Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 und 5-9 für das Bauvorhaben „Neubau Cyber Valley“ des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme in Stuttgart (MEWE). Das Projekt ist als OpenBIM-Projekt durchzuführen. Die Leistungen des BIM-Fachkoodinators sind integraler Bestandteil der zu erbringenden Leistungen (siehe beiliegendes Leistungsbild). Folgende Anlagengruppen (AG) sind zu bearbeiten: — AG 4: Starkstromanlagen; — AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; — AG 6: Förderanlagen. Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 2,4 Mio. EUR netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 26,3 Mio. EUR netto. Die für diese Baumaßnahme anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 3 150 m. Die BGF des Gesamt-Hauptgebäudes beträgt ca. 6 700 m bei einem Bruttorauminhalt von ca. 37 950 m³. Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf. Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: Z.MEWE.A.000001.VgV.ELT.1944
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 und 5-9 für das Bauvorhaben „Neubau Cyber Valley“ des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme in Stuttgart (MEWE). Das Projekt ist als OpenBIM-Projekt durchzuführen. Die Leistungen des BIM-Fachkoodinators sind integraler Bestandteil der zu erbringenden Leistungen (siehe beiliegendes Leistungsbild). Folgende Anlagengruppen (AG) sind zu bearbeiten:
— AG 4: Starkstromanlagen;
— AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
— AG 6: Förderanlagen.
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 2,4 Mio. EUR netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 26,3 Mio. EUR netto.
Die für diese Baumaßnahme anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 3 150 m
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 und 5-9 für das Bauvorhaben „Neubau Cyber Valley“ des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme in Stuttgart (MEWE). Das Projekt ist als OpenBIM-Projekt durchzuführen. Die Leistungen des BIM-Fachkoodinators sind integraler Bestandteil der zu erbringenden Leistungen (siehe beiliegendes Leistungsbild). Folgende Anlagengruppen (AG) sind zu bearbeiten:
— AG 4: Starkstromanlagen;
— AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
— AG 6: Förderanlagen.
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 2,4 Mio. EUR netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 26,3 Mio. EUR netto.
Die für diese Baumaßnahme anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 3 150 m
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 und 5-9 für das Bauvorhaben „Neubau Cyber Valley“ des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme in Stuttgart (MEWE). Das Projekt ist als OpenBIM-Projekt durchzuführen. Die Leistungen des BIM-Fachkoodinators sind integraler Bestandteil der zu erbringenden Leistungen (siehe beiliegendes Leistungsbild). Folgende Anlagengruppen (AG) sind zu bearbeiten:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 und 5-9 für das Bauvorhaben „Neubau Cyber Valley“ des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme in Stuttgart (MEWE). Das Projekt ist als OpenBIM-Projekt durchzuführen. Die Leistungen des BIM-Fachkoodinators sind integraler Bestandteil der zu erbringenden Leistungen (siehe beiliegendes Leistungsbild). Folgende Anlagengruppen (AG) sind zu bearbeiten:
— AG 4: Starkstromanlagen;
— AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
— AG 6: Förderanlagen.
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 2,4 Mio. EUR netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 26,3 Mio. EUR netto.
Die für diese Baumaßnahme anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 3 150 m
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Cyber Valley ist eine der größten Forschungskooperationen Europas auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz und der Robotik, in der Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft intelligente Systeme erforschen und entwickeln. In der Cyber Valley-Initiative schließen sich, gefördert vom Land Baden-Württemberg, die Max-Planck-Gesellschaft mit dem Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme, die beiden Universitäten Tübingen und Stuttgart mit Partnern aus der Industrie zusammen. Das Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme ist ein aus dem Max-Planck-Institut für Metallforschung (MEWE) hervorgegangenes Grundlagenforschungsinstitut und wurde 1975 gegründet. Die wissenschaftliche Forschung findet seitdem auf dem MPG-Campus Stuttgart-Büsnau sowie dem Institutsgebäude in Tübingen statt.
