Mobiles Fallmanagement

Jobcenter Wuppertal AöR

Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 f SGB II zur Aktivierung, Stabilisierung und Motivierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) im Rahmen eines mobilen Fallmanagements. Das mobile Fallmanagement klärt den Verbleib und die Situation der zugewiesenen Kundinnen und Kunden, die sich durch wiederholte Meldeversäumnisse und trotz Leistungskürzung ihren Meldepflichten in der Jobcenter Wuppertal AöR entziehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-27 Auftragsbekanntmachung
2020-02-06 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2020-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste
Referenznummer: 2020-865.31-04
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 f SGB II zur Aktivierung, Stabilisierung und Motivierung von erwerbsfähigen...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Jobcenter Wuppertal AöR
Postanschrift: Bachstr. 2
Postleitzahl: 42275
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: http://www.jobcenter.wuppertal.de 🌏
E-Mail: mm.vergaben@jobcenter.wuppertal.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYR3Y8W8/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYR3Y8W8 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-28 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 019-042177
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 010-019449
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen

“Bekanntmachungs-ID: CXPTYR3Y8W8”

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1484413.92 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wuppertal”

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.jobcenter.wuppertal.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYR3Y8W8/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist nur auf Antrag die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens möglich (gem. § 160 GWB).”

“Der begründete Antrag ist unverzüglich schriftlich bei der Vergabekammer Rheinland”
Mehr anzeigen (10)
“Spruchkörper Düsseldorf”

“Am Bonneshof 35”

“40474 Düsseldorf”

“Einzureichen.”

“Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:”

“1) die bzw. der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der...”    Mehr anzeigen

“2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”    Mehr anzeigen

“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”    Mehr anzeigen

“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”

“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.”
Quelle: OJS 2020/S 019-042177 (2020-01-27)
Ergänzende Angaben (2020-02-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 029-068192
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 019-042177
ABl. S-Ausgabe: 29
Quelle: OJS 2020/S 029-068192 (2020-02-06)