Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Beschäftigte
Als weiterer Nachweis ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben. Diese muss unabhängig vom angebotenen Los 4 Personen betragen.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Lieferung von mind. 10 Stück Möbel, z. B. Korpusmöbel, Tischen, Stühlen oder Polstermöbel, inkl. Anlieferung und gebrauchsfertiger Aufstellung in verschiedenen Räumen über mind. 2 Etagen verteilt je Referenz.
— Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Qualitätssicherungssystem
Der Bieter muss ein Qualitätssicherungssystem unterhalten. Dieses System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten. Zum Nachweis muss der Bieter eine aktuelle Zertifizierung nach ISO 9001 (oder gleichwertig) einreichen. Alternativ kann der Bieter eine Beschreibung des betrieblichen Qualitätssicherungssystems beifügen, aus der die Art und Weise der Umsetzung der Qualitätssicherung hervorgeht.
Der Bieter kann sich für das Qualitätssicherungssystem zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z. B. des Herstellers) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmens bestehenden Verbindung. Der Bieter muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zu Verfügung stehen, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Für diesen Nachweis ist die Anlage „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" zu verwenden.