Die Anwendung der Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB durch die Berliner Bezirke wird seit dem Jahr 2015 durch ein Monitoring von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet. Für die Bearbeitung soll ein externer Dienstleister neu gebunden werden. Die Aufgabenkomplexe im Rahmen des Monitorings sind: 1. Datenaufbereitung und Verarbeitung, 2. Expertengespräche und Fallanalysen, 3. Erstellung Datenspiegel und Jahresbericht. Mehr Informationen zu den sozialen Erhaltungsgebieten und der Umwandlungsverordnung in Berlin sowie zu den veröffentlichten Jahresberichten des Monitorings bietet folgende Internetseite: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/soziale_erhaltungsgebiete/index.shtml
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: IVC_06
Kurze Beschreibung:
Die Anwendung der Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB durch die Berliner Bezirke wird seit dem Jahr 2015 durch ein Monitoring von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet. Für die Bearbeitung soll ein externer Dienstleister neu gebunden werden. Die Aufgabenkomplexe im Rahmen des Monitorings sind:
1. Datenaufbereitung und Verarbeitung,
2. Expertengespräche und Fallanalysen,
3. Erstellung Datenspiegel und Jahresbericht. Mehr Informationen zu den sozialen Erhaltungsgebieten und der Umwandlungsverordnung in Berlin sowie zu den veröffentlichten Jahresberichten des Monitorings bietet folgende Internetseite: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/soziale_erhaltungsgebiete/index.shtml
Die Anwendung der Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB durch die Berliner Bezirke wird seit dem Jahr 2015 durch ein Monitoring von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet. Für die Bearbeitung soll ein externer Dienstleister neu gebunden werden. Die Aufgabenkomplexe im Rahmen des Monitorings sind:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Marktforschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-23 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 058-139170
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Bewerber/Bewerbergemeinschaften sowie ggf. Nachunternehmen dürfen keine dem Vertragsschluss entgegenstehende Einträge im Berliner Korruptionsregister sowie in Listen von EU-Sanktions-Verordnungen haben. Diesbezügliche Abfragen erfolgen vor Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften sowie ggf. Nachunternehmen dürfen keine dem Vertragsschluss entgegenstehende Einträge im Berliner Korruptionsregister sowie in Listen von EU-Sanktions-Verordnungen haben. Diesbezügliche Abfragen erfolgen vor Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Anwendung der Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB durch die Berliner Bezirke wird seit dem Jahr 2015 durch ein Monitoring von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet. Für die Bearbeitung soll ein externer Dienstleister neu gebunden werden. Die Aufgabenkomplexe im Rahmen des Monitorings sind:
Die Anwendung der Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB durch die Berliner Bezirke wird seit dem Jahr 2015 durch ein Monitoring von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet. Für die Bearbeitung soll ein externer Dienstleister neu gebunden werden. Die Aufgabenkomplexe im Rahmen des Monitorings sind:
1.1. Umwandlungsgenehmigung und Genehmigung Verkauf an Mieter: Angaben zur Umwandlungsgenehmigung sowie zum genehmigungspflichtigen Verkauf der umgewandelten Wohnungen an Mieter werden von den Bezirken systematisch in Exel-Datenblättern erhoben und fortgeschrieben. Erfasst werden allgemeine Antragsangaben sowie Angaben zum Verfahren. Die Datenerhebungen und Fortschreibungen sollen im Rahmen der Stichtagsauswertungen (30.06. und 31.12.) halbjährlich überprüft und für das Berichtswesen verarbeitet werden.
1.1. Umwandlungsgenehmigung und Genehmigung Verkauf an Mieter: Angaben zur Umwandlungsgenehmigung sowie zum genehmigungspflichtigen Verkauf der umgewandelten Wohnungen an Mieter werden von den Bezirken systematisch in Exel-Datenblättern erhoben und fortgeschrieben. Erfasst werden allgemeine Antragsangaben sowie Angaben zum Verfahren. Die Datenerhebungen und Fortschreibungen sollen im Rahmen der Stichtagsauswertungen (30.06. und 31.12.) halbjährlich überprüft und für das Berichtswesen verarbeitet werden.
