Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung kann in diesem Formular nicht der Volltext zu den Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber angegeben werden. Unter
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Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für den Neubau oder der kompletten Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung oder vergleichbarer Nutzungsanforderung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4) und III 1.3) (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend den nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität: Mittelspannungsanbindung, Netzersatzanlage, SV-Versorgung, Datenverkabelung, Medientechnik (20 %);
b) Komplexität: hochinstallierte physikalische Labore (Laserlabore / Mikroskopie), Serverraum, Werkstatt, Seminarräume (30 %);
c) Randbedingungen des Projekts: Hochhaus, Berücksichtigung und Einbindung der Bestandsinfrastruktur (z. B. BMA, Zutrittskontrolle, ...) (20 %);
d) Größe des Bauprojektes (z. B. Nutzungsfläche in m, Bauwerkskosten) (20 %);
e) Erbrachte Anlagengruppen (10 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Das Unterkriterium e) wird wie folgt bewertet:
— erbrachte Anlagengruppen 4 bis 6 4 Punkte,
— erbrachte Anlagengruppen 4 und 5 3 Punkte,
— erbrachte Anlagengruppen 4 und 6 2 Punkte,
— erbrachte Anlagengruppen 5 und 6 1 Punkt.
Sonst: 0 Punkte.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugeben beabsichtigte Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich Elektrotechnik (ohne Versorgungstechnik), jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.1.4) aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 6 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 MA = 1 Punkt; 2 bis 3 MA = 2 Punkte; 4 bis 5 MA = 3 Punkte; ab 6 MA = 4 Punkte;
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Elektro-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %). Ein durchschnittlicher Nettoumsatz bezogen auf die unter Ziffer II.1.4) aufgeführten Gewerke von 700 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
— 400T-499 999 EUR = 1 Punkt,
— 500T-599 999 EUR = 2 P,
— 600T-699 999 EUR = 3 P.