Cyber Valley ist eine der größten Forschungskooperationen Europas auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz und der Robotik, in der Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft intelligente Systeme erforschen und entwickeln. In der Cyber Valley-Initiative schließen sich, gefördert vom Land Baden-Württemberg, die Max-Planck-Gesellschaft mit dem Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme, die beiden Universitäten Tübingen und Stuttgart mit Partnern aus der Industrie zusammen. Das Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme ist ein aus dem Max-Planck-Institut für Metallforschung (MEWE) hervorgegangenes Grundlagenforschungsinstitut und wurde 1975 gegründet. Die wissenschaftliche Forschung findet seitdem auf dem MPG-Campus Stuttgart-Büsnau sowie dem Institutsgebäude in Tübingen statt.
In diesem Zusammenhang plant die Max-Planck-Gesellschaft einen Neubau für das Cyber Valley-Zentrum als Erweiterung auf dem Grundstück des MPG-Campus in Stuttgart-Büsnau, mit seinen beiden Instituten für Intelligente Systeme und Festkörperforschung. Der Baukörper soll dabei südlich des Institutsgebäudes der Intelligenten Systeme (Heisenbergstraße 3 / MF 2000) gebaut werden und direkt mit diesem verbunden sein. Neben physikalischen Laboren und Büros ist eine zentral gelegene Experimentierhalle („High-Bay“) das wesentliche Element des Gebäudes. Der Baukörper soll sich dabei in die Topologie und Struktur der vorhandenen Institutsbauten einordnen. Gleichzeitig ist es für die Max-Planck-Gesellschaft wichtig, dass der Neubau den Leuchtturmcharakter der CyberValley-Initiative nach außen trägt und dies deutlich zu erkennen ist.
In diesem Zusammenhang plant die Max-Planck-Gesellschaft einen Neubau für das Cyber Valley-Zentrum als Erweiterung auf dem Grundstück des MPG-Campus in Stuttgart-Büsnau, mit seinen beiden Instituten für Intelligente Systeme und Festkörperforschung. Der Baukörper soll dabei südlich des Institutsgebäudes der Intelligenten Systeme (Heisenbergstraße 3 / MF 2000) gebaut werden und direkt mit diesem verbunden sein. Neben physikalischen Laboren und Büros ist eine zentral gelegene Experimentierhalle („High-Bay“) das wesentliche Element des Gebäudes. Der Baukörper soll sich dabei in die Topologie und Struktur der vorhandenen Institutsbauten einordnen. Gleichzeitig ist es für die Max-Planck-Gesellschaft wichtig, dass der Neubau den Leuchtturmcharakter der CyberValley-Initiative nach außen trägt und dies deutlich zu erkennen ist.
Südlich des Neubaus befinden sich mit dem Gebäude S (H5S) und dem Präzisionslabor (H7) zwei Sonderbauteile des Campus. Die angrenzende Parkanlage wurde, wie das Institutsgebäude Heisenbergstraße 1, Ende 2019 in die Denkmalliste des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Denkmalpflegerische Auflagen sind bei der Anbindung ggf. zu berücksichtigen.
Südlich des Neubaus befinden sich mit dem Gebäude S (H5S) und dem Präzisionslabor (H7) zwei Sonderbauteile des Campus. Die angrenzende Parkanlage wurde, wie das Institutsgebäude Heisenbergstraße 1, Ende 2019 in die Denkmalliste des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Denkmalpflegerische Auflagen sind bei der Anbindung ggf. zu berücksichtigen.
Zur zentralen Medienversorgung zwischen dem Neubau und den angrenzenden Gebäuden ist der Bau eines Medienkanals Bestandteil der Planung. Dieser soll als begehbares Schachtbauwerk hergestellt werden.
Alle Leitungsversorgungen für die Schwachstromtechnik: Datendienste, Telefonie, Brandmeldetechnik, Zutrittskontrolle, Funkruf, Durchsageanlage, Küchen-Abrechnungssystem und LWL-Lasermessleitungen der Nutzer müssen in den Medienkanal verlegt werden. Ein unterbrechungsfreier Betrieb der Gebäude S und Präzisionslabors muss gewährleistet werden.