1.2. Umwandlungsvollzug: Daten zu vollzogenen Umwandlungen (Grundbuchumschreibungen) werden zur Verfügung gestellt. Eine Auswertung der Daten zum Umwandlungsvollzug für die Erhaltungs- und Vergleichsgebiete soll einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs erfolgen.
1.2. Umwandlungsvollzug: Daten zu vollzogenen Umwandlungen (Grundbuchumschreibungen) werden zur Verfügung gestellt. Eine Auswertung der Daten zum Umwandlungsvollzug für die Erhaltungs- und Vergleichsgebiete soll einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs erfolgen.
1.3. Wohnungsbestand und Umwandlungspotential: Die Anzahl der Wohnungen soll auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (GWZ 2011) sowie der Statistiken zu Baufertigstellungen und Abgängen für die Erhaltungsgebiete einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs fortgeschrieben werden. Auf Basis der Ergebnisse der GWZ 2011 und deren Fortschreibung sollen für die Erhaltungs- und Vergleichsgebiete die Umwandlungspotentiale sowie der Bestand an Eigentumswohnungen einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs fortgeschrieben werden.
1.3. Wohnungsbestand und Umwandlungspotential: Die Anzahl der Wohnungen soll auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (GWZ 2011) sowie der Statistiken zu Baufertigstellungen und Abgängen für die Erhaltungsgebiete einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs fortgeschrieben werden. Auf Basis der Ergebnisse der GWZ 2011 und deren Fortschreibung sollen für die Erhaltungs- und Vergleichsgebiete die Umwandlungspotentiale sowie der Bestand an Eigentumswohnungen einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs fortgeschrieben werden.
1.4. Bevölkerungsstand: Für die Erhaltungsgebiete soll der Bevölkerungsstand einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs fortgeschrieben und im Berichtswesen dargestellt werden.
2. Expertengespräche und Fallanalysen
2.1. Neben dem datenbasierten Monitoring sollen weitere Aspekte der Anwendungspraxis jährlich erhoben und bei Bedarf spezielle Fallkonstellationen vertieft werden. Grundlage bilden Experteninterviews mit den Bezirken auf Basis eines standardisierten Fragebogens.
2.1. Neben dem datenbasierten Monitoring sollen weitere Aspekte der Anwendungspraxis jährlich erhoben und bei Bedarf spezielle Fallkonstellationen vertieft werden. Grundlage bilden Experteninterviews mit den Bezirken auf Basis eines standardisierten Fragebogens.
2.2. Aufbauend auf den Gesprächen sollen einzelfallbezogene Nachrecherchen zu speziellen Fragestellungen mit grundsätzlicher Bedeutung für alle Anwenderbezirke laufen. Im Zuge der Recherchen sollen zudem Gründe für Widersprüche und Klagen analysiert werden.
2.2. Aufbauend auf den Gesprächen sollen einzelfallbezogene Nachrecherchen zu speziellen Fragestellungen mit grundsätzlicher Bedeutung für alle Anwenderbezirke laufen. Im Zuge der Recherchen sollen zudem Gründe für Widersprüche und Klagen analysiert werden.
2.3. Um Informationen zu erhalten sowie Ergebnisse des Monitorings zu kommunizieren, soll jährlich an einer Sitzung der bezirklichen AG Soziale Erhaltungsverordnungen teilgenommen werden.
3) Erstellung Datenspiegel und Jahresbericht
Für das Monitoring wird auf ein zweigeteiltes Berichtswesen orientiert:
3.1. Datenspiegel: Die Daten zur Umwandlungsgenehmigung (Stichtage 31.12. und 30.06.) und Genehmigung Verkauf an Mieter sollen systematisiert und kurzkommentiert in einem Datenspiegel zum Monitoring dargestellt werden.
