Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum/Trockenbauarbeiten und Innentüren

Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf

Erstellung von Trockenbauarbeiten und Innentüren in 4 neu zu errichtenden Gebäuden mit einer gesamten BGF von ca. 3 300 m. Die Raumaufteilung besteht hauptsächlich aus den Ausbildungswerkstätten Schweißen, Maler, Elektro, Tischler und KFZ. Dazu kommen Unterrichts- und Nebenräume, Verkehrsbereiche sowie eine Kantine mit einer Vorbereitungsküche.
Geplant sind u. A.:
— ca. 870 m Trockenbauwände,
— ca. 300 m Vorsatzschalen,
— ca. 1.2350 m Abhangdecken in untersch. Ausführung,
— ca. 90 Stück Holz- und Stahltüren inkl. Umfassungszargen,
— ca. 8 Stück Alu-Rahmentüren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-20 Auftragsbekanntmachung
2021-03-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-04-24 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-04-24 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-04-24 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-09-07 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2020-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Erstellung von Trockenbauarbeiten und Innentüren in 4 neu zu errichtenden Gebäuden mit einer gesamten BGF von ca. 3 300 m Geplant sind u. A.: — ca. 870 m — ca. 300 m — ca. 1.2350 m — ca. 90 Stück Holz- und Stahltüren inkl. Umfassungszargen, — ca. 8 Stück Alu-Rahmentüren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Warendorf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Postanschrift: Laugestr. 51
Postleitzahl: 48431
Postort: Rheine
Kontakt
Internetadresse: https://www.kh-st-waf.de 🌏
E-Mail: denis.andreev@kh-st-waf.de 📧
Telefon: +49 5971/40031030 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E49564841 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E49564841 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-25 📅
Datum des Beginns: 2021-04-19 📅
Datum des Endes: 2022-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 230-565868
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung von Trockenbauarbeiten und Innentüren in 4 neu zu errichtenden Gebäuden mit einer gesamten BGF von ca. 3 300 m
Geplant sind u. A.:
— ca. 870 m
— ca. 300 m
— ca. 1.2350 m
— ca. 90 Stück Holz- und Stahltüren inkl. Umfassungszargen,
— ca. 8 Stück Alu-Rahmentüren.
1.1. Lage der Baustelle / Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Beckum am Schlenkhoffs Weg 57 entstehen im Rahmen eines Modernisierungskonzeptes auf dem bestehenden Grundstück neue Ausbildungswerkstätten für die Gewerke Tischler, KFZ/Maler, Elektro, Schweißen sowie eine Kantine. Nach Komplett- und Teilabbruch von Bestandsgebäuden wird der Neubau durch 4 Baukörper gebildet.
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Das Baugelände im Bereich der geplanten Bauflächen ist geneigt; es steigt von Südwesten bis in die nördliche Grundstücksecke um ca. 2,00 m auf etwa 111,60 m NN an.
1.2. PKW-Verkehr / Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus südöstlicher Richtung über den Schlenkhoffs Weg. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A2 sowie über die Bundesstraßen B58 und B475.
Parkplätze sind auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft nur in begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Vorhelmer Straße und an der Römerkampfbahn vorhanden.
1.3. LKW-Verkehr / Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.
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1.4. Art und Lage der baulichen Anlagen / Die 4 Baukörper sind eingeschossig geplant. Durch einen Verbindungsbaukörper knüpft der Bauteil B an das Bestandsgebäude C (Bauhalle) an. Im Bauteil D wird der Bereich KFZ-Maler und Elektro realisiert. Das Gewerk Schweißen wird im Bauteil E abgebildet. Der Bauteil G (Kantine) lehnt sich an die bestehende Stützmauer des Plateaus an und orientiert sich mit Blick hin zur Grünfläche. Die Kantine orientiert sich an der Höhe des vorhandenen Plateaus, von dem man einen Gesamteindruck des neuen Ensembles erhält. Angrenzend an das Bauteil B entsteht das Materiallager für den Baubereich mit Ver- und Entsorgungshof.
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1.5. Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände bleibt der Betrieb der Kreishandwerkerschaft aufrechterhalten, die Platzverhältnisse sind daher beengt. Im Bereich der jeweiligen Baukörper werden Baustelleneinrichtungen vorgehalten, eine zusammenhängende Fläche für Materialien, Baucontainer etc. wird es jedoch aufgrund des fortlaufenden Betriebs nicht geben können.
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Die öffentlichen Straßen und die Straße im Innenhof der Kreishandwerkerschaft sind jederzeit für den fließenden und den Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.
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Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten.
Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.
