen zur mobilen Sammlung von Problemabfällen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung des Fehlens von Ausschlussgründen herangezogen werden (siehe Formblatt F01 bzw. L124);
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt L124);
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe Formblatt L124);
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt L124).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-13
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV. Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet eingehende...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV. Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die in Ziffer III.1.1. bis III.1.3. genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Die in Ziffer III.1.1. bis III.1.3. genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern– soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal Deutsche eVergabe (https://ausschreibung.deutsche-evergabe.de) zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) wie z. B. für eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bis zum Leistungsbeginn Eigenerklärungen nach Maßgabe der ergänzenden Bewerbungsbedingungen ab (dort unter Ziff. 9.1ff aufgeführt). Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern mit Sitz in Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 134-329905 (2020-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreis Schweinfurt soll die flächendeckende mobile und stationäre Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten für 8 Jahre mit Verlängerungsoption neu...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreis Schweinfurt soll die flächendeckende mobile und stationäre Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten für 8 Jahre mit Verlängerungsoption neu ausgeschrieben werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 134-329905
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Knettenbrech+Gurdulic Franken GmbH & Co.KG
Postort: Rödelsee
Postleitzahl: 97348
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kitzingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte...”
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde entsprechend § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 192-463620 (2020-09-29)