3.2. Jahresbericht: Für ein Berichtsjahr soll ein umfassender und zur Veröffentlichung bestimmter Bericht zum Monitoring erstellt werden. Aufbauend auf den Darstellungen des Datenspiegels sollen zudem die Betrachtung von längeren Zeitreihen, von wichtigen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt für das Umwandlungsgeschehen sowie Ergebnisse der Experteninterviews zur Anwendungspraxis dargestellt werden. Im Rahmen des Jahresberichts soll das Umwandlungsgeschehen in den Kontext der Wohnungsmarkt- und sozialen Entwicklung gestellt und bewertet werden. Sekundäranalytisch sollten dabei die relevanten Raumbeobachtungssysteme einbezogen werden: u.a. Grundstücksmarktbericht, Immobilienmarktbericht, Monitoring Soziale Stadtentwicklung. In diesem Zusammenhang sollen die Methoden zur Einbeziehung der Kontextentwicklung sowie zur Verdeutlichung von Wirkungen der besonderen Steuerung des Umwandlungsgeschehens in den Erhaltungsgebieten regelmäßig geprüft und bedarfsbezogen optimiert werden.
3.2. Jahresbericht: Für ein Berichtsjahr soll ein umfassender und zur Veröffentlichung bestimmter Bericht zum Monitoring erstellt werden. Aufbauend auf den Darstellungen des Datenspiegels sollen zudem die Betrachtung von längeren Zeitreihen, von wichtigen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt für das Umwandlungsgeschehen sowie Ergebnisse der Experteninterviews zur Anwendungspraxis dargestellt werden. Im Rahmen des Jahresberichts soll das Umwandlungsgeschehen in den Kontext der Wohnungsmarkt- und sozialen Entwicklung gestellt und bewertet werden. Sekundäranalytisch sollten dabei die relevanten Raumbeobachtungssysteme einbezogen werden: u.a. Grundstücksmarktbericht, Immobilienmarktbericht, Monitoring Soziale Stadtentwicklung. In diesem Zusammenhang sollen die Methoden zur Einbeziehung der Kontextentwicklung sowie zur Verdeutlichung von Wirkungen der besonderen Steuerung des Umwandlungsgeschehens in den Erhaltungsgebieten regelmäßig geprüft und bedarfsbezogen optimiert werden.
3.3. Übersicht: Es soll eine Übersicht der Erhaltungsgebiete mit Datum der Festlegung und ggf. Änderung der jeweiligen Rechtsverordnung, mit Kennwerten (Bevölkerungsstand, Wohnungszahl) sowie einer Kartendarstellung erstellt und fortgeschrieben werden.
3.3. Übersicht: Es soll eine Übersicht der Erhaltungsgebiete mit Datum der Festlegung und ggf. Änderung der jeweiligen Rechtsverordnung, mit Kennwerten (Bevölkerungsstand, Wohnungszahl) sowie einer Kartendarstellung erstellt und fortgeschrieben werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zu dreimal um 30 Monate verlängern soweit in Berlin eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB in Kraft ist und der Haushaltsgesetzgeber die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt (Haushaltsvorbehalt).
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zu dreimal um 30 Monate verlängern soweit in Berlin eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB in Kraft ist und der Haushaltsgesetzgeber die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt (Haushaltsvorbehalt).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Der ausgewählte Bewerber/jedes Mitglied einer ausgewählten Bewerbergemeinschaft sowie etwaige Nachunternehmen haben zum Nachweis ihrer Identität und des Geschäftszweckes vor Vertragsabschluss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Beleg (wie Steueranmeldung, GbR-Vertrag) vorzulegen.
1. Der ausgewählte Bewerber/jedes Mitglied einer ausgewählten Bewerbergemeinschaft sowie etwaige Nachunternehmen haben zum Nachweis ihrer Identität und des Geschäftszweckes vor Vertragsabschluss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Beleg (wie Steueranmeldung, GbR-Vertrag) vorzulegen.
2. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat gesamtschuldnerisch zu haften. Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist gegenüber dem Auftraggeber mit allen Vertretungsbefugnissen auszustatten.
3. Falls zutreffend: Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist auf dem Formblatt Wirt-238 der Teilnahmeantragsunterlagen abzugeben.
4. Beabsichtigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften Teile des Auftrags an Nachunternehmen zu vergeben, so haben sie dies mit den Formblättern Unteraufträge/Eignungsleihe Wirt-235 sowie Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe Wirt-236 der Teilnahmeantragsunterlagen zu erklären und die Formblätter abzugeben.
4. Beabsichtigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften Teile des Auftrags an Nachunternehmen zu vergeben, so haben sie dies mit den Formblättern Unteraufträge/Eignungsleihe Wirt-235 sowie Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe Wirt-236 der Teilnahmeantragsunterlagen zu erklären und die Formblätter abzugeben.
5. Jeder Bewerber/Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/Jedes Nachunternehmen hat eine Eigenerklärung zur Eignung auf Formblatt Wirt-124 EU der Teilnahmeantragsunterlagen abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die ausgewählten Bewerber/jedes Mitglied einer ausgewählten Bewerbergemeinschaft hat vor Vertragsschluss eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen und für die Dauer der Beauftragung vorzuhalten.
Mindeststandards:
Die Deckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 300 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mit dem Teilnahmeantrag sind Angaben zum vorgesehenen Hauptbearbeiter sowie stellvertretenden bzw. zweiten Bearbeiter abzugeben: Name, Vorname; Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse (als Nachweis dient eine Kopie der Urkunde/des Zeugnisses); Anzahl Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachschulausbildung; Liste von Referenzen (Anzahl mind. 2) mit vergleichbaren Projekten, an denen der genannte Bearbeiter maßgeblich beteiligt war, mit Angaben zur Leistungsart, zum Auftraggeber, zur Bearbeitungszeit und den Aufgaben.
1. Mit dem Teilnahmeantrag sind Angaben zum vorgesehenen Hauptbearbeiter sowie stellvertretenden bzw. zweiten Bearbeiter abzugeben: Name, Vorname; Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse (als Nachweis dient eine Kopie der Urkunde/des Zeugnisses); Anzahl Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachschulausbildung; Liste von Referenzen (Anzahl mind. 2) mit vergleichbaren Projekten, an denen der genannte Bearbeiter maßgeblich beteiligt war, mit Angaben zur Leistungsart, zum Auftraggeber, zur Bearbeitungszeit und den Aufgaben.
2. Für den Nachweis von Erfahrungen gemäß den objektiven Kriterien sind 2 vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Ein Referenzprojekt muss die nachfolgenden Eigenschaften a-d erfüllen:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.
b) Die Referenz muss von der sich bewerbenden Firma oder deren Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Bearbeitern, die diese für andere Firmen bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen in den vergangenen 5 Jahren abgeschlossen worden sein oder seit mindestens einem Jahr durchgeführt werden (d. h. bis spätestens vor dem Tag der Auftragsbekanntmachung).
Für die Referenzprojekte ist darzustellen: Projektname; kurze Beschreibung des Projektes mit Angabe zu veröffentlichten Ergebnisberichten, Erbringungszeitraum, Honorarkosten, Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten; Angabe, ob die benannten Hauptbearbeiter sowie stellvertretenden bzw. zweiten Bearbeiter im Referenzprojekt tätig waren.
Für die Referenzprojekte ist darzustellen: Projektname; kurze Beschreibung des Projektes mit Angabe zu veröffentlichten Ergebnisberichten, Erbringungszeitraum, Honorarkosten, Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten; Angabe, ob die benannten Hauptbearbeiter sowie stellvertretenden bzw. zweiten Bearbeiter im Referenzprojekt tätig waren.
Bewertet wird die Referenz nach den in Ziffer II.2.9° Nr. 2 genannten Kriterien.
Mindeststandards:
Ein/e Bewerber/Bewerbergemeinschaft geht nicht in die Wertung ein, wenn nicht beide benannten Bearbeiter über die geforderten Abschlüsse verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit der Abgabe eines Angebots hat jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/jedes Nachunternehmen folgende Erklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen auf Formblatt Wirt-214 der Angebotsunterlagen,
2. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen auf Formblatt Wirt-2140.1 der Angebotsunterlagen,
3. Eigenerklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung auf Formblatt Wirt-2141 der Angebotsunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen. Die objektiven Kriterien setzen sich wie folgt zusammen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen. Die objektiven Kriterien setzen sich wie folgt zusammen:
1. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern max. 20 Punkte
1.1. Der Hauptbearbeiter verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Stadtplanung/Geografie/Soziologie oder Vergleichbares. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 2 persönliche Referenzen im Bereich Monitoring/Evaluierung/Wirkungsanalyse städtebaulicher/wohnungspolitischer Instrumente – 10 Pkt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.1. Der Hauptbearbeiter verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Stadtplanung/Geografie/Soziologie oder Vergleichbares. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 2 persönliche Referenzen im Bereich Monitoring/Evaluierung/Wirkungsanalyse städtebaulicher/wohnungspolitischer Instrumente – 10 Pkt.
