Beschreibung der Beschaffung
1.1 Projektbeschreibung/Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf beabsichtigt am Standort Schlenkhoffs Weg 57 in 59269 Beckum die Modernisierung (Neu- und in Teilbereichen Umbau) der Kreishandwerkerschaft.
Die Gebäude werden nach § 2 Abs. 3 BauO NRW in die Gebäudeklasse 3 „Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m“ eingeteilt.
Darüber hinaus handelt es sich um „Gebäude besonderer Art oder Nutzung“ gemäß § 50 (2) BauO NRW, da es sich um eine Ausbildungsstätte des Handwerks handelt.
1.2 Zugänge zu Baustrom und Bauwasser werden bauseits hergestellt.
1.3 Sicherheits- und Gesundheitsplan/Der Sicherheits- und Gesundheitsplan weist die bei der betreffenden Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen aus und enthält die für besonders gefährliche Arbeiten zutreffenden besonderen Maßnahmen. Erforderlichenfalls sind bei der Erstellung des Plans betriebliche Tätigkeiten auf dem Gelände zu berücksichtigen.
1.4 Zur Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators:
Die lt. den einschlägigen Bestimmungen dem AN obliegenden Verpflichtungen bzgl. der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen bleiben nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV von der Einschaltung des SiGeKo-Beauftragten seitens des AG unberührt. Der Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator ist im Allgemeinen auf der Baustelle nicht weisungsbefugt. Im Sinne der Zielsetzung der Baustellenverordnung, einer Vermeidung der Gefährdung aller auf der Baustelle beschäftigten Personen bzw. aller für die Baumaßnahme arbeitenden Personen und Dritte, wird jedoch ein kooperatives Verhalten der Vertragspartner gewünscht und erwartet.
1.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Regelung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten.
1.6 Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation (siehe Arbeitsschutzgesetz bzw. EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) vorzulegen.
1.7 Widersprüche, die sich aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz- plan ergeben, sind unverzüglich, schriftlich - formlos unter Darstellung einer gleichwertigen, die Sicherheit gewährleistenden Ersatzmaßnahme, anzuzeigen.
1.8 Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Bereich Verantwortlicher zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte (einschl. der Arbeitskräfte seiner Subunternehmer, vgl. BGV) zuständig. Er steht weiterhin dem Koordinator (nach BaustellV) als Ansprechpartner zur Verfügung, setzt dessen Forderungen nach Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten um und nimmt an den vom Koordinator im Bedarfsfall einberufenen Sicherheitsbesprechungen teil. Für den Verhinderungsfall ist ein Vertreter zu benennen.
1.9 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle/Im Rahmen des Neubaus ist die Anwesenheit von mehreren Unternehmern bzw. Gewerken gegeben. Die Nutzung unterschiedlicher Park- und Lagerflächen wird durch den Baustelleneinrichtungsplan geregelt. Auf der Baustelle ist das Zusammenwirken der unterschiedlichen Unternehmer, sowie die Anwesenheit anderer Gewerke zu berücksichtigen.
1.10 Ortsbesichtigung/Eine Ortsbesichtigung des Geländes vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen, um sich über die örtlichen und sachlichen Gegebenheiten auf dem Baufeld, insbesondere bezüglich Logistik, Leitungsbestand, Baustelleneinrichtung und Bauumfeld und etwa zu erwartende Ausführungserschwernisse,
Eingehend zu informieren.