Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Bescheinigung der Eignung des Bewerbers/der Bewerberin ist mit dem Angebot eine Beschreibung des Firmenprofils (institutionelle Struktur) in geeigneter Weise mit Angabe einer Kontaktperson auf maximal 3 einseitig bedruckten DIN-A-4 Seiten vorzulegen.
Zudem ist eine Beschreibung der beruflichen und fachlichen Qualifikation des einzusetzenden Personals einzureichen.
Von dem/der BewerberIn sind dabei folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
Mindestanforderungen an das Büro
— Bei dem anbietenden Büro handelt es sich um ein Architektur- oder Ingenieurbüro.
— Der/die Inhabende/n ist/sind Mitglied/er der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen oder einer vergleichbaren Berufskammer (bei einer BewerberInnengemeinschaft (siehe 3.2.) ist dieses Kriterium von mindestens einem der beteiligten Büros zu erfüllen).
— Die Modernisierung von Wohnimmobilien bzw. die standortgerechte Bestands- und Quartiersentwicklung mit Fokus Wohnen bildet ein Tätigkeitsfeld des Büros.
— Die operative Leistungsfähigkeit zur vertragsgerechten Erbringung der geforderten Leistungen kann dauerhaft gewährleistet werden. Dies betrifft insbesondere die erforderlichen personellen Kapazitäten, eine Vertretungsregelung ist für die gesamte Dauer der Beauftragung sicherzustellen. Des Weiteren umfasst dies die zur Projektorganisation und -durchführung notwendige technische und sonstige Ausstattung.
Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal
— Persönliche Voraussetzung für die Tätigkeit als ModernisierungsberaterIn ist ein an einer Universität oder Fachhochschule absolviertes Studium der Architektur oder des Bauingenieurwesens, welches mit dem Diplom- bzw. Mastergrad abgeschlossen wurde. Die geforderten Leistungen können auch von mehreren Personen erbracht werden, sofern diese jeweils die vorgenannte Qualifikation aufweisen.
— Das einzusetzende Personal verfügt über fundierte Kenntnisse und/oder praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
—— Modernisierung von Wohnimmobilien inklusive der rechtlichen und technischen Anforderungen;
—— Baurecht, insbesondere Bauordnungs- und Bauplanungsrecht;
—— Fördermöglichkeiten von Bund und Land, insbesondere Landes-Wohnraumförderung, KfW-Programme sowie BAFA-Förderung;
—— Objektbezogenes architektonisches Entwerfen und Entwickeln;
—— Stadtplanung, -entwicklung und -gestaltung;
—— Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
— Soll die Tätigkeit als ModernisierungsberaterIn von mehr als einer Person ausgeübt werden, ist die vorgesehene Erbringung der Leistungen in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht zu konkretisieren (anteilige Arbeitszeitverteilung und ggf. inhaltliche Aufteilung).
Die Bereitschaft zur selbstständigen Information/Weiterbildung über neue Entwicklungen und Fördermöglichkeiten in den skizzierten Themenfeldern sowie zur Konzeption und Präsentation von Vorträgen werden vorausgesetzt.