Oder
Der Hauptbearbeiter verfügt über mehr als 5 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Stadtplanung/Geografie/Soziologie oder Vergleichbares. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. eine persönliche Referenz im Bereich Monitoring/Evaluierung/Wirkungsanalyse städtebaulicher/wohnungspolitischer Instrumente – 5 Pkt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Hauptbearbeiter verfügt über mehr als 5 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Stadtplanung/Geografie/Soziologie oder Vergleichbares. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. eine persönliche Referenz im Bereich Monitoring/Evaluierung/Wirkungsanalyse städtebaulicher/wohnungspolitischer Instrumente – 5 Pkt.
1.2. Der stellvertretende bzw. zweite Bearbeiter verfügt über mehr als 5 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Stadtplanung/Geografie/Soziologie oder Vergleichbares. Nachweis der Berufserfahrung durch 2 persönliche Referenzen – 10 Pkt.
Der stellvertretende bzw. zweite Bearbeiter verfügt über mehr als 3 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Stadtplanung/Geografie/Soziologie oder Vergleichbares. Nachweis der Berufserfahrung durch eine persönliche Referenz – 5 Pkt.
2. Angaben zu den Referenzprojekten (Anzahl 2) max. 80 Punkte
Jedes der 2 Referenzprojekte wird mit bis zu 40 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-d erfüllt sind.
2.1. Das Referenzprojekt bezieht sich auf den Bereich Monitoring/Evaluierung/Wirkungsanalyse städtebaulicher/wohnungspolitischer Instrumente – 20 Pkt.,
2.2. Das Referenzprojekt bezieht sich speziell auf ein Monitoring zur Anwendung der Umwandlungsverordnung – 5 Pkt.,
2.3. Das Referenzprojekt beinhaltet veröffentlichte Ergebnisberichte – 5 Pkt.,
2.4. Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende bzw. zweite Bearbeiter, der als vorgesehene Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich mit dem Referenzprojekt befasst – 10 Pkt.,
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsschritte und methodisches Herangehen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufwand
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplanung
Kostenkriterium (Name): Angebot der Gesamtleistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Quelle: OJS 2020/S 058-139170 (2020-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Anwendung der Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB durch die Berliner Bezirke wird seit dem Jahr 2015 durch ein Monitoring von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet. Die Aufgabenkomplexe im Rahmen des Monitorings sind:
1. Datenaufbereitung und Verarbeitung,
2. Expertengespräche und Fallanalysen,
3. Erstellung Datenspiegel und Jahresbericht.
Die Anwendung der Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB durch die Berliner Bezirke wird seit dem Jahr 2015 durch ein Monitoring von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet. Die Aufgabenkomplexe im Rahmen des Monitorings sind:
1. Datenaufbereitung und Verarbeitung,
2. Expertengespräche und Fallanalysen,
3. Erstellung Datenspiegel und Jahresbericht.
Gesamtwert des Auftrags: 166 855 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Anwendung der Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB durch die Berliner Bezirke wird seit dem Jahr 2015 durch ein Monitoring von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet. Die Aufgabenkomplexe im Rahmen des Monitorings sind:
Die Anwendung der Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB durch die Berliner Bezirke wird seit dem Jahr 2015 durch ein Monitoring von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet. Die Aufgabenkomplexe im Rahmen des Monitorings sind:
3. Erstellung Datenspiegel und Jahresbericht.
1) Datenaufbereitung und Verarbeitung
1.1) Umwandlungsgenehmigung und Genehmigung Verkauf an Mieter: Angaben zur Umwandlungsgenehmigung sowie zum genehmigungspflichtigen Verkauf der umgewandelten Wohnungen an Mieter werden von den Bezirken systematisch in Excel-Datenblättern erhoben und fortgeschrieben. Erfasst werden allgemeine Antragsangaben sowie Angaben zum Verfahren. Die Datenerhebungen und Fortschreibungen sollen im Rahmen der Stichtagsauswertungen (30.06. und 31.12.) halbjährlich überprüft und für das Berichtswesen verarbeitet werden.
