Beschreibung der Beschaffung
Die Sportanlage Hagenbeckstraße (Wolfgang-Meyer-Sportanlage) ist eine der größten Anlagen für den Breitensport in Hamburg und besteht aus 2 Naturrasenspielfeldern, 2 Tennenspielfeldern, einer Kunsteis- und Radrennbahn, sowie diversen vereinseigenen und privatwirtschaftliche Anlagen (Tennis, Curling, Squash).
Im Herbst 2019 wurde ein Entwicklungskonzept für die Sportanlage Hagenbeckstraße vom Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Sozialraummanagement, und vom Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau, unter Einbeziehung der MPAC Lenkungsgruppe der Behörde für Inneres und Sport veröffentlicht, das die Grundlage für die weitere Planung bildet und vom Planungsbüro zwingend berücksichtigt werden muss.
Basierend auf den Erkenntnissen des Entwicklungskonzeptes zeigt sich, dass die gesamte Sportanlage zu modernisieren ist. Bestandteil der hier geforderten Planungsaufgabe ist die Modernisierung von 3 Spielfeldern zu Kunststoffrasenspielfeldern, einschließlich der Nebenflächen.
In einem ersten Bauabschnitt sind die 2 südlichen Spielfelder, aktuell aus Tenne und Naturrasen bestehend, in 2 Kunststoffrasenspielfelder umzubauen. Das östliche der beiden Spielfelder (Feld 1) dient auch künftig der Fußballnutzung und wird nach dem Hamburger Standard errichtet (Kunststoffrasen Typ 5, gekräuselte Faser mit Quarzsandverfüllung) und hat voraussichtlich die Maße 98 x 68 m brutto. Es ist eine Rundlaufmöglichkeit, bestehend aus einer Kunststoffoberfläche, mit einer Sprintstrecke vorgesehen.
Das westliche Spielfeld (Feld 2) wird für die Hockeynutzung umgebaut, darum erhält der Kunststoffrasen eine Bewässerung. Das Spielfeld hat mit voraussichtlich 97,4 x 59 m brutto sportartenbedingt Geringere Maße als das aktuelle Fußballspielfeld (104 x 68 m).
Im zweiten Bauabschnitt wird ein weiteres Kunststoffrasenspielfeld realisiert. Die Stadioneinrichtung im Nord-Osten (Feld 3) wird zurück gebaut und das Naturrasenspielfeld wird in ein Standard-Kunststoffrasenspielfeld für Fußballnutzung umgewandelt. Es soll ebenfalls aus Kunststoffrasen Typ 5, gekräuselt und quarzsandverfüllt, in den Standardmaßen 108 x 68 m brutto hergestellt/errichtet werden.
Auf dem Tennenspielfeld (Feld 4) wird ein neues Fußballstadion mit Naturrasen und Tribüne errichtet.
Während des 1. BAs sind die Felder 3 und 4 noch in der Nutzung. Das bedeutet, dass dieses nicht als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung steht. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Nutzenden die Baustelle des BA 1 nicht betreten können.
Sämtliche Spielfelder erhalten die aus sportfunktioneller Sicht notwendigen Ballfangzäune und werden mit einer LED-Flutlichtanlage ausgestattet. Alle Bereiche sind barrierefrei umzusetzen, da gerade auf dieser Anlage ein besonderer Schwerpunkt auf Inklusion gelegt wird.
Eine Regenrückhaltung unter den Spielfeldern ist zum einen bodenphysiologisch anhand des Bodengutachtens und zum anderen finanziell zu prüfen.
Sämtliche an die Spielfelder angrenzenden Nebenflächen sind unter Berücksichtigung des Entwicklungskonzeptes umzusetzen. Mit in die Planung aufzunehmen sind auch Überlegungen zu Aufenthaltsqualitäten von Zuschauern in Form von Stufen, Traversen, Lehngittern etc.
Während der Realisierung der Maßnahme ist die Bauleitung angehalten, den Baufortschritt fotografisch zu dokumentieren.
Bis zum Januar 2021 wird die Verlagerung des Stadions (Feld 3) geprüft. Die zuvor beschriebene Aufgabenstellung geht davon aus, dass die Abstimmungen zur Stadionverlagerung positiv beschlossen werden wird und somit das Naturrasenspielfeld (Feld 3) zu Kunststoffrasen umgebaut wird. Die Herstellung eines neuen Stadions auf dem Feld 4 ist Teil dieser Planung, jedoch vorbehaltlich der Finanzierung durch den Bund.
Sollte die Verlagerung aus baurechtlichen und finanziellen Gründen scheitern, wird das dritte Kunststoffrasenfeld auf dem aktuell bestehenden Tennenspielfeld (Feld 4) errichtet. Die anrechenbaren Kosten reduzieren sich in diesem Fall um den Kostenanteil der Stadionverlagerung (3 500 000 EUR).
Die LP 1 bis einschließlich 7 (Grundlagenermittlung bis Mitwirkung bei der Vergabe) der HOAI sind im Jahr 2021 abzuschließen. Die LP 8 (Objektüberwachung) für den 1. BA soll im 1. Quartal des Jahres 2022 begonnen werden. Der 2. BA ist in direkter zeitlicher Abfolge nach der Fertigstellung des 1. BA zu realisieren.
Die anrechenbaren Kosten (d. h. die Netto-Baukosten) sind für diese Maßnahme auf 5 225 000 EUR festgelegt. Diese Kosten implizieren den Umbau von 2 Naturrasenspielfeldern zu Kunststoffrasenspielfeldern, sowie von einem Tennenspielfeld in Kunststoffrasen und von einem Tennenspielfeld zu einem Stadion mit Naturrasen.
Sollte die Finanzierung des Bundes für die Verlagerung des Stadions nicht bewilligt werden, reduzieren sich die anrechenbaren Kosten auf 1 725 000 EUR und somit entfällt die Verlagerung des Stadions.
Die Maßnahme wird zum Teil aus Mitteln des Bundes (Sanierung kommunaler Einrichtungen) finanziert, daher ist das Bauvorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes 31.12.2023 vollständig abzuschließen.