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1.6. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / Baustrom wird aus den Gebäuden der Kreishandwerkerschaft zur Verfügung gestellt, hier sind entsprechende 32-63 Ampere-Anschlüsse möglich. Durch das Gewerk Rohbau werden 1 Baustromunterverteiler je Bauteil mit jeweils 16 und 32 Ampere Steckdosen aufgestellt. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zapfstellen befinden sich an den Gebäuden A und B Bestand, die Leitungsverlegung und der Aufbau der jeweiligen Entnahmestellen an den Bauteilen erfolgt durch den AN Rohbau.
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1.7. Lager- und Arbeitsräume / Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt, verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.
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1.8. Besondere Vorgaben für die Entsorgung / Wenn nicht anders vorgesehen, sind Abfälle generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den AN vorzulegen. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden.
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Für die Schuttcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst zu reduzieren. Kosten für Schuttcontainer sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.
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1.9. Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle / Lärmintensive Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen und ggf. Auflagen der Stadt Beckum in diesem Bereich durchzuführen.
1.10. Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetations- und Verkehrsflächen / Angaben zum Schutz von Bäumen etc. sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
1.11. Vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen / Seitens des Bauherrn liegen Angaben zu Bestandsleitungen vor, diese können je nach Arbeiten des eigenen Gewerkes eingesehen oder angefordert werden.
1.12. Baureinigung / Die Baureinigung versteht sich als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
1.13. Baubesprechungen / Nach Auftragserteilung – in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten – hat der AN der Bauleitung schriftlich den vorgesehenen Baustellenleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können.
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Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der Bauleitung entgegenzunehmen und im Namen des ANs zu handeln.
Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Freistellungen von dieser Verpflichtung können nur im Einzelfall durch die Bauleitung ausgesprochen werden.
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1.14. Bautagebücher des AN / Der AN-Bauleiter hat täglich einen Bautagesbericht zu erstellen, der alle Angaben enthält, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können. Hierzu gehören unter anderem:
— Angaben über das Wetter und die Temperaturen (sofern für das Gewerk relevant),
— Beginn und jeweiliger Stand der Leistungen,
— Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter,
— Angaben über eingesetzte Nachunternehmer mit Personalstärke und ihrer Qualifikation,
— Angaben über Stoffprüfungen,
— Angaben über Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit,
— Angaben über Abnahmen von Behörden, Leistungsprüfung u. a. besondere Vorkommnisse.
Die Eintragungen im Bautagesbericht haben urkundliche Bedeutung. Die Bautagesberichte sind wöchentlich 1-fach mit Durchschrift dem AG-Bauleiter zu übergeben. (Ausfertigung 1 = AG, Ausfertigung 2 = Bauleitung)
1.15. Baustelleneinrichtung des AN / Vom AN ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ein vollständiger Baustelleneinrichtungsplan für die Arbeiten seines eigenen Gewerkes auf der Grundlage des BE-Plans der Gesamtmaßnahme zur Genehmigung einzureichen. Die Kosten sind vom AN in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Bereitstellung verschließbarer Räume ist nicht bauseitige Leistung.
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1.16. Termine / Die Vertragstermine sind in den Verdingungsunterlagen geregelt. Spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung ist der Bauleitung des AGs ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit Darstellung der Anfangs-, Zwischenfertigstellungs- und Gesamtfertigstellungstermine, Maßnahmen bezüglich Baustelleneinrichtung usw.) zu übergeben. Es erfolgt eine regelmäßige Anpassung des Terminplans durch den AN – mindestens alle 4 Wochen oder nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG.
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1.17. Bauschild und Werbemittel / Durch den AG wird ein Bauschild aufgestellt, der AN kann für eine Pauschale in Höhe von 250 EUR Flächen auf dem Bauschild erwerben. Die Anbringung von Firmenschildern o. Ä am Bauzaun /Container/Gerüsten ist nicht erlaubt.
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1.18. Bestandsunterlagen / Vom AN ist eine Baudokumentation in 3-facher Ausfertigung sowie in digitaler Form zu erstellen. Die Erstellung von Bestandsunterlagen wird gesondert vergütet.
1.19. Einmessung / Durch den AN des Gewerks Rohbau werden Höhenmarken und Meterrisse inner- und außerhalb der Gebäude eingemessen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600210 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung („Fachkräfte.NRW“)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Schlenkhoffs Weg 57
59269 Beckum

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister eingetragen ist bzw. er nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
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Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.
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Mindeststandards:
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistung ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter Leistungsumfang, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Beschreibung der besonderen Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Art der Baumaßnahme, Art der vertraglichen Bindung, Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.
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Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
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Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Benennung der Teilleistungen nach Art und Umfang, für die der Bieter sich anderer Unternehmen bedienen wird.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.
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Mindeststandards:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenznachweise mit den oben genannten Angaben vorzulegen.
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:45

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49564841 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote (§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG).