1.1) Umwandlungsgenehmigung und Genehmigung Verkauf an Mieter: Angaben zur Umwandlungsgenehmigung sowie zum genehmigungspflichtigen Verkauf der umgewandelten Wohnungen an Mieter werden von den Bezirken systematisch in Excel-Datenblättern erhoben und fortgeschrieben. Erfasst werden allgemeine Antragsangaben sowie Angaben zum Verfahren. Die Datenerhebungen und Fortschreibungen sollen im Rahmen der Stichtagsauswertungen (30.06. und 31.12.) halbjährlich überprüft und für das Berichtswesen verarbeitet werden.
1.2) Umwandlungsvollzug: Daten zu vollzogenen Umwandlungen (Grundbuchumschreibungen) werden zur Verfügung gestellt. Eine Auswertung der Daten zum Umwandlungsvollzug für die Erhaltungs- und Vergleichsgebiete soll einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs erfolgen.
1.2) Umwandlungsvollzug: Daten zu vollzogenen Umwandlungen (Grundbuchumschreibungen) werden zur Verfügung gestellt. Eine Auswertung der Daten zum Umwandlungsvollzug für die Erhaltungs- und Vergleichsgebiete soll einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs erfolgen.
1.3) Wohnungsbestand und Umwandlungspotential: Die Anzahl der Wohnungen soll auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (GWZ 2011) sowie der Statistiken zu Baufertigstellungen und Abgängen für die Erhaltungsgebiete einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs fortgeschrieben werden. Auf Basis der Ergebnisse der GWZ 2011 und deren Fortschreibung sollen für die Erhaltungs- und Vergleichsgebiete die Umwandlungspotentiale sowie der Bestand an Eigentumswohnungen einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs fortgeschrieben werden.
1.3) Wohnungsbestand und Umwandlungspotential: Die Anzahl der Wohnungen soll auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (GWZ 2011) sowie der Statistiken zu Baufertigstellungen und Abgängen für die Erhaltungsgebiete einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs fortgeschrieben werden. Auf Basis der Ergebnisse der GWZ 2011 und deren Fortschreibung sollen für die Erhaltungs- und Vergleichsgebiete die Umwandlungspotentiale sowie der Bestand an Eigentumswohnungen einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs fortgeschrieben werden.
1.4) Bevölkerungsstand: Für die Erhaltungsgebiete soll der Bevölkerungsstand einmal jährlich zum 31.12. des Vorjahrs fortgeschrieben und im Berichtswesen dargestellt werden.
2) Expertengespräche und Fallanalysen.
2.1) Neben dem datenbasierten Monitoring sollen weitere Aspekte der Anwendungspraxis jährlich erhoben und bei Bedarf spezielle Fallkonstellationen vertieft werden. Grundlage bilden Experteninterviews mit den Bezirken auf Basis eines standardisierten Fragebogens.
2.1) Neben dem datenbasierten Monitoring sollen weitere Aspekte der Anwendungspraxis jährlich erhoben und bei Bedarf spezielle Fallkonstellationen vertieft werden. Grundlage bilden Experteninterviews mit den Bezirken auf Basis eines standardisierten Fragebogens.
2.2) Aufbauend auf den Gesprächen sollen einzelfallbezogene Nachrecherchen zu speziellen Fragestellungen mit grundsätzlicher Bedeutung für alle Anwenderbezirke laufen. Im Zuge der Recherchen sollen zudem Gründe für Widersprüche und Klagen analysiert werden.
