Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobiliar für DB Reisezentren
20FEA46132
Produkte/Dienstleistungen: Ladenmöbel📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag zur bundesweiten Lieferung und Leistungen im Zusammenhang mit der Möblierung der DB Reisezentren.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Möbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Möbel für Warte- und Empfangshallen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die bundesweite Lieferung und Leistungen im Zusammenhang mit der Möblierung der DB Reisezentren.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: RV kann einseitig zweimal um je weitere 12 Monate verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Details siehe https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=YTrO4Vn9zUA%253d --> Vergabe 20FEA46132
Siehe...”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Details siehe https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=YTrO4Vn9zUA%253d --> Vergabe 20FEA46132
Siehe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Details siehe https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=YTrO4Vn9zUA%253d --> Vergabe 20FEA46132
Siehe Eignungskriterien und Anhang B4_Referenzliste.
— Zeitgleiche Montage zweier komplexer Aufträge bundesweit;
— 3 Referenzprojekte in DE geplant und realisiert in 2015-2020;
— 2 Referenzen zur Sicherstellung der Erfüllung gleicher Qualitätsanforderungen gleicher Möbellinien in verschiedenen Objekten bundesweit;
— Nachweis einer Niederlassung in DE und persönliche Betreuung vor Ort durch Außendienstmitarbeiter.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Jegliche Kommunikation im Rahmen der Vergabe sowie die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten erfolgt über das Bieterportal (siehe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Jegliche Kommunikation im Rahmen der Vergabe sowie die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten erfolgt über das Bieterportal (siehe https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=YTrO4Vn9zUA%253d --> Vergabe 20FEA46132). Angebote per Post oder E-Mail o. ä. werden nicht akzeptiert. Im Teilnahmewettbewerb dürfen keine Angebote abgegeben werden. Angebote dürfen erst in Angebotsphasen abgegeben werden (nach Aufforderung zur Angebotsabgabe). Das Nichteinhalten von Fristen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Im Teilnahmewettbewerb müssen die Bietereigenerklärung und die Lieferantenselbstauskunft vollständig ausgefüllt werden. Unvollständige Teilnahmeanträge und/oder Angebote können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-13
23:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 136-335555 (2020-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-30) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 136-335555
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Mobiliar für DB Reisezentren
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-30 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Adrian Eichhorn Holzwerkstätte – GmbH & Co. KG
Postort: Wächtersbach
Postleitzahl: 63607
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 237-586288 (2020-11-30)