Quelle: OJS 2020/S 230-565868 (2020-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung von Trockenbauarbeiten und Innentüren in 4 neu zu errichtenden Gebäuden mit einer gesamten BGF von ca. 3 300 m Geplant sind u. A.: — ca. 870 m — ca. 300 m — ca. 1 2350 m — ca. 90 Stück Holz- und Stahltüren inkl. Umfassungszargen, — ca. 8 Stück Alu-Rahmentüren.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 061-153635
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 230-565868
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe 1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— ca. 1 2350 m
1.1 Lage der Baustelle / Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Beckum am Schlenkhoffs Weg 57 entstehen im Rahmen eines Modernisierungskonzeptes auf dem bestehenden Grundstück neue Ausbildungswerkstätten für die Gewerke Tischler, KFZ/Maler, Elektro, Schweißen sowie eine Kantine. Nach Komplett- und Teilabbruch von Bestandsgebäuden wird der Neubau durch 4 Baukörper gebildet.
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1.2 PKW-Verkehr / Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus südöstlicher Richtung über den Schlenkhoffs Weg. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A2 sowie über die Bundesstraßen B58 und B475.
1.3 LKW-Verkehr / Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o.ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.
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1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen / Die 4 Baukörper sind eingeschossig geplant. Durch einen Verbindungsbaukörper knüpft der Bauteil B an das Bestandsgebäude C (Bauhalle) an. Im Bauteil D wird der Bereich KFZ-Maler und Elektro realisiert. Das Gewerk Schweißen wird im Bauteil E abgebildet. Der Bauteil G (Kantine) lehnt sich an die bestehende Stützmauer des Plateaus an und orientiert sich mit Blick hin zur Grünfläche. Die Kantine orientiert sich an der Höhe des vorhandenen Plateaus, von dem man einen Gesamteindruck des neuen Ensembles erhält. Angrenzend an das Bauteil B entsteht das Materiallager für den Baubereich mit Ver- und Entsorgungshof.
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1.5 Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände bleibt der Betrieb der Kreishandwerkerschaft aufrechterhalten, die Platzverhältnisse sind daher beengt. Im Bereich der jeweiligen Baukörper werden Baustelleneinrichtungen vorgehalten, eine zusammenhängende Fläche für Materialien, Baucontainer etc. wird es jedoch aufgrund des fortlaufenden Betriebs nicht geben können..
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1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / Baustrom wird aus den Gebäuden der Kreishandwerkerschaft zur Verfügung gestellt, hier sind entsprechende 32-63 Ampere-Anschlüsse möglich. Durch das Gewerk Rohbau werden 1 Baustromunterverteiler je Bauteil mit jeweils 16 und 32 Ampere Steckdosen aufgestellt. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zapfstellen befinden sich an den Gebäuden A und B Bestand, die Leitungsverlegung und der Aufbau der jeweiligen Entnahmestellen an den Bauteilen erfolgt durch den AN Rohbau.
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1.7 Lager- und Arbeitsräume / Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt, verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.
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1.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung / Wenn nicht anders vorgesehen, sind Abfälle generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den AN vorzulegen. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden.
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1.9 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle / Lärmintensive Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen und ggf. Auflagen der Stadt Beckum in diesem Bereich durchzuführen.
1.10 Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetations- und Verkehrsflächen / Angaben zum Schutz von Bäumen etc. sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
1.11 Vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen / Seitens des Bauherrn liegen Angaben zu Bestandsleitungen vor, diese können je nach Arbeiten des eigenen Gewerkes eingesehen oder angefordert werden.
1.12 Baureinigung / Die Baureinigung versteht sich als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
1.13 Baubesprechungen / Nach Auftragserteilung – in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten – hat der AN der Bauleitung schriftlich den vorgesehenen Baustellenleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können.
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1.14 Bautagebücher des AN / Der AN-Bauleiter hat täglich einen Bautagesbericht zu erstellen, der alle Angaben enthält, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können. Hierzu gehören unter anderem:
· Angaben über das Wetter und die Temperaturen (sofern für das Gewerk relevant) · Beginn und jeweiliger Stand der Leistungen · Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter · Angaben über eingesetzte Nachunternehmer mit Personalstärke und ihrer Qualifikation · Angaben über Stoffprüfungen · Angaben über Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit · Angaben über Abnahmen von Behörden, Leistungsprüfung u.a. besondere Vorkommnisse Die Eintragungen im Bautagesbericht haben urkundliche Bedeutung. Die Bautagesberichte sind wöchentlich 1-fach mit Durchschrift dem AG-Bauleiter zu übergeben. (Ausfertigung 1 = AG, Ausfertigung 2 = Bauleitung) 1.15 Baustelleneinrichtung des AN / Vom AN ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ein vollständiger Baustelleneinrichtungsplan für die Arbeiten seines eigenen Gewerkes auf der Grundlage des BE-Plans der Gesamtmaßnahme zur Genehmigung einzureichen. Die Kosten sind vom AN in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Bereitstellung verschließbarer Räume ist nicht bauseitige Leistung.