2.2) Aufbauend auf den Gesprächen sollen einzelfallbezogene Nachrecherchen zu speziellen Fragestellungen mit grundsätzlicher Bedeutung für alle Anwenderbezirke laufen. Im Zuge der Recherchen sollen zudem Gründe für Widersprüche und Klagen analysiert werden.
2.3) Um Informationen zu erhalten sowie Ergebnisse des Monitorings zu kommunizieren, soll jährlich an einer Sitzung der bezirklichen AG Soziale Erhaltungsverordnungen teilgenommen werden.
3.1) Datenspiegel: Die Daten zur Umwandlungsgenehmigung (Stichtage 31.12. und 30.06.) und Genehmigung Verkauf an Mieter sollen systematisiert und kurzkommentiert in einem Datenspiegel zum Monitoring dargestellt werden.
3.2) Jahresbericht: Für ein Berichtsjahr soll ein umfassender und zur Veröffentlichung bestimmter Bericht zum Monitoring erstellt werden. Aufbauend auf den Darstellungen des Datenspiegels sollen zudem die Betrachtung von längeren Zeitreihen, von wichtigen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt für das Umwandlungsgeschehen sowie Ergebnisse der Experteninterviews zur Anwendungspraxis dargestellt werden. Im Rahmen des Jahresberichts soll das Umwandlungsgeschehen in den Kontext der Wohnungsmarkt- und sozialen Entwicklung gestellt und bewertet werden. Sekundäranalytisch sollten dabei die relevanten Raumbeobachtungssysteme einbezogen werden: u. a. Grundstücksmarktbericht, Immobilienmarktbericht, Monitoring Soziale Stadtentwicklung. In diesem Zusammenhang sollen die Methoden zur Einbeziehung der Kontextentwicklung sowie zur Verdeutlichung von Wirkungen der besonderen Steuerung des Umwandlungsgeschehens in den Erhaltungsgebieten regelmäßig geprüft und bedarfsbezogen optimiert werden.
3.2) Jahresbericht: Für ein Berichtsjahr soll ein umfassender und zur Veröffentlichung bestimmter Bericht zum Monitoring erstellt werden. Aufbauend auf den Darstellungen des Datenspiegels sollen zudem die Betrachtung von längeren Zeitreihen, von wichtigen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt für das Umwandlungsgeschehen sowie Ergebnisse der Experteninterviews zur Anwendungspraxis dargestellt werden. Im Rahmen des Jahresberichts soll das Umwandlungsgeschehen in den Kontext der Wohnungsmarkt- und sozialen Entwicklung gestellt und bewertet werden. Sekundäranalytisch sollten dabei die relevanten Raumbeobachtungssysteme einbezogen werden: u. a. Grundstücksmarktbericht, Immobilienmarktbericht, Monitoring Soziale Stadtentwicklung. In diesem Zusammenhang sollen die Methoden zur Einbeziehung der Kontextentwicklung sowie zur Verdeutlichung von Wirkungen der besonderen Steuerung des Umwandlungsgeschehens in den Erhaltungsgebieten regelmäßig geprüft und bedarfsbezogen optimiert werden.
3.3) Übersicht: Es soll eine Übersicht der Erhaltungsgebiete mit Datum der Festlegung und ggf. Änderung der jeweiligen Rechtsverordnung, mit Kennwerten (Bevölkerungsstand, Wohnungszahl) sowie einer Kartendarstellung erstellt und fortgeschrieben werden.
3.3) Übersicht: Es soll eine Übersicht der Erhaltungsgebiete mit Datum der Festlegung und ggf. Änderung der jeweiligen Rechtsverordnung, mit Kennwerten (Bevölkerungsstand, Wohnungszahl) sowie einer Kartendarstellung erstellt und fortgeschrieben werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-07 📅
Name: IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH
Postanschrift: Lützowstraße 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +4 302500070📞
E-Mail: ifs@ifsberlin.de📧
Land: Berlin🏙️
Internetadresse: www.ifsberlin.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 166 855 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Württembergische Str. 6
Postleitzahl: 10707
Telefon: +49 30901394936📞
Fax: +49 30901394901 📠
Quelle: OJS 2020/S 154-377447 (2020-08-06)