Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Modernisierung und Erweiterung der zentralen NetApp MetroCluster FC Unified Storage-Infrastruktur
10/18/20/051”
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkspeichen📦
Kurze Beschreibung:
“Modernisierung und Erweiterung der zentralen NetApp MetroCluster FC Unified Storage-Infrastruktur der Stadt Chemnitz.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Chemnitz
Amt für Informationsverarbeitung
Markt 1
09106 Chemnitz
Beschreibung der Beschaffung:
“Modernisierung und Erweiterung der zentralen NetApp MetroCluster FC Unified Storage-Infrastruktur der Stadt Chemnitz.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-15 📅
Datum des Endes: 2021-03-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgabensowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen,Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister; Verpflichtung zur Zahlungvon Mindestlohn falls notwendig).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung entsprechend der o. g. Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen: Handelsregisterauszug, Eintragungin der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung desFinanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe dazu Punkt III.1.1
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe dazu Punkt III.1.1
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung zum NetApp STAR Partnerstatus (Mindestanforderung);
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe dazu Punkt III.1.1
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung zum NetApp STAR Partnerstatus (Mindestanforderung);
— Eigenerklärung zum Einsatz NetApp zertifiziertes, deutschsprachiges Personal.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen NetApp STAR Partnerstatus sowie zum Einsatz NetApp zertifiziertes, deutschsprachiges Personal vorzulegen.
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung in Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-01
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“ACHTUNG: Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren sind nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum...”
ACHTUNG: Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren sind nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfaheren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Altchemnitzer Str. 41
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 371532-0📞
Fax: +49 371532-1303 📠
Quelle: OJS 2020/S 172-413608 (2020-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste/Submission
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 745 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 172-413608
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Modernisierung und Erweiterung der zentralen NetApp MetroCluster FC Unified Storage-Infrastruktur”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bechtle GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neefestr. 78
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3713517141📞
E-Mail: falk.pfeifer@bechtle.com📧
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 745 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 217-530734 (2020-11-03)