Alle Leitungsversorgungen für die Schwachstromtechnik: Datendienste, Telefonie, Brandmeldetechnik, Zutrittskontrolle, Funkruf, Durchsageanlage, Küchen-Abrechnungssystem und LWL-Lasermessleitungen der Nutzer müssen in den Medienkanal verlegt werden. Ein unterbrechungsfreier Betrieb der Gebäude S und Präzisionslabors muss gewährleistet werden.
Im Neubau wird eine neue kundeneigene Trafostation vorgesehen. Die Einspeisung erfolgt über den MPI-internen 10kV-Mittelspannungsring. In den Etagen erfolgt die Versorgung über Unterverteiler sowie über Stromschienen im Bereich der Halle. Die zu erwartende elektrische Leistung liegt bei ca. 1 360 kVA.
Im Neubau wird eine neue kundeneigene Trafostation vorgesehen. Die Einspeisung erfolgt über den MPI-internen 10kV-Mittelspannungsring. In den Etagen erfolgt die Versorgung über Unterverteiler sowie über Stromschienen im Bereich der Halle. Die zu erwartende elektrische Leistung liegt bei ca. 1 360 kVA.
Ein Ersatznetz mit einem Dieselaggregat ist nicht vorgesehen.
Für die Versorgung des Serverraumes und der Datenräume ist eine zentrale USV-Anlage zu errichten.
Für die Sicherheitsbeleuchtung ist eine Zentralbatterieanlage mit entsprechenden Unterzentralen aufzubauen.
Ein zentraler Rechenzentrumsraum ist mit ca. 45 m
Für die Telefonversorgung wird es eine VoIP-Telefon-Unterzentrale geben, die auf die Campuszentrale aufzuschalten ist.
Es sind die IT und Kommunikationsanlagen aus dem Institutscampus und der naheliegenden Universität zu integrieren.
Die Zugangskontrolle erfolgt über eine Erweiterung des im gesamten MPI-Campus vorhandenen System der Firma „Dorma Kaba“ mit Online-Kartenlesern und einem physikalisch getrennt aufgebautem Netz.
Der Verschluss der Zugänge in der Außenhaut ist auf den Gefahrenmanager an der Pforte zu schalten. Eine Überwachung der Fenster erfolgt nicht.
Eine flächendeckende Brandmeldeanlage ist für den Neubau zu planen und auf die Leitstelle der Feuerwehr Stuttgart aufzuschalten (in Erweiterung des gesamten Campus).
Eine Sprachalarmierung ist nicht vorgesehen.
Das Gebäude ist mit einer zentralen BOS-Anlage auszustatten.
Ein kombinierter Personen- und Lastenaufzug mit Tragfähigkeit von 3 000 kg sowie Kabinenabmessungen wie Bestand ist vorzusehen.
Des Weiteren wird ein Hallenkran mit einer Tragfähigkeit von 10 t inklusive einem zweiten Hubwerk mit Tragfähigkeit 2 t auf der Laufkatze gefordert.
Die Funktionen der Pforte des fünfgeschossigen Neubaus übernimmt die Pforte Heisenbergstraße 3 des MPI.
Die Planung und Realisierung der Maßnahme erfolgt als Building-Information-Modeling (BIM)- Pilotprojekt der Max-Planck-Gesellschaft in OpenBIM. Der Austausch und Koordination der Gewerke Hochbau, ELT, HLSK, Labor und TWP erfolgt über entsprechende ifc-Modelle. Die einzelnen Leistungen sind im Leistungsbild sowie in den Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) der MPG aufgeführt.
Die Planung und Realisierung der Maßnahme erfolgt als Building-Information-Modeling (BIM)- Pilotprojekt der Max-Planck-Gesellschaft in OpenBIM. Der Austausch und Koordination der Gewerke Hochbau, ELT, HLSK, Labor und TWP erfolgt über entsprechende ifc-Modelle. Die einzelnen Leistungen sind im Leistungsbild sowie in den Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) der MPG aufgeführt.
Die Baumaßnahme findet bei laufendem Betrieb der angrenzenden Gebäude statt. Etwaige Experimente dürfen durch die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden.
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden nachweisen können.
Bei der Planung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Dauer: 66 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2-3. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 2-3. Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV.
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft siehe Ziffer III.1.1):
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG-Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG-Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Mindeststandards:
Geforderte Mindeststandards:
Als Mindestkriterium gilt, bezogen auf die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 400 000 EUR für Planungsleistungen im Bereich Elektrotechnik (ohne Versorgungstechnik); (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Als Mindestkriterium gilt, bezogen auf die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 400 000 EUR für Planungsleistungen im Bereich Elektrotechnik (ohne Versorgungstechnik); (bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen sind die folgenden Angaben zu machen bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen inklusive Anlagen einzureichen. Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen:
1. Angabe eines Referenzprojekts mit Anwendung der BIM-Methode, bei dem mindestens die Leistungen der LPH 2 bis 8 nach §§ 53 ff HOAI für den Neubau oder die komplette Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung – mit Funktionalitäten oder vergleichbarer Nutzungsanforderung gemäß der Aufgabenbeschreibung wie in Ziffer II.1.4 und II.2.4 beschrieben – erbracht wurden.
1. Angabe eines Referenzprojekts mit Anwendung der BIM-Methode, bei dem mindestens die Leistungen der LPH 2 bis 8 nach §§ 53 ff HOAI für den Neubau oder die komplette Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung – mit Funktionalitäten oder vergleichbarer Nutzungsanforderung gemäß der Aufgabenbeschreibung wie in Ziffer II.1.4 und II.2.4 beschrieben – erbracht wurden.
Angabe von:
a) einer Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes mit Angabe der erbrachten Leistungsphasen,
b) der Projektgröße nach NF,
c) des Leistungszeitraums,
d) des Auftragswertes und der Baugröße,
e) des verantwortlichen Projektleiters/Bearbeiters,
f) des Auftraggebers,
g) eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
Die Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen.
2. Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner etc.) bezogen auf den unter Ziffer II.2.4 aufgeführten Fachbereich Elektrotechnik (ohne Versorgungstechnik) (die An-gaben sind an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen).
2. Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner etc.) bezogen auf den unter Ziffer II.2.4 aufgeführten Fachbereich Elektrotechnik (ohne Versorgungstechnik) (die An-gaben sind an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen).
3. Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (siehe entsprechende Stelle im MPG-Bewerbungsbogen).
Sind die unter (1) bis (3) geforderten Angaben, Nachweise, Unterlagen/Erklärungen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von der Nachforderung ausgenommen (Ziffer II.2.9).
Mindeststandards:
Geforderte Mindestbedingungen:
Mindestbedingung für die Teilnahme ist, dass der Bewerber 1 Referenzprojekt des Büros nach Maßgabe der Ziffer III.1.3) (1) vorweisen kann, das mit dem wie unter Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) dargestellten Auftragsgegenstand vergleichbar ist und der Abschluss der Leistungsphase 8 nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Sollte sich das Referenzprojekt noch im Bau befinden, muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung die Leistungsphase 8 weitgehend abgeschlossen sein. Die Leistungsphase 4 muss nur für die Anlagengruppen nachgewiesen werden, in denen diese auch aufgrund der genehmigungsrechtlichen Bestimmungen erfolgen muss.
Mindestbedingung für die Teilnahme ist, dass der Bewerber 1 Referenzprojekt des Büros nach Maßgabe der Ziffer III.1.3) (1) vorweisen kann, das mit dem wie unter Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) dargestellten Auftragsgegenstand vergleichbar ist und der Abschluss der Leistungsphase 8 nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Sollte sich das Referenzprojekt noch im Bau befinden, muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung die Leistungsphase 8 weitgehend abgeschlossen sein. Die Leistungsphase 4 muss nur für die Anlagengruppen nachgewiesen werden, in denen diese auch aufgrund der genehmigungsrechtlichen Bestimmungen erfolgen muss.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(siehe Ergänzung zu II.2.9 in den Bewerbungsunterlagen)
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
1. Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt: Neubau oder komplette Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung oder vergleichbarer Nutzungsanforderung mit besonderen Versuchsräumen gemäß der Aufgabenbeschreibung nach den Ziffern II.1.4, II.2.4 und II.1.3 (1), Gewichtung: 40 %)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt: Neubau oder komplette Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung oder vergleichbarer Nutzungsanforderung mit besonderen Versuchsräumen gemäß der Aufgabenbeschreibung nach den Ziffern II.1.4, II.2.4 und II.1.3 (1), Gewichtung: 40 %)
Für das Referenzprojekt ist die Durchführung in BIM nicht zwingend gefordert. Ebenso ist der Nachweis eines Medienkanals für die Wertung nicht relevant.
Die Referenz wird entsprechend den nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und ge-wichtet:
a) Funktionalität: Mittelspannungsanbindung, zentraler Serverraum (20 %),
b) Komplexität: Labore mit unterschiedlichen Anforderungen (30 %),
c) Randbedingungen des Projekts: Berücksichtigung und Einbindung der Bestandsinfrastruktur (Erweiterungsbau), Baufeldfreimachung (20 %),
d) Größe des Bauprojektes (z. B. Nutzungsfläche in m
e) Erbrachte Anlagengruppen (10 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 40 % in die Gesamtwertung ein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 40 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Das Unterkriterium e) wird wie folgt bewertet:
— Erbrachte Anlagengruppen 4 bis 6 4 Punkte;
— Erbrachte Anlagengruppen 4 und 5 3 Punkte;
— Erbrachte Anlagengruppen 4 und 6 2 Punkte;
— Erbrachte Anlagengruppen 5 und 6 1 Punkt;
— Sonst: 0 Punkte.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugeben beabsichtigte Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugeben beabsichtigte Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
2. Referenzprojekt aus dem Bereich Wissenschafts-/Hochschul- oder Laborbau in OpenBIM für die Leistungsphasen 2-5 HOAI (2), Gewichtung 25 %.
Für das Kriterium (2) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 25 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Das Kriterium 2) wird wie folgt bewertet:
— Sehr hoher Übereinstimmungsgrad mit zu bearbeitendem Projekt;
— Und den beiliegenden BIM-Anforderungen 4 Punkte;
— Hoher Übereinstimmungsgrad mit den beiliegenden BIM-Anforderungen 3 Punkte;
— Hoher Übereinstimmungsgrad mit zu bearbeitendem Projekt;
— Und den beiliegenden BIM-Anforderungen 2 Punkte;
— Mäßiger Übereinstimmungsgrad mit zu bearbeitendem Projekt;
— Und den beiliegenden BIM-Anforderungen 1 Punkt;
— Geringer Übereinstimmungsgrad mit zu bearbeitendem Projekt;
— Und den beiliegenden BIM-Anforderungen 0 Punkte.
3. Aussagekräftige Darstellung der bürointernen Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung der BIM-Fachkoordination, Gewichtung: 15 %.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
Das Kriterium 4) wird wie folgt bewertet:
— Sehr hohe Qualifikation des BIM-Fachkoordinators 4 Punkte;
— Hohe Qualifikation des BIM-Fachkoordinators 3 Punkte;
— Mittlere Qualifikation des BIM-Fachkoordinators 2 Punkte;
— Geringe Qualifikation des BIM-Fachkoordinators 1 Punkte;
— Keine Qualifikation des BIM-Fachkoordinators 0 Punkte.
4. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich Elektrotechnik, jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 10 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 10 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
5 MA = 1 Punkt; 6 bis 7 MA = 2 Punkte;8 bis 9 MA = 3 Punkte; ab 10 MA = 4 Punkte
(Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.3)
5. Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Elektrotechnik-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 5 %). Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für Elektrotechnik-Planungsleistungen von 700 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
5. Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Elektrotechnik-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 5 %). Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für Elektrotechnik-Planungsleistungen von 700 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
— 400 T-499 999 EUR = 1 Punkt;
— 500 T- 599 999 EUR = 2 P;
— 600 T-699 999 EUR = 3 P;
— ab 700 T = 4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2)
6. aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (3) (Gewichtung: 5 %)
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte).
Weiter Einzelheiten Siehe ergänzung zu II.2.9) EU Bekanntmachung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1 Maßgeblich für die Vergabeentscheidung ist das wirtschaftlichste Angebot. Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14). 1 Maßgeblich für die Vergabeentscheidung ist das wirtschaftlichste Angebot. Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14).
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100 %
Preis (Gewichtung): 0 %
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur „nicht“. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur „nicht“. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 144-354679 (2020-07-24)
Ergänzende Angaben (2020-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 und 5-9 für das Bauvorhaben „Neubau Cyber Valley“ des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme in Stuttgart (MEWE). Das Projekt ist als OpenBIM-Projekt durchzuführen. Die Leistungen des BIM-Fachkoodinators sind integraler Bestandteil der zu erbringenden Leistungen (siehe beiliegendes Leistungsbild). Folgende Anlagengruppen (AG) sind zu bearbeiten:
— AG 4: Starkstromanlagen,
— AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
— AG 6: Förderanlagen.
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 2,4 Mio. EUR netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 26,3 Mio. EUR netto.
Die für diese Baumaßnahme anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 3 150 m
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 und 5-9 für das Bauvorhaben „Neubau Cyber Valley“ des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme in Stuttgart (MEWE). Das Projekt ist als OpenBIM-Projekt durchzuführen. Die Leistungen des BIM-Fachkoodinators sind integraler Bestandteil der zu erbringenden Leistungen (siehe beiliegendes Leistungsbild). Folgende Anlagengruppen (AG) sind zu bearbeiten:
— AG 4: Starkstromanlagen,
— AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
— AG 6: Förderanlagen.
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 2,4 Mio. EUR netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 26,3 Mio. EUR netto.
Die für diese Baumaßnahme anteilige Gesamtfläche (NF 1-6) beträgt ca. 3 150 m
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
— AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
Quelle: OJS 2020/S 164-399267 (2020-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft, GV, Ref. VIII d — VOB
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preisleistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV — die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preisleistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV — die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In diesem Zusammenhang plant die Max-Planck-Gesellschaft einen Neubau für das Cyber Valley-Zentrum als Erweiterung auf dem Grundstück des MPG-Campus in Stuttgart-Büsnau, mit seinen beiden Instituten für intelligente Systeme und Festkörperforschung. Der Baukörper soll dabei südlich des Institutsgebäudes der intelligenten Systeme (Heisenberg-straße 3 / MF 2000) gebaut werden und direkt mit diesem verbunden sein. Neben physikalischen Laboren und Büros ist eine zentral gelegene Experimentierhalle („High-Bay“) das wesentliche Element des Gebäudes. Der Baukörper soll sich dabei in die Topologie und Struktur der vorhandenen Institutsbauten einordnen. Gleichzeitig ist es für die Max-Planck-Gesellschaft wichtig, dass der Neubau den Leuchtturmcharakter der CyberValley-Initiative nach außen trägt und dies deutlich zu erkennen ist.
In diesem Zusammenhang plant die Max-Planck-Gesellschaft einen Neubau für das Cyber Valley-Zentrum als Erweiterung auf dem Grundstück des MPG-Campus in Stuttgart-Büsnau, mit seinen beiden Instituten für intelligente Systeme und Festkörperforschung. Der Baukörper soll dabei südlich des Institutsgebäudes der intelligenten Systeme (Heisenberg-straße 3 / MF 2000) gebaut werden und direkt mit diesem verbunden sein. Neben physikalischen Laboren und Büros ist eine zentral gelegene Experimentierhalle („High-Bay“) das wesentliche Element des Gebäudes. Der Baukörper soll sich dabei in die Topologie und Struktur der vorhandenen Institutsbauten einordnen. Gleichzeitig ist es für die Max-Planck-Gesellschaft wichtig, dass der Neubau den Leuchtturmcharakter der CyberValley-Initiative nach außen trägt und dies deutlich zu erkennen ist.
Südlich des Neubaus befinden sich mit dem Gebäude S (H5S) und dem Präzisionslabor (H7) 2 Sonderbauteile des Campus. Die angrenzende Parkanlage wurde, wie das Institutsgebäude Heisenbergstraße 1, Ende 2019 in die Denkmalliste des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Denkmalpflegerische Auflagen sind bei der Anbindung ggf. zu berücksichtigen.
Südlich des Neubaus befinden sich mit dem Gebäude S (H5S) und dem Präzisionslabor (H7) 2 Sonderbauteile des Campus. Die angrenzende Parkanlage wurde, wie das Institutsgebäude Heisenbergstraße 1, Ende 2019 in die Denkmalliste des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Denkmalpflegerische Auflagen sind bei der Anbindung ggf. zu berücksichtigen.
Alle Leitungsversorgungen für die Schwachstromtechnik: Datendienste, Telefonie, Brandmeldetechnik, Zutrittskontrolle, Funkruf, Durchsageanlage, Küchenabrechnungssystem und LWL-Lasermessleitungen der Nutzer müssen in den Medienkanal verlegt werden. Ein unterbrechungsfreier Betrieb der Gebäude S und Präzisionslabors muss gewährleistet werden.
Alle Leitungsversorgungen für die Schwachstromtechnik: Datendienste, Telefonie, Brandmeldetechnik, Zutrittskontrolle, Funkruf, Durchsageanlage, Küchenabrechnungssystem und LWL-Lasermessleitungen der Nutzer müssen in den Medienkanal verlegt werden. Ein unterbrechungsfreier Betrieb der Gebäude S und Präzisionslabors muss gewährleistet werden.
Im Neubau wird eine neue kundeneigene Trafostation vorgesehen. Die Einspeisung erfolgt über den MPI-internen 10 kV-Mittelspannungsring. In den Etagen erfolgt die Versorgung über Unterverteiler sowie über Stromschienen im Bereich der Halle. Die zu erwartende elektrische Leistung liegt bei ca. 1 360 kVA.
Im Neubau wird eine neue kundeneigene Trafostation vorgesehen. Die Einspeisung erfolgt über den MPI-internen 10 kV-Mittelspannungsring. In den Etagen erfolgt die Versorgung über Unterverteiler sowie über Stromschienen im Bereich der Halle. Die zu erwartende elektrische Leistung liegt bei ca. 1 360 kVA.
Die Planung und Realisierung der Maßnahme erfolgt als Building-Information-Modeling (BIM)- Pilotprojekt der Max-Planck-Gesellschaft in OpenBIM. Der Austausch und Koordina-tion der Gewerke Hochbau, ELT, HLSK, Labor und TWP erfolgt über entsprechende ifc-Modelle. Die einzelnen Leistungen sind im Leistungsbild sowie in den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) der MPG aufgeführt.
Die Planung und Realisierung der Maßnahme erfolgt als Building-Information-Modeling (BIM)- Pilotprojekt der Max-Planck-Gesellschaft in OpenBIM. Der Austausch und Koordina-tion der Gewerke Hochbau, ELT, HLSK, Labor und TWP erfolgt über entsprechende ifc-Modelle. Die einzelnen Leistungen sind im Leistungsbild sowie in den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) der MPG aufgeführt.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7)) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7)) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preisleistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV — die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preisleistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV — die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1 Maßgeblich für die Vergabeentscheidung ist das wirtschaftlichste Angebot. Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14). 1 Maßgeblich für die Vergabeentscheidung ist das wirtschaftlichste Angebot. Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-08 📅
Name: Müller & Bleher Filderstadt GmbH & Co. KG
Postort: Filderstadt
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein 2-stufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=49KbTty1les%253d].
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=49KbTty1les%253d].
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine 1-malige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine 1-malige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).