Verfahrensinformationen 1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform Subreport durchgeführt.
Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline +49 221-9857838. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über
https://www.subreport-elvis.de/E15187542 2) Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren (wie z. B. Bieterfragen und Antworten auf Bieterfragen, Information über etwaige Anpassungen der Unterlagen) erfolgt ausschließlich über die Plattform Subreport. Der Auftraggeber regt daher dringend an, sich bei Interesse an der Ausschreibung unter
https://www.subreport-elvis.de/E15187542 kostenlos zu registrieren.
3) Teilnahmeanträge und Angebote können nur elektronisch unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse innerhalb der jeweils vorgegebenen Fristen eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und die erklärende Person ist anzugeben.
5) Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Bereitstellung von Elektrizität und Fernwärme. Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB; SektVO) noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch sollen Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der SektVO wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet. Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der SektVO. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze.
6) Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren, wobei die Termine für die Stufen ab Stufe 2 mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden:
Stufe 1: Sie bewerben Sich mit den geforderten Unterlagen bis zur unter Ziff. IV.2.2) genannten Teilnahmefrist bei der Vergabestelle.
Stufe 2: Nach Prüfung der Unterlagen und Zulassung zum Verfahren erhalten die max. 5 ausgewählten Bewerber die Ausschreibungsunterlagen zur Angebotserstellung.
Stufe 3: Abgabe des Erstangebots. Der Auftraggeber wird noch entscheiden, ob er sich vorbehält, den Zuschlag ohne Verhandlungen bereits auf das Erstangebot zu erteilen.
Stufe 4: Erste Verhandlungsrunde / Bietergespräche / Aufklärung der Angebotsinhalte.
Stufe 5: Abgabe des Zweitangebots. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen bereits auf das Zweitangebot zu erteilen.
Stufe 6: Evtl. zweite Verhandlungsrunde Stufe 7: Aufforderung zur Abgabe des endgültigen Angebots 7). Die Vergabestelle behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig in ihm angemessen erscheinender Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen.
Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch und können auf das Nachfordern nicht vertrauen; bei der Bewerbung ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
8) Fragen sind ausschließlich per E-Mail über die Vergabeplattform via
https://www.subreport-elvis.de/E15187542 zu stellen.
Mündliche/telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Bewerberfragen werden spätestens bis 6 Tage vor Ablauf der Frist der Abgabe des Teilnahmeantrages beantwortet. Bitte richten Sie deswegen Ihre Fragen bis spätestens zum 24.2.2020 an den Auftraggeber. Antworten werden grundsätzlich an alle Bewerber weitergeleitet.
9) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
10) Bewerber mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben, der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, des Staates in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßgaben der für sie geltenden gesellschaftsrechtl. Regelungen vergleichbare Unterlagen vorzulegen.
11) Die Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
12) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
13) Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
14) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.