Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise einzureichen:
— Referenzen nach § 46 Abs. 3 VgV- Referenzen für vergleichbare ausgeführte Leistungen in den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
— Nachweis über die Zahl der beim Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
— Eigenerklärung zur Akkreditierung bzw. Zertifizierung nach DIN EN ISO/ IEC 17025 für Analytik und Grund- und Oberflächenwasserprobenahme. Nachweis ist zum Leistungsbeginn vorzulegen.
Ist der AN/NAN für die betreffende Probennahme gemäß DIN EN ISO 17025 nicht akkreditiert, so genügt der Nachweis, dass sein betreffendes Personal als externer Mitarbeiter in das Qualitätsmanagementsystem des für die jeweilige Probennahme akkreditierten Labors aufgenommen, in das betreffende Qualitätsmanagement-Handbuch (QMH) mit Standardarbeitsanweisungen eingewiesen wird und in diesem Bereich der Weisungsbefugnis des akkreditierten Labors unterliegt. Es ist darauf zu achten, dass bei allen Arbeiten die Arbeitsvorschriften für die Grundwasserschutzzone III eingehalten werden.
— Eigenerklärung, dass die Grundwasserprobenahme durch 2 Mitarbeiter/-innen erfolgen wird, von denen einer:
—— ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildung zur Durchführung und Auswertung der im Bereich des montan hydrologischen Monitorings (MHM) erforderlichen Leistungen besitzen muss und
—— für die Probenpräparation und Vor-Ort-Analytik nachweislich geschult (Abschluss als Laborant oder gleichwertig) sein muss.
Das gilt auch für alle NAN des Auftragnehmers. Die Nachweise sind vor Leistungsbeginn vorzulegen.
— Eigenerklärung, dass die Oberflächenwasserprobenahme durch 2 Mitarbeiter/-innen erfolgen wird, von denen einer:
—— ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildung zur Durchführung und Auswertung der im Bereich des montan hydrologischen Monitorings (MHM) erforderlichen Leistungen besitzen muss.
Das gilt auch für alle NAN des Auftragnehmers. Die Nachweise sind vor Leistungsbeginn vorzulegen.
— Eigenerklärung der Zertifizierung Bohrunternehmen nach DVGW- W120-1. Nachweis ist zum Leistungsbeginn vorzulegen.
— Eigenerklärung, dass die Arbeiten gemäß „Richtlinie zur Durchführung von Vermessungsarbeiten im Sanierungsbereich Lausitz" (VermRL) durchgeführt werden. Gemäß VermRL müssen die Vermessungsarbeiten durch einen Vermesser durchgeführt werden, der eine vermessungstechnische Ausbildung und eine mindestens 2-jährige vermessungstechnische Tätigkeit nachweist. Dieser Nachweis ist vor Beginn der Vermessungsarbeiten der Markscheiderei in Senftenberg vorzulegen.
Sonstige Nachweise und Angaben zum Angebot:
— Angebotsschreiben Formblatt 633;
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (LMBV-235);
— Erklärung Bietergemeinschaft, soweit zutreffend (LMBV-BG);
— LMBV-Aufsicht -Personal-L-DL;
— Angaben zur Preisermittlung („Fbl. 221/222“) bzw. sonstige Preisermittlungsgrundlagen;
— Formblatt LMBV-negative Einheitspreise (wenn zutreffend);
— Bieterinformationen (wenn zutreffend).
Auf gesondertes Verlangen sind der Vergabestelle einzureichen:
— Aufgliederung der Einheitspreise („Fbl. 223“);
— Urkalkulation, auch von Nachunternehmern.
Bei Nachunternehmereinsatz:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236);
— Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer.