Möblierung Heilig-Kreuz-Kirche

Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle

Lieferung und Montage, Auf- und Abbau der losen Möblierung für die Umnutzung der entwidmeten Heilig-Kreuz-Kirche in ein Veranstaltungszentrum.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-04 Auftragsbekanntmachung
2020-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Einrichtungsgegenstände
Referenznummer: 10/4.1-2020-0388
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage, Auf- und Abbau der losen Möblierung für die Umnutzung der entwidmeten Heilig-Kreuz-Kirche in ein Veranstaltungszentrum.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Einrichtungsgegenstände 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Diverse Einrichtungsgegenstände 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Postleitzahl: 45888
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: https://www.gelsenkirchen.de 🌏
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de 📧
Telefon: +49 209169-3943 📞
Fax: +49 209169-3530 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYY28/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYY28 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 175-422014
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Zuschlagskriterien: Bei der Bewertung der Angebote wird der Angebotspreis mit 50 % und die Leistung ebenfalls mit 50 % gewichtet. Es werden konkret folgende Zuschlagskriterien gemäß § 127 GWB i. V. m. § 58 VgV berücksichtigt: – Qualität – Verarbeitung und Qualität der Materialien 20 %; – Zweckmäßigkeit – Funktionalität und Nutzungsfreundlichkeit 15 %; – Ästhetik – Gestaltung/Gesamteindruck 5 %; – Versorgungssicherheit – Garantie und Nachlieferungsgarantie 10 %; – Angebotspreis 50 %; den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Diese setzt sich aus der Summe der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl zusammen. Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Bewertungsmatrix-Anlage 1). Zur Prüfung der Gleichwertigkeit und damit Teilnahme am Vergabeverfahren kann der Auftraggeber eine kostenlose Bemusterung von einzelnen ausgeschriebenen Produkten In seinem Hause für mehrere Tage anfordern. Die zur Bemusterung angeforderten Produkte sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung anzuliefern. Sollte der Bieter einer geforderten Bemusterung nicht nachkommen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit ist ein/e Datenblatt/Beschreibung der Leistung beizufügen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an: Stadt Gelsenkirchen Referat Personal und Organisation Abteilung Zentrale Dienste Zentrale Beschaffungsstelle 45875 Gelsenkirchen E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de Fax: +49 209-169 3530 Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYY28
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Möblierung Kirche / Gebäude Bochumer Str. 115
Losnummer: 01
Kurze Beschreibung: Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu den Losen 1 und 2 zu entnehmen.
Dauer: 2 Monate
Bezeichnung des Loses: Möblierung Gebäude Bochumer Str. 117+117a
Losnummer: 02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Gelsenkirchen
10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Lieferung zur Heilig-Kreuz-Kirche
Heilig-Kreuz-Kirche Bochumer Str. 115-117a
45886 Gelsenkirchen
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 1;
– Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters – Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 3 – Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung, Produktionsort und Produktionskapazitäten;
— Erklärung des Bieters – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 2 – Bitte benennen Sie möglichst 3 Referenzen der letzten 3 Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen,
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— Zertifikat FSC,PEFC (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat ein Zertifikat von FSC, PEFC oder ein vergleichbares Zertifikat über die Herkunft des verwendeten Holzes nachzuweisen;
— Umweltzeichen Blauer Engel (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat eine Zertifizierung der eingesetzten Holzwerkstoffe mit dem Blauen Engel (RAL-UZ 76) nachzuweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung – Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 10 – Personal und Organisation, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYY28/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
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Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
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Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
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Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
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Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Zuschlagskriterien:
Bei der Bewertung der Angebote wird der Angebotspreis mit 50 % und die Leistung ebenfalls mit 50 % gewichtet.
Es werden konkret folgende Zuschlagskriterien gemäß § 127 GWB i. V. m. § 58 VgV berücksichtigt:
– Qualität – Verarbeitung und Qualität der Materialien 20 %;
– Zweckmäßigkeit – Funktionalität und Nutzungsfreundlichkeit 15 %;
– Ästhetik – Gestaltung/Gesamteindruck 5 %;
– Versorgungssicherheit – Garantie und Nachlieferungsgarantie 10 %;
– Angebotspreis 50 %;
den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Diese setzt sich aus der Summe der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl zusammen.
Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Bewertungsmatrix-Anlage 1).
Zur Prüfung der Gleichwertigkeit und damit Teilnahme am Vergabeverfahren kann der Auftraggeber eine kostenlose Bemusterung von einzelnen ausgeschriebenen Produkten
In seinem Hause für mehrere Tage anfordern. Die zur Bemusterung angeforderten Produkte sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung anzuliefern.
Sollte der Bieter einer geforderten Bemusterung nicht nachkommen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Zum Nachweis der Gleichwertigkeit ist ein/e Datenblatt/Beschreibung der Leistung beizufügen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYY28

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251 / 411-1691 📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧
Fax: +49 251 / 411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 175-422014 (2020-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 113205.42 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 247-611642
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 175-422014
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDH6

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle
Lieferung zur Heilig-Kreuz-Kirche, Heilig-Kreuz-Kirche
Bochumer Str. 115-117a

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Name: Ruhrprojekt Planen+Einrichten GmbH & Co.KG
Postanschrift: Wittener Straße 2
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 234935840 📞
E-Mail: info@ruhrprojekt.net 📧
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.ruhrprojekt.net 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 113205.42 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 247-611642 (2020-12-15)