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1.16 Termine / Die Vertragstermine sind in den Verdingungsunterlagen geregelt. Spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung ist der Bauleitung des AGs ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit Darstellung der Anfangs-, Zwischenfertigstellungs- und Gesamtfertigstellungstermine, Maßnahmen bezüglich Baustelleneinrichtung usw.) zu übergeben. Es erfolgt eine regelmäßige Anpassung des Terminplans durch den AN – mindestens alle 4 Wochen oder nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG.
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1.17 Bauschild und Werbemittel / Durch den AG wird ein Bauschild aufgestellt, der AN kann für eine Pauschale in Höhe von 250 EUR Flächen auf dem Bauschild erwerben. Die Anbringung von Firmenschildern o. Ä am Bauzaun /Container/Gerüsten ist nicht erlaubt.
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1.18 Bestandsunterlagen / Vom AN ist eine Baudokumentation in 3-facher Ausfertigung sowie in digitaler Form zu erstellen. Die Erstellung von Bestandsunterlagen wird gesondert vergütet.
1.19 Einmessung / Durch den AN des Gewerks Rohbau werden Höhenmarken und Meterrisse inner- und außerhalb der Gebäude eingemessen.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe 1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-22 📅
Name: J.R. Trocken-Akustikbau GmbH
Postanschrift: Herteler 24
Postort: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland 🇩🇪
Coesfeld 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
Fußnote („§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG“)
Quelle: OJS 2021/S 061-153635 (2021-03-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Laugestraße 51
Kontakt
E-Mail: claudia.jansen@kh-st-waf.de 📧
Telefon: +49 5971/4003-1030 📞
Fax: +49 5971/4003-91030 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-257450
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 061-153635
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird. Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemach, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe 1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum / Trockenbauarbeiten und Innentüren
Kurze Beschreibung:
1.1 Lage der Baustelle / Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Beckum am Schlenkhoffs Weg 57 entstehen im Rahmen eines Modernisierungskonzeptes auf dem bestehenden Grundstück neue Ausbildungswerkstätten für die Gewerke Tischler, KFZ/Maler, Elektro, Schweißen sowie eine Kantine. Nach Komplett- und Teilabbruch von Bestandsgebäuden wird der Neubau durch vier Baukörper gebildet.
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1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen / Die vier Baukörper sind eingeschossig geplant. Durch einen Verbindungsbaukörper knüpft der Bauteil B an das Bestandsgebäude C (Bauhalle) an. Im Bauteil D wird der Bereich KFZ-Maler und Elektro realisiert. Das Gewerk Schweißen wird im Bauteil E abgebildet. Der Bauteil G (Kantine) lehnt sich an die bestehende Stützmauer des Plateaus an und orientiert sich mit Blick hin zur Grünfläche. Die Kantine orientiert sich an der Höhe des vorhandenen Plateaus, von dem man einen Gesamteindruck des neuen Ensembles erhält. Angrenzend an das Bauteil B entsteht das Materiallager für den Baubereich mit Ver- und Entsorgungshof.
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1.5 Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände bleibt der Betrieb der Kreishandwerkerschaft aufrechterhalten, die Platzverhältnisse sind daher beengt. Im Bereich der jeweiligen Baukörper werden Baustelleneinrichtungen vorgehalten, eine zusammenhängende Fläche für Materialien, Baucontainer etc. wird es jedoch aufgrund des fortlaufenden Betriebs nicht geben können. .
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1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / Baustrom wird aus dem Gebäuden der Kreishandwerkerschaft zur Verfügung gestellt werden. Aufgestellt werden 1 Baustromunterverteiler je Bauteilmit jeweils 16 und 32 Ampere Steckdosen. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zapfstellen befinden sich an verschiedenen Stellen der Baustelle. Die Leitungsverlegung erfolgt nach Abschluss der Abbrucharbeiten durch den AN Rohbau.
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1.7 Lager- und Arbeitsräume / Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt, verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen........
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Referenz
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemach, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe 1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Telefon: +49 251/4111691 📞
Fax: +49 251/4112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fußnote („§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG“).
Quelle: OJS 2023/S 084-257450 (2023-04-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-258967
Quelle: OJS 2023/S 084-258967 (2023-04-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-259198
Quelle: OJS 2023/S 084-259198 (2023-04-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 175-547804
ABl. S-Ausgabe: 175
Quelle: OJS 2023/S 175-547804 (